Mitarbeiterbefragung – nicht ohne Ihren Betriebsrat

Als Arbeitgeber sollten Sie sich vor jeder Mitarbeiterbefragung darüber bewusst sein, dass Sie auch mit Widerständen rechnen müssen. Speziell dann, wenn Mitarbeiterbefragungen in Ihrem Unternehmen noch nicht etabliert sind, wird sich zunächst eine breite Front der Ablehnung dagegen bilden. Quer durch Ihr Unternehmen wird Ihre Absicht zur Mitarbeiterbefragung in Frage gestellt.
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Mitarbeiterbefragungen: Holen Sie sich die Meinung Ihrer Mitarbeiter ein

Gerade auf der Führungsebene werden Sie mit Nachfragen konfrontiert, weil Sinn und Nutzen nicht klar sind, die Folge-Aktivitäten gescheut und die Kosten solcher Aktivitäten als unnütz abgetan werden. Ihre Mitarbeiter dagegen haben Angst vor fehlender Anonymität, möglichen Sanktionen und drohenden Veränderungen zu ihrem Nachteil.Ihr Betriebsrat wird Sie ebenfalls nicht mit offenen Armen empfangen, denn er befürchtet ebenfalls eine fehlende Anonymität der Befragung, den Missbrauch der Umfrageergebnisse und die Blockade von Mitarbeiterinteressen.

Die verschiedenen Arten der Mitarbeiterbefragung

Für Ihre Mitarbeiterbefragungen gibt es verschiedene Methoden. In der betrieblichen Praxis wird im Regelfall zwischen schriftlichen Befragungen und mündlichen Interviews unterschieden. Wie und auf welche Weise Sie die Befragung durchführen wollen, hängt von Ihrer eigenen Kreativität ab. Allerdings ist es sinnvoll, den Betriebsrat bereits frühzeitig bei der Konzeption der Befragung einzubeziehen, denn so haben Sie die Chance, dass er Ihre Befragung von vornherein unterstützt und fördert.Zur schnellen und effektiven Durchführung der Mitarbeiterbefragung bietet sich für Sie als Arbeitgeber die Bildung einer Projektgruppe an, die Sie mit der Vorbereitung und Durchführung der Befragung betrauen.

Die 8 Grundregeln bei der Vorbereitung Ihrer Mitarbeiterbefragung

Nur wenn Ihre Mitarbeiterbefragung gut vorbereitet ist, wird sie erfolgreich sein und eine große Akzeptanz in Ihrer Belegschaft erfahren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf die folgenden 8 Punkte bereits im Vorbereitungsstadium achten:

Regel 1: Ihren Betriebsrat für sich gewinnen

Stimmen Sie jede Mitarbeiterbefragung rechtzeitig mit Ihrem Betriebsrat ab. Er muss in gleichem Maße wie Sie die Aktion befürworten und im Idealfall sogar aktiv mitwirken. Die rechtzeitige Information Ihres Betriebsrats baut Vorbehalte ab. Gleichzeitig müssen Ihre Mitarbeiter nicht befürchten, dass die Ergebnisse der Befragung zu ihren Lasten umgekehrt werden.

Regel 2: Die Vorgesetzten müssen hinter der Mitarbeiterbefragung stehen

Ihre Unternehmensleitung muss hinter der Befragung stehen. So erhält die Aktion einen höheren Stellenwert. Bei Schwierigkeiten haben Sie einen größeren Rückhalt und es ist sichergestellt, dass es von dieser Seite keine taktischen Verzögerungen gibt.

Regel 3: Keine grundsätzliche Störung im Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnis

Die generelle Führungssituation in Ihrem Betrieb darf keine gravierenden Konflikte aufweisen. Achten Sie darauf, dass rechtzeitig vor Beginn Ihrer Mitarbeiterbefragung alle Konflikte zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern möglichst ausgeräumt sind.

Regel 4: Kooperativer Führungsstil muss gelebt werden

In Ihrem Unternehmen muss bereits ein kooperativer Führungsstil praktiziert werden, der Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, direkten Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit und den persönlichen Erfolg nehmen zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vorgesetzten diese Mitwirkung der Mitarbeiter zulassen und fördern. Wichtig ist eine offene Haltung gegenüber Ihren Mitarbeitern.

Regel 5: Umfassende Information über Zweck

Die Akzeptanz Ihrer Befragung erreichen Sie auch nur, wenn Sie vorab Ihre Mitarbeiter umfassend über Zweck und Ziel informieren. Die Informationen sollten die eigentliche Befragung, die damit gesteckten Ziele und die möglichen Folgen beinhalten. Eine sorgfältige und gezielte Informationspolitik vor der Mitarbeiterbefragung schafft Vertrauen und eine aufgeschlossene Atmosphäre.

