Beschäftigung von Rentnern: Beschäftigungsverhältnisse, Abgaben, Lohnsteuer

Beschäftigung von Rentnern: Beschäftigungsverhältnisse, Abgaben, Lohnsteuer

In Zeiten des Fachkräftemangels und fehlenden Auszubildenden sind Unternehmen für jede Arbeitskraft dankbar – ganz gleich, ob Teilzeitkraft, Minijobber oder Praktikant. Eine Gruppe wird bei möglichen Arbeitnehmern jedoch gerne vergessen, obwohl es davon sogar immer mehr in Deutschland gibt: Rentner.Das hat natürlich einen Grund. Die Beschäftigung von Rentnern ist an kleinere bürokratische Hürden geknüpft. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Rentner beschäftigen können, welche Abgabe auf beiden Seiten warten und welche Lohnsteuer bei der Rentnerbeschäftigung anfängt. Anschließend gehen wir auf die Vor- und Nachteile dieses Arbeitsmodells ein.
Inhaltsverzeichnis

In welchem Arbeitsverhältnis können Rentner beschäftigt werden?

Das Arbeitsverhältnis eines Rentners mit seinem Arbeitgeber kann in Form einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, auf Minijob-Basis oder als freier Mitarbeiter ausgestaltet sein. Rentner und Arbeitgeber haben die freie Wahl –  je nach individuellen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen beider Seiten. Es gibt hier keinen Unterschied zu einem „normalen“ Erwerbstätigen.

Renter in Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung

Die Beschäftigung in einem regulären Arbeitsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit) unterliegt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen. Das bedeutet: Rentner haben in einem solchen Arbeitsverhältnis dieselben Rechte und Pflichten wie ihre jüngeren Kollegen.

Sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung und das Recht auf den gesetzlich geregelten Mindesturlaub.

Renter als Minijobber beschäftigen

Alternativ können Sie Rentnern auch auf Minijob-Basis beschäftigen. Beim Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze (derzeit 520 Euro) nicht überschreitet. 

Gerade für Rentner, die sich unkompliziert etwas dazuverdienen möchten, ist diese Option spannend – ein Minijob kommt ohne Abgaben für den Arbeitnehmer daher und ist weit entfernt von einer tagesfüllenden Beschäftigung.

Rentner als freie Mitarbeiter beschäftigten

Darüber hinaus können Rentner auch als freie Mitarbeiter tätig sein – dieses Modell fahren beispielsweise Tageszeitungen mit Lokalreportern im Rentenalter, die über das Leben auf dem Land berichten. Dies ermöglicht Rentnern eine größere Flexibilität in Bezug auf ihre Arbeitszeit und die anfallenden Angaben. Gleichzeitig erfordert es auch ein höheres Maß an Eigenverantwortung, möglicherweise sogar ein eigenes Gewerbe, mindestens jedoch die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Vorteile, aber auch Risiken bei Rentnern als freie Mitarbeiter

Der Vorteil für Arbeitgeber bei Rentnern als freie Mitarbeiter? Die Sozialabgaben müssen nicht von Ihnen, sondern vom Rentner selbst bezahlt werden. Demnach können Sie hier sparen. Doch Achtung! Wer einen frisch ausgeschiedenen Rentner weiter beschäftigen möchte, sollte bei der Weiterbeschäftigung als nun freien Mitarbeiter Vorsicht walten lassen. Denn wenn der Rentner so gut wie ausschließlich für Sie tätig ist und noch dazu wie ein Arbeitnehmer in Ihre Betriebsorganisation eingebunden ist, könnten die Behörden ihn als scheinselbstständig einstufen.

Dann gelten Sie doch als sein Arbeitgeber und müssten – auch rückwirkend – Sozialversicherungsbeiträge für ihn leisten. Um dieses enorme Risiko auszuschalten, empfehle ich Ihnen, vor Beginn der Zusammenarbeit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf Statusfeststellung zu stellen. 

Welche Abgaben haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in welcher Höhe?

