Vorvertrag Arbeitsvertrag

Vorvertrag zum Arbeitsvertrag: Form, Inhalte & Muster

Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das bevorstehende Arbeitsverhältnis einig, schließen sie einen Arbeitsvertrag. Allerdings kann es vorkommen, dass der Arbeitsvertrag noch von bestimmten Bedingungen abhängig ist und nicht sofort unterzeichnet werden kann. In solchen Fällen können beide Parteien einen Vorvertrag abschließen, um die Ernsthaftigkeit der Zusammenarbeit zu unterstreichen und zugleich Rechtssicherheit zu gewährleisten. Doch in welchen Fällen sind Vorverträge sinnvoll? Und wie wird ein Vorvertrag rechtssicher formuliert? Welche Vorschriften sind dabei einzuhalten? In unserem Leitfaden erörtern wir, welche Inhalte in einen Vorvertrag gehören, welche Form er besitzen muss und ob ein Vorvertrag für den Arbeitgeber rechtlich bindend ist. Ergänzend geben wir Ihnen ein Muster zur rechtssicheren Formulierung eines Vorvertrages an die Hand!
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Vorvertrag im Arbeitsrecht?

Ein Vorvertrag ist die Vorstufe zum späteren Arbeitsvertrag. Mit dem Vorvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die erste arbeitsvertragliche Bindung, bevor es zum eigentlichen Vertrag kommt. Auch wenn der Arbeitsvertrag schließlich sämtliche Konditionen des anstehenden Arbeitsverhältnisses beinhaltet, kann sich der Vorvertrag als sinnvoll und zuweilen als notwendig erweisen – so zum Beispiel, wenn sich der Abschluss des Arbeitsvertrages noch hinziehen sollte.

In einem Vorvertrag enthalten sind die relevantesten Eckpunkte des Beschäftigungsverhältnisses, die die Vertragspartner auch im eigentlichen Arbeitsvertrag übernehmen. Dazu gehören neben Namen und Adressen unter anderen die Konditionen zum Arbeitsbeginn oder der Vergütung. Es ist den beiden Vertragsparteien jedoch überlassen, die Inhalte des Vorvertrages schon so detailliert zu definieren, dass der Arbeitsvertrag kaum mehr näher ausgestaltet werden muss.

Wichtig zu wissen: Der Vorvertrag verlangt eine Begründung, weswegen es noch nicht zum Abschluss des Arbeitsvertrages kommt.

Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll und notwendig?

Ein Vorvertrag ist stets sinnvoll, wenn sich die arbeitsrechtliche Vereinbarung beziehungsweise die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages in die Länge zieht. In diesem Fall besteht ein beiderseitiges Interesse auf eine vorherige Einigung. Durch die Verbindlichkeit, die der Vorvertrag mit sich bringt, schaffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit. Dadurch, dass die wesentlichen Merkmale und Inhalte des späteren Arbeitsvertrages im Vorfeld klar definiert werden, bezeugen beide Vertragsparteien die Ernsthaftigkeit ihres Vorhabens.

In jedem Fall eignet sich der Vorvertrag, um Klarheit über die gewollte Zusammenarbeit zu schaffen und gleichermaßen als Basis für detailgenaue Vereinbarungen im späteren Arbeitsvertrag.

Aus welchen Gründen könnte ein Vorvertrag notwendig sein?

Es gibt viele Gründe, die einen Vorvertrag für notwendig deklarieren. Zu den häufigsten Ursachen, die den Vorvertrag sinnvoll machen, gehören:

  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen auf Unterschriften bzw. Genehmigungen warten. Neben einer behördlichen Erlaubnis hinsichtlich des Betriebes kann z. B. auch die Zustimmung des Betriebsrats noch fehlen, um den Arbeitsvertrag abschließen zu können.
  • Das Unternehmen wartet einen Auftrag größeren Ausmaßes ab, der Voraussetzung des künftigen Arbeitsverhältnisses ist.
  • Auf rechtlicher Seite müssen noch Hindernisse wie z. B. eine Arbeitserlaubnis oder ein Gesundheitszeugnis geklärt werden.
  • Der Arbeitnehmer selbst erfüllt noch nicht alle Voraussetzungen und muss etwa auf das benötigte Diplom nach bestandener Abschlussprüfung warten.
  • Letzte Details zu Inhalten des eigentlichen Arbeitsvertrages (Vergütung, Arbeitszeit bzw. zu leistende Anzahl der Arbeitsstunden) können noch nicht abschließend bestimmt werden.