Regel 6: Freiwilligkeit ist Trumpf

Eine vernünftige und aussagekräftige Mitarbeiterbefragung muss auf freiwilliger Basis erfolgen. Weder aus der Teilnahme noch aus der Nicht-Teilnahme dürfen Ihren Mitarbeitern Vor- oder Nachteile erwachsen.

Regel 7: Anonymität muss garantiert sein

Ganz entscheidend für den Erfolg Ihrer Mitarbeiterbefragung ist die Wahrung der Anonymität. Ihre Mitarbeiter müssen wissen, dass der eigene Name – auch und gerade bei unbequemen Antworten – nicht identifizierbar ist. Denn nur, wenn Sie diese Anonymität garantieren, können Sie eine optimale Umfragebeteiligung erhalten. Solange Ihre Mitarbeiter auch nur die kleinste Befürchtung haben, mit den Antworten ihren Arbeitsplatz oder ihre Karrierechancen zu gefährden, werden Sie keine ehrlichen Antworten erhalten. Brauchbare Ergebnisse aus Mitarbeiterbefragungen erreichen Sie daher nur, wenn die Antworten nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Dies gilt insbesondere bei mündlichen Interviews und bei einer Auswertung der Antworten mittels EDV, deren technische Funktion für die meisten Mitarbeiter nicht nachvollziehbar ist.

Regel 8: Ziehen Sie tatsächlich Konsequenzen aus den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung

Aus den Ergebnissen Ihrer Mitarbeiterbefragung müssen Sie Konsequenzen in Form von Verbesserungsmaßnahmen ziehen. Ansonsten riskieren Sie den Verlust von Glaubwürdigkeit und wachsende Frustration bei Ihren Mitarbeitern. Durch die Maßnahmen erhöhen Sie die Motivation, das Mitdenken und die Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit dem Unternehmen.

Keine Mitarbeiterbefragung ohne Betriebsrat

Auch wenn Mitarbeiterbefragungen auf den ersten Blick kein juristisches Thema sind, so müssen Sie als Arbeitgeber dennoch die Mitwirkungsrechte Ihres Betriebsrats im Auge behalten. Wird Ihre Mitarbeiterbefragung anonym durchgeführt, unterliegt sie grundsätzlich nicht der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder § 94 BetrVG. Als Arbeitgeber haben Sie dann bei der Vorbereitung einer Mitarbeiterbefragung lediglich eine Informationspflicht nach § 80 Absatz 2 BetrVG zu erfüllen. Allerdings handelt es sich um eine Bringschuld, die Sie möglichst rechtzeitig und umfassend zu erfüllen haben. Rechtzeitig ist Ihre Information in aller Regel dann, wenn der Informationsfluss so organisiert ist, dass Änderungs- und Ergänzungswünsche Ihres Betriebsrats auch tatsächlich noch berücksichtigt werden können. Umfassend bedeutet, dass Sie dem Betriebsrat alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, damit er seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Arbeitgeber-Tipp: Wann immer der Betriebsrat erst im Nachhinein von Aktivitäten erfährt, über die man ihn per Gesetz hätte informieren müssen, empfindet er dies als Affront oder Provokation.Als Arbeitgeber reizen Sie ihn so zu Trotzreaktionen, die Sie viel Zeit und Energie kosten können. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass die Rechte des Betriebsrats peinlich genau eingehalten werden.Wichtiger Hinweis: Bei den Fragebögen, die Sie bei einer Mitarbeiterbefragung benutzen, handelt es sich nicht um einen Personalfragebogen im Sinne des § 94 BetrVG. Der Betriebsrat kann also bei den Fragebögen der Mitarbeiterbefragungen keine Mitbestimmungsrechte geltend machen. Personalfragebögen im Sinne des § 94 BetrVG sollen persönliche Daten erheben, die den Befragten unmittelbar betreffen, wie beispielsweise seine persönlichen Verhältnisse sowie Kenntnisse und Fähigkeiten.

