Infografik mit Aufschrift "Änderung vom Arbeitsvertrag"

Änderung Arbeitsvertrag: Voraussetzungen eines Änderungsvertrages

Arbeitsverträge in Deutschland gehören zu den am stärksten regulierten Verträgen in Europa und bieten Arbeitnehmern ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz. Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. Das bedeutet für den beruflichen Praxisalltag, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die unterschiedlichen Bestandteile des Arbeitsvertrags individuell verhandeln können. Sobald ein Vertrag abgeschlossen ist, kann dieser aber nicht nach Belieben wieder geändert werden. Welche Voraussetzungen für eine Vertragsänderung erfüllt sein müssen sowie welche formalen und inhaltlichen Anforderungen ein Änderungsvertrag aufweisen muss, erfahren Sie in diesem umfassenden Ratgeber zum Thema „Änderung Arbeitsvertrag“.
Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen: Wann darf ein Arbeitsvertrag geändert werden? 

Eine Änderung des Arbeitsvertrags ist ausschließlich möglich, wenn beide Parteien den geänderten Vertragsbedingungen schriftlich zustimmen. Das bedeutet: Eine Arbeitsvertragsänderung ist stets an die Einwilligung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebunden.

Darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einseitig ändern? 

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag stellt die Willenserklärung beider Vertragsparteien dar. Aus diesem Grund kann ein rechtsgültig unterschriebener Arbeitsvertrag in der Regel nicht einseitig durch eine Vertragspartei geändert werden. 

Gemäß § 611a BGB beginnt mit dem Schließen des Arbeitsvertrags ein Geschäftsverhältnis. Der Arbeitnehmer wird im Dienste des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Der Arbeitgeber ist im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Gründe: Ab wann muss ein Arbeitsvertrag geändert werden?

Sobald konkret definierte und feste Regelungen des Arbeitsvertrages sich ändern, wie zum Beispiel die Vergütung oder die Position, muss auch der Arbeitsvertrag abgeändert werden. In der Regel sind Vertragsänderungen üblich, wenn ..

  • ein Arbeitnehmer befördert wird, 
  • ein Angestellter zusätzliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche übernimmt,
  • eine Person eine höhere Vergütung erhält. 

 Andernfalls würden im Arbeitsvertrag wesentliche Parameter fehlerhaft sein. 

Verändern sich spezifische Gesetze oder vereinbaren die Tarifparteien Änderungen, die sich direkt auf den Arbeitsvertrag auswirken, muss ebenfalls der Vertrag angepasst werden. 

Ähnlich verhält es sich, wenn ein außergewöhnliches Ereignis eintritt und beide Parteien zugestimmt haben, bei Wirtschaftskrisen oder außergewöhnlichen Notsituationen eine Änderung des Arbeitsvertrags vorzunehmen. 

Beispiel für eine gesetzlich vorgeschriebene Änderung von Arbeitsverträgen

Durch die Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1152) musste das Nachweisgesetz (NachwG) in Deutschland geändert werden. Arbeitgeber sind durch die Novellierung des NachwG ab 01.08.2022 verpflichtet, bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten im Arbeitsvertrag zu erfüllen. Unter anderem müssen die folgenden Informationen im Arbeitsvertrag verankert sein, was bei vielen Arbeitsvertragen dazu führte, dass der Arbeitsvertrag angepasst werden musste: 

  • Enddatum bei Befristung, 
  • Freie Wahl des Arbeitsorts, 
  • Dauer der Probezeit
  • Arbeitsentgelt inkl. Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen,
  • Vereinbarte Arbeitszeit und Ruhepausen, 
  • Schichtsysteme und Bedingungen für Überstunden.

Wann ist keine Änderung vom Arbeitsvertrag erforderlich?

Bei Änderungen von flexiblen Inhalten eines Arbeitsvertrages, wie zum Beispiel von dem Arbeitsort oder der Arbeitszeit, ist eine Änderung des Arbeitsvertrages durch einen schriftlichen Änderungsvertrag nicht notwendig. 

Sollten solche Regelungen nicht explizit im Arbeitsvertrag aufgeführt sein, bedarf es auch keiner Änderung des Vertrages. Schließlich greift in diesem Fall das Weisungsrecht des Arbeitgebers, nach dem „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ (§ 106 Gewerbeordnung) angewiesen werden darf.

