Infografik zum Thema Sonderurlaub, welche aufzeigt, dass Arbeitnehmer bei Umzug und Hochzeit, bei einer Geburt oder bei einem Todesfall oder Arztbesuch Anspruch auf Sonderurlaub haben.

Sonderurlaub – Gründe, Dauer & Beispiele

Im betrieblichen Alltag kommt es aus unterschiedlichen Gründen immer wieder vor, dass Beschäftigte Sonderurlaub verlangen, etwa wegen einer Hochzeit oder anderer familiärer Ereignisse, für Arztbesuche oder Behördengänge oder auch wegen eines Umzugs. Denn: Der eigentliche Urlaubsanspruch dient zur Entspannung. Und genau da kommt der Sonderurlaub ins Spiel. Dieser Artikel geht auf die gesetzlichen Hintergründe zu Sonderurlaub ein, zeigt auf, wann Unternehmen verpflichtet sind, bezahlten Sonderurlaub zu gewähren (Fortzahlung), wie viele Tage angemessen sind und warum es zielführend ist, den Umgang von Sonderurlaub im Arbeitsvertrag zu regeln.
Inhaltsverzeichnis

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub ist im Arbeitsrecht als eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu verstehen. Damit bezeichnet der Sonderurlaub eine Art von Sondergenehmigung für Arbeitnehmer, um außerplanmäßig eine bestimmte Zeit von der Arbeit abwesend zu sein. Trotz der vorübergehenden Freistellung von seinen Arbeitspflichten erhält der Arbeitnehmer jedoch weiterhin seine Entgeltfortzahlung.

Dieser Urlaub wird außerhalb der regulären Urlaubstage gewährt und dient dazu, besondere Umstände oder Ereignisse zu berücksichtigen, die während der Arbeitszeit auftreten können.

Wann haben Mitarbeiter Anspruch auf Sonderurlaub?

Der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt als rechtliche Grundlage für die Gewährung von bezahltem Sonderurlaub. Im Gesetzestext wird ausgeführt: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Aus Arbeitgebersicht bedeuten die gesetzlichen Vorgaben, dass einem Mitarbeiter bezahlter Sonderurlaub zusteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • In der Person liegender Grund: Der Anlass für den Sonderurlaub liegt in den persönlichen Umständen des Mitarbeiters. Äußere Aspekte, zum Beispiel Pandemien oder Naturkatastrophen gelten nicht als Grund für die Gewährung von bezahltem Urlaub.
  • Überschaubare Abwesenheit: Die Abwesenheit erfolgt für „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“.
  • Kein Verschulden: Die Abwesenheit wurde nicht vom Arbeitnehmer verschuldet. Das heißt, der Umzugstermin wurde zum Beispiel nicht absichtlich unter die Woche gelegt.

Entsprechen die Gründe für die Beantragung des Sonderurlaubs den Vorgaben des § 616 BGB, muss der Mitarbeiter unter Zahlung seiner regulären Bezüge freigestellt werden. Der gesetzliche Anspruch gemäß BGB besteht, bis keine einzelvertraglichen Regelungen oder ein Tarifvertrag andere Aussagen machen.

Wann besteht kein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub?

Aus rechtlicher Sicht besteht in folgenden Fällen kein Anspruch auf Sonderurlaub:

  • Der erforderliche Zusatzurlaub wird aufgrund des Verschuldens des Arbeitnehmers benötigt.
  • Die Abwesenheit umfasst einen längeren Zeitraum.
  • Der beantragte Sonderurlaub beruht auf einem externen Grund, keinem persönlichen Anlass des Mitarbeiters.

Demnach gibt es bei den folgenden Beispielen keine bezahlte Freistellung:

  • bei Verhinderungen infolge von Verzögerungen oder Ausfällen der öffentlichen Verkehrsmittel oder
  • bei Wahrnehmung eines selbst vereinbarten amtlichen Termins.

