Gesetzliche Pausenzeiten: Alle Regelungen auf einen Blick!
- Was ist eine Pause im Arbeitsrecht?
- Tabellarischer Überblick zu gesetzlichen Pausenzeiten
- Welche Pausenzeiten gelten für Jugendliche unter 18 Jahren?
- Welche Vorschriften gelten für Ruhezeiten und Pausen?
- Kann die Pause aufgeteilt werden?
- Wird die Pause vergütet?
- Darf der Arbeitgeber den Aufenthaltsort der Pause bestimmen?
- Wer kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn Pausen- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden?
- Sind Arbeitnehmer während der Pausenzeit versichert?
- Gibt es gesetzliche Raucherpausen?
- Was gilt als Ruhezeit?
- FAQ zu den gesetzlichen Pausenregelungen
Was ist eine Pause im Arbeitsrecht?
Eine Pause ist im Arbeitsrecht eine Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit. Während dieser Zeit muss der Arbeitnehmer weder Arbeitsleistungen erbringen noch sich dafür bereithalten.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht Pausen als wichtigen Bestandteil des Arbeitsschutzes, um Übermüdung und damit verbundene Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Tabellarischer Überblick zu gesetzlichen Pausenzeiten
Die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Pause bemisst sich stets an der Anzahl der Stunden, die gearbeitet werden. Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes ist erst ab sechs Stunden Arbeit eine Pause vorgeschrieben – und zwar mindestens 30 Minuten. Ab 9 Stunden Arbeitszeit müssen sich Arbeitnehmer mindestens 45 Minuten Pause einräumen.
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick zu den gesetzlichen Pausenzeiten:
Arbeitszeit | Pausenzeiten |
6 – 9 Stunden Arbeit | Mindestens 30 Minuten Pause |
Über 9 Stunden Arbeit | Mindestens 45 Minuten Pause |
Teilzeit (unter 6 Stunden) | Keine gesetzliche Pause vorgeschrieben |
Wichtig: Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit! Demnach sind die Pausenzeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen – und werden nicht von dieser abgezogen.
Welche Pausenzeiten gelten für Jugendliche unter 18 Jahren?
Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen strengeren Pausenregelungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die folgende Tabelle zeigt auf, welche Pausenzeiten von Minderjährigen eingehalten werden müssen:
Arbeitszeit | Pausenzeiten |
4,5 – 6 Stunden Arbeit | 30 Minuten Ruhepause |
Über 6 Stunden Arbeit | 60 Minuten Ruhepause |
Welche Vorschriften gelten für Ruhezeiten und Pausen?
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter durch das Gewähren von Pausen erhalten und gegebenenfalls erhöhen können. Die Arbeitsbedingungen einiger Berufsarten erlauben häufigere, aber kurze Ruhepausen, andere erfordern unter Umständen seltenere, lange Unterbrechungen. Entgegen der Vermutung, dass Pausen die Effektivität des Unternehmens mindern, können Arbeitsunterbrechungen die Motivation und Konzentration der Beschäftigten fördern.
Was ist der Unterschied zwischen Ruhezeit, Arbeitsunterbrechung und Pausen?
Ruhezeit | Ruhepausen | Arbeitsunterbrechung | |
Definition | Zeit zwischen zwei Schichten, in der sich Beschäftigte ununterbrochen von ihrer Tätigkeit erholen können | Zeitabschnitt am Arbeitstag, der zur Erholung genutzt werden kann, „klassische“ Mittagspause | sogenannte KurzpausenBeispiele: Raucherpausen, private Telefongespräche, E-Mail |
Dauer | regulär 11 StundenAusnahmefälle wie Krankenhausangestellte, Gaststätte oder Verkehrsbetrieben = 10 StundenSonderfall Rufbereitschaft = Mindestruhezeit auf die Hälfte verkürzbar | kleinergleich 6 Arbeitsstunden = keine Pausezwischen 6 und 9 Arbeitsstunden = 30 Minutengrößergleich 9 Arbeitsstunden = 45 Minuten | weniger als 15 Minuten |
Kann die Pause aufgeteilt werden?
Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit kann aufgeteilt werden. Allerdings muss eine Pause stets 15 Minuten andauern. Demnach kann sich ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden pro Tag arbeitet, entscheiden, ob er eine halbstündige Pause nehmen möchte – oder zwei Pausen für je 15 Minuten. Ein Arbeitnehmer, der mehr als 9 Stunden arbeitet und somit 45 Minuten Pause machen muss, kann seine Pausenzeit sogar dritteln.
Wird die Pause vergütet?
Nein, die gesetzlichen Pausenzeiten werden in der Regel nicht vom Arbeitgeber vergütet. Schließlich gehört die Ruhepause nicht zur Arbeitszeit und stellt somit auch keine zu vergütende Arbeitsleistung dar. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie beispielsweise die Betriebspause.
Welche Pausen werden bezahlt?