Wenn ein Rentner weiterhin arbeitet und Einkommen verdient, müssen diese wie bei einem normalen Arbeitnehmer versteuert werden. Sozialversicherungsbeiträge sind auch in diesem Fall sowohl vom Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu bezahlen – allerdings nicht für alle Arten der Sozialversicherung. Die Höhe variiert von Beschäftigungsverhältnis zu Beschäftigungsverhältnis sowie Renten-Art.

In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick, bei welcher Rentenart (Regelaltersrente, Teilrente, Erwerbsminderungsrente und Rente ohne Erreichen der Regelaltersgrenze) welche Beiträge gezahlt werden müssen.

Art der RenteRentenversicherung ANRentenversicherung AGKrankenversicherung ANKrankenversicherung AGPflegeversicherung ANPflegeversicherung AGArbeitslosenversicherung ANArbeitslosenversicherung AG
Regelaltersrente (Altersvollrente nach Überschreiten der Regelaltersgrenze)NeinJa, nur ArbeitgeberanteilJaJaJaJaNeinJa, nur Arbeitgeberanteil
TeilrenteJaJaJaJaJaJaNeinNein
ErwerbsminderungsrenteBeitrag individuell*Beitrag individuell*JaJaJaJaBeitrag individuell*Beitrag individuell*
Altersvollrente vor Erreichen der RegelaltersgrenzeJaJaJaJaJaJaJaJa

AN = Arbeitnehmer, AG = Arbeitgeber

* Die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei einer Erwerbsminderungsrente sind abhängig von individuellen Faktoren und den jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen. Hier sollte eine genaue Beratung in Anspruch genommen werden.

Sozialversicherungsbeiträge in regulären Arbeitsverhältnissen

In einem regulären Arbeitsverhältnis (Voll- oder Teilzeitbeschäftigung) sind Rentner grundsätzlich versicherungspflichtig. Sie zahlen mit dem Arbeitgeber in folgende Versicherungen ein:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Eine Besonderheit gibt es: Rentner sind in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei, sofern sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. In diesem Fall ist lediglich der Arbeitgeberanteil in der Altersrente zu bezahlen.

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich dabei nach dem Beitragssatz der jeweiligen Versicherung und dem Arbeitsentgelt des Rentners. So beträgt für Bezieher der Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze der Beitragssatz zur Rentenversicherung derzeit beispielsweise 18,6 Prozent und der Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag. Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt bei 3,05 respektive 3,3 Prozent – je nachdem, ob der Rentner Kinder hat oder nicht.

Sozialversicherungsbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung

Für Rentner, die einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgehen, gelten besondere Regelungen. Sie sind in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig, wenn die Vollrente ohne Eintritt des Regelalters gezahlt wird, können aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden, um versicherungsfrei zu werden – wie jeder jüngere Minijobber auch. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Minijobber versicherungsfrei. 

Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben, sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Beschäftigte in Altersvollrente, die das Regelalter erreicht haben und somit Regelaltersrente beziehen, können sich jedoch trotz fehlender Rentenversicherungspflicht, weiterhin Beiträge einzahlen.

Als Arbeitgeber zahlen Sie für Minijobber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Pauschbetrag zur Krankenversicherung liegt bei 13 Prozent.

Welche Lohnsteuer fällt bei Rentnern an?

Da Rentner im Allgemeinen sowohl Einkommen aus der Rente als auch aus der Beschäftigung beziehen, kann die Berechnung der Lohnsteuer etwas komplizierter sein – grundsätzlich gilt jedoch: Es muss regulär Lohnsteuer gezahlt werden.

Die Rente selbst unterliegt ebenfalls der Einkommensteuer. Seit der Rentenreform 2005 wird ein zunehmender Anteil der Rente besteuert, abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Für Rentner, die beispielsweise 2040 und später in Rente gehen, wird die gesamte Rente besteuert. Im Jahr 2023 liegt der Anteil der Rente, der besteuert wird, bei 83 Prozent.

Allerdings wird bei der Berechnung der Einkommensteuer ein sogenannter Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, der das zu versteuernde Einkommen senkt – dieses ist letztlich immer maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer.

