Arbeitnehmerüberlassung: Alles rund um Leiharbeitnehmer, Verleiher & Entleiher
- Definition: Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?
- Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?
- Was ist die Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung?
- Wie läuft die Arbeitnehmerüberlassung ab?
- Checkliste für Unternehmen: Worauf Sie achten sollten, bevor Sie einen Leiharbeitnehmer einstellen
- Was sind die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen?
- Was sind die Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen?
- Was sind die Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung für den Leiharbeitnehmer?
- Welche Inhalte muss ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beinhalten?
- Welche Rechte und Pflichten gibt es bei der Arbeitnehmerüberlassung?
- Wie errechnet sich ein Tagessatz für einen Leiharbeitnehmer?
- FAQ zur Arbeitnehmerüberlassung
Definition: Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?
Als Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Zeitarbeit definiert man die vorübergehende Eingliederung von Arbeitnehmern in ein Unternehmen zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs. Für die Überlassung von Arbeitnehmern ist eine Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate.
Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?
Die Arbeitnehmerüberlassung funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Der Arbeitgeber verleiht an einen Dritten die Arbeitskraft seines Arbeitnehmers. Dabei lässt sich der Verleiher die Leistung seines Leiharbeitnehmers vom Entleiher bezahlen.
Der Arbeitnehmer bekommt im Endeffekt einen Teil dieses Erlöses als Gehalt. Der Rest verbleibt beim Arbeitgeber, meistens einem Personaldienstleister oder einer Zeitarbeitsfirma.
Es gibt also insgesamt drei Parteien, die bei dieser Beschäftigungsform beteiligt sind:
- Verleiher: Wie bereits angedeutet, handelt es sich hier um einen Personaldienstleister, der aus seinem Mitarbeiter-Pool eine geeignete Person auswählt und deren Arbeitskraft an den Entleiher verkauft.
- Entleiher: Der Entleiher benötigt – meist kurzfristig – Arbeitskraft und tritt deshalb mit einer Zeitarbeitsfirma bzw. einem Personaldienstleister in Kontakt. Er formuliert ein Anforderungsprofil für eine Stelle. Der Verleiher sucht nach einem geeigneten Mitarbeiter, der die entsprechenden Kompetenzen vorweisen kann.
- Mitarbeiter: Der Beschäftigte ist beim Verleiher angestellt und bezieht von dort seinen Lohn bzw. sein Gehalt. Auch Urlaubsansprüche und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann er beim Verleiher geltend machen. Der Arbeitseinsatzort ist jedoch beim Entleiher.
Was ist die Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung?
Das „Gesetz zur Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung, welches ebenso als Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder AÜG bezeichnet wird, regelt in 20 Paragrafen die konkrete Beziehung zwischen Gesetzgeber, Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmern.
Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzestext Vorgaben zur Erlaubnispflicht, zum Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers und zu Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten der in Zeitarbeit Beschäftigten.
Zusammengefasst organisiert das AÜG aus gesetzlicher Hinsicht vollumfänglich die Tätigkeit und das rechtliche Arbeitsverhältnis von Leiharbeitnehmern bei einem Entleiher. Neben der Höchstüberlassungsdauer und der Gleichbehandlung der Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung regelt der Gesetzgeber unmissverständlich, welche Unternehmen berechtigt sind, als Verleiher und Arbeitgeber tätig zu sein.
Als Kontrollbehörde dient die Bundesagentur für Arbeit, die zusammen mit weiteren Behörden darauf achtet, dass Schwarzarbeit bekämpft wird und die Vergütung aller Leiharbeitnehmer äquivalent erfolgt.
Schlechter Ruf von Leiharbeit
Zeitarbeit ist in anderen Ländern, wie beispielsweise in Holland, weitaus anerkannter als in Deutschland und wird beispielsweise häufig für den Berufseinstieg genutzt. In Deutschland hingegen haftet dem Zeitarbeitssektor noch immer ein Makel an, was nicht zuletzt durch schwarze Schafe in der Branche gefördert wurde.
Vor dem Hintergrund von zum Beispiel bekanntgewordenen, massiven Verfehlungen in Bezug auf die Entlohnung von ausländischen Leiharbeitern in der Fleischindustrie kann man nachvollziehen, wie wichtig und relevant die Maßgaben des AÜG und deren Einhaltung sind.
Neueste gesetzliche Regelungen wie der Equal-Pay-Grundsatz, der im Rahmen der Gesetzesreform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes implementiert wurde, versuchen, die Rechte von Zeitarbeitern zu stärken:
Wie läuft die Arbeitnehmerüberlassung ab?
