Urlaub abgelehnt, dann krank

Urlaub abgelehnt, dann krank: Was tun als Arbeitgeber?

Viele Mitarbeiter müssen ihren Urlaub weit im Voraus beantragen und in einen Urlaubsplan eintragen. Dennoch kann es immer wieder vorkommen, dass sie für ein oder zwei Tage kurzfristig Urlaub nehmen müssen. Gewähren Sie als Arbeitgeber diesen nicht – z. B. weil es die Auftragslage nicht zulässt –, meldet sich so mancher Mitarbeiter daraufhin krank, obwohl er es gar nicht ist. Damit riskiert er jedoch eine fristlose Kündigung – schließlich verstößt er mit seinem Verhalten schwerwiegend gegen arbeitsvertragliche Pflichten.
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Was tun, wenn ein Mitarbeiter sich nach abgelehnten Urlaub krank meldet?

Sollte ein Mitarbeiter sich nach einer abgelehnten Urlaubsanfrage krank melden, sollten Sie als Arbeitgeber in jedem Fall aktiv werden. Der Grund: Dieses Verhalten stellt eine unzulässige Drohung dar, um den Wunsch nach Urlaub durchzusetzen.

Aus diesem Grund können Sie sich als Arbeitgeber darauf berufen, dass Sie Ihr Vertrauen in die Redlichkeit und Loyalität des Mitarbeiters verloren haben. Deshalb ist Ihnen auch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar. In so einem Fall ist weder eine vorherige Abmahnung erforderlich noch muss eine Kündigungsfrist beachtet werden. Sie können eine fristlose Kündigung aussprechen.

Wann ist eine fristlose Kündigung bei Krankheit nach abgelehnten Urlaub möglich?

Täuscht der Arbeitnehmer eine Krankheit vor, um die vom Arbeitgeber abgelehnte Urlaubsreise doch noch antreten zu können, droht ihm eine fristlose Kündigung. Voraussetzung für diese folgenreiche Entscheidung ist ein dringender Verdacht, der sich auf objektive Tatsachen gründet.

Gelingt es dem Arbeitnehmer bzw. dem behandelnden Arzt nicht, den Verdacht beispielsweise in einem gerichtlichen Streitfall aus dem Weg zu räumen, kann die durch Attest bescheinigte Arbeitsunfähigkeit als vorgetäuscht beurteilt werden.

Die damit angenommene arbeitsvertragliche Verfehlung reicht aus, um eine fristlose (Verdacht-)Kündigung gemäß § 626 BGB zu begründen. Insbesondere ist die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers als derart gravierend anzusehen, sodass bei einem gebotenen Vergleich das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das des Arbeitnehmers an einer Fortsetzung überwiegt.

Urlaub abgelehnt, dann krank: Beispiel aus der Praxis

Ein Produktionshelfer war in einem Unternehmen tätig und für die Spätschicht eingeteilt. Er musste daher seine Arbeit eigentlich um 14 Uhr beginnen, schrieb am Morgen jedoch seinem direkten Vorgesetzten eine SMS und beantragte kurzfristig Urlaub für diesen Tag – schließlich müsse er einige dringende Sachen erledigen. In darauffolgenden Telefonaten – das letzte Gespräch fand kurz vor 14 Uhr statt – lehnte der Chef eine Urlaubsgewährung ab. Nun erklärte der Angestellte, dass er jetzt zum Arzt gehe. Etwa eine halbe Stunde später rief er erneut bei seinem Chef an und meldete sich krank.

Der Vorgesetzte meldete diesen Sachverhalt wiederum seinem eigenen Chef, der den Betriebsrat zu einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung anhörte. Der Produktionshelfer sei niemals krank gewesen – dass er sich krank fühle, habe er in den Telefonaten auch nie erwähnt. Er habe also gelogen, um an dem betreffenden Tag doch noch zu Hause bleiben zu können. Außerdem habe der Mitarbeiter seinen Chef bedroht, als der den Urlaub nicht bewilligte. Als dem Mitarbeiter fristlos gekündigt wurde, zog er vor Gericht.

Das Urteil: Nach Ansicht des LAG Hamm hat die fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wirksam beendet, denn der Produktionshelfer hatte schwerwiegend gegen seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verstoßen.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Beschäftigte nicht wirklich arbeitsunfähig erkrankt war. Erst als ihm der Urlaub nicht wie gewünscht bewilligt wurde, hatte er angekündigt, zum Arzt zu gehen und sich krankschreiben zu lassen. Auch hatte er in keinem der vorangegangenen Telefonate erwähnt, sich krank zu fühlen. Vielmehr hatte er selbst erklärt, den Tag freinehmen zu müssen, um etwas Wichtiges zu erledigen.