Arbeitsvertrag: Gilt brutto oder netto?
Es kann passieren, dass in Arbeitsverträgen lediglich das Gehalt bzw. Arbeitsentgelt steht, ohne konkret Bruttolohn oder Nettolohn zu vermerken. Zum Beispiel: „Der Arbeitnehmer erhält 18,00 Euro pro Stunde.“ Oder: „Der Arbeitnehmer erhält 2.800,00 Euro pro Monat.“
Was gilt, wenn weder brutto noch netto im Arbeitsvertrag steht?
In Arbeitsverträgen wird in aller Regel der Bruttolohn angegeben. Wird der Lohn nicht speziell als brutto oder netto bezeichnet, müssen Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber) davon ausgehen, dass es sich um den Bruttolohn handelt.
Erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Inhalten eines Arbeitsvertrages:
- Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag
- Salvatorische Klausel
- Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag
- Versetzungsklausel
- Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag
- Rufbereitschaft
- Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag
- Vertragsstrafen
- Arbeitsort