Die Arbeitnehmerüberlassung läuft in der Regel stets in vier Schritten ab:
- Kontaktaufnahme zu einem geeigneten Zeitarbeitsunternehmen: Nachdem ein guter Anbieter für die Arbeitnehmerüberlassung gefunden wurde, wird der Kontakt hergestellt und das Zeitarbeitsunternehmen stellt diesem geeignete Leiharbeitnehmer anhand der unternehmerischen Anforderungen vor. Hierfür muss das Unternehmen vorab die Tätigkeitsmerkmale der zu besetzenden Stelle und die erforderlichen Qualifikationen genannt haben.
- Wahl eines Leiharbeitnehmers: Anhand von Arbeitsprofilen, die neben dem Lebenslauf des Zeitarbeiters weitere Informationen über seinen Werdegang enthalten, erhält der entleihende Arbeitgeber einen ersten Eindruck über den Leiharbeitnehmer und seine Qualifikation. Die besten Kandidaten werden im nächsten Schritt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, um die genauen Einsatzmöglichkeiten zu eruieren und eine Entscheidung zu treffen.
- Aufsetzen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Nachdem ein oder mehrere Leiharbeitnehmer für den Einsatz beim Entleiher ausgewählt wurden, wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufgesetzt und von den Beteiligten unterschrieben.
- Einsatz im Betrieb: Nach Vertragsunterschrift wird der Leiharbeitnehmer vollumfänglich in den Betrieb integriert.
Checkliste für Unternehmen: Worauf Sie achten sollten, bevor Sie einen Leiharbeitnehmer einstellen
Vor der Überlassung eines Leiharbeitnehmers sollte jedes Unternehmen in Ruhe eruieren, ob die folgenden Fragen umfassend und positiv beantwortet werden können. Ist dies der Fall, bestehen gute Chancen, dass der Leihmitarbeiter langfristig im Unternehmen eingesetzt werden kann.
Welche Stelle möchte man besetzen? Gibt es eine aktuelle Stellenbeschreibung? |
Wie hoch dürfen die Kosten für den Leiharbeitnehmer für einen Return on invest (ROI) sein? |
Wie lange kann man einen Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung auf dieser Position einsetzen? Gibt es eine realistische Chance der Übernahme und eine Planstelle? |
Welche Eigenschaften und Qualifikationen sind für die Stelle unbedingt erforderlich? |
Welche Soft-Skills sollte der neue Mitarbeiter mitbringen? |
Besitzt das/die Zeitarbeitsunternehmen eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung? |
In welchem Fachverband ist die Zeitarbeitsfirma Mitglied? |
Garantiert der Personaldienstleister eine zielgenaue Kandidatenauswahl anhand der individuellen Stellenkriterien? |
Wie groß ist der Talentpool sofort verfügbarer Fachkräfte beim Zeitarbeitsunternehmen? |
Gibt es einen ständig erreichbaren Ansprechpartner beim Personaldienstleister? |
Wie sind die Vertragsparameter und Rahmenbedingungen und welche zusätzlichen Kosten können entstehen? Wie ist die Rücknahme eines Leihmitarbeiters und die Beschaffung eines qualifizierten Ersatzmitarbeiters geregelt? |
Wie ist der interne Onboarding-Prozess geregelt, um den Leihmitarbeiter schnell und effektiv im Betrieb zu integrieren? |
Passen die übermittelten Kandidaten zum gewünschten Kandidatenprofil? Gibt es die Chance, ein kurzfristiges, persönliches Gespräch zu arrangieren? |
Vor der Einstellung: Hat man den Betriebsrat gemäß § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes angehört und hat dieser seine schriftliche Zustimmung zum Einsatz des Leihmitarbeiters gegeben? |
Was sind die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen?
Vor allem in Zeiten des War for Talents – Fachkräftemangels – und der Globalisierung sind Leiharbeitnehmer ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber geworden, um das unternehmerische Risiko zu minimieren und Auftragsspitzen gleichzeitig professionell zu bearbeiten. Die Arbeitnehmerüberlassung bietet für Unternehmen entscheidende Vorteile, die sich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit am Markt auswirken und den unternehmerischen Erfolg direkt beeinflussen.