Das Einkommen aus einer Beschäftigung als Rentner ist ebenfalls steuerpflichtig. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Höhe des Arbeitsentgelts und der Steuerklasse des Rentners ab. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten bei der Erwerbsminderungsrente?

Die Hinzuverdienstgrenze ist ein weiterer wichtiger Aspekt im Kontext der Beschäftigung von Rentnern. Sie betrifft vor allem Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe (Hinzuverdienst) wird ihre Rente gekürzt. Die Grenze für den erlaubten Hinzuverdient ohne Rentenkürzung wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) neu festgelegt.

Wenn ein Rentner eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf er im Jahr 2023 bis zu 17.820 Euro hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Alles, was allerdings über diesen Betrag hinausgeht, wird auf die Rente angerechnet – in der Folge kann das zu einer Kürzung seiner Rentenzahlungen führen.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze für den Hinzuverdienst bei 35.650 Euro – bis zu diesem Betrag können Rentner ohne Sorge vor einer Rentenkürzung weiterhin arbeiten.

Hinzuverdienstgrenze beiHinzuverdienst Euro-Betrag
voller Erwerbsminderungsrente17.820 Euro
teilweiser Erwerbsminderungsrente35.650 Euro

Was sind die Vorteile der Beschäftigung von Rentnern?

Für beide Seiten bringt die Beschäftigung von Altersvollrentnern Vorteile mit sich:

  • Erfahrung und Wissen: Rentner bringen im Normalfall jede Menge an Berufserfahrung und Wissen in ein Unternehmen ein – schließlich haben Sie bereits ein ganzes Erwerbsleben hinter sich. Sie können ihr Wissen an jüngere Mitarbeiter weitergeben und so auch auf diese Weise zur Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen.
  • Arbeitsmoral und Engagement: Ältere Arbeitnehmer sind oft hoch motiviert und engagiert in ihrer Arbeit, sie entscheiden sich oft – zumindest zu großen Teilen – freiwillig dafür. Sie haben eine starke Arbeitsmoral und einen hohen Grad an Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber im Vergleich zu jüngeren Beschäftigten.
  • Flexibilität: Rentner sind oft flexibler in Bezug auf ihre Arbeitszeiten und -bedingungen. Dies kann dem Unternehmen helfen, Personalengpässe zu überbrücken und eine bessere Work-Life-Balance für alle Mitarbeiter zu gewährleisten.
  • Stabilität: Die Beschäftigung von Rentnern kann zur Stabilität des Unternehmens beitragen, da sie weniger häufig ihren Arbeitsplatz wechseln – das Personalmanagement hat so weniger zu tun.
  • Vielfalt: Die Beschäftigung von Rentnern fördert die Vielfalt im Unternehmen, es kommen junge und alte Menschen gleichermaßen zusammen. Das kann stellenweise zu Startschwierigkeiten kommen, führt auf lange Sicht zu einer besseren Arbeitsumgebung und höherer Produktivität.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass viele Rentner in einem Job beschäftigt werden, den sie jahrzehntelang zuvor ausgeübt haben. So entfällt im Vergleich zu einem Auszubildenden oder Berufseinsteiger die Einarbeitungszeit oder wird zumindest gesenkt.

Was sind die Nachteile der Beschäftigung von Rentnern?

Auch wenn die Liste der Vorteile lang ist, gibt es auch einige Punkte, die gegen eine Beschäftigung von Rentnern sprechen:

  • Gesundheitliche Einschränkungen: Mit zunehmendem Alter können gesundheitliche Probleme auftreten, die die Arbeitsfähigkeit einschränken können. Das führt zu höheren Fehlzeiten und einer geringeren Produktivität.
  • Fähigkeits- und Wissensstand: Nicht immer, aber teilweise sind die Fähigkeiten und Kenntnisse älterer Arbeitnehmer nicht mehr auf dem neuesten Stand – vor allem in technologischen oder sich schnell verändernden Branchen.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Ältere Arbeitnehmer haben oft spezielle Bedürfnisse in Bezug auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Arbeitsbedingungen, möglicherweise benötigen Sie zum Beispiel spezielle Bürostühle. Das führt im Zweifelsfall zu zusätzlichen Investitionen seitens des Arbeitgebers.