Zudem muss ein im Vollzug befindliches Arbeitsverhältnis vorliegen. Dementsprechend hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Freistellung, wenn sein Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht. Auch, wenn der Arbeitnehmer sich im Urlaub zur Erholung befindet, hat er keine Ansprüche auf Sonderurlaub nach § 616 BGB.

  • Beispiel: Herr Heinz genießt gerade seinen Jahresurlaub, als er über den Tod seines Vaters informiert wird. Die Beerdigung findet noch während des Urlaubs statt. Herr Heinz erhält keinen zusätzlichen Sonderurlaub.

Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Sonderurlaub?

Auch Beschäftigte in Teilzeit sowie Minijobber, Midijobber und Aushilfen steht bezahlter Sonderurlaub zu. Ihr Unternehmen muss auch Mitarbeitern mit einer geringeren Stundenzahl die Woche bei einer Verhinderung aus persönlichen Gründen von ihrer Arbeitsleistung freistellen.

Welche Gründe erlauben Sonderurlaub?

Der § 616 BGB gibt nicht vor, zu welchen konkreten Anlässen Arbeitgeber verpflichtet sind, Sonderurlaub zu gewähren. Grundsätzlich wird in deutschen Unternehmen vor allem aus den folgenden Gründen Sonderurlaub beantragt:

  • Todesfall eines Angehörigen ersten oder zweiten Grades
  • Eigene Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Schwere Krankheit eines engen Angehörigen
  • Umzug (Sonderurlaub bei Umzug nur bei betrieblich veranlasstem Umzug)
  • Sonderurlaub aufgrund religiöser Verpflichtungen
  • Dienstjubiläen
  • Ärztliche Untersuchungen, die ausschließlich während der Arbeitszeit durchgeführt werden können
  • Erfüllung staatsbürgerlicher Rechte wie Tätigkeit als Schöffe oder Zeugenaussage vor Gericht
  • Teilnahme an Gewerkschaftsveranstaltungen

Neben den bereits genannten Fällen gibt es noch eine Reihe von Sonderfällen, für die eigene gesetzliche Regelungen Anwendung finden.

  • Freistellung für Mitglieder des Betriebsrats nach § 37 ff. BetrVG
  • Freistellung für Auszubildende zur Teilnahme am Berufsschulunterricht gemäß § 15 BBiG
  • Freistellung des Arbeitnehmers zur Stellensuche gemäß § 629 BGB

Bekommen Arbeitnehmer bei einem Todesfall Sonderurlaub?

Ja, Arbeitnehmer bekommen bei einem Todesfall Sonderurlaub, wenn der verstorbene Angehörige ein Verwandter 1. Grades war. Dazu gehören der Lebensgefährte, die Eltern, Geschwister und eigenen Kinder. Bei sonstigen Angehörigen obliegt die Entscheidung dem Arbeitgeber.

Hier gibt es keine von der Rechtsprechung festgelegten Vorgaben über die Anspruchsdauer. In solchen Fällen ist deshalb Ihr besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto länger sollten Sie den Sonderurlaub gewähren. Beim Tod des Ehegatten oder des Kindes des Arbeitnehmers gewähren Arbeitgeber häufig 3 bis 4 freie Tage; geht es um den Tod eines Elternteils, sind 1 bis 2 Tage üblich.

Steht Arbeitnehmern bei einem Umzug Sonderurlaub zu?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug besteht nur, wenn der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Mitarbeiter an einen anderen Standort versetzt wird. Neben diesen betrieblichen Gründen können aber auch persönliche Gründe eine Rolle spielen. Beispiel: Ihr Mitarbeiter muss seine Telefonleitung noch freischalten lassen. Der Techniker kommt aber nur an Werktagen.

Muss der Arbeitgeber bei einer Hochzeit Sonderurlaub gewähren?