Vorteile für Entleiher im Überblick
Zu den Vorteilen der Arbeitnehmerüberlassung gehören:
- Kosteneinsparungen: Zeitarbeit kann Unternehmen helfen, Geld einzusparen, indem sie die langfristigen Kosten vermeiden, die mit einer Vollzeitbeschäftigung von Mitarbeitern verbunden sind.
- Flexibilität bei der Einstellung: Arbeitgeber müssen sich nicht auf einen langfristigen Vertrag festlegen und können durch Zeitarbeit schneller spezialisiertes Personal finden.
- Sofortige Verfügbarkeit: Unternehmen können innerhalb von kürzester Zeit zusätzliche qualifizierte Arbeitskräfte einstellen, ohne Kosten im Recruiting-Prozess anfallen.
- Keine Sozialleistungen: In der Arbeitnehmerüberlassung sind alle Kosten durch den Tagessatz beglichen. Sozialleistungen oder andere Abgaben und Gebühren fallen für den Leiharbeiter nicht an.
- Risikoreduzierung: Da Mitarbeiter kurzfristig an den Verleiher zurückgegeben werden können, ist das finanzielle Risiko bei der Entscheidung für einen Leiharbeitnehmer überschaubar.
- Geringere Verwaltungskosten: Arbeitgeber lagern den Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Lohnabrechnung und die HR-Prozesse an den Verleiher aus.
- Zugang zu spezialisierten Fähigkeiten: Arbeitgeber können bei professionellen und branchenspezifischen Zeitarbeitsfirmen schneller Personal mit spezifischen Kenntnissen und Erfahrungen finden, als auf dem ersten Arbeitsmarkt.
- Steuerliche Vorteile: Zeitarbeit hilft Unternehmen, Steuern zu sparen, da die Aufwendungen für Leiharbeiter vollumfänglich und in einer Summe von der Steuer abgezogen werden können.
- Höhere Produktivität: Dank der Flexibilität bei der Einstellung von Zeitarbeitskräften können Unternehmen ihren Personalbestand an Veränderungen der Nachfrage oder des Projektumfangs anpassen, ohne sich um langfristige Verträge kümmern oder den Betriebsrat bei Personalfreistellungen involvieren zu müssen.
- Verbesserte Arbeitsmoral: Arbeitgeber können mit Zeitarbeitskräften die Arbeitsbelastung und den Stresspegel im Gesamtunternehmen reduzieren und teure Überstunden ausschließen. Die Arbeitnehmerüberlassung kann demnach zur Steigerung der Gesamtproduktivität beitragen.
- Umfangreicher Bewerberpool: Zeitarbeitsfirmen verfügen über einen großen Pool an qualifizierten Kandidaten, wodurch Unternehmen schneller und effizienter die passenden Mitarbeiter finden.
Was sind die Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen?
Leider gehen mit der Arbeitnehmerüberlassung nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile einher, die im Vorfeld berücksichtigt werden sollten:
- Kontrollprobleme: Unternehmen haben weniger Informationen und eine geringere Kontrolle über die Zeitarbeitskräfte als bei Vollzeitbeschäftigten. Dies ist der Fall, da die Leiharbeitskräfte in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung letztlich vom Verleiher betreut werden.
- Höhere Fluktuation: Zeitarbeitskräften kann die Bindung und Identifikation mit dem entleihenden Betrieb fehlen. Bei einem lukrativen Angebot mit Festanstellung sind Leiharbeitnehmer eher bereit, das Arbeitsverhältnis in Arbeitnehmerüberlassung zu beenden. Dies kann zu erhöhten Kosten für die Unternehmen führen, da ein neuer Mitarbeiter gefunden und eingearbeitet werden muss.
- Geringe Arbeitsmoral: Zeitarbeitskräfte fühlen sich ihrem Arbeitgeber gegenüber möglicherweise nicht loyal oder verpflichtet. Dies kann zu einer geringeren Produktivität und Arbeitsmoral führen und auf die fest-angestellten Mitarbeiter im Unternehmen abfärben. Um dies zu verhindern, ist es essenziell, die Leiharbeitnehmer zielorientiert ins Unternehmen zu integrieren und zu motivieren.
- Erhöhtes Fehlerpotenzial: Werden Leiharbeitnehmer weniger intensiv ins Unternehmen eingearbeitet als fest-angestellte Mitarbeiter, kann dies zu Fehlern führen. Entscheidend ist, dass jeder Zeitarbeiter durch ein durchdachtes Onboarding die Prozesse und Verfahren im Unternehmen kennenlernt und versteht, um Fehler proaktiv zu unterbinden.