Zudem schwingt bei Rentnern immer der tatsächliche Ruhestandsgedanke mit. Sie können jederzeit ihre Beschäftigung vollends beenden – das führt dann zu kurzfristigen Personalengpässen. Dieses Risiko gibt es jedoch bei jedem Arbeitnehmer, der dann eben nicht in den Ruhestand, sondern zu einem anderen Betrieb wechselt.

Wann ist ein neuer Arbeitsvertrag notwendig?

Wenn ein Arbeitnehmer in Rente geht und anschließend für dasselbe Unternehmen arbeitet, kann das auf dem Papier als Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses angesehen werden – dann würde der bisherige Arbeitsvertrag gelten. Das regelt Paragraf 41 S. 3 SGB VI.

Um sicher zu sein, sollten beide Parteien allerdings schriftlich vereinbaren, dass der eigentlich laut Tarif- oder Arbeitsvertrag mit Erreichen der Regelaltersgrenze endende Vertrag verlängert beziehungsweise sein Ende aufgehoben wird.

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen ein neuer Arbeitsvertrag für Altersrentner notwendig wird.

Ein Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht und in Altersrente geht, endet sein bestehendes Arbeitsverhältnis in der Regel automatisch, sofern er keine wie oben beschriebene Vereinbarung trifft. Soll der Altersrentner weiterhin für das Unternehmen tätig sein, muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Dieser kann eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, einen Minijob oder eine freie Mitarbeit mit dem Altersrentner vorsehen.

Vor allem, wenn sich die Bedingungen der Beschäftigung ändern (Arbeitsentgelt, Arbeitszeit oder Aufgaben) muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden – und das ist bei einer Beschäftigung von Rentnern oft der Fall.

Wo liegt die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist ein grundlegender Begriff im deutschen Arbeitsrecht und Rentensystem. Es handelt sich dabei um das Alter, ab dem eine Person Anspruch auf den Bezug einer geregelten Altersrente hat, ohne Abschläge für eine vorzeitige Inanspruchnahme verkraften zu müssen.

Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr des Versicherten – es lässt sich also technisch gesehen keine pauschale Aussage zum Alter sagen, ab dem Arbeitnehmer in ihren Ruhestand gehen können. Für Personen, die vor 1947 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Im Zuge der Rentenreformen wurde die Regelaltersgrenze in den vergangenen Jahren schrittweise angehoben. 

Der Hintergrund: Das Rentensystem sollte an die gestiegene Lebenserwartung der Deutschen angepasst werden – gleichzeitig diente die Anhebung dazu, die Finanzierbarkeit der Rente zu gewährleisten. Für Personen, die 1964 oder später geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Die Regelaltersgrenzen nach Jahrgang im Überblick:

  • 1956: 65 Jahre und zehn Monate
  • 1957: 65 Jahre und elf Monate
  • 1958: 66 Jahre
  • 1959: 66 Jahre und zwei Monate
  • 1960: 66 Jahre und vier Monate
  • 1961: 66 Jahre und sechs Monate
  • 1962: 66 Jahre und acht Monate
  • 1963: 66 Jahre und zehn Monate
  • Ab 1964: 67 Jahre

Zwei Aspekte sind bei der Regelaltersgrenze wichtig: Zum einen kann sie durch persönliche Aspekte und Eigenschaften wie Behinderung, Arbeit unter Tage oder bei besonders langjährig Versicherten früher beginnen. Zum anderen bedeutet die Regelaltersgrenze nicht, dass da Erwerbsleben beendet werden muss. Viele Menschen entscheiden sich dazu, über die Regelaltersgrenze hinaus in einer Beschäftigung als Rentner zu arbeiten – sei es aus persönlichen, finanziellen oder sozialen Gründen.