In manchen Fällen behalten sich Arbeitgeber auch Änderungen ausdrücklich vor. Viele Verträge erlauben beispielsweise eine betriebsbedingte Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz (durch eine Versetzungsklausel) oder die Übernahme ähnlicher Aufgaben. Arbeitgeber können diese Spielräume nutzen, ohne den Arbeitsvertrag ändern zu müssen.

Kann ein Arbeitsvertrag rückwirkend geändert werden?

Ein Arbeitsvertrag bedarf der Zustimmung beider Parteien. Das Gleiche gilt für Veränderungen am Vertrag. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Änderungen rückwirkend, ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers vorzunehmen. Demnach ist auch eine rückwirkende Änderung des Arbeitsvertrages nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich.

Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber bei einer gewünschten Vertragsänderung? 

Arbeitgeber haben zwei Möglichkeiten, die gewünschten Vertragsveränderungen umzusetzen. Im ersten Schritt kann ein sogenannter Änderungsvertrag vereinbart werden. Im Änderungsvertrag werden die neuen Vertragsbedingungen formuliert. Mögliche Änderungen können den Arbeitsort, das Arbeitsentgelt oder andere wesentliche Vertragsbestandteile des Arbeitsvertrags betreffen. 

Ist der Arbeitnehmer mit dem geänderten Arbeitsvertrag und dem Änderungsvertrag nicht einverstanden sind, bleibt der ursprünglich geschlossene Arbeitsvertrag in Kraft. Arbeitgebern steht es im nächsten Schritt frei, durch eine Änderungskündigung die gewünschten Veränderungen am Arbeitsvertrag durchführen. 

Die Änderungskündigung ist ein Angebot zur Änderung des Arbeitsvertrags mit klaren Bedingungen für die zukünftige Arbeit. Akzeptiert der Arbeitnehmer das Angebot nicht, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Arbeitgeber müssen bei einer Änderungskündigung grundsätzlich die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KüSchG) beachten. Es steht dem Arbeitnehmer frei, die Änderungskündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu erwidern. 

Was ist ein Änderungsvertrag? 

Ein Änderungsvertrag im Arbeitsrecht ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Änderungen der bestehenden Arbeitsbedingungen festlegt. Der Änderungsvertrag bedarf die Einwilligung beider Vertragsparteien, um gültig zu sein. 

Ist ein Änderungsvertrag ein neuer Vertrag?

Der Änderungsvertrag umfasst lediglich die neu festgelegten Bedingungen und nicht den kompletten Vertragstext. Er gilt als rechtsverbindliche Anlage zum geschlossenen Arbeitsvertrag und stellt aus rechtlicher Sicht einen neuen Arbeitsvertrag dar. 

Alternativ kann ebenfalls ein vollständig neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn sich die Vertragsbedingungen an unterschiedlichen Stellen ändern. 

Aufgrund der Vertragsfreiheit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell entscheiden, ob ein neuer Arbeitsvertrag oder ein Änderungsvertrag geschlossen wird, da beide Vertragsarten rechtlich zum gleichen Ergebnis führen. 

Welche Form muss ein Änderungsvertrag aufweisen?

Da für einen gültigen Änderungsvertrag die Unterschriften von beiden Vertragsparteien, also von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich sind, ist ein Änderungsvertrag schriftlich aufzusetzen. 

Welche Inhalte muss ein Änderungsvertrag aufweisen?

Die folgenden Informationen sollten in einen Änderungsvertrag aufgenommen werden, um aus rechtlicher Sicht keine Fragen offenzulassen: 

  • Datum des ursprünglich geschlossenen Arbeitsvertrags.
  • Namen beider Vertragsparteien.
  • Auflistung aller neu vereinbarten Vertragsbedingungen.
  • Eindeutiges Datum, ab dem der Änderungsvertrag und die Vertragsänderung gelten.
  • Rechtsverbindliche Unterschriften beider Vertragsparteien.

Muss der Arbeitnehmer den Änderungsvertrag annehmen? 

