Personalratsvorsitzender

Personalratsvorsitzender: Aufgaben, Wahl, Abberufung & Amtsniederlegung

Der Personalratsvorsitzende ist eines der wichtigsten Mitglieder im Personalrat. Doch welche Rechte und Aufgaben hat der Personalratsvorsitzende? Kann der Personalratsvorsitzende allein Entscheidungen treffen? Und kann er abberufen werden? Alle Infos rund um den Personalvorsitzenden finden Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was ist der Personalratsvorsitzende?

Ein Personalratsvorsitzender ist ein gewählter Vertreter des Personalrates eines Unternehmens. Der Personalratsvorsitzender ist für die Wahrung der Interessen des Personalrates und somit aller Mitarbeiter zuständig und vertritt ihre Rechte und Anliegen gegenüber dem Arbeitgeber. Hierfür wirkt er als Vermittler von getroffenen Entscheidungen bei Personalratssitzungen, nimmt Informationen vom Arbeitgeber entgegen und teilt diese der Personalvertretung mit und lädt auch zu den regelmäßigen Personalsitzungen ein. Der Personalratsvorsitzender bildet demnach die Schnittstelle zwischen Dienstherrn und dem Personalrat.

Ist ein Personalratsvorsitzender zwingend notwendig?

Ja, ein Personalrat benötigt stets auch einen Personalratsvorsitzenden – sowie einen Vertreter. Eine Personalvertretung kann also nicht ohne Personalratsvorsitzenden existieren.

Was sind stellvertretende Personalratsvorsitzende?

Stellvertretende Personalratsvorsitzende sind die Stellvertreter für den Vorsitzenden. Solange sie den Vorsitzenden nicht vertreten, handelt es sich jedoch um normale Gremiumsmitglieder. Die Stellvertreter können die Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden nur wahrnehmen, wenn und solange dieser verhindert ist.

Das bedeutet: Scheidet der Personalratsvorsitzende aus, übernimmt der Stellvertreter die Aufgaben. Das aber auch nur, bis ein neuer Vorsitzender gewählt wurde.

Wie viele Stellvertreter müssen gewählt werden?

Die Anzahl der Stellvertreter für den Personalratsvorsitzenden ist nicht vorgegeben. Es ist durchaus möglich, dass ein Gremium mehrere Stellvertreter für den Vorsitz wählt.

Die Abstimmung darüber, wie viele Stellvertreter insgesamt gewählt werden sollen, erfolgt in einer internen einfachen Mehrheitswahl. Sie bestimmen als Personalratsgremium im Zweifel auch die Reihenfolge der Stellvertretung selbst. Die Wahl soll spätestens 6 Arbeitstage nach dem Wahltag durch den Wahlvorstand erfolgen.

Wie erfolgt die Wahl des Personalratsvorsitzenden?

Der Ablauf der Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertreter ist gesetzlich nicht geregelt. Demnach wäre theoretisch auch ein mündliches Wahlverfahren möglich. Eine mündliche Wahl müsste jedoch so gestaltet werden, dass eine einwandfreie Feststellung des Abstimmungsergebnisses möglich ist.

Eine schriftliche Abstimmung ist immer zu bevorzugen. Denn so ermöglichen Sie Ihren Gremiums-Kollegen eine geheime Wahl und damit eine uneingeschränkte Wahlfreiheit.

Kann der Personalratsvorsitzende abberufen werden?

Der Personalrat kann den Personalratsvorsitzenden und jeden Stellvertreter aus ihrem Amt abberufen. Dafür ist jedoch eine entsprechende Mehrheit erforderlich.

Einen besonderen Grund für die Abberufung des Personalvorsitzenden benötigt die Personalvertretung nicht. Durch die Abberufung verlieren die ihres Amts enthobenen Personen zwar ihre Stellung als Vorsitzender oder Stellvertreter, sie bleiben aber weiterhin Mitglied des Gremiums.

Kann der Personalratsvorsitzende sein Amt niederlegen?

Der Personalratsvorsitzende oder auch ein stellvertretender Vorsitzender kann auch von seinem Amt zurücktreten. Der Rücktritt wird als „Amtsniederlegung“ bezeichnet. Eine Niederlegung des Amts als Personalratsvorsitzenden ist dabei zu jeder Zeit durch eine eindeutige und unwiderrufliche Erklärung realisierbar (=einseitige Willenserklärung gegenüber dem Personalrat).

Wie lange ist die Amtszeit des Personalratsvorsitzenden?

Die Amtszeit des Personalratsvorsitzenden sowie die seiner Stellvertreter gilt grundsätzlich für die Dauer der Amtszeit des gesamten Personalrates.

Der Personalrat kann die Wahl jedoch auch auf eine bestimmte Amtszeit zu begrenzen. Ein solches rollierendes System ist lediglich für die Wahl der Vorstandsmitglieder durchsetzbar, nicht aber für die Personalratsmitglieder selbst.

Welche Aufgaben hat der Personalratsvorsitzende?

Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind in erster Linie Personalratsmitglieder. Nur durch die Übernahme eines Vorstandsamts gibt es keine geänderte Hierarchie. Allerdings kommen dem Vorsitzenden zusätzliche Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten zu.

