Salvatorische Klausel in Arbeitsverträgen

Salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag: Unverzichtbar? + Muster

Manchmal kommt es nach Abschluss eines Arbeitsvertrags zu Unstimmigkeiten. Möglicherweise fällt einem der Vertragspartner auf, dass Bestimmungen im Vertrag aus rechtlicher Sicht unwirksam oder nicht sind. In diesem Fall greift die sogenannte salvatorische Klausel. Doch was steckt hinter dieser Klausel? Und ist sie wirklich nötig? Dieser Artikel beleuchtet das Prinzip und die Anwendung der salvatorischen Klausel im Unternehmenskontext. Er beantwortet die Frage, ob die Einbindung einer salvatorischen Klausel in Arbeitsverträgen sinnvoll und notwendig ist. Ebenso sind in diesem Text einige Muster für salvatorische Klauseln integriert.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die salvatorische Klausel?

Der Begriff „Salvatorische Klausel,“ der im angelsächsischen Umfeld als „Severability Clause“ bekannt ist, kann als eine wichtige rechtliche Absicherung in Verträgen beschrieben werden. Sie dafür sorgt, dass der Vertrag auch bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen weiterhin Bestand hat. Beispielsweise tritt sie in Kraft, wenn eine bestimmte Klausel in einem Arbeitsvertrag aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften unwirksam wird. In diesem Fall würde die salvatorische Klausel verhindern, dass der gesamte Vertrag nichtig ist.

Die salvatorische Klausel sorgt also für Vertragsgültigkeit, selbst wenn einzelne Regelungen unwirksam sind. Der Name „salvatorisch“ leitet sich vom lateinischen Wort „salvare“ ab, was „retten“ bedeutet. Die salvatorische Klausel „rettet“ bildlich gesprochen den Rest eines Vertrages und bewahrt die Vertragsparteien vor langen und kostspieligen Gerichtsverfahren.

In Arbeitsverträgen oder anderen Verträgen wird die salvatorische Klausel angewendet, um die Gültigkeit von Verträgen sicherzustellen. Andernfalls würde ein Gerichtsurteil oder eine einzelne gesetzliche Änderung dafür sorgen, dass Millionen von Verträgen wirkungslos werden. Durch die salvatorische Klausel ist gewährleistet, dass Vertragspartner wegen einer unwirksamen Regelung nicht den gesamten Vertrag anfechten können.

Ist die salvatorische Klausel überhaupt zulässig?

Aufgrund der Vertragsfreiheit, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im § 311 für Verträge aller Art und ebenso für Arbeitsverträge vorsieht, sind salvatorische Klauseln in Verträgen zulässig. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die salvatorische Klausel bei Vertragserstellung von beiden Vertragsparteien durch Unterschrift akzeptiert wird.

Ist eine salvatorische Klausel in Arbeitsverträgen nötig?

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es notwendig macht, eine salvatorische Klausel in einen Arbeitsvertrag zu integrieren. Aus Sicht beider Vertragsparteien macht eine salvatorische Klausel vor allem bei individuellen Arbeitsverträgen Sinn.

Wird zum Beispiel ein Arbeitsvertrag mit einem neuen Geschäftsführer geschlossen, handelt es sich selten um einen Standardvertrag. Um sicherzustellen, dass individualvertragliche Bestandteile der Vereinbarung zwischen Geschäftsführer und Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt nicht unwirksam werden, wird die salvatorische Klausel eingefügt.

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Ist die Einbindung einer salvatorischen Klausel sinnvoll?

Eine salvatorische Klausel ist in Arbeitsverträgen sinnvoll, um die Gültigkeit des gesamten Vertrags zu gewährleisten, auch wenn einzelne Vertragsbestandteile nichtig oder ungültig werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn einzelne Bedingungen des Vertrags nicht alle notwendigen Aspekte berücksichtigen oder wenn gesetzlich vorgeschriebene Angaben aufgrund von unwirksamen Formulierungen nicht mehr gültig sind.

Ist beispielsweise in einem Arbeitsvertrag eine Klausel zur Überstundenregelung enthalten, die vom aktuellen Arbeitsrecht abweicht, wäre ohne salvatorische Klausel der gesamte Arbeitsvertrag ungültig. Mit einer salvatorischen Klausel bleibt der Rest des Vertrages trotz der fruchtlosen Überstundenklausel gültig. Die unwirksame Klausel kann im nächsten Schritt durch eine gesetzlich zulässige Regelung ersetzt werden. Die Wirksamkeit des Vertrags ist wiederhergestellt.

Die salvatorische Klausel bietet ein rechtliches Sicherheitsnetz für beide Vertragsparteien. Sie schützt sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vor unvorhergesehenen rechtlichen Änderungen. Ein weiterer Mehrwert der salvatorischen Klausel besteht darin, dass selbst die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile den Gesamtvertrag nicht infrage stellt. Auf diese Weise gewinnen die Vertragsparteien Sicherheit und wissen, dass ein geschlossener Arbeitsvertrag auch in unvorhersehbaren Situationen Bestand haben wird.

