Betriebsordnung – rechtliche Fakten + Muster-Beispiel

Betriebsordnung – rechtliche Fakten + Muster-Beispiel

Stellen Sie sich vor: Ihr Unternehmen steht vor einer innerbetrieblichen Herausforderung. Das Personal ist durch eine innovative Produktpalette gewachsen. Infolge dessen treten vermehrt Konflikte aufgrund von Missverständnissen und unterschiedlichen Erwartungen auf. Die Lösung besteht in einer durchdachten Betriebsordnung. Diese regelt klar, wie die Zusammenarbeit im Unternehmen strukturiert wird. Was versteht man unter einer Betriebsordnung und warum hat sie für Unternehmen eine hohe Bedeutung? Was regelt eine Betriebsordnung typischerweise? Wie verbindlich sind ihre Inhalte und welche Sanktionen drohen bei Fehlverhalten? Dieser Artikel erklärt diese und weitere Fragen rund um die Betriebsordnung praxisorientiert anhand von Beispielen.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine Betriebsordnung?

Eine Betriebsordnung ist ein verbindliches Regelwerk des Arbeitgebers. Sie enthält Anweisungen, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb koordinieren. Von der Ordnung am Arbeitsplatz bis zum Erlass zu Prämien und Gratifikationen und der Anordnung eines Rauchverbots konzentriert sich die Betriebsordnung auf innerbetriebliche Fragen und legt Verfahrensweisen fest.

Zusammenfassend ist die Betriebsordnung ein zentrales Instrument zur Förderung des Zusammenhalts im Betrieb. Sie verbessert das Betriebsklima und optimiert die Zusammenarbeit durch klare Vorgaben. Zudem spielt sie eine bedeutende Rolle im Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit.

Hinweis: Die Betriebsordnung wird in einigen Unternehmen auch Arbeitsordnung genannt.

Was sind die Ziele der Betriebsordnung?

Ein wesentliches Ziel der Betriebsordnung ist die Sicherstellung eines geregelten und harmonischen Zusammenlebens im Betrieb. Dafür definiert die Betriebsordnung die innerbetrieblichen Leitplanken sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was wird typischerweise in einer Betriebsordnung geregelt?

Eine Betriebsordnung kann viele verschiedene innerbetriebliche Themen aufgreifen. Häufige Inhalte sind:

  • Erlass zu Arbeitszeiten und Regeln zu Pausen
  • Regelungen zur Ordnung und zum Verhalten der Arbeitnehmer
  • Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
  • Erlass zur Kleiderordnung
  • Anordnung zu Abmahnungen und Sanktionen bei Regelverstößen
  • Vorschriften zu Alkoholverboten oder Rauchverboten

Inhalt der Betriebsordnung – gesetzlich vorgeschrieben?

Die Inhalte der Betriebsordnung sind nicht gesetzlich geregelt. Daher kann der Arbeitgeber eine Anordnung, Verfahrensweisen und Regelungen in der Betriebsordnung flexibel gestalten, solange diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Muster-Beispiel für eine Betriebsordnung

Ein klassisches Beispiel für den Aufbau einer Betriebsordnung könnte folgendermaßen aussehen:

Themen Beschreibung Beispielregelung
Arbeitszeiten Vollzeit und Teilzeitregelungen Die Arbeitszeit für Vollzeitmitarbeiter beträgt von Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden pro Tag.
Ordnung Allgemeine Verhaltensregeln Es wird Pünktlichkeit am Arbeitsplatz erwartet. Die Arbeitsplätze müssen am Ende des Tages aufgeräumt sein.
Sicherheit Maßnahmen zur Prävention von Unfällen Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) und andere vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung muss stets getragen werden. Das Tragen von Helmen ist auf Baustellen Pflicht.
Sanktionen Vorgehen bei Verstößen gegen die betriebliche Ordnung Bei wiederholtem Zuspätkommen kann eine schriftliche Abmahnung erfolgen.
Kommunikation Hinweis auf mitzubringende Dokumente Neue Mitarbeiter müssen am ersten Arbeitstag ihren Personalausweis vorlegen.

Sind die Inhalte einer Betriebsordnung bindend?

Arbeitnehmer müssen die schriftlich festgehaltenen Vorgaben in der Betriebsordnung beachten. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Betriebsordnung den Vorschriften des Arbeitsrechts entsprechen muss. Wichtige gesetzliche Vorgaben im Arbeitsrecht wie der allgemeine Arbeitnehmerschutz, der Mindesturlaub oder klar definierte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien können durch eine Betriebsordnung nicht ausgehebelt werden.

Der Arbeitgeber muss die Betriebsordnung zudem klar und verständlich kommunizieren. Sie soll ein geregeltes und sicheres Arbeitsumfeld schaffen, damit jeder im Betrieb effizient arbeiten kann.

Verstoß gegen die Betriebsordnung: Welche Sanktionen verhängen?

Falls ein Arbeitnehmer gegen die Vorschriften der Arbeitsordnung verstößt, kann der Arbeitgeber je nach Schwere des Verstoßes diverse Sanktionen verhängen. Dazu zählen:

  • Abmahnungen,
  • Geldstrafen,
  • Versetzungen oder
  • Bei extremen Versäumnissen zuletzt auch eine Kündigung.

Interpretation und Anwendung aller Sanktionen, die aus rechtlicher Sicht Disziplinarmaßnahmen darstellen, obliegen dem Arbeitgeber. Die Sanktionen müssen klar und nachvollziehbar in der Betriebsordnung festgelegt und den Arbeitnehmern bekannt sein. Auffällig ist, dass das Bundesarbeitsgericht die Belange des Mitbestimmungsrechts der Arbeitnehmervertretungen besonders betont, wenn es um die Festlegung von Betriebsbußen geht.