Wie unterscheidet sich ein Vorvertrag vom Arbeitsvertrag?

Zwischen einem Vorvertrag und dem Arbeitsvertrag bestehen im Allgemeinen nur geringe Unterschiede. Denn auch im Vortrag können und sollten sämtliche relevanten Vertragsinhalte aufgenommen werden. Dennoch gilt der Vorvertrag als „kleiner Bruder“, während der Arbeitsvertrag als Hauptvertrag anzusehen ist. Es gilt das sogenannte KISS-Prinzip: Keep It Short and Simple. Dies bedeutet, dass neben der gebotenen Korrektheit nur die wichtigsten Punkte des Arbeitsvertrages im Vorvertrag geregelt werden müssen.

Einer der Hauptunterschiede liegt in der zeitlichen Distanz zum tatsächlichen Arbeitsbeginn. Während der Arbeitsvertrag meist wenige Tage vor dem Antritt der Arbeitsstelle unterzeichnet wird, ist die zeitliche Spanne beim Vorvertrag entschieden größer. Beim Abschluss des Vorvertrages geht es somit mehr um Transparenz der zentralen Vereinbarungen und um ein vorheriges, gegenseitiges Absichern.

Weitere Arten von Arbeitsverträgen:

Was sind die Inhalte eines Vorvertrages?

Wie erörtert, ist der Vorvertrag dem eigentlichen Arbeitsvertrag sehr ähnlich. Auch, wenn sich die Vertragsparteien in der Regel auf die wichtigsten Eckdaten des Hauptvertrages einigen, so besteht keine Beschränkung bezüglich der Vertragsinhalte. Im Grunde genommen könnte ein Vorvertrag sogar die gleichen Inhalte haben wie der spätere Arbeitsvertrag.

Unbedingt in den Vorvertrag gehören jedoch die für das Arbeitsverhältnis relevanten Punkte. Insbesondere wird beschrieben, wer welche Aufgaben zu erledigen hat und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll. Ergänzend sollte in den Vorvertrag eingefügt werden, dass der spätere Arbeitsvertrag den Vorvertrag ersetzen wird.

Zu den wichtigsten Aspekten, die ein Vorvertrag aufweisen sollte, zählen demnach die folgenden Inhalte:

  • Namen/Adressen der Vertragspartner
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Vergütung
  • Überstunden
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitsbeginn/-ende
  • Regelungen zur Probezeit und zur Kündigung bzw. zu den Kündigungsfristen

Daneben lassen sich noch einige weitere Punkte in den Vorvertrag einfügen. Diese können z. B. Vereinbarungen zum Krankheitsfall oder Regelungen zu Nebentätigkeiten betreffen.

Darüber hinaus muss der Vorvertrag Gründe anführen, die erklären, weswegen es noch nicht zum Abschluss des Arbeitsvertrages kommt. In dem Zusammenhang ist die noch fehlende Bedingung zu nennen, wovon der Beginn des Arbeitsverhältnisses abhängig ist.

Vorvertrag Muster

Sie möchten einen Vorvertrag mit einem zukünftigen Angestellten abschließen? Dann nutzen Sie das folgende Vorvertrags-Muster als Orientierung für Ihre Formulierung:

Name, Adresse Arbeitgeber

und

Name, Adresse Arbeitnehmer

vereinbaren folgenden Vorvertrag:

§ 1 Beschreibung/Arbeitsverhältnis

Dieser Vorvertrag gilt für die Übergangszeit.

Mit Eintritt der folgenden Bedingung XXX (z. B. Abschlussprüfung bzw. Diplom) tritt der Arbeitsvertrag in Kraft. Dies wird voraussichtlich am XXX (Datum) der Fall sein.

Der Arbeitnehmer wird als XXX für den Standort XXX eingestellt.

Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Tätigkeiten:

________________________________________________________________

Der Arbeitnehmer willigt ein, entsprechend seinen Fähigkeiten und Kenntnissen sowohl in anderen Aufgabenbereichen als auch an anderen Standorten eingesetzt zu werden, sobald dies erforderlich und auch zumutbar ist.