Welche Risiken birgt die salvatorische Klausel?

Eine salvatorische Klausel birgt neben entscheidenden Vorteilen für den Arbeitgebern jedoch auch einige Nachteile. Diese Risiken sollten Unternehmen unbedingt kennen:

  • Unklare Interpretation: Die salvatorische Klausel kann zu Unklarheiten führen, wenn sich rechtlich vage formuliert ist. Im schlimmsten Fall kann sie nichtig sein, wenn keine Klarheit in der Formulierung erkennbar ist.
  • Rechtsunsicherheit: Eine salvatorische Klause kann Rechtsunsicherheit schaffen, wenn sie nicht im Detail festlegt, welche Regelung im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel greifen soll. Dies kann zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien führen.
  • Übermäßige Dependenz: Es besteht die Gefahr einer übermäßigen Abhängigkeit von der salvatorischen Klausel. Dies ist der Fall, wenn Vertragsparteien sich explizit darauf verlassen, dass unwirksame Vertragsbestandteile durch sie ersetzt werden, anstatt den Vertrag von Anfang an rechtssicher zu gestalten.
  • Ungewollte Vertragsänderungen: Durch ihre Anwendung kann es zu ungewollten Vertragsänderungen kommen. Werden unwirksame Klauseln durch gesetzliche Regelungen ersetzt, die möglicherweise nicht im Sinne beider Vertragsparteien sind, sind Streitigkeiten und eine Kündigung vorprogrammiert.
  • Rechtswissen der Vertragsparteien: In bestimmten Fällen kann die salvatorische Klausel unausgewogen angewandt werden. Dies kann unter anderem gelten, wenn der Arbeitgeber über mehr rechtliches Wissen verfügt und die Klausel zu seinem Vorteil ausnutzen kann.

Wie formuliere ich eine salvatorische Klausel? – 4 Tipps

Bei der Formulierung einer Salvatorischen Klausel in einem Arbeitsvertrag sind mehrere entscheidende Aspekte zu beachten, um ihre Wirksamkeit und rechtliche Gültigkeit sicherzustellen:

  1. Klarheit und Präzision: Die Formulierung sollte klar und präzise sein, um Interpretationsprobleme zu vermeiden. Vermeiden Sie vage oder unklare Formulierungen, damit die Intention der Klausel eindeutig ist. Formulieren Sie die Klausel so, dass sie für alle Vertragsparteien, auch ohne juristische Fachkenntnisse, verständlich ist. Klare Sprache fördert das Verständnis und minimiert Missverständnisse.
  2. Umfassende Anwendbarkeit: Stellen Sie sicher, dass die Klausel auf den gesamten Arbeitsvertrag zutrifft, einschließlich aller Bestimmungen und Bedingungen. Dies schließt auch zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien mit ein.
  3. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Setzen Sie einen Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Salvatorischen Klausel ein, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten entspricht.
  4. Rechtliche Experten einbeziehen: Lassen Sie die Klausel von qualifizierten rechtlichen Experten überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Standards entspricht und im Fall von Streitigkeiten vor Gericht Bestand hat.

Muster für salvatorische Klauseln

Um sicherzustellen, dass eine Salvatorische Klausel in einem Arbeitsvertrag wirksam ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht, sollten Unternehmen stets auf eine präzise und klare Formulierung achten. Hierbei gilt es, vage oder mehrdeutige Ausdrücke zu vermeiden, um Missverständnisse zu verhindern. Folgende Muster von salvatorischen Klauseln bieten Ihnen eine Orientierung:

Muster 1: Allgemeine salvatorische Klausel

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.“

Muster 2: Spezifische salvatorische Klausel

„Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung so weit wie möglich ausgelegt, um ihre Absicht zu erreichen. Der Rest des Vertrages bleibt in vollem Umfang wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.“

Muster 3: Salvatorische Klausel mit Verhandlungsverpflichtung

„Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.“

Wo werden salvatorische Klauseln noch eingesetzt? Sind diese in den AGB wirksam?

Salvatorische Klauseln können ausschließlich in Verträgen genutzt werden. In Deutschland ist eine salvatorische Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unnötig und aus Verbrauchersicht problematisch und nichtig.

Dies liegt daran, dass das BGB im § 306 bestimmt, dass ein Vertrag trotz unwirksamer AGB-Bestimmungen im Übrigen wirksam bleibt. Eine zusätzliche salvatorische Klausel in den AGB kann aus diesem Grund das Risiko, das normalerweise der Verkäufer trägt, ungerecht auf den Kunden verlagern.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem wegweisenden Urteil (6 W 55/11) entschieden, dass Zusätze, die üblicherweise in einer salvatorischen Klausel genutzt werden, nicht nur unwirksam, sondern auch wettbewerbswidrig sein können. Sie könnten Verbraucher davon abhalten, ihre Ansprüche geltend zu machen, da unklar ist, welche Regelung bei Unwirksamkeit einer bestimmten Klausel gelten sollen.