Mitwirkungsrechte des Betriebsrat bei Mitarbeiterbefragungen

Auch wenn es um die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen geht, stehen dem Betriebsrat Mitwirkungsrechte zu. Er kann von Ihnen als Arbeitgeber immer dann Auskunft über die Auswertung einer in Ihrem Betrieb durchgeführten Befragung verlangen, wenn die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse die Aufgaben des Betriebsrats betreffen (Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 08.06.1999, Aktenzeichen: 1 ABR 28/97; in: Arbeitsrechtliche Praxis (AP) Nr. 57 zu § 80 BetrVG 1972). Haben Sie Ihren Betriebsrat bereits informiert, beispielsweise durch die Vorlage der verwendeten Fragebögen und der betriebsbezogenen Auswertungen der Antworten, so ist er mit dem nächsten Schritt dran. Denn wenn er noch weitergehende Informationen benötigt, muss er Ihnen zunächst konkrete Anhaltspunkte benennen. Nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn es um dieOrdnung des Betriebs und das Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Betrieb geht. Hierunter fällt auch eine allgemeine Anweisung an Ihre Vorgesetzten, dass Kritik- oder Fehlzeitengespräche nach einem bestimmten Muster durchgeführt werden sollen. Denn eine solche Anordnung betrifft das Ordnungsverhalten Ihrer Mitarbeiter und unterliegt eindeutig der Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG (BAG, Beschluss vom 08.11.1994, Aktenzeichen: 1 ABR 22/94; in: AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebs). Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht auch aus § 87 Absatz 1 Nr. 6 BetrVG, wenn Sie mit Hilfe technischer Einrichtungen Daten über das Verhalten oder die Leistung Ihrer Mitarbeiter erheben oder verarbeiten. Dies umfasst auch die manuell erhobenen Daten in Ihrer EDV, die später technisch ausgewertet werden sollen. Als Arbeitgeber sollten Sie deshalb auch vor diesem rechtlichen Hintergrund von vornherein ausschließen, dass aus den Daten Ihrer Mitarbeiterbefragung später Rückschlüsse auf Leistung und Verhalten einzelner Mitarbeiter gezogen werden können. Arbeitgeber-Tipp: Unabhängig von allen juristischen Fragen liegt es in Ihrem Interesse als Arbeitgeber, dass Sie zu einem Konsens mit Ihrem Betriebsrat kommen. Der Erfolg Ihrer Befragung hängt ganz entscheidend davon ab, wie Sie mit dem Betriebsrat zusammengewirkt haben. Hier zählt einzig und allein ein kooperativer Stil, der Ausdruck des partnerschaftlichen Zusammenarbeitens ist.

Vorteile der Mitarbeiterbefragung

Eine Mitarbeiterbefragung, die Sie zusammen mit Ihrem Betriebsrat auf den Weg gebracht haben, verbessert die Kommunikation. Sie zeigt unmittelbare positive Auswirkungen auf das Betriebsklima und schafft Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Betriebsrat. Zudem trägt die genaue Kenntnis von Missständen zur Versachlichung vieler Auseinandersetzungen mit Ihrem Betriebsrat bei. Außerdem vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern, dass sie

  • ernst genommen werden,
  • mit ihren Belangen Gehör finden und
  • an der Unternehmensentwicklung unmittelbar beteiligt werden.

Ihre Befragungsergebnisse können Sie auch als Grundlage für eine mitarbeiterorientierte Unternehmensentwicklung einsetzen. Sie können also die Basis für eine neue und weit reichende Planung Ihrer Unternehmensprozesse sein.

Wenn die Ergebnisse der Befragung vorliegen

Wenn Sie die Ergebnisse Ihrer Mitarbeiterbefragung auf dem Tisch haben, müssen Sie mit der Rückmeldung der Ergebnisse und der Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen beginnen. Dies ist ein ganz zentraler Punkt jeder Mitarbeiterbefragung. Wichtig ist hier, dass Sie Ihren Mitarbeitern eine Rückmeldung geben, die sich nicht allein auf eine schriftliche Information beschränkt. Erfolg haben Sie als Arbeitgeber mit einer Mitarbeiterbefragung dann, wenn Sie nach Vorlage der Ergebnisse eine aktive Auseinandersetzung zwischen allen Beteiligten ermöglichen. Bei der Rückmeldung und Planung späterer Maßnahmen und Verbesserungen sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Sorgen Sie in jedem Fall für ausreichende Informationen über Maßnahmen und Konsequenzen auf Grund der Ergebnisse Ihrer Mitarbeiterbefragung.
  • Unbedingt sollten Sie auch auf die Anonymität bei der Auswertung der Ergebnisse achten. Oft ist es sinnvoll, die Auswertung an einen externen Partner zu übertragen.
  • Schaffen Sie eine Gesprächsrunde mit den Vorgesetzten über Ergebnisse, Ursachen und Verbesserungsmaßnahmen.
  • Sorgen Sie dafür, dass bei der Entwicklung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen die betroffenen Arbeitsbereiche unbedingt beteiligt sind.

Bei übergreifenden Maßnahmen sollten Sie allen Beteiligten und betroffenen Mitarbeitern die Möglichkeit des Einbringens von Vorschlägen bei der Entwicklung übergreifender Maßnahmen geben.