Urteile des Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Urteilen die Bedeutung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei Betriebsbußen und Disziplinarmaßnahmen hervorgehoben. Ein besonders relevantes Urteil in diesem Zusammenhang ist der Beschluss des BAG vom 17. Oktober 1989 mit dem Aktenzeichen 1 ABR 100/88.

In der Urteilsbegründung stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass der Betriebsrat sowohl bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße mitbestimmungspflichtig ist. Betriebsbußen können ausschließlich aufgrund einer zwischen den Betriebspartnern vereinbarten Betriebsbußen-Ordnung und nur für Verstöße gegen die Regeln über das Ordnungsverhalten verhängt werden. Eine einseitig vom Arbeitgeber verhängte Betriebsbuße ohne Mitbestimmung des Betriebsrats ist unwirksam.

Kann eine Betriebsordnung einfach verändert werden?

Eine Arbeitsordnung lässt sich arbeitgeberseitig ändern. Der Arbeitgeber kann einfache Änderungen einseitig im Rahmen seines Weisungsrechts vornehmen, sofern diese nicht mitbestimmungspflichtig sind. Änderungen einer Betriebsvereinbarung durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind ebenfalls möglich.

Kann die Betriebsordnung gekündigt werden?

Eine Kündigung der gesamten Betriebsordnung oder einzelner Teile ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder die Struktur der Betriebsordnung eine Teilkündigung erlaubt.

Hat der Betriebsrat bei Betriebsordnungen ein Mitbestimmungsrecht?

Gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besitzt der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Betriebsordnungen. Der Betriebsrat kann bei der Gestaltung von individuellen Vorgaben im Betrieb konkret und proaktiv mitentscheiden.

Der § 87 BetrVG gibt unter anderem vor, dass der Betriebsrat bei den folgenden Punkten, die auch in Betriebsordnungen geregelt werden, mitbestimmungspflichtig ist:

  • Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer,
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Pausen und Verteilung auf Wochentage,
  • vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit,
  • Einführung und Anwendung von Überwachungseinrichtungen,
  • Form und Verwaltung von Sozialeinrichtungen,
  • Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen für Arbeitnehmer,
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen,
  • Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit sowie
  • Ausgestaltung von mobiler Arbeit mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik.

Bei Fragen des Arbeitsschutzes oder bei anderen gesetzlichen Vorgaben enthält das BetrVG keine Hinweise auf ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

Wie sinnvoll sind Betriebsordnungen für Arbeitgeber? Vor- und Nachteile

Betriebsordnungen können ein wertvolles Tool für Arbeitgeber, sein, um wichtige betriebliche Fragen professionell und einvernehmlich zu regeln. Gleichzeitig bieten Betriebsordnungen auch Herausforderungen, die beachtet werden müssen.

Vorteile von Betriebsordnungen für Arbeitgeber Nachteile von Betriebsordnungen für Arbeitgeber
Klare Regelungen und somit ein einheitliches Verständnis für die Arbeitsanforderungen Potenziell erhöhter Bürokratieaufwand zur Implementierung und Pflege
Verbesserte Kommunikation und weniger Missverständnisse Möglicher Widerstand der Arbeitnehmer bei ungeschickter Einführung
Klarheit bei Konflikten oder Missverständnissen Konfliktpotenzial mit dem Betriebsrat bei strittigen Fragen oder Vorgaben

Arbeitgeber-Empfehlung zu Betriebsordnungen

Betriebsordnungen sollten sowohl die Erwartungen und die Bedürfnisse der Belegschaft und ebenso die Arbeitgeberinteressen einbeziehen. Betriebsordnungen, die klar aufgebaut sind und eindeutige Vorgaben enthalten, sorgen für ein harmonisches Arbeitsumfeld und strukturierte Abläufe. Der Betriebsrat spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Mitarbeiterinteressen in eine Betriebsordnung einfließen zu lassen.

Wenn Betriebsordnungen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat entstehen, stellt dies sicher, dass die Regeln fair und praktikabel sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsvereinbarung und einer Betriebsordnung?

Der Hauptunterschied zwischen einer Betriebsvereinbarung und einer Betriebsordnung liegt in ihrer Entstehung, rechtlichen Wirkung und ihrem Anwendungsbereich:

Unterschiede Betriebsvereinbarung Betriebsordnung
Entstehung Arbeitgeber und Betriebsrat beschließen die Vereinbarung gemeinsam und halten sie schriftlich fest.

Sie gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Betrieb, unabhängig von individuellen Arbeitsverträgen oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Nur der Betriebsrat kann die Vereinbarung kündigen.
Im Gegensatz zur Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber die Betriebsordnung, abhängig von den Vorgaben, allein oder zusammen mit Arbeitnehmervertretern erlassen.
Inhalte Die Vereinbarungen regeln umfassend arbeitsrechtliche Themen wie Urlaubspläne oder Pausenregelungen und haben Vorrang vor dem Arbeitsvertrag. Sie legt Regeln für Verhalten und Zusammenleben im Betrieb fest, wie Alkoholverbote oder Rauchverbote. Das Ziel der Betriebsordnung besteht darin, den Betriebsfrieden zu sichern. Die Betriebsordnung konzentriert sich auf das Verhalten der Arbeitnehmer. Daher beinhaltet die Betriebsordnung in der Regel Sanktionen bei Verstößen.