- Qualitätsprobleme: Unerfahrene oder weniger gut ausgebildete Zeitarbeitskräfte, die mit der Branche oder den spezifischen Arbeitsanforderungen im Unternehmen nicht vertraut sind, können die Gesamtqualität der Arbeit beeinträchtigen.
- Begrenzte Ausbildungsmöglichkeiten: Zeitarbeitskräfte erhalten häufig nicht dieselbe Weiterbildung wie feste Mitarbeiter. Dies kann es für sie schwierig machen, die für einen langfristigen Erfolg erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln.
- Begrenzter Wissenstransfer: Aufgrund des kurzfristigen Charakters ihrer Beschäftigung bleiben Leiharbeitnehmer möglicherweise nicht lange genug in einem Unternehmen, um das notwendige Wissen für die Position zu erlernen und an andere weiterzugeben. Dies kann es für Unternehmen schwierig machen, langfristige Strategien oder Pläne zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist es für Betriebe wichtig, einen Mix aus langfristig angestellten Mitarbeitern und Zeitarbeitern zu etablieren.
Was sind die Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung für den Leiharbeitnehmer?
Auch für den Leiharbeitnehmer hat die Arbeitnehmerüberlassung relevante Vor- und Nachteile. Die folgende Tabelle liefert einen guten Überblick:
Vorteile für Leiharbeitnehmer | Nachteile für Leiharbeitnehmer |
Hohe Flexibilität | Mangelnde Arbeitsplatzsicherheit |
Möglichkeit, Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen und Unternehmen zu sammeln | Eingeschränkter Zugang zu tarifvertraglichen Leistungen des Unternehmens |
Abwechslungsreiche Arbeitsorte und Aufgaben | Niedrigere Einstiegsgehälter |
Je nach Spezialisierung erhöhte Verdienstmöglichkeiten | Schwieriger Aufbau einer Karriere im Branchenumfeld |
Möglichkeit zum Netzwerkaufbau | Begrenzte Möglichkeiten für fachliche und persönliche Weiterentwicklung aufgrund ständiger Unternehmenswechsel |
Leichterer Wiedereinstieg in das Berufsleben nach einer Unterbrechung | Höhere Fluktuation und dadurch begrenzte Arbeitsplatzstabilität |
Chance auf Übernahme in ein Angestelltenverhältnis | Arbeitsbedingungen, die nicht im Detail zu den Fähigkeiten und zur Erfahrung passen |
Welche Inhalte muss ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beinhalten?
Die Überlassung von Arbeitnehmern in Deutschland erfordert stets einen schriftlichen Vertrag – den sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Folgende Punkte muss dieser Vertrag beinhalten:
Erlaubnis des Verleihers zur Arbeitnehmerüberlassung | Im Vertrag muss ein Hinweis zur Genehmigung der Überlassung mit Datum und ausstellender Behörde sowie Ablauf der Genehmigung festgehalten werden. |
Vereinbarung zur sofortigen Rückmeldung des Verleihers bei Entziehung der Genehmigung zur ANÜ. | Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss fixiert werden, dass der Verleiher dem Entleiher sofort Bescheid geben muss, wenn die Erlaubnis zur Überlassung erloschen ist. |
Informationen zur fachlichen und persönlichen Qualifikation der Leiharbeitnehmer | Ihre entsprechenden Vorgaben an den Leiharbeiter müssen zu Beweiszwecken im Überlassungsvertrag festgehalten werden (§ 12 Abs. 1 AÜG). Nutzen Sie die damit verbundene Möglichkeit, Ihre Anforderungen möglichst genau zu beschreiben. Dann können Sie die Zeitarbeitsfirma am ehesten zur Rechenschaft ziehen, wenn ein Leiharbeitnehmer die Anforderungen nicht erfüllt. |
Die Person des Leiharbeitnehmers | Wenn Sie den Mitarbeiter, den Sie entleihen wollen, bereits kennen und von ihm überzeugt sind, können Sie auch die Überlassung genau dieses Mitarbeiters für die Laufzeit des Überlassungsvertrags vereinbaren. Hintergrund ist, dass die Standardverträge von Zeitarbeitsfirmen oft vorsehen, dass sie von sich aus einen Mitarbeiter jederzeit abziehen und durch einen anderen Mitarbeiter ersetzen dürfen. Bestehen Sie dann also darauf, diese Klausel zu streichen. |
