Blaumachen verhindern: Tipps für Arbeitgeber
- Ab wann müssen Mitarbeiter ein Attest vorlegen?
- Woher wissen Arbeitgeber, ob es sich um eine falsche Krankmeldung handelt?
- Wie können Arbeitnehmer falsche Krankmeldungen aufdecken?
- Welche Folgen hat eine falsche Krankmeldung für Arbeitnehmer?
- Welche Folgen haben falsche Krankmeldungen für Betriebe?
- Wie können Arbeitgeber falsche Krankmeldungen verhindern?
- Welche Tipps helfen Personalern gegen das Krankfeiern von Mitarbeitern?
- Falsche Krankmeldung: Was können Ihre Mitarbeiter tun, wenn der Arzt das Attest falsch ausgefüllt hat?
- Fazit: Gegen falsche Krankmeldungen vorgehen
Ab wann müssen Mitarbeiter ein Attest vorlegen?
Unternehmen können selbst festlegen, ab wann sich Mitarbeiter ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankmelden können. Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts vorgesehen, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach diesem können Mitarbeiter drei Kalendertage zuhause bleiben, ohne dafür ein Attest vorlegen zu müssen. Ab dem vierten Tag brauchen sie dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es gibt aber auch Unternehmen, die schon ab dem ersten, zweiten oder dritten Krankheitstag ein Attest einfordern.
Legt ein Mitarbeiter nach der vorgeschriebenen Anzahl von Tagen kein Attest vor und bleibt weiterhin der Arbeit fern, können Arbeitgeber die Gehaltszahlung einstellen, eine Abmahnung aussprechen und bei weiterem Fernbleiben des Mitarbeiters ohne Attest sogar kündigen. Reicht der Mitarbeiter sein Attest jedoch nach, so hat er Anspruch auf sein Gehalt, auch rückwirkend.
Woher wissen Arbeitgeber, ob es sich um eine falsche Krankmeldung handelt?
Eine falsche Krankmeldung nachzuweisen ist schwierig, da einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes zunächst Glauben geschenkt werden muss.
Bleiben Arbeitnehmer in den zugelassenen ein, zwei oder drei Tagen ohne Attest der Arbeit fern, so können verschiedene Situationen den Verdacht aufkommen lassen, dass die Arbeitnehmer zu unrecht krankfeiern. Diese sind zum Beispiel, wenn sie von Kollegen oder dem Chef gesehen werden, beim:
- Einkaufsbummel
- im Schwimmbad
- auf dem Weihnachtsmarkt
- uvm.
Auch wenn sie dem Nachbarn bei Gartenarbeiten helfen und dabei gesehen werden, kann der Verdacht aufkommen, dass sie möglicherweise nicht so krank sind, wie sie behaupten.
Weitere Situationen, die krankfeiernde Arbeitnehmer entlarven können, sind die sozialen Netzwerke. Postet ein krankgemeldeter Mitarbeiter ein Foto von sich beim Feiern für alle Kollegen und den Chef öffentlich sichtbar, so kann er zur Rede gestellt und im Ernstfall gekündigt werden.
Ein weiteres Verdachtsmoment, dass Arbeitnehmer nicht wirklich krank sind, ist, wenn sie zum Beispiel nach einem Streitgespräch mit dem Chef sagen „Dann bin ich morgen aber krank“ und sich dann tatsächlich krankmelden. Auch hier sollten Arbeitgeber aufmerksam werden.
Es gibt keine Eindeutigkeit, welche Tätigkeiten bei einer Krankmeldung zulässig sind und welche nicht. Entscheidend ist, dass sie nicht für die Genesung hinderlich sind.
Wie können Arbeitnehmer falsche Krankmeldungen aufdecken?
Arbeitgeber müssen einen Beweis erbringen, dass Mitarbeiter nicht wirklich krank sind, was sich in der Praxis schwierig gestaltet. Auch wird kein Arzt eingestehen, ein Attest aus Gefälligkeit geschrieben zu haben. Daher bleiben diese 3 Möglichkeiten:
- Arbeitgeber können ein Detektivbüro beauftragen, um Verdachtsfällen nachzugehen. Allerdings ist dies teuer und kann die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzen.