Ja, der Arbeitgeber muss in der Regel für Hochzeiten Sonderurlaub gewähren – natürlich nur, wenn die Hochzeit an einem regulären Arbeitstag stattfinden. Beispiele für Hochzeiten, für die Sie Sonderurlaub bekommen, sind:

  • die eigene Hochzeit,
  • Silberhochzeit oder
  • goldene Hochzeit der Eltern sowie
  • die Hochzeit der eigenen Kinder.

Meist sind 1 bis 2 freie Arbeitstage drin, wenn die Hochzeitsglocken läuten. Das liegt letztlich in Ihrem Ermessen. Beziehen Sie in Ihre Erwägungen mit ein, wie lange der Mitarbeiter schon bei Ihnen ist, ob er zum Fest eine lange Fahrtzeit hat etc.

Erhält man Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes?

Ja, und zwar erhält der Ehemann oder der Lebenspartner der Mutter einen Tag Sonderurlaubsanspruch, nämlich am Tag der Geburt. Für weitere Verwandte besteht jedoch kein Anspruch auf Sonderurlaub.

Müssen Arbeitgeber Mitarbeitern Sonderurlaub für Bewerbungsgespräche geben?

Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitig gekündigt ist, haben auf Grundlage von § 629 BGB Anspruch auf Sonderurlaub, um Bewerbungsgespräche zu führen. Der Gesetzgeber regelt, dass „der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen eine angemessene Zeit zum Suchen eines anderen Dienstverhältnisses gewähren muss.“

Haben gekündigte Mitarbeiter Anspruch auf Freizeit zur Stellensuche?

Ja, gekündigte Mitarbeiter haben Anspruch auf Freizeit zur Stellensuche. Das sagt § 629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): „Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“

Wie viel Zeit Sie gewähren müssen hängt vom Einzelfall ab – also davon, wie oft und wie weit der Gekündigte für die Bewerbungen fahren muss. Freizeit müssen Sie allerdings frühestens nach Zugang der Kündigung ermöglichen. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt haben. Lediglich die Kündigungsfristen sind entscheidend. Denn bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort. Eine Gewährung von Freizeit ist nicht mehr notwendig.

Freizeit zur Stellensuche müssen Sie als Arbeitgeber aber auch in folgenden Fällen ermöglichen

  • Der Arbeitgeber hat eine Änderungskündigung ausgesprochen, die Änderung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitnehmer aber abgelehnt.
  • Der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis außerordentlich, aber mit einer Auslauffrist, gekündigt.
  • Das Arbeitsverhältnis wurde befristet geschlossen. Der Arbeitnehmer kann die Freistellung vor dem Auslaufen der Befristung verlangen (frühestens ab dem Beginn der Kündigungsfrist bei einem entsprechenden unbefristeten Arbeitsverhältnis).
  • Sie haben mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit Auslauffrist geschlossen.

Müssen Sie Mitarbeiter für die Betreuung eines erkrankten Kindes freistellen?

Muss einer Ihrer Mitarbeiter zu Hause bleiben, weil er sein Kind wegen einer akuten Erkrankung pflegen muss, hat er prinzipiell Anspruch auf bezahlte Freistellung. Dies setzt aber voraus, dass es sich um eine unvorhergesehene Erkrankung handelt, die die häusliche Krankenpflege gerade durch Ihren Mitarbeiter erfordert, und die Verhinderung nur eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit ausmacht. Außerdem muss Ihr Mitarbeiter Ihnen die Notwendigkeit der Betreuung durch Attest nachweisen.

Wie lange steht dem Arbeitnehmer Sonderurlaub zu?

