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Arztbesuch während der Arbeitszeit – Was ist erlaubt?

Zahnschmerzen, Impfungen oder Kontrolltermine gehören zum leider zum Leben. Arztbesuche sind oft notwendig und können bei akuten Erkrankungen nicht aufgeschoben werden. Ein typisches Beispiel aus der Praxis ist ein verstauchter Fuß oder eine schwere Entzündung ohne Grund. Was sagt das Arbeitsrecht, wenn Beschäftigte während der Arbeitszeit zum Arzt gehen müssen? Welche Gesetze beschreiben, was Arbeitgeber zu beachten haben? Welche Rechte und welchen Anspruch haben Arbeitnehmer? Hat der Arbeitnehmer während des Arztbesuches einen Anspruch auf Entgeltzahlung und Vergütung? Was gilt bei Homeoffice? Was sagen Tarifverträge zu diesem Thema? In diesem Artikel erfahren Arbeitgeber alles Wichtige rund um einen Arztbesuch während der Arbeitszeit.
Inhaltsverzeichnis

Übersicht: Arztbesuch während der Arbeitszeit – wann erlaubt und wann nicht?

Arztbesuche gehören grundsätzlich zu den Privatangelegenheiten. Arbeitnehmer sollten ihre Arzttermine aus diesem Grund möglichst nach der Arbeit einplanen. Manchmal gibt es aber Ausnahmen. In den folgenden drei Fällen darf der Arztbesuch während der Arbeitszeit stattfinden:

  • Akute Erkrankung: Plötzlich auftretende Beschwerden erfordern eine sofortige Behandlung. Dazu gehören beispielsweise Zahnschmerzen oder Verletzungen. Ein Arztbesuch während der Arbeit ist in diesem Fällen gerechtfertigt. Unternehmer haben eine Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer, die sich auch darin zeigt, dass sie bei einer akuten Erkrankung dem Arztbesuch während der Arbeitszeit zustimmen.
  • Dringende Untersuchungen: Es gibt medizinische Untersuchungen, die nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden können. Zum Beispiel werden Blutabnahmen oft morgens terminiert, da es wichtig ist, dass der Patient nichts gegessen hat, um die Ergebnisse nicht zu verfälschen. Arbeitnehmer dürfen in einem solchen Fall ihre Arbeit unterbrechen oder später zur Arbeit erscheinen. Aus Arbeitgebersicht greifen in einem solchen Fall die Fürsorgepflicht und die Grundsätze der Prävention.
  • Keine Alternativen zum Arztbesuch: Das deutsche Gesundheitswesen ist in Bezug auf Facharzttermine ausgereizt. Vorlaufzeiten bei manchen Fachärzten betragen 6 Monate oder länger. Häufig gibt es nur freie Termine während der Kernarbeitszeit der Beschäftigten. Wenn nachgewiesen ist, dass außerhalb der Arbeit kein Termin möglich ist, darf der Arbeitnehmer während der Arbeit zum Arzt.

Zusammenfassend gibt es verschiedene, nachvollziehbare Gründe, die einen Arztbesuch außerhalb der Freizeit und während der Arbeitszeit rechtfertigen. Dabei ist die Dringlichkeit des Termins entscheidend. Arbeitnehmer sollten das Thema „Arztbesuch während der Arbeitszeit“ proaktiv angehen und den Arbeitgeber über den Termin informieren. Sie sollten transparent in einer Übersicht nachweisen können, dass sie alles unternommen haben, um den Termin außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Ist dies nicht möglich, darf der Arztbesuch auch während der Arbeitszeit vorgenommen werden.

Kann der Arbeitgeber eine Terminverlegung verlangen?

Unternehmer dürfen Mitarbeiter nicht unter Druck setzen, den Arzt zu wechseln, um einen Termin nach der Arbeit zu bekommen. Ein solches Vorgehen verletzt das Recht auf freie Arztwahl. Um eine Terminverlegung beim gleichen Arzt in die Freizeit kann der Arbeitgeber zwar aus dringenden betrieblichen Gründen bitten. Er darf den Arbeitnehmer jedoch nicht anweisen, den Termin zu verlegen. Der Arbeitgeber darf jedoch verlangen, dass der Mitarbeiter eine Bescheinigung vom Arzt mitbringt, die nachweist, dass der Termin ausschließlich während der Arbeitszeit möglich war.