- Arbeitgeber können einen unangemeldeten Besuch beim Arbeitnehmer abstatten. Dieser hat jedoch keine Pflicht, die Tür zu öffnen oder geschweige denn überhaupt Auskunft über seinen Gesundheitsstatus zu geben.
- Arbeitgeber können den medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse beauftragen, die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu überprüfen. Das ist für Arbeitgeber kostenfrei. Bestätigt ein unabhängiger Mediziner, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, kann der Verdacht einer Vortäuschung ausgeräumt werden. Stimmt das Ergebnis jedoch nicht mit der AU-Bescheinigung überein, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung stoppen. Nun liegt die Beweispflicht beim Arbeitnehmer. Dieser muss vor Gericht seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden, um ihn als Zeugen benennen zu können. Denn: Seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat seinen Beweiswert verloren und er muss vor Gericht erneut seine Arbeitsunfähigkeit darlegen.
Gibt es Beweise, dass ein Mitarbeiter bei seiner Krankmeldung nicht ehrlich war, kann er fristlos gekündigt werden. Allerdings ist das oft schwer durchzusetzen. Schließlich muss der Arbeitgeber nicht nur beweisen, dass der Arbeitnehmer einer anderen Tätigkeit nachgegangen ist, sondern auch, dass diese Tätigkeit seiner Genesung entgegensteht.
Welche Folgen hat eine falsche Krankmeldung für Arbeitnehmer?
Können Arbeitgeber nachweisen, dass Mitarbeiter nicht krank waren und ihre Krankmeldung unter Vorgabe falscher Tatsachen stattfand, so geht der Gesetzgeber von Betrug aus. Die Folge kann eine fristlose Kündigung sein. Noch extremer wird es, wenn Mitarbeiter sich nicht nur für 1-3 Tage fälschlicherweise krankmelden, sondern ein Attest fälschen, um auch darüber hinaus noch krankfeiern zu können.
Reicht ein Arbeitgeber ein gefälschtes Attest ein, so können sogar eine Freiheitsstrafe und/oder eine Geldstrafe die Folge sein. Der Straftatbestand ist in diesem Fall die Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses sowie Betrug. Das kann nicht nur die Kündigung zur Folge haben, sondern unter Umständen auch den Verlust eines eventuell vorhandenen Beamtenstatus.
Welche Folgen haben falsche Krankmeldungen für Betriebe?
Für den Betrieb hat das sogenannte Blaumachen einen immensen wirtschaftlichen Schaden zur Folge. 74,3 Milliarden Euro haben Arbeitgeber für erkrankte Mitarbeiter an Entgeltfortzahlung im Jahr 2020 ausgegeben. Es wird erwartet, dass die Summe bis 2025 auf 84 Milliarden Euro ansteigt. Umfragen haben ergeben, dass mindestens 11 Prozent der Arbeitnehmer schon einmal krankgefeiert haben. Das wären auf 74,3 Milliarden Euro rund 14 Milliarden Euro, die das Krankfeiern deutsche Unternehmen sowie Krankenkassen kostet. In den letzten 20 Jahren gab es eine inflationsbereinigte Steigerung der Schadenssumme um mehr als 30 Prozent, was verschiedene Gründe hat:
- Vermehrte psychische Belastungen am Arbeitsplatz.
- Zunahme ältere Arbeitnehmer, die länger und öfter ausfallen als die jüngere Belegschaft.
- Steigerung der Erwerbstätigkeit seit 2008.
Die dargestellten Zahlen machen es deutlich: Firmen haben durch Fehltage – egal ob krankheitsbedingt oder nicht – einen enormen ökonomischen Schaden zu verzeichnen. Während man gegen krankheitsbedingte Fehltage selbstverständlich nichts unternehmen kann und sollte – denn jeder sollte sich bei einer Krankheit auskurieren dürfen – ergeben sich bei unrechtmäßig krankgefeierten Tagen für Unternehmen andere Schlussfolgerungen. Hier ist die Devise: Maßnahmen ergreifen, um das Blaumachen zu verhindern.