§ 616 BGB sagt nicht konkret, wie lange Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter im Einzelfall bezahlten Sonderurlaub gewähren müssen. Ausschlaggebend für die Dauer ist die für den Verhinderungsgrund objektiv notwendige Zeit. Bei familiären Ereignissen oder einem Umzug dürften das 1 bis 2 Tage sein, bei Todesfällen hingegen bis zu vier Tagen. Die folgende Tabelle liefert Ihnen eine Übersicht, wie lange Sie Sonderurlaub je nach Grund gewähren können bzw. sollten:

Grund des SonderurlaubsDauer des Sonderurlaubs
Umzug1 bis 2 Tage
Tod des Ehegatten3 bis 4 Tage
Tod des eigenes Kindes3 bis 4 Tage
Tod sonstiger naher Angehöriger1 bis 2 Tage
Eigene Hochzeit2 Tage
Hochzeit des eigenen Kindes1 Tag
Silberhochzeit1 Tag
Goldhochzeit1 Tag
Geburt des eigenes Kindes (den Vater betreffend)1 bis 2 Tage

Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf Sonderurlaub ablehnen, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sonderurlaub nicht erfüllt werden. Das bedeutet: Sollte der Arbeitnehmer Sonderurlaub aus eigenem Verschulden, äußeren Umständen oder für einen längeren Zeitraum benötigen, sind die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt. Der Arbeitgeber darf den Sonderurlaub ablehnen.

Weitere Gründe, die eine Ablehnung des Sonderurlaubs rechtfertigen, sind:

  • Es liegt kein berechtigter Grund vor.
  • Es erfolgte keine angemessene Vorankündigung beziehungsweise war der Antrag zu kurzfristig.
  • Der Arbeitnehmer kann keine Nachweise erbringen.

Welche Folgen drohen bei Ablehnung des Sonderurlaubs?

Da der § 616 BGB nicht eindeutig definiert, in welchen Fällen eine Freistellung als Sonderurlaub gesetzlich gewährt werden muss, können Rechtsfragen und Streitigkeiten auftreten. Sind Arbeitgeber beispielsweise nicht gewillt, einen Sonderurlaubstag für die silberne Hochzeit zu gewähren, besteht für Mitarbeiter grundsätzlich die Möglichkeit, den Sonderurlaub mit einer Feststellungsklage gerichtlich einzuklagen.

Um langfristige, kostenintensive und für das Unternehmensrenommee schädliche Prozesse zu vermeiden, ist es essenziell, dass proaktiv im Rahmen von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt wird, wann eine bezahlte Freistellung als Sonderurlaub gewährt wird.

Wie wird Sonderurlaub im Arbeitsvertrag geregelt?

Der Sonderurlaub kann individuell im Arbeitsvertrag oder auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Im Rahmen dessen sollten zunächst alle Gründe und Bedingungen, unter denen ein Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub hat, verdeutlicht werden. Des Weiteren sollte geregelt werden, wie Sonderurlaub beantragt und genehmigt wird, welche mögliche Anforderungen an die Vorlage von Nachweisen oder Dokumenten bestehen.

Muster-Formulierung für eine Sonderurlaub-Vereinbarung im Arbeitsvertrag

„Der Arbeitnehmer hat kalenderjährlich Anspruch auf 24 Arbeitstage Erholungsurlaub. Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt wird, gelten ausschließlich die folgenden Anlässe:

  • eigene Eheschließung (1 Tag)
  • Geburt eines eigenen Kindes (1 Tag)
  • Tod des Ehepartners oder eines Kindes (2 Tage)
  • Tod eines Elternteils (1 Tag)
  • eigener Umzug (1 Tag)
  • schwere Erkrankung eines im selben Haushalt lebenden Angehörigen (1 Tag/Kalenderjahr)
  • ärztliche Behandlung des Arbeitnehmers“

Warum sollte Sonderurlaub vertraglich geregelt werden?

Eine Sonderurlaub-Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist wichtig, um die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers in Bezug auf Sonderurlaub klar und transparent festzulegen.

Diese Vereinbarung ermöglicht eine einheitliche und gerechte Behandlung aller Arbeitnehmer und schafft klare Richtlinien für den Umgang mit außerplanmäßigem Urlaub.

