Gewerkschaft gründen: Ein Recht des Arbeitnehmers
Warum sollten Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen?
Gewerkschaften kämpfen um eine faire Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer. Ende des 19. Jahrhunderts haben sich Beschäftigte erstmals zusammengeschlossen, um bessere Bedingungen für die Arbeiterschaft zu erstreiten. Die meisten Gewerkschaften gibt es rund 170 Jahre. So lange kämpfen Arbeitnehmer auch mit Arbeitsniederlegungen für bessere Bedingungen am Arbeitsplatz, denn im Rahmen des Streikrechts für Gewerkschaften ist das erlaubt.
In der jüngeren Vergangenheit haben sich in Deutschland auch neue Vereinigungen etabliert. Zum Beispiel der Zusammenschluss Cockpit, ein Verband für Flugingenieure und Piloten. Fast alle Fluggesellschaften erkennen die Interessenvertretung als Gewerkschaft und Tarifpartner an.
Meist besteht der Anlass für die Gründung einer neuen Gewerkschaft darin: Nicht alle Beschäftigten fühlen sich von den in Deutschland existierenden Gewerkschaften richtig vertreten. Oder sie finden keine Vereinigung, die zu ihren Interessen passt.
Ein Grund dafür: der Strukturwandel in der Arbeitswelt. So sind Gewerkschaften häufig noch auf traditionelle Berufe und Arbeitsmodelle ausgerichtet.
Deshalb haben verschiedene Branchen in der jüngeren Vergangenheit eigene Arbeitnehmervereinigungen etabliert. Neben der Pilotenvereinigung Cockpit zum Beispiel die Fach- und Spartengewerkschaften „Marburger Bund“ (Klinikärzte) sowie die Gewerkschaften der Lokführer und der Flugsicherung. Wer sich in keiner Gewerkschaft aufgehoben fühlt, kann eine neue gründen. So steht es im Grundgesetz.
Grundgesetz erlaubt Gründung von Gewerkschaften
Dort heißt es, dass im Sinne des sogenannten Koalitionsrechts das generelle Recht besteht, Gesellschaften und Vereine zu gründen. Das bezieht sich auch auf das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen, Vereinigungen zu bilden, in denen ihre sozialen Interessen vertreten werden.
Die Kriterien einer Gewerkschaft
Um von einer Gewerkschaft sprechen zu können, müssen diese Kriterien erfüllt sein:
Kriterien | Erläuterung |
---|---|
Demokratische Organisation | Eine Gewerkschaft muss demokratisch organisiert sein. Instrumente dafür sind zum Beispiel Gewerkschaftswahlen und Mitbestimmung. |
Optimierung der Arbeitsbedingungen als Aufgabe | Aufgabe des Zusammenschlusses muss sein, die Arbeitsbedingungen (aber auch Wirtschaftsbedingungen) zu fördern und zu wahren. |
Freiwilligkeit | Die Vereinigung ist freiwillig. |
Unabhängigkeit von Dritten | Der Zusammenschluss ist unabhängig von Dritten – organisatorisch, finanziell und personell. Deshalb dürfen zum Beispiel Kirchen und Parteien eine Gewerkschaft gründen, aber Arbeitgeber aber nicht. Außerdem: Arbeitgeber dürfen nicht Mitglied in einer Gewerkschaft sein, weil ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern „gegnerfrei“ sein muss. |
Das ist noch nicht alles: Hinzu kommen weitere Bedingungen, die mit tarifrechtlichen Anforderungen zusammenhängen. Kurz gesagt: Gewerkschaften müssen tariffähig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Gewerkschaft durchsetzungsfähig ist.
Mitglieder und Funktionäre dürfen sich nicht vor Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks scheuen. Eine Interessenvertretung ohne soziale Mächtigkeit wird von Arbeitgeberverbänden nicht anerkannt.
Das Vermögen, um alle Bereiche innerhalb des Tarifvertrags kämpfen zu können, gehört ebenfalls zu den Voraussetzungen für erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit. Eine Gewerkschaft, die sich nur mit Teilen eines Tarifvertrags befasst, ist nicht in vollem Umfang tariffähig.
Wie kann eine Gewerkschaft gegründet werden?
Eine Gewerkschaftsgründung ist harte Arbeit, die sich lohnen kann. Gerade für Beschäftigte überwiegen die Vorteile gegenüber den Nachteilen einer Gewerkschaft. Menschen, die planen, eine Gewerkschaft zu gründen, benötigen viel Selbstvertrauen, um sich gegen Arbeitgeberverbände durchzusetzen. Führungsqualitäten gehören ebenfalls zu unverzichtbaren Eigenschaften.
Schwierig ist das Vorhaben allemal: Nicht jeder Chef ist erfreut darüber, wenn seine Belegschaft entsprechende Pläne verfolgt. Wichtig ist dabei, im Job keine Fehler zu machen, um keine Angriffsfläche zu ermöglichen.
Aussicht auf Erfolg besteht meist dann, wenn die meisten Mitarbeiter die Idee unterstützen. Besser noch: Der Großteil der Belegschaft hat Probleme am Arbeitsplatz. Hilfe gibt es nicht nur aus den eigenen Reihen, sondern möglicherweise auch durch externe Personen wie Politiker oder andere Persönlichkeiten vor Ort.
Genauso wichtig ist auch der Kontakt zu etablierten Gewerkschaften. Wenn das Vorhaben erfolgreich und die Gewerkschaft gegründet ist, muss der Arbeitgeber künftig das Gespräch mit den Mitgliedern der Gewerkschaft suchen. Arbeitnehmer, die Mitglieder der neuen Vereinigung sind, können sich durch diese informieren und vertreten lassen, zum Beispiel bei Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht.
Themen, denen sich Gewerkschaften meist annehmen, sind zum Beispiel:
- Arbeitszeiten
- Urlaubsanspruch
- Überstundenregelungen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Kündigungen
Was ist der Unterschied zu einem Betriebsrat?
Meistens gründen Arbeitnehmer keine Gewerkschaft, sondern einen Betriebsrat. Das kann der Arbeitgeber rechtlich nicht verhindern: Die Einrichtung von Betriebsräten ist im Betriebsverfassungsgesetz (BtrVG) festgeschrieben. In Paragraf 1 heißt es:
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.
Welche Bedeutung hat ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Er muss nicht Mitglied einer Gewerkschaft sein. Der Betriebsrat hat das Recht, Auskünfte vom Arbeitgeber über betriebsinterne Inhalte zu verlangen (Informationsrecht). Darüber hinaus darf er mitbestimmen, was soziale Angelegenheiten der Firma angeht (Mitbestimmung). Will ein Unternehmen Arbeiter versetzen, einstellen oder eine Kündigung aussprechen, benötigt es die Zustimmung des Betriebsrats. Auch Betriebsvereinbarungen gehören zu den Aufgaben (zum Beispiel Urlaubsplanung, Arbeitszeiten).
Betriebsratsgründung: Darauf kommt es an
Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen folgende Voraussetzungen im Unternehmen erfüllt sein:
- Mindestens drei Kollegen sollten den Willen haben, einen Betriebsrat im Unternehmen zu gründen
- Es müssen mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sein.
- Minderjährige Beschäftigte, freie Mitarbeiter sowie Personen im freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr (FSj, FÖJ) sind nicht aktiv wahlberechtigt Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Kräfte) und Aushilfen dürfen wählen.
- Der neue Betriebsrat wird durch eine Wahl bestimmt. Dazu ist ein Wahlvorstand notwendig. Der Wahlvorstand geht aus dem Votum einer Betriebsversammlung hervor. Falls bereits ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat im Unternehmen besteht, bestimmt dieser den Wahlvorstand.
- Vor der Gründung muss das Wahlverfahren festgelegt werden. Bei einer Betriebsgröße von bis zu 50 wahlberechtigten Beschäftigten gilt das vereinfachte Wahlverfahren. Ansonsten das normale.
Fazit – Gründung von Gewerkschaften
Eine Gewerkschaft zu gründen bedeutet viel Arbeit. Ohne das berühmte „dicke Fell“ gegenüber dem Arbeitgeber und einer großen Portion Selbstvertrauen geht es nicht. Sinnvoll sind Gewerkschaftsgründungen vor allem dann, wenn keine existierende Vereinigung die Interessen der Beschäftigten vertreten kann oder will.