Vertretung des Personalrates

Der Personalratsvorsitzende vertritt das Personalratsgremium nach außen. Das bedeutet konkret: Der Personalratsvorsitzende

  • teilt dem Arbeitgeber die gefassten Beschlüsse des Personalrates mit,
  • unterzeichnet abzugebende Erklärungen des Gremiums und beispielsweise Dienstvereinbarungen und
  • nimmt Erklärungen entgegen, die der Arbeitgeber dem Personalrat gegenüber abgibt.

Beispiel: Soll der Personalrat zu einer beabsichtigten Kündigung angehört werden, wird dem Personalratsvorsitzenden das Anhörungsschreiben übergeben. Wird eine entsprechende Erklärung einem anderen Personalratsmitglied übergeben, wird dieses zu einem sogenannten Boten. Solange der Personalratsvorsitzende aber nichts von der Erklärung weiß, gilt sie nicht als zugegangen. Das ist in den Angelegenheiten wichtig, die mit Fristen verbunden sind. Für den Beginn des Fristlaufes ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Vorsitzende oder das Gremium selbst Kenntnis von einer Angelegenheit erlangt.

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Als Personalratsvorsitzender müssen Sie Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, um die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten. Dabei müssen Sie in der Lage sein, Ihre Standpunkte klar und überzeugend darzulegen und Verhandlungsergebnisse zu erzielen, die im Interesse der Mitarbeiter sind.

Personalratssitzungen

Der Personalratsvorsitzende lädt zu den Sitzungen des Personalrats ein. Bei diesen Personalratssitzungen setzt der Vorsitzende die Tagesordnung fest und leitet ebenso die Verhandlungen während der Sitzung.

Die Einladung zu den Sitzungen muss rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen. Das gilt auch für die Einladung der Schwerbehindertenvertretung, der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertretung der nicht ständig Beschäftigten, soweit ein Recht auf Teilnahme besteht.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich und finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Vorsitzende muss den Leiter der Dienststelle über den Zeitpunkt der Sitzungen vorher verständigen und auf die dienstlichen Erfordernisse Rücksicht nehmen.

Können Personalratsvorsitzende Entscheidungen allein treffen?

Nein, Personalratsvorsitzende können Entscheidungen nicht allein treffen. Stattdessen führt der Vorsitzende die ihm zugewiesenen Befugnisse aus. Seine Vertretungsbefugnis besteht nur im Rahmen der von Ihnen als Personalratsgremium gefassten Beschlüsse. Der Vorsitzende kann also nur insoweit Erklärungen abgeben, als ein entsprechender Beschluss von Ihnen als Gremium gefasst wurde.

Gibt ein Personalratsvorsitzender eine Erklärung ab, ohne dass ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, ist das Erklärte unwirksam. Allerdings kann der Personalrat grundsätzlich im Nachhinein solch ein Verhalten genehmigen.

Obwohl die Wahl eines Vorsitzenden Pflicht ist, führt dessen Amt nicht dazu, dass Sie als Gremium nur noch durch Ihren Vorsitzenden handeln können. Der Personalrat hat grundsätzlich die Möglichkeit, sämtliche Pflichten, Befugnisse und Zuständigkeiten selbst als Gremium wahrzunehmen.

Kann der Personalratsvorsitzende freigestellt werden?

Grundsätzlich können Personalratsmitglieder für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Personalrat freigestellt werden. Eine vollständige Freistellung für die Personalratsarbeit ist lediglich für wenige Mitglieder realisierbar. Hinzu kommt, dass die Freistellung in Abhängigkeit zur Betriebsgröße steht. Auch der Personalratsvorsitzende kann als Mitglied freigestellt werden und wird für diese Zeit, in dem er seiner Personalratsarbeit nachgeht, weiterhin vergütet. Also auch bei der Freistellung besteht ein Anspruch auf die Höhe des generellen Arbeitsentgelts.

Tipp für die erfolgreiche Arbeit als Personalvorsitzender

Damit Ihnen die Arbeit als Personalratsvorsitzender gelingt, finden Sie im folgenden 8 wichtige Tipps für Ihre Tätigkeit als Vorsitzender:

  1. Der Personalratsvorsitzende sollte die Sitzungen der Personalvertretung gut vorbereiten.
  2. Diskussionen auf Sitzungen der Personalvertretung dürfen nicht ausarten. Dafür hat der Personalratsvorsitzende zu sorgen.
  3. Über die Arbeit des Personalrats und insbesondere über die eigene Arbeit des Vorsitzenden sollte immer wieder positiv berichtet werden.
  4. Der Vorsitzende sollte ein offenes Ohr für sämtliche Beschäftigte der Dienststelle haben.
  5. Der Vorsitzende sollte sich insbesondere Zeit für die Sprechstunden nehmen.
  6. Arbeitsaufträge an andere Mitglieder der Personalvertretung sollten klar beschrieben sein.
  7. To-do-Listen mit festen Zeitvorgaben helfen bei der täglichen Arbeit.
  8. Der Personalratsvorsitzende ist das Aushängeschild des Personalrats. Er stellt sich hinter seine Mitglieder und hält den Personalrat zusammen.