Kann der Sonderurlaub vertraglich ausgeschlossen werden?

Ja, Sonderurlaub kann vertraglich oder per Betriebsvereinbarung vom Arbeitgeber ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr auf den Anspruch nach § 616 BGB berufen.

Muster-Formulierung für den Ausschluss von Sonderurlaub

Um Sonderurlaub vertraglich auszuschließen, reicht folgender Satz im Arbeitsvertrag aus:

„§ 616 BGB findet keine Anwendung.“

Wie viel Sonderurlaub erlauben Tarifverträge?

Neben der einzelvertraglichen Festlegung von Sonderurlaub im Arbeitsvertrag regeln Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen in vielen Fällen den Anspruch auf Sonderurlaub. Zum Beispiel führt der Manteltarifvertrag der Chemischen Industrie in einem Freistellungskatalog sowohl die Anlässe und ebenfalls die Dauer der möglichen Abwesenheit auf:

Anlass für Sonderurlaub Tarifvertrag (Chemische Industrie)Freistellungsdauer
Eheschließung2 Arbeitstage
Geburt des Kindes2 Arbeitstage
Bei Teilnahme an der Hochzeit der Kinder, Stief- oder Pflegekinder sowie der Goldenen oder Diamantenen Hochzeit der Eltern oder Stiefeltern1 Arbeitstag
Bei der eigenen Silbernen Hochzeit1 Arbeitstag
Bei schwerer Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung der Pflege erforderlich istBis zu 2 Arbeitstage
Todesfall des Ehegatten3 Arbeitstage
Beim Tod der Eltern oder Kinder; sowie beim Tod seiner Stiefeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Stiefkinder oder Pflegekinder, falls sie in einem gemeinsamen Haushalt lebten2 Arbeitstage
Teilnahme an Beisetzung von Stiefeltern, Schwiegereltern, Geschwistern, Stiefkindern, Schwiegerkindern oder Pflegekindern, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben1 Arbeitstag
Bei Arbeitsjubiläen nach 25-, 40- und 50jähriger Betriebszugehörigkeit1 Arbeitstag
Bei einem Umzug des eigenen Hausstands1 Arbeitstag
Bei ärztlicher Behandlung, die nach ärztlicher Bescheinigung während der Arbeitszeit notwendig istErforderliche Dauer mit Attest
Bei Arbeitsversäumnissen aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen mit Ausnahme  der Wahrnehmung behördlicher Termine als Beschuldigter oder als Partei im ZivilprozessHöchstens 8 Stunden

Für alle im Tarifvertrag dargestellten Anlässe gilt:

  • Dem Arbeitnehmer ist ohne Anrechnung auf seinen Urlaub und ohne Verdienstminderung Freizeit zu gewähren.
  • Der Arbeitnehmer muss den Sonderurlaub kurzfristig und gemäß Antrag antreten. Nicht genommene Sonderurlaubstage verfallen.
  • Wird eine öffentlich-rechtliche Vergütung angeboten, muss diese vom Mitarbeiter angenommen werden. Bis zum tatsächlichen Gehalt ist der Unterschiedsbetrag vom Arbeitgeber zu erstatten.

Betriebe, die unter einen Tarifvertrag fallen, sind verpflichtet, die im Tarifvertrag angegebenen Ansprüche und Gründe anzuerkennen und Mitarbeiter entsprechend freizustellen. Unternehmen ohne Tarifbindung können sich an den Vorgaben von Tarifverträgen orientieren. Sie können in einer individuellen Betriebsvereinbarung oder in den Arbeitsverträgen festhalten, welche Formen von Sonderurlaub im Betrieb gewährt werden. Wurden keine Angaben gemacht, gilt § 616 BGB.

Wann werden Betriebsratsmitglieder freigestellt?