Eine derartige Veränderung ist nicht mit finanziellen Einbußen verbunden.

§ 2 Arbeitsbeginn

Das Arbeitsverhältnis beginnt am XXX (Datum).

Es wird unbefristet geschlossen. Für das Arbeitsverhältnis wird eine Probezeit von XXX Monaten vereinbart. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Wahrung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden.

§ 3 Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt XXX Stunden bei insgesamt XXX Werktagen in der Woche.

Der Arbeitsbeginn ist um 8.00 Uhr.

Die Arbeitszeit endet um 17.00 Uhr.

§ 4 Vergütung

Die Arbeit wird mit einem monatlichen Bruttogehalt von XXX € abgegolten. Überstunden von bis zu 10 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten.

Darüber hinaus gehende Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen/mit XXX € pro Stunde vergütet.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr, ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche.

Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von XXX Arbeitstagen.

§ 6 Kündigung

Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Demzufolge kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Beide Vertragsparteien können eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn ein Aufrechterhalten des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 7 Zusätzliche Vereinbarungen

_________________________________________________________________

Ort, Datum

___________________                     _____________________

Unterschrift Arbeitgeber                    Unterschrift Arbeitnehmer

Welche Form hat ein Vorvertrag?

In den allermeisten Fällen werden Arbeitsverträge und auch Vorverträge schriftlich abgeschlossen. Wenn ein Dokument dieser Art schriftlich erstellt wird, können sämtliche getroffenen Vereinbarungen zum bevorstehenden Arbeitsverhältnis detailliert beschrieben werden. Darüber hinaus besteht dadurch die Möglichkeit, die Vertragsinhalte dauerhaft zu Beweiszwecken festzuhalten. Neben der Rechtssicherheit ist die Schriftform sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer somit das geeignete Mittel, um stets Klarheit über die einzelnen Konditionen zu haben.

Dennoch ist die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Kann ein Vorvertrag im Arbeitsrecht mündlich geschlossen werden?

Ja, rechtlich bestehen bei einer mündlichen Vereinbarung beim Vorvertrag zum Arbeitsvertrag keine Bedenken. Er kann demnach auch mündlich geschlossen werden. Anders verhält es sich nach der Rechtsprechung des BAG (AZ.: 6 AZR 242/09) lediglich dann, wenn in Verbindung zum Vorvertrag ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. In der Kombination ist die Schriftform erforderlich, da die Warnwirkung der Schriftform beim Aufhebungsvertrag nicht umgangen werden darf. In diesem Fall muss der Vorvertrag schriftlich abgeschlossen werden, wenn er zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung verpflichten soll.

Ist ein Vorvertrag rechtlich bindend?

Ja, durch den Vorvertrag verpflichten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, den späteren Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Vorvertrag ist demnach der erste Schritt zum anschließenden Hauptvertrag. Durch die in Deutschland herrschende Vertragsfreiheit sind die Parteien in der genauen Gestaltung des (Vor-)Vertrages zwar frei. Allerdings löst auch ein Vorvertrag aus juristischer Sicht gegenseitige schuldrechtliche Verpflichtungen aus. Ganz gleich, ob er lediglich in mündlicher oder schriftlicher Form vorliegt.

Unterschreiben Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Vorvertrag, so bestätigen sie damit die Pflicht, den Arbeitsvertrag als Hauptvertrag zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls zu unterzeichnen. Ist jedem Fall ist die Durchführung des Arbeitsvertrages durch den Vorvertrag bindend und grundsätzlich auch einklagbar.

Kann ein Vorvertrag gekündigt werden – bzw. davon zurückgetreten werden?

Ein Rücktritt vom Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht möglich. Ebenso wenig besteht ein Widerrufsrecht.

Unter Umständen kann es jedoch vorkommen, dass beispielsweise der Arbeitnehmer noch vor seiner Unterschrift unter den eigentlichen Arbeitsvertrag wieder davon Abstand nehmen will. In diesem Fall müssen der Vorvertrag den vorhandenen Vorgaben entsprechend gekündigt oder die nach § 622 BGB geltenden Fristen berücksichtigt werden.

Dies bedeutet, dass eine Kündigungsfrist von vier Wochen bzw. zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gilt (§ 622 Abs. 1 BGB) eingehalten werden muss. Wurde eine Probezeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.