Wie können Arbeitgeber falsche Krankmeldungen verhindern?
Um falsche Krankmeldungen zu vermeiden und Mitarbeiter am Blaumachen zu hindern, müssen Arbeitgeber auch auf sich selbst schauen. So können eine zu hohe Arbeitsbelastung, Stress, Druck oder ein schlechtes Teamgefüge dazu führen, dass Mitarbeiter unzufrieden sind und lieber der Arbeit fernbleiben. Auch wenn es keine angemessene Urlaubs- und Pausenregelung gibt, kann sich das negativ auf die Mitarbeiterzufriedenheit auswirken.
Arbeitgeber sollten daher auf Prävention setzen und dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter in ihrem Job zufrieden sind. Je besser das Gefühl ist, mit dem Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz kommen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht krankfeiern. Darüber hinaus senkt eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit auch das tatsächliche Krankheitsrisiko. Schließlich kann beispielsweise ein Burnout auch aus einer schlechten Situation am Arbeitsplatz resultieren.
Vorbeugende Maßnahmen sind daher nicht nur für die Mitarbeiter positiv, sondern auch für Arbeitgeber – eine Win-win-Situation. Doch: Was tun, wenn präventive Maßnahmen nicht ausreichen? Was können Firmen unternehmen, wenn ein Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen nicht zur Arbeit erscheint und der Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit aufkommt?
Welche Tipps helfen Personalern gegen das Krankfeiern von Mitarbeitern?
Arbeitgeber können Regeln aufstellen, die falsche Krankmeldungen erschweren:
Tipp 1: Überwachen Sie die Meldefristen. Vereinbaren Sie mit den Mitarbeitern klare Regeln zu ihren Meldepflichten bei einer Krankheit. Gesetzlich vorgeschrieben sind dabei drei Tage. Sie können jedoch auch eine frühere Regelung finden und diese im Arbeitsvertrag festschreiben. Je früher ein Attest eingefordert wird, desto stärker lässt sich das Krankfeiern begrenzen. Für Mitarbeiter, die einen Tag entspannen wollen, ist es deutlich aufwändiger, dafür zunächst zu einem Arzt gehen zu müssen. Machen Sie also im Zweifel von Ihrem Recht Gebrauch, schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einzufordern.
Tipp 2: Vereinbaren Sie mit den Beschäftigten, dass sie sich persönlich bei ihren Vorgesetzen abmelden müssen – und dies nicht der Kollege übernehmen darf. Die Konsequenz: Die Hemmschwelle zum Blaumachen erhöht sich für den Mitarbeiter deutlich. Außerdem ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, die Fehlzeiten zu dokumentieren. Hierdurch können Sie sich einen Überblick über die Fehltage verschaffen.
Tipp 3: Führen Sie Rückkehrgespräche – vor allem, wenn ein Mitarbeiter längere Zeit ausgefallen ist. Durch das Gespräch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, die Gründe für den Ausfall zu erfahren und können dadurch unter Umständen Gegenmaßnahmen ergreifen und den Arbeitsablauf im eigenen Unternehmen optimieren. So zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer über zu viel Arbeitsbelastung klagt. Doch Achtung: Sie dürfen in einem Rückkehrgespräch nicht nach der Diagnose oder dem Grund der Krankschreibung fragen und außerdem dürfen Arbeitnehmer lügen. Üben Sie keinen Druck auf Ihre Angestellten aus, denn wenn der Arbeitnehmer das Gespräch als Überwachung auffasst, wirkt sich das negativ auf die Mitarbeiterzufriedenheit aus.
Tipp 4: Wandeln Sie Bonusgelder, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Anwesenheitsprämien um. Das verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter krankfeiern. Aber: Das Risiko, dass Arbeitnehmer trotz einer Erkrankung zur Arbeit erscheinen, erhöht sich auch. Daher gilt es, diese Maßnahme genau abzuwägen.
