Dienstverhältnis versus Arbeitsverhältnis – die Unterschiede
Was ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis?
Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis bezieht sich auf eine besondere Art der Beschäftigung, die vor allem im öffentlichen Dienst zu finden ist. Es gilt für Beamte, Richter und Soldaten, die in einem Dienst- und Treueverhältnis zu einem staatlichen Dienstherrn stehen. Dieses Verhältnis ist durch spezifische Rechte und Pflichten geprägt und unterliegt nicht dem allgemeinen Arbeitsrecht, sondern dem Beamtenrecht oder verschiedenen Tarifverträgen. Hierbei sind Loyalität und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Dienst von zentraler Bedeutung.
Beamte und andere Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sind von vielen typischen arbeitsrechtlichen Regelungen ausgenommen. Sie haben beispielsweise kein Streikrecht, genießen jedoch umfangreichere Sicherheiten, wie etwa Unkündbarkeit und Versorgung im Alter durch eine Beamtenpension.
Dienstverhältnis vs. Arbeitsverhältnis: Was ist der Unterschied?
Ein Dienstverhältnis besteht dann, wenn eine natürliche Person in einem-öffentlich rechtlichen Bereich für einen Dienstherren arbeitet.
Das Arbeitsverhältnis ist die typische Form der Beschäftigung im privaten Sektor und wird durch das Arbeitsrecht geregelt. Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, genießen jedoch die Vorteile des Kündigungsschutzes, des Arbeitszeitgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften. Hier spielt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine wichtige Rolle.
Im Gegensatz zum Dienstverhältnis gibt es hier kein Treueverhältnis. Arbeitnehmer können Gewerkschaften beitreten und haben das Recht zu streiken. Sie erhalten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses keinen Pensionsanspruch, sondern beziehen im Ruhestand eine gesetzliche Rente.