Darf ein Minijob in Deutschland befristet werden? – ein Leitfaden
Darf ein Minijob befristet werden?
Grundsätzlich ist es möglich, einen Minijob als befristete Beschäftigung auszugestalten. Dies erlaubt es Arbeitgebern, auf temporäre Bedarfsspitzen zu reagieren, die in vielen Branchen beispielsweise am Jahresende oder in der Erntezeit im Sommer zu beobachten sind. Auch für Arbeitnehmer, die zeitlich eingeschränkt sind und nur wenige Monate einen Minijob benötigen, kann eine Befristung sinnvoll sein.
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses wird vom Gesetzgeber im Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge oder abgekürzt TzBfG) geregelt. Es wird zwischen zwei Arten von Befristungen unterschieden:
- Die Befristung mit Sachgrund.
- Die sachgrundlose Befristung.
Wann liegt eine Befristung mit Sachgrund?
Eine Befristung mit Sachgrund liegt auf Grundlage von § 14 TzBfG vor, wenn die Befristung des Arbeitsvertrages durch einen sachlich nachvollziehbaren Grund gerechtfertigt ist. Typische Gründe für eine Befristung mit Sachgrund sind, dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung vorübergehend besteht oder dass der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Eine Befristung zur Erprobung ist ebenfalls möglich.
Was ist eine Befristung ohne Sachgrund?
Im Umkehrschluss wird eine sachgrundlose Befristung als eine Befristung ohne speziellen Grund definiert. Ein typisches Beispiel für eine sachgrundlose Befristung ist ein Unternehmer, der einen Minijobber für zwei Jahre befristet einstellt, um seine Geschäftsentwicklung zu testen, ohne dabei spezifische Projekte oder Aufgaben zu beachten.
Die Wahl der Befristungsart wirkt sich darauf aus, wie und unter welchen Voraussetzungen der Minijob befristet werden kann.
Wann darf ein Minijob befristet werden? Wie oft und wie lange?
Nach aktueller Gesetzeslage, die ebenfalls im § 14 TzBfG nachgelesen werden kann, darf ein Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines Sachgrundes auf bis zu 24 Monate befristet werden – auch bei Minijobbern. In der Phase der Befristung können bis zu drei Verlängerungen stattfinden. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine gewisse Flexibilität in der Personalplanung.
Zusätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Befristung auszuweiten:
- Unternehmensgründer profitieren von der Ausnahme, Minijobber ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren befristet anzustellen.
- Mitarbeiter, die 52 Jahre oder älter sind und in den letzten vier Monaten arbeitslos gemeldet waren, können ebenfalls längerfristig befristet eingestellt werden. Ein solcher Vertrag mit einem Minijobber kann bis zu fünf Jahre dauern und mehrfach verlängert werden. Die Möglichkeit der langfristigen Befristung gilt für Personen, die im Vorfeld bestimmte Arten von Sozialleistungen erhalten oder an einer staatlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen haben.
Wichtig: Eine Befristung ohne Sachgrund ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Mit Sachgrund ist eine Befristung auch über die genannten Zeiträume hinaus möglich. Befristungen mit Sachgrund sind vom Gesetzgeber nicht limitiert.
Wie lange darf die Probezeit bei einem befristeten Minijob sein?
Auch bei einem Minijob kann eine Probezeit vereinbart werden. Eine Probezeit ermöglicht es beiden Parteien, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden, falls es nicht den Erwartungen entspricht. Gemäß § 622 BGB beträgt die maximale Dauer der Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen (auch beim Minijob) sechs Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen sowohl vom Arbeitgeber wie vom Arbeitnehmer oder Minijobber ohne Angabe von Gründen beendet werden. Bei befristeten Arbeitsverträgen wiederum müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die Probezeit verhältnismäßig ist. Das bedeutet, eine pauschale Probezeit von 6 Monaten könnte bei einem befristeten Minijob nicht verhältnismäßig sein, zum Beispiel, wenn der Arbeitsvertrag auf nur ein Jahr befristet ist. Arbeitgeber haben eine verhältnismäßige Probezeit zu wählen – und zwar nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und nach Tätigkeitsart.
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Welche Abgaben werden bei einem befristeten Minijob fällig?
Die Verdienstgrenze für einen Minijob beträgt seit 01.01.2024 exakt 538 Euro monatlich oder 6.456 Euro jährlich.
Arbeitgeber zahlen bei einem befristeten Minijob:
- pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen
- Steuern.
Alle Abgaben des Arbeitgebers für den Minijob betragen zusammengerechnet 31,4 Prozent. Bei einem Monatsverdienst bis zur Verdienstgrenze von 538 Euro pro Monat muss der Arbeitgeber zusätzlich 168,93 Euro an Steuern und Abgaben pro Monat aufwenden. Der derzeit gültige Mindestlohn von 12,41 Euro muss bei Minijobbern beachtet werden.
Minijobber haben die Möglichkeit, 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten. Alternativ können sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Was gilt bei einer kurzfristigen Beschäftigung und wie wird sie definiert
Wird eine Tätigkeit pro Jahr nicht mehr als drei Monate oder 70 Kalendertage ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung. Die kurzfristige Beschäftigung ist kein regulärer Minijob, da es keine Verdienstgrenze gibt. Der Mindestlohn muss eingehalten werden. Kurzfristige Jobs sind zeitlich begrenzt und können nicht als Hauptverdienst dienen. Sie kommen oft in der Industrie oder Landwirtschaft vor, zum Beispiel als Erntehelfer.
Checkliste für die erfolgreiche Befristung eines Minijobbers
Für Arbeitgeber sind einige entscheidende Punkte zu beachten, um eine rechtlich sichere Befristung eines Minijobs sicherzustellen:
- Schriftform der Befristung im Arbeitsvertrag.
- Vereinbarung eines konkreten Enddatums oder eines sachlichen Grundes im Arbeitsvertrag.
- Beachten der Höchstdauer bei sachgrundlosen Befristungen.
- Klare und unmissverständliche Formulierungen im Arbeitsvertrag.
- Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Probezeit und Kündigungsfristen.
Die Verantwortung und Professionalität in der Vertragsgestaltung sind von essenzieller Bedeutung. Eine sorgfältige Ausarbeitung und Dokumentation aller Vereinbarungen spiegelt nicht nur die Wertschätzung gegenüber dem Minijobber wider, sondern dient auch der Vermeidung möglicher juristischer Komplikationen.