Laut Arbeitsrecht wird die Betriebspause bezahlt. Bei einer solchen Pause ruht die Arbeit wegen betrieblicher Unterbrechungen. Wenn beispielsweise die Produktionsanlage in einem Betrieb defekt ist oder es anderweitige Störungen im Produktionsprozess gibt, kommt es zur außerplanmäßigen Arbeitszeitunterbrechung – der Betriebspause. Bis zur Behebung des Defekts müssen die Arbeitnehmer meistens eine unfreiwillige Pause einlegen. Arbeitnehmer stellen ihre Arbeitskraft jedoch grundsätzlich zur Verfügung. Deshalb wird die Betriebspause bezahlt.
Zu bezahlten Pausen zählen auch Kurzpausen. Hierbei handelt es sich um kurzfristige Unterbrechungen der Arbeit – zum Beispiel bei Schicht- und Fließbandarbeiten. Das Ziel von Kurzpausen ist es, dem Körper für eine kurze Zeit von den körperlichen Anstrengungen zu entlasten.
Laut Arbeitsrecht gehört auch der Gang zur Toilette zur bezahlten Pausenzeit. Hierbei handelt es sich um eine kurzfristige Unterbrechung der Arbeit, die vom Arbeitgeber nicht als unbezahlte Pause angesehen werden darf.
Darf der Arbeitgeber den Aufenthaltsort der Pause bestimmen?
Nein, der Arbeitgeber hat nicht das Recht, Vorschriften zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers während seiner Ruhepause zu machen. Stattdessen darf der Arbeitnehmer frei bestimmen, wo und auch auf welche Art er seine Pause verbringt. Private Erledigungen in der Stadt, der Gang zum Bäcker oder der Weg in die Betriebskantine – all diese Aktivitäten sind erlaubt.
Wer kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten?
Die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten wird durch die Gewerbeaufsichtsämter oder das Amt für Arbeitsschutz kontrolliert. Diese Behörden haben das Recht, Betriebsprüfungen durchzuführen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.
Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten durch seine Arbeitnehmer zu kontrollieren. Wenn sie feststellen, dass die Pausen von den Beschäftigten nicht genommen werden, muss er sie dazu anhalten. Ihm unterliegt nicht nur die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern. Unternehmen haben auch ein Direktionsrecht und können die Pausen anordnen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn Pausen- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden?
Verstöße gegen die Pausenregelung können zu Bußgeldern führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem besteht das Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen, wie Abmahnungen bis hin zur Kündigung, wenn Arbeitnehmer wiederholt die Pausenzeiten nicht einhalten.
Sind Arbeitnehmer während der Pausenzeit versichert?
Ja, Arbeitnehmer sind auch während der Pausenzeit gesetzlich unfallversichert, wenn sie sich auf dem Betriebsgelände aufhalten oder eine betrieblich organisierte Kantine nutzen.
Rein private Erledigungen, die nicht dem Zweck der Pause im arbeitsrechtlichen Sinne gelten, sind nicht versichert. Das bedeutet: der Weg zum Bäcker, um sich sein Mittagessen zu besorgen ist versichert, da es das Ziel ist die Arbeitskraft zu erhalten. Sollten Sie jedoch Ihren Wocheneinkauf in der Pause tätigen, so sind Sie nicht versichert, da es sich um eine private Erledigung handelt.
Gibt es gesetzliche Raucherpausen?
Gesetzliche Raucherpausen sind in Deutschland nicht vorgesehen. Unternehmen sind nicht verpflichtet, spezielle Pausen für das Rauchen einzuräumen. Raucherpausen müssen daher in der regulären Ruhepause oder in persönlicher Freizeit erfolgen. Es steht dem Arbeitgeber frei, Raucherpause in der Arbeitszeit zu gestatten, diese sind jedoch in der Regel nicht als Arbeitszeit anerkannt. Raucherpausen außerhalb der gewöhnlichen Pausenzeiten können vom Arbeitgeber als Arbeitszeitverletzung gesehen werden, wenn sie nicht vorher abgesprochen sind.
Was gilt als Ruhezeit?
Ruhezeit im arbeitsrechtlichen Sinne ist der Zeitraum, der zwischen zwei Arbeitszeiten liegt und währenddessen ein Arbeitnehmer nicht arbeiten darf. Die Ruhezeit kann demnach als Freizeit des Arbeitnehmers betrachtet werden.
Darf die Ruhezeit verkürzt werden?
Die Ruhezeit darf lediglich in spezifischen Sektoren verkürzt werden, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft, bei Verkehrsbetrieben, im Rundfunk, in Krankenhäusern sowie in Gaststätten und Bewirtungseinrichtungen. In diesen Branchen und Institutionen ist es möglich, die Ruhezeit um eine Stunde zu reduzieren (§ 5 ArbZG). Voraussetzung dafür ist jedoch die zeitnahe Nachholung dieser Stunde innerhalb eines Monats.
FAQ zu den gesetzlichen Pausenregelungen
Sie haben noch Fragen? In dem folgenden FAQ finden Sie weitere Antworten zu relevanten Fragen rund um die gesetzliche Pausenregelung.