Für Betriebsratsmitglieder wird auf Grund § 37 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ebenfalls Sonderurlaub für ihre notwendige Betriebsratstätigkeit und Fortbildungen gewährt. Das Gesetz formuliert eindeutig: „Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.“

Haben Beamte Anspruch auf Sonderurlaub?

Grundsätzlich haben selbstverständlich auch Beamte Anspruch auf Sonderurlaub. Hier ist zunächst danach zu unterscheiden, für welchen Dienstherrn die Beamten tätig sind. Im Bereich der Bundesbeamten, wie beispielsweise der Bundespolizei, gilt die Sonderurlaubsverordnung des Bundes. In den Bundesländern gibt es aber ganz ähnliche Vorschriften, sie sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wie muss Sonderurlaub beantragt werden?

Sonderurlaub wird ähnlich wie der Erholungsurlaub, der jedem Mitarbeiter für im Mindestfall 24 Tage im Jahr auf Grundlage des § 3 des Bundesurlaubsgesetzes zusteht, schriftlich beantragt. Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Informations- und Nachweispflicht und müssen aus diesem Grund ihr Unternehmen zeitnah über ihren Sonderurlaubsantrag informieren.

Da die Anlässe von Sonderurlaub in den meisten Fällen Schnelligkeit implizieren, sollten Arbeitgeber die schriftlichen Sonderurlaubsanträge unverzüglich prüfen. So kommen Sie nicht nur Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach, sondern bieten Ihren Angestellten auch eine schnelle und unkomplizierte Lösung zur Freistellung bei wichtigen privaten Angelegenheiten.

Was sind Alternativen zum Sonderurlaub?

In bestimmten Situationen, zum Beispiel beim Todesfall eines nahen Angehörigen, werden die gewährten Sonderurlaubstage nicht ausreichen. Fühlt sich der Arbeitnehmer aufgrund des Schicksalsschlages in seiner Familie nicht arbeitsfähig, kann er grundsätzlich durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben werden. Ebenso könnte in einer Einzelfallentscheidung unbezahlter Urlaub eingereicht werden. In diesem Fall ruht die Entgeltzahlung während der Freistellung des Arbeitnehmers. Alternativ besteht ebenso die Möglichkeit, Tage des gesetzlichen Erholungsurlaubes einzusetzen, um den Sonderurlaub zu verlängern.

Wann erfolgt die Freistellung unbezahlt?

Nicht in jedem Fall müssen Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung gewähren. Abweichend zu den Regelungen des § 616 BGB, individualvertraglichen Regelungen oder Vorgaben aus Tarifverträgen gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen für unbezahlte Freistellungen von der Arbeit:

FreistellungsgrundGesetzliche Grundlage
Erkrankung der Kinder

Anspruch auf Freistellung und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bis zu 10 Tage. Alleinerziehende erhalten bis zu 20 Tage Krankengeld.

Info: Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde der Anspruch auf Krankengeldtage verdoppelt. Pro Kind können während der Pandemie bis zu 20 Arbeitstage eingesetzt werden. Alleinerziehende profitieren von 40 Tagen.
§ 45 Absatz 1 SGB V
Organisation von Pflege

Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Betroffene können in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld beantragen.
§ 2 PflegeZG

Checkliste: Wann hat der Arbeitnehmer Recht auf Sonderurlaub?

Sie sind sich unsicher, ob Sie den Sonderurlaub Ihres Arbeitnehmers ablehnen können und diesen genehmigen müssen? Die folgende Checkliste liefert Ihnen die häufigsten Antragsgründe auf Sonderurlaub und zeigt, ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht.