Nein, der Arbeitnehmer ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, einen Änderungsvertrag anzunehmen, der von dem Arbeitgeber vorgelegt wird. Schließlich erfordert eine Vertragsänderung das beiderseitige Einverständnis. Sollte der Arbeitnehmer mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, kann er diesen ablehnen. 

Was sind die Folgen, wenn der Arbeitnehmer den Änderungsvertrag ablehnt?

Nimmt der Arbeitnehmer den Änderungsvertrag nicht an, läuft der bisherige Arbeitsvertrag zu unveränderten Konditionen weiter. In diesem Fall hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen – allerdings muss dafür das Kündigungsschutzgesetz berücksichtigt werden. Eine Änderungskündigung kann demnach nicht willkürlich erfolgen.

Beinhaltet der Änderungsvertrag eine Probezeit?

Ein Änderungsvertrag führt zu einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter anderen Vertragsbedingungen und unterbricht es nicht. Eine neue Probezeit ist in der Regel nicht erforderlich.

Muster für einen Änderungsvertrag

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag 

Zwischen (Name des Arbeitgebers) und (Name des Arbeitnehmers) wird die folgende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag vom (Datum des Arbeitsvertrag) zum (Datum der Vertragsänderung) getroffen:

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beläuft sich auf 38,5 Stunden pro Woche. Sie ist von Montag bis Freitag abzuleisten. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung innerhalb eines von 6 bis 19 Uhr geltenden Gleitzeitrahmens zu erbringen. In diesem Zeitrahmen dürfen sie – unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse – ihre Arbeitszeit nach eigenem Ermessen flexibel und frei einteilen. Hierbei ist zu beachten, dass die Funktionstüchtigkeit der Abteilung zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden darf.

§ 5 Gehalt

Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit ab (Datum Vertragsänderung) ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 4.500 EUR. Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des Folgemonats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Alle übrigen Vereinbarungen, die im oben genannten Vertrag aufgeführt sind, bleiben unverändert bestehen.

Ort, Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien

Was ist eine Änderungskündigung? 

Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, verbunden mit einem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Wird die Änderungskündigung abgelehnt, gilt der Arbeitsvertrag rechtlich als beendet. 

Der § 2 des Kündigungsschutzgesetzes definiert, welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einer Änderungskündigung haben. Der Gesetzgeber erklärt, dass Arbeitnehmer berechtigt sind, dass Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist.

Der Arbeitnehmer muss diesen Vorbehalt dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung erklären.

Welche Folgen treten bei einer Ablehnung oder Zusage der Änderungskündigung ein? 

Arbeitnehmer, die mit der Änderung des Arbeitsvertrags und der Änderungskündigung nicht einverstanden sind, stehen die folgenden Optionen zur Verfügung:

Annahme der Kündigung durch Ablehnen der Änderungskündigung

Arbeitnehmer, die eine neue Herausforderung suchen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, können die Änderungskündigung zur Kündigung des Arbeitsvertrags nutzen. Mit der Ablehnung der Änderungskündigung erlischt das Arbeitsverhältnis nach der gesetzlichen Kündigungsfrist. 

Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht unter Vorbehalt

Arbeitnehmer haben die Option, eine Klage gegen die Änderungskündigung beim zuständigen Arbeitsgericht anzustrengen und gleichzeitig die Änderung des Arbeitsvertrages auf Basis der Bedingung einer Gerichtsentscheidung zu akzeptieren. 

Die Entscheidung über die Änderungskündigung liegt in diesem Fall beim Arbeitsgericht. Die Richter werden überprüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war. Wird der Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht stattgegeben, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer zu den ursprünglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen. Wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen, behält der Arbeitnehmer seine Anstellung. Gleichzeitig gelten die vom Arbeitgeber gewünschten Änderungen im Arbeitsvertrag. 

Klage vor dem Arbeitsgericht ohne Vorbehalt

Arbeitnehmer, die ohne Vorbehalt eine Kündigungsschutzklage einleiten, sind sich im Klaren, dass sie ihre Anstellung verlieren können. Weist das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage ab, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet. Im umgekehrten Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu den bisher vereinbarten Vertragsbedingungen weiterbeschäftigten.