Falsche Krankmeldung: Was können Ihre Mitarbeiter tun, wenn der Arzt das Attest falsch ausgefüllt hat?
Ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung falsch, da der Arzt einen Schreibfehler gemacht oder eine falsche Diagnose eingetragen hat, so ist schnelles Handeln gefragt.
Diagnosen und somit die Begründung für die Krankschreibung werden auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nie ausgeschrieben, sondern nach ICD-10-Code verschlüsselt. Schleicht sich dabei ein Zahlendreher ein, so kann das schwerwiegende Auswirkungen haben. Schließlich werden die Diagnosen bei den Krankenkassen hinterlegt, was dazu führen kann, dass Kassenwechsler bei einer privaten Kasse nicht genommen werden, da in der Krankenakte der Versicherung falsche Angaben gemacht wurden und somit vielleicht eine gravierende Diagnose hinterlegt wurde, als es eigentlich der Fall war. Auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann das ein Hindernis sein. Am besten prüfen Patienten den Diagnoseschlüssel immer selbst nach, unter https://www.icd-code.de/. Falls er falsch ist, haben sie eine Woche Zeit, den Fehler korrigieren zu lassen.
Gleiches gilt auch, falls der Arzt beispielsweise einen falschen Krankheitszeitraum eingetragen hat und Tage fehlen. Das kann zu Lohnausfällen führen, da an diesen Tagen kein Krankengeld gezahlt wird. Das kann Patienten ebenfalls teuer zu stehen kommen. Auch hierfür besteht eine Woche Zeit, um eine Änderung des Attests zu beantragen. Das Attest sollte daher nie einfach bloß an den Arbeitgeber weitergereicht, sondern auf Zeitraum sowie Diagnose überprüft werden. Das ist jedoch Aufgabe des Arbeitnehmers – als Arbeitgeber besteht eine solche Verpflichtung nicht.
Fazit: Gegen falsche Krankmeldungen vorgehen
Als Arbeitgeber sollten Sie gegen falsche Krankmeldungen präventiv vorgehen und Ihren Mitarbeiter eine angenehme Arbeitsumgebung bieten, damit diese gerne an den Arbeitsplatz kommen. Das schützt nicht nur vor falschen Krankmeldungen, sondern auch vor richtigen Krankmeldungen wie zum Beispiel bei Burnout. Außerdem können Sie klare Regeln hinsichtlich der Meldefristen einer Krankheit vorgeben, sodass es Arbeitnehmern erschwert wird, krankzufeiern.
Sind Mitarbeiter über die zugelassene Zeit von bis zu drei Tagen abwesend und legen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, so können Sie nicht nur die Lohnfortzahlung stoppen, sondern die Mitarbeiter auch abmahnen oder sogar kündigen.
Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihre Mitarbeiter zu unrecht krankfeiern, brauchen Sie Beweise für diesen Umstand, um eine Kündigung aussprechen zu können, was in der Praxis aber oft gar nicht so einfach ist. Unter Umständen werden die Mitarbeiter von Kollegen bei anderen Aktivitäten gesehen oder posten während sie krankgemeldet sind darüber in den sozialen Netzwerken, falls dies aber nicht der Fall ist und Sie dennoch den Verdacht haben, dass der Mitarbeiter krankfeiert, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Ein Detektivbüro, ein unangemeldeter Besuch oder eine Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse kann Aufschluss geben, doch auch hierbei ist die Praxis schwerer als die Theorie.
Legen Sie daher Regeln fest, die Ihren Mitarbeitern das Krankfeiern von vorneherein erschweren. Klare Meldefristen, eine persönliche Abmeldung bei den Vorgesetzten, Bonusgelder als Anwesenheitsprämie statt als Urlaubsgeld sowie Rückführungsgespräche nach längerer Krankheit können dabei helfen, dass weniger falsche Krankmeldungen eingehen.
Eine gefälschte Krankmeldung kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Enthält die Krankmeldung aus Versehen einen Fehler, so haben Mitarbeiter eine Woche Zeit diesen korrigieren zu lassen, um keine Nachteile zu erfahren.