AnlassRecht auf Sonderurlaub?
ArztbesuchNur wenn der Arztbesuch unaufschiebbar ist (z.B. wegen akuter Beschwerden) oder kein Termin außerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Für Arztbesuche während der Gleitzeit brauchen Sie keine Zeitgutschrift zu geben (LAG Köln, 10.2.1993, 8 Sa 984/92).
BehördengängeUmstritten
Ehrenamtliche TätigkeitenIn der Regel nein, Ausnahme: Katastropheneinsatz bei THW oder freiwilliger Feuerwehr. Tipp: Sie können sich die Kosten vom THW bzw. der Gemeinde erstatten lassen.
Familiäre Ereignisse (außergewöhnliche)Ja, Beispiele: eigene Hochzeit oder Silberhochzeit, Goldene Hochzeit der Eltern, Geburt oder Hochzeit des eigenen Kindes, Tod eines nahen Angehörigen (Verwandtschaft 1. Grades)
Führerscheinprüfung, TÜV-UntersuchungUmstritten, eher nein, da es um den privaten Lebensbereich des Mitarbeiters geht
GerichtstermineNein bei Terminen in eigener Sache. Ja bei Zeugenaussagen und Tätigkeit als Schöffe
Kinderbetreuung wegen Erkrankung des Kindes  

Schwere Krankheit eines weiteren Angehörigen
Ja, insbesondere wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist und keine andere im Haushalt lebende Betreuungsperson verfügbar ist

Ja, wenn keine Betreuungsperson verfügbar ist. Welche Angehörigen vom Anspruch umfasst sind, ist umstritten
UmzugJa, sofern der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist
UntersuchungshaftNein (LAG Hamm, 5.5.2000, 5 Sa 1170/99)
Verkehrsstörungen (z. B. Stau, Nebel, Streik)Nein
PilgerreiseNein, auf bezahlte Freistellung besteht kein Anspruch. Ein Recht auf eine unbezahlte Freistellung kann sich aus dem Grundrecht der Religionsausübungsfreiheit ergeben.
Prüfung (betrieblich veranlasst)Ja, der Arbeitgeber ist hierfür verantwortlich und muss dafür bezahlt freistellen.
WegeunfallJa, nach herrschender Meinung

FAQ – Antworten auf die häufigsten Fragen zum Sonderurlaub!

