Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit: Welche Regelung gilt?
- Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit: Welche Arbeitszeiten gelten?
- Welche Auswirkungen haben fehlende Angaben zum Arbeitsbeginn?
- Arbeit auf Abruf – ohne Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit: Was gilt?
- Keine Angabe zu Überstunden im Arbeitsvertrag
- Besteht die Pflicht zur Angabe der Arbeitszeit in Arbeitsverträgen?
- Wie sollte die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag formuliert werden?
- Muster-Formulierungen zur Angabe der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag
- FAQ zum Thema Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit
Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit: Welche Arbeitszeiten gelten?
Wenn der Arbeitsvertrag keine Angaben zur Arbeitszeit enthält, ist die „betriebsübliche Arbeitszeit“ als Maßstab bzw. als konkludenter Vertragsinhalt heranzuziehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2013 in dem Urteil AZR 325/12 entschieden.
Welche Auswirkungen haben fehlende Angaben zum Arbeitsbeginn?
Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Angaben gemacht, zu welchen exakten Zeiten gearbeitet werden soll, gelten die gleichen Regelungen wie bei einer nicht festgelegten Arbeitszeit. Beinhaltet der Arbeitsvertrag keine Vereinbarungen zur Startzeit, also zum Arbeitsbeginn, richtet sich dieser nach den betriebsüblichen Regelungen. Fangen demzufolge die Mitarbeiter eines Unternehmens um 8:00 Uhr mit ihrer Arbeit an, so gilt diese Uhrzeit auch für das Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitszeit nicht im Vertrag vereinbart wurde.
Arbeit auf Abruf – ohne Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit: Was gilt?
Bei der Arbeit auf Abruf greift in einem derartigen Fall die gesetzliche Regelung des § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Fehlt die Vereinbarung hinsichtlich einer wöchentlichen Arbeitszeit, schließt § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG diese Lücke. Danach heißt es:
Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.
Keine Angabe zu Überstunden im Arbeitsvertrag
Sollte im Arbeitsvertrag die Pflicht zur Leistung von Überstunden nicht vereinbart sein, sind Arbeitnehmer zunächst nicht verpflichtet, auch Überstunden zu machen. Eine solche Mehrarbeit kann gemäß einem LAG-Urteil aus dem Jahr 2011 (SA 559/11) abgelehnt werden. Allerdings können unter bestimmten Umständen Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden, wobei der Arbeitnehmer Folge zu leisten hat. Relevant ist jedoch, dass die Überstundenanordnung sich auf Ausnahmesituationen begründet.
Besteht die Pflicht zur Angabe der Arbeitszeit in Arbeitsverträgen?
Nein, die Arbeitszeit muss – wie andere Elemente eines Arbeitsverhältnisses – nicht schriftlich fixiert werden. Die im deutschen Arbeitsrecht geltende Arbeitsvertragsfreiheit erlaubt eine formlose Einigung der beiden Vertragsparteien. Demzufolge muss der Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden, eine mündliche Einigung ist ebenso rechtswirksam. Allerdings empfiehlt sich die schriftliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages schon allein aus Beweis- und Rechtssicherheitsgründen.
Einem solchen Missstand hilft schließlich das Nachweisgesetz (NachwG) ab, das bei einem mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag greift. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wichtigsten Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich auszuarbeiten und dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Beginn auszuhändigen.
Zu den wichtigsten Bedingungen, die in einem (schriftlichen) Arbeitsvertrag normalerweise Berücksichtigung finden, gehören gemäß § 1 Abs. 1 TzBfG neben der Arbeitszeit u. a. der Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung, die Tätigkeitsbeschreibung, Kündigungsfristen oder auch Regelungen zur Vergütung.
Aufgrund der deklaratorischen Wirkung eines mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrags gilt der Vertrag übrigens trotzdem als wirksam abgeschlossen, selbst wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten aus dem Nachweisgesetz nicht nachkommt.
Lesen Sie mehr zu den verschiedenen Inhalten eines Arbeitsvertrages:
- Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag
- Salvatorische Klausel
- Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag
- Versetzungsklausel
- Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag
- Rufbereitschaft
- Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag
- Vertragsstrafen
- Arbeitsort
Wie sollte die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag formuliert werden?
Das Nachweisgesetz in § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG verlangt, dass im Arbeitsvertrag die Dauer der durchschnittlichen, wöchentlichen Arbeitszeit anzugeben ist. In der Regel werden zudem der genaue Arbeitsbeginn bzw. die Tage, an denen die Arbeit zu leisten ist, ebenfalls genannt. Eine Pflicht hierzu besteht allerdings nicht.
Wichtig: Je genauer der Arbeitgeber selbst die Arbeitszeiten vertraglich festlegt, desto mehr beschneidet er sich selbst in seinem Weisungsrecht, sofern es um beabsichtigte Änderungen geht! Daher kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitsvertrag den Passus enthält, dass Arbeitszeiten (jeweils) vom Arbeitgeber festgelegt werden.
FAQ zum Thema Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit
Sie haben noch Fragen? Dann schauen Sie doch in das nachfolgende FAQ, in denen wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um das Fehlen der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag beantworten.