Besondere Vereinbarungen oder Anforderungen für die Arbeit beim Entleiher | Zum Beispiel: Gesonderte Regelung zur Nutzung eines Firmenfahrzeugs bei Außendienstmitarbeitern. |
Arbeitszeiten und Urlaub | Auf jeden Fall muss der Überlassungsvertrag Regelungen darüber enthalten, wie viele Stunden der Leiharbeitnehmer pro Tag oder Woche zu arbeiten hat und ob Sie als Entleiher berechtigt sind, Überstunden anzuordnen. Ebenso muss geklärt werden, ob Schicht- oder Nachtarbeit in Frage kommt. Zuletzt ist zu regeln, wie viel Urlaub dem Leiharbeitnehmer zusteht. |
Entgelt | Im Überlassungsvertrag muss geregelt werden, welche Vergütung Sie als Entleiher pro Stunde an die Zeitarbeitsfirma zahlen (=Stundenverrechnungssatz). Die Höhe des Entgelt muss dabei vergleichbar mit einem Festangestellten Arbeitnehmer beim Entleiher sein. Des Weiteren muss festgehalten werden, ob und welche Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit berechnet werden. Der größte Teil der Verleihfirmen haben hierfür eine detaillierte Preisliste. Und trotzdem können und sollten Sie noch über einen günstigeren Preis verhandeln. Das ist in der Zeitarbeitsbranche durchaus üblich und kann Ihnen bares Geld sparen. |
Austausch bei Ausfall des überlassenen Mitarbeiters | Achten Sie weiter darauf, dass im Vertrag festgehalten wird, innerhalb welcher Frist Ihnen die Zeitarbeitsfirma eine geeignete Ersatzkraft zur Verfügung stellen muss, wenn der zunächst überlassene Mitarbeiter beispielsweise wegen Krankheit ausfällt. Üblich ist eine Zeitspanne von 3 bis 5 Werktagen – je nach erforderlicher Qualifikation. Sie können aber auch eine kürzere Frist vereinbaren. |
Laufzeit | Im Überlassungsvertrag muss vereinbart werden, wie lange Ihnen die Zeitarbeitsfirma den Leiharbeitnehmer überlässt. |
Kündigung | Sie sollten darauf achten, dass der Überlassungsvertrag ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer möglichst kurzen Kündigungsfrist vorsieht. Üblich sind 5 Arbeitstage. Die längeren Kündigungsfristen für Arbeitnehmer sind für Sie als Entleiher nicht relevant. |
Welche Rechte und Pflichten gibt es bei der Arbeitnehmerüberlassung?
Verleiher haben auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) die Verpflichtung, vor dem Entleihen von Arbeitskräften eine Genehmigung einzuholen. Entleiher haben die Pflicht, diese Genehmigung einzusehen und die Erlaubnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Genehmigung zur Überlassung von Arbeitnehmern ist nach § 2 AÜG für ein Jahr gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Die Erlaubnis kann unbefristet verlängert werden. Verleiher haben die Verpflichtung, zu jeder Zeit zu prüfen, ob die Genehmigung rechtskonform ist, bevor sie Mitarbeiter verleihen.
Wie errechnet sich ein Tagessatz für einen Leiharbeitnehmer?
Ein Tagessatz für einen Leiharbeiter ist aus nachvollziehbaren Gründen höher zu kalkulieren als bei einem festangestellten Mitarbeiter. Dies liegt unter anderem daran, dass das unternehmerische Risiko des Verleihers und die Nebenkosten für Sozialversicherung und Versicherungen mit einbezogen werden müssen.
Da jeder Vertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen vertrauliche und individuelle Berechnungsgrundlagen enthält, gibt es keine allgemeine Berechnungsgrundlage der Kosten für Leiharbeitnehmer.
Die folgenden Komponenten sind gleichzeitig von jedem Verleiher einzubeziehen, um anfallende Aufwendungen und das unternehmerische Risiko abzubilden:
- Anfallende direkte Kosten
- Indirekte Kosten und unternehmerisches Risiko
- Bruttolohn des Leihmitarbeiters
- Kosten für Marketing, Werbung, Lohnbuchhaltung und Büro- und Administrationsaufwendungen
- Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung (ca. 21 % des Bruttolohns)
- Rückstellungen für Leerphasen oder die Insolvenz von Entleihern
- Rückstellungen für Krankheit und Urlaub
- Gewinnaufschlag
- Beitrag für die Berufsgenossenschaft