Ist eine Entgeltfortzahlung beim Arztbesuch gesetzlich vorgeschrieben?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Element des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind. Gemäß § 616 BGB besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann.

Wann gilt § 616 BGB in der Praxis?

Es gibt einen wesentlichen Punkt, die erfüllt sein müssen, damit die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 616 BGB greift: Die dringende medizinische Notwendigkeit muss nachweisbar sein. Eine Behandlung bei starken Beschwerden ist aus objektiven Gründen nicht verschiebbar. Handelt es sich um eine dringende Erkrankung, sind die notwendigen Untersuchungen oft nur während der Arbeitszeit möglich. In der Regel wird der erkrankte Mitarbeiter bei schwerwiegenden Erkrankungen auch eine Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Wichtig: Einige Tarifverträge enthalten einen Rechtsanspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung bei Arztbesuchen. Arbeitgeber sollten die spezifischen Vorgaben zur Arbeitsunfähigkeit und zur Vergütung im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen kennen und anwenden. Minderjährige Auszubildende haben ebenfalls gesetzliche Ansprüche auf bezahlte Freistellung für wichtige Untersuchungen. Gleiches gilt für Schwangere, die während der Arbeitszeiten Arztbesuche in Anspruch nehmen dürfen. Bei einem kranken Kind müssen Eltern die Notwendigkeit der Untersuchung und Abwesenheit durch ein ärztliches Attest anzeigen.

Praxisbeispiel für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Arbeitnehmer hat akute und erhebliche Zahnschmerzen. Er bekommt schnell einen Notfall-Termin beim Zahnarzt während der Arbeitszeit. Der Besuch ist aus nachvollziehbaren Gründen medizinisch notwendig. Aus diesem Grund behält er seinen Lohn während des Termins und für die Wegezeiten.

Anders sieht es bei Routineuntersuchungen aus. Bei verschiebbaren Arztterminen während der Arbeitszeit gibt es keinen Lohnanspruch, wenn auch ein Termin außerhalb der Arbeitszeiten möglich gewesen wäre. Ein nicht genehmigter Arztbesuch gilt in diesem Fall als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung und kann vom Arbeitgeber geahndet werden.

Dürfen Teilzeitkraft während der Arbeitszeit zum Arzt?

Da Teilzeitkräfte nicht den kompletten Tag am Arbeitsplatz verplant sind, gelten für sie bei einem Arzttermin während der Arbeitszeit strengere Regeln. Ihr Arzttermine sollten in der Regel vor oder nach der regulären Arbeitszeit geplant werden.

Eine Ausnahme machen Termine im Krankenhaus zu Spezialuntersuchungen oder ein Facharzttermin während der Arbeitszeit. Akute Schmerzen oder Verletzungen treffen auch Teilzeitkräfte und dulden auch bei ihnen keinen Aufschub. Teilzeitkräfte sollten in solchen Fällen ebenfalls auf den Arbeitgeber zugehen und nachweisen, dass es keine freien Termine außerhalb der Arbeitszeit gab.

Ist der Arbeitgeber vor dem Arztbesuch zu informieren?

Mitarbeiter müssen ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren, wenn sie während der Arbeitszeit zum Arzt müssen. Das gilt auch bei Angestellten, die aus dem Homeoffice arbeiten. Eine frühzeitige und nutzenorientierte Kommunikation hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern und schützt vor möglichen arbeitsrechtlichen Problemen.

Im Arbeitsrecht gilt:

  • Arbeitgeber können verlangen, dass ein Arztbesuch vorab schriftlich bestätigt wird.
  • Ohne vorherige Information und Zustimmung riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung.
  • Wiederholte Verstöße können schlimmstenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen.