Beitragsbild zur gesetzlichen Ruhepause

Gesetzliche Pausenzeiten: Alle Regelungen auf einen Blick!

Ob Sie Arbeitgeber sind oder als Führungskraft Stunden am Schreibtisch verbringen: Es ist entscheidend, die gesetzlichen Pausenregelungen zu kennen. Schließlich drohen bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pausenzeiten schwerwiegende Konsequenzen. Doch wie viele Minuten Ruhepause sind ab welchen Arbeitszeiten gesetzlich vorgegeben? Und was gilt in Bezug auf Vergütung, Versicherung und Kontrolle? Der folgende Artikel liefert Ihnