Betriebsrat Aufgaben

Betriebsrat: Alle Aufgaben, Rechte und Pflichten im Überblick

In der Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es zu Differenzen kommen. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland seit 1920 eine gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit eines Personal- oder Betriebsrats. Seit 1952 regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in der Bundesrepublik Deutschland die Zusammenarbeit des Betriebsrats mit Arbeitgebern. Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Betriebsrat hat und warum auch der Arbeitgeber von einem Betriebsrat profitiert, verrät folgender Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist ein Organ im deutschen Gesellschaftsrecht, das die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Der Rat sichert die Mitbestimmung der Beschäftigten und vertritt deren Interessen in Bezug auf betriebliche Entscheidungen. Die Rechte und Pflichten des Betriebsrates werden durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Betriebsräte sind in Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten möglich und spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer. Die zu wählende Interessenvertretung übernimmt sowohl Überwachungspflichten im Zusammenhang mit dem geltenden Arbeitsrecht sowie Gestaltungsaufgaben als auch Schutz- und Förderungsaufgaben im Rahmen des Personalmanagements. Die Zusammenstellung der Mitglieder des Betriebsrates erfolgt durch eine Betriebsratswahl.

Was ist der Zweck vom Betriebsrat?

Oberstes Ziel und Hauptzweck eines Betriebsrates in einem Unternehmen ist die faire und gesetzeskonforme Behandlung aller Mitarbeiter und die Gewährleistung der Mitbestimmung der Belegschaft. Das Betriebsverfassungsgesetz fasst die Stellung von Betriebsräten wie folgt zusammen: 

Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.

Was ist ein Personalrat?

Neben dem Betriebsrat vertritt der Personalrat ebenfalls die Interessen von Beschäftigten. Betriebsräte werden in privatwirtschaftlichen Unternehmen eingesetzt, während Personalräte im öffentlichen Dienst als Arbeitnehmervertreter fungieren. Ihre Rechte und Pflichten werden in den Personalvertretungsgesetzen (PersVG) festgelegt. Man unterscheidet zwischen den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und denen der Bundesländer. 

Was sind die Aufgaben des Betriebsrates?

Zu den wichtigsten Aufgaben eines Betriebsrats gehört es, die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Allgemeinen zu übernehmen und bei Streitfällen und Disziplinarverfahren als Mediator und Arbeitnehmervertreter aufzutreten. Hinzu kommen die folgenden Aufgaben, die im § 80 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) definiert werden:

  • Überwachungsfunktion, um sicherzustellen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beachtet werden,
  • Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen,
  • die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, im Besonderen bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern,
  • Aushandeln von Löhnen, Arbeitsbedingungen, Anzahl an Urlaubstagen und Arbeitnehmerleistungen und anderen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern sowie die Regelungen des Mutterschutzes und der Elternzeit zu kontrollieren;
  • Anregungen aufnehmen, prüfen, mit dem Arbeitgeber verhandeln und die betreffenden Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten,
  • die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern,
  • die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzubereiten und durchzuführen,
  • die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern,
  • die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern,
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen,
  • die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern,
  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern,
  • Maßnahmen zu implementieren, dass alle Mitarbeiter gerecht eingruppiert sind,
  • Sorge für die Einhaltung der Umsetzung der folgenden Gesetze und Richtlinien beim Arbeitsvertrag: Entgeltfortzahlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere spezifische Rechtsverordnungen. 

Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und moderne Arbeitsbedingungen im Betrieb zu implementieren. Betriebsräte können eine starke Kraft für positive Entwicklungen im Unternehmensumfeld sein.

Welche Rechte hat ein Betriebsrat? 

Der Betriebsrat verfügt über viele Rechte und ist berechtigt, wichtige Angelegenheiten zum Schutz der Belegschaft durchzusetzen. Zu den Rechten der Mitglieder, die im Betriebsverfassungsgesetz (ab Paragraf 81) beschrieben werden, gehören unter anderem: 

  • Ein Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht, bei allen Fragen der betrieblichen Personalpolitik. Der Betriebsrat darf bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen und Beurteilungen mitwirken und hat das Recht eine Einstellung oder Kündigung abzuweisen, wenn gesetzliche Grundsätze verletzt werden.
  • Ein Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung. Der Betriebsrat muss informiert und angehört werden, wenn es um den Zukauf von Unternehmen, Restrukturierungsmaßnahmen im Betrieb oder andere tiefgreifende Angelegenheiten geht, die die Personalstruktur des Unternehmens maßgeblich verändern
  • Ein Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht bei der Änderung der Arbeitszeit, der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sowie bei vorübergehender Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit.
  • Ein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung – insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung neuer Entlohnungsmethoden – auch bei Sonderzahlungen. Das Mitbestimmungsrecht besteht jedoch nur, wenn es um eine generelle Angelegenheit geht, die eine Mehrzahl von Arbeitnehmern betrifft.
  • Recht auf Information zur Wirtschaftslage, im Besonderen zu Betriebsänderungen, einem Interessenausgleich, Sozialplänen.
  • Recht auf Gründung eines Wirtschaftsausschusses in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Der Wirtschaftsausschuss hat gemäß § 106 BetrVG die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.
  • Mitbestimmungsrecht bei der Durchsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
  • Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von technischen Einrichtungen, beispielsweise Überwachungskameras oder IT-Systemen. 
  • Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Berufsbildung und der beruflichen Weiterbildung.

Welche Fristen muss der Betriebsrat nach Anhörung einhalten?

Betriebsräte müssen bei verschiedenen Sachverhalten angehören werden, wie zum Beispiel Kündigungen oder auch Einstellungen und Versetzungen. Die Reaktion nach der Anhörung – beispielsweise eine Verweigerung – muss jedoch nach bestimmten Fristen erfolgen.

  • Fristen nach Anhörung für Kündigung: Der Betriebsrat hat gegen eine ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers innerhalb von 1 Woche nach vollständiger Information durch den Arbeitgeber zu reagieren. Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur Kündigung erteilen, schriftliche Bedenken mitteilen oder der Kündigung widersprechen. Reagiert der Betriebsrat gar nicht, gilt die Zustimmung nach Ablauf der Wochenfrist als erteilt. Kündigt der Arbeitgeber vor Ablauf der Wochenfrist, ist die Kündigung unwirksam.
  • Fristen nach Anhörung für fristlose Kündigung: Die Wochenfrist verkürzt sich bei einer außerordentlichen, meistens fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers auf 3 Tage.
  • Fristen nach Anhörung für Einstellungen, Versetzungen, Um- und Eingruppierungen: Nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern das Recht, von ihrem Arbeitgeber vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung unterrichtet zu werden. Die Verweigerung und die Gründe hat der Betriebsrat innerhalb von 1 Woche nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen. Geht innerhalb der Frist bei dem Arbeitgeber nichts ein, gilt die Zustimmung des Betriebsrates als erteilt.

Was sind die Pflichten des Betriebsrates?

Die Pflichten des Betriebsrats ergeben sich in Teilen aus den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes. Andere Pflichten können aus den Aufgaben des Betriebsrats im Unternehmen abgeleitet werden. Grundsätzlich können die Pflichten des Betriebsrats in die folgenden drei Unterkategorien eingeteilt werden:

  1. Pflicht zur Verschwiegenheit,
  2. Fortbildungspflicht,
  3. Übergeordnete Pflichten.
Pflicht zur VerschwiegenheitFortbildungspflichtÜbergeordnete Pflichten
Bewahrung von Betriebs- und GeschäftsgeheimnissenFortlaufende Schulung zu grundlegenden Themen der BetriebsratsarbeitZielorientierter und vertrauensvoller Dialog mit der Geschäftsleitung
Verschwiegenheit bei Personalangelegenheiten Verbot parteipolitischer Betätigung
Verschwiegenheit über die besprochenen Inhalte des Wirtschaftsausschusses Teilnahme an regelmäßigen monatlichen Meetings mit der Geschäftsleitung
  Teilnahme an terminierten Betriebsratssitzungen

Was sind die Vorteile eines Betriebsrates für Unternehmen?

Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Betriebsrates mit der Geschäftsleitung ergeben sich gleichzeitig viele Vorteile und Synergieeffekte. Zu den wesentlichen Vorteilen eines Betriebsrates für ein Unternehmen gehören: 

  • Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Management und Arbeitnehmern,
  • Mediator, der darauf hinwirken kann, Streitigkeiten und Konflikte am Arbeitsplatz zu lösen,
  • Verbesserung der Produktivität und Erhöhung der Arbeitsstandards im Betrieb,
  • Erhöhung der Arbeitsmoral und der Motivation der Mitarbeiter,
  • Stärkung des Verantwortungsgefühls der Beschäftigten,
  • Steigerung der Qualität des Arbeitslebens der Belegschaft, beispielsweise Verbesserung der Work-Life-Balance durch strukturelle Arbeitszeitmaßnahmen,
  • Erhöhung der Loyalität der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen, 
  • bei vertrauensvoller Zusammenarbeit Verringerung der Personalfluktuation und von Arbeitsunfähigkeit und Fehlzeiten,
  • Erhöhung eines positiveren Image für das Unternehmen durch Benefits, Mitbestimmung und Verbesserung der Rahmenbedingungen,
  • Förderung des sozialen Dialogs und der Demokratie am Arbeitsplatz. 

Wahl des Betriebsrates

Aufgrund der Vertreterfunktion des Rates werden dessen Mitglieder regelmäßig neu gewählt. Damit dabei alles geregelt abläuft, wird zunächst ein Wahlvorstand bestimmt, der die Wahl durchführt und vorbereitet. Bei der Wahl der Betriebsratsmitglieder ist darauf zu achten, dass die Zusammensetzung schlussendlich möglichst die gesamte Belegschaft widerspiegelt. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch alle Abteilungen und Beschäftigten durch diese Vertretung repräsentiert werden. Ist die Wahl der Kandidaten abgeschlossen, folgt schließlich noch die Wahl der Betriebsratsvorsitzenden, die Betriebsratssitzungen leiten und eine Sprecherfunktion besitzen.

Wie ist ein Betriebsrat arbeitsrechtlich geschützt?

Damit ein Betriebsrat, der gleichzeitig weiterhin Angestellter des Unternehmens ist, offen, frei und kontrovers mit der Geschäftsleitung diskutieren kann, verfügt er über einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz betrifft den Mitarbeiter während seiner aktiven Betriebsratstätigkeit.

Eine außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats bedarf gemäß § 103 BetrVG der Zustimmung des Gesamtbetriebsrates. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, kann arbeitsgerichtlich ein Antrag des Arbeitgebers erfolgen, um die Kündigung zu bestätigen. Ist die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt, darf das Betriebsratsmitglied im Ausnahmefall gekündigt werden. Eine Versetzung des Betriebsrats, die zu einem Verlust des Amtes führen würde, bedarf ebenso der Zustimmung des Gesamtbetriebsrats.

Der § 78 des BetrVG verfügt zusätzlich, dass Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört, behindert, benachteiligt oder begünstigt werden dürfen. Fortbildungen und Weiterqualifizierungen, die ihrer beruflichen Entwicklung dienen, dürfen ihnen nicht aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit verweigert werden. 

Wann werden Mitglieder des Betriebsrats freigestellt?

Eine große Belegschaft führt dazu, dass ebenfalls die Verantwortlichkeiten des Betriebsrats ansteigen. Das bedeutet für die Praxis, dass die eigentliche berufliche Tätigkeit der Betriebsratsmitglieder nicht oder äußerst dosiert durchgeführt werden kann. Betriebsratsmitglieder müssen generell für die Zeit ihrer Tätigkeit, beispielsweise für Betriebsratssitzungen entgeltlich freigestellt werden. 

Der § 38 BetrVG verfügt zusätzlich, wann eine vollständige Freistellung für Teile des Betriebsrats erfolgen muss. Bei einer wahlberechtigten Belegschaft zwischen 200 bis 500 Arbeitnehmern ist 1 Betriebsratsmitglied unter Weiterbezahlung der vereinbarten Bezüge komplett von der Tätigkeit im Betrieb freizustellen. Der freigestellte Betriebsrat ist in diesem Fall hauptamtlich für die Betriebsratstätigkeit zuständig. 

Die Anzahl der freizustellenden Mitarbeiter erhöht sich mit der Größe der Belegschaft. In Konzernen mit bis zu 10.000 Beschäftigten müssen 12 Betriebsratsmitglieder vollständig von ihrer originären Tätigkeit freigestellt werden.  

Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber – Bedeutung und Erfolgsfaktoren

Der Nutzen einer konstruktiven Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber liegt klar auf der Hand: Geht es dem Arbeitnehmer gut, geht es dem Unternehmen gut. Doch so einfach ist es nicht immer: Oftmals findet eine fruchtbare Kooperation nur teilweise statt, manchmal behindern sich gar beide Parteien gegenseitig. Warum genau ist der Betriebsrat nun also so wichtig für ein Unternehmen und inwiefern kann er sogar hilfreich sein?

ZielErläuterung
Transparenz schaffenEin ständiger Austausch zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat schafft Transparenz. Die Geschäftsleitung wird über aktuelle Ereignisse des Betriebes aufgeklärt.
Bewusstsein für ProblemeDie Geschäftsführung erhält eine Übersicht der Probleme des Unternehmens und kann lösungsorientiert reagieren, Kompromisse finden oder aber auch Begründungen darlegen.
Präventive Maßnahmen besprechenDurch Feedback, welche über den Betriebsrat übermittelt wird, kann die Geschäftsleitung frühzeitig reagieren und zugespitzte Stimmungen innerhalb des Betriebs verhindern.
Bedürfnisse und Wünsche von Mitarbeitern verstehenDie Unternehmensleitung kann durch regelmäßige Kommunikation mit dem Betriebsrat verstehen, was sich Mitarbeiter wünschen.

So können intern neue Maßnahmen entwickelt und so die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden.
Ein gutes Arbeitsklima sichernDurch regelmäßige Kommunikation können frühzeitig Probleme aus der Welt geschaffen werden und ein friedliches Arbeitsklima gesichert werden.
Weshalb sollten Betriebsrat und Führungsinstanzen kooperieren?

Obwohl der Schutz der Mitarbeiter für beide Seiten wichtig ist, ist das Verhältnis von Unternehmensleitung und Betriebsrat oftmals schwierig und von gegenseitigen Forderungen geprägt. Hier gilt es, bereits von Anfang an auf Transparenz zu setzen. Wenn die Personalabteilung als verlängerter Arm der Geschäftsleitung den Betriebsrat aktiv in relevante Entscheidungen einbindet, fühlen sich Betriebsratsmitglieder ernstgenommen und wertgeschätzt. Für eine fruchtbare Zusammenarbeit gibt es einige grundlegende Voraussetzungen:

  • Gegenseitiges Vertrauen
  • Klare Absprachen und Ziele
  • Gegenseitige Wertschätzung
  • Partnerschaftlicher Verhandlungsstil

Außerdem kommt es dem Zusammenspiel von Unternehmensleitung und Betriebsrat zu Gute, wenn der Mitgliederstamm und vor allem der Vorstand des Betriebsrates aus „fähigen“ Mitarbeitern mit Führungsqualitäten und ausreichendem Hintergrundwissen über den Betrieb und Kommunikationsstärke besteht.

Wenn Betriebsrat und Vorsitzende also gewählt sind, geht es darum, die Beziehungen auszubauen und regelmäßige Kontakte zu pflegen. Dies kann beispielsweise über turnusmäßig stattfindende Gespräche geschehen. In diesen sollte es neben aktuellen Problemen und grundlegenden sachlichen Themen auch um unternehmenspolitische Entwicklung gehen.