Sonderurlaub ist eine Art von zusätzlichem Urlaub, der einem Arbeitnehmer gewährt wird, um außerplanmäßig und unter bestimmten Umständen von der Arbeit abwesend zu sein. Er dient dazu, spezielle Ereignisse oder Situationen zu berücksichtigen, die während der Arbeitszeit auftreten können.
Der Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB setzt voraus, dass der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert ist. Zudem muss ein im Vollzug befindliches Arbeitsverhältnis vorliegen.
Es gibt verschiedene Gründe, die zum Anspruch auf Sonderurlaub führen können. Dazu gehören unter anderem die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, ein Todesfall in der Familie, Umzug oder die Teilnahme an einer Fortbildung.
Rechtlich ist umstritten, ob Sie freigeben müssen oder nicht. Lassen Sie sich von der Mitarbeiterin auf jeden Fall darlegen, warum ein Besuch der Behörde an einem arbeitsfreien Tag oder außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich war, und entscheiden Sie dann im Einzelfall.
Grundsätzlich sind Ihre Mitarbeiter verpflichtet, ihre Arztbesuche in ihre Freizeit zu legen. Sie müssen einen Mitarbeiter, der nicht arbeitsunfähig krank ist, aber auch dann während der Arbeitszeit für einen Arztbesuch bezahlt freistellen, wenn der Besuch oder die medizinische Behandlung nur während der Arbeitszeit möglich ist
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre jugendlichen Mitarbeiter und Auszubildenden für die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen freizustellen.
Haben Sie einem Mitarbeiter gekündigt bzw. hat er das Arbeitsverhältnis gekündigt, müssen Sie ihm eine „angemessene Zeit“ für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle gewähren, wenn diese nur während der Arbeitszeit stattfinden kann und Ihr Mitarbeiter keinen Urlaubsanspruch mehr hat.
Ja, Arbeitnehmer haben Anspruch auf Sonderurlaub sofern der Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Wenn man eine lukrative Immobilie findet und deswegen umziehen möchte, besteht kein Urlaubsanspruch.
Ist eine Ihrer Mitarbeiterinnen Mutter geworden, kann sie von Ihnen verlangen, für das Stillen von der Arbeit freigestellt zu werden (§ 7 MuSchG).
Auch religiöse Feste wie die Konfirmation oder Erstkommunion des eigenen Kindes sind oft Gründe für eine bezahlte Freistellung.Als Arbeitgeber kommen Sie zunehmend mit der Frage in Berührung, wie es mit einer Freistellung bei religiösen Festen nicht christlicher Religionen aussieht. Auch hier müssen Sie Mitarbeitern anderer Glaubensrichtungen für die Teilnahme an einem wichtigen familiären Ereignis mit religiösem Hintergrund eine bezahlte Freistellung gewähren.
Die Wahrnehmung eines Ehrenamts ist grundsätzlich eine Privatangelegenheit. Sie müssen Ihre Mitarbeiter deshalb für etwaige Tätigkeiten nicht bezahlt freistellen. Ausnahmen sind ehrenamtliche Tätigkeiten in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes wie etwa dem technischen Hilfswerk (THW)
Betriebsratsmitglieder können aufgrund ihrer Tätigkeit als Betriebsrat nicht mehr allen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Deshalb sind sie für die Ausübung der Tätigkeit von ihren laufenden Aufgaben freizustellen. Entweder zeitlich begrenzt oder komplett (§§ 37 Abs. 2, 38 BetrVG). Nehmen Ihre Mitarbeiter an einer Betriebsversammlung teil, müssen Sie sie dafür bezahlt von der Arbeit freistellen (§§ 43, 44 BetrVG).
Findet bei Ihnen eine Feier während der Arbeitszeit statt, haben die Teilnehmer für diese Zeit Anspruch auf bezahlte Freistellung. Will ein Mitarbeiter nicht teilnehmen, ist er verpflichtet, weiterzuarbeiten.
Sollte z.B. ein Elternteil ins Krankenhaus müssen und das andere Elternteil sich daher um die Betreuung eines Kindes kümmern müssen, könnte § 616 BGB greifen – auch, wenn es sich nicht um eine kurzfristige Pflege des Kindes handelt. Allerdings müssten dafür alle Maßnahmen ausgeschöpft werden. Das bedeutet, der Arbeitnehmer müsste alles tun und unternehmen, um eine andere Betreuung für das Kind zu finden. Direkt vom Arbeitsplatz wegzubleiben, ist keine Option. Daher ist der Einzelfall wohl entscheidend.
Obwohl der Einschulungstag ein wichtiges Ereignis für Eltern und Kind ist, reicht dieser Grund nicht für eine bezahlte Freistellung aus. Es kann kein Sonderurlaub beantragt werden.
Gemäß § 6161 BGB dürfen Mitarbeiter der Arbeit nur fern bleiben, wenn diese „ohne ihr Verschulden“ an der Arbeitsleistung gehindert sind. Dies ist bei Handwerkern, die Reparaturarbeiten durchführen, jedoch in der Regel nicht der Fall. Hier müssen Arbeitnehmer im Zweifelsfall für eine Vertretung sorgen bzw. ordentlichen Urlaub nehmen. Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn ein Wasserrohr bricht, oder eine Gasleitung undicht wird. Es ist dann schnelle Hilfe erforderlich. In diesen Fällen erhalten Arbeitnehmer ihr Entgelt weiter.
Ja, in einigen Fällen kann der Arbeitgeber einen Sonderurlaubsantrag ablehnen. Dies kann der Fall sein, wenn kein berechtigter Grund vorliegt, keine angemessene Vorankündigung erfolgt ist, geschäftliche Notwendigkeiten dies erfordern oder der Arbeitnehmer keine ausreichenden Nachweise erbringen kann. Die Ablehnung sollte jedoch im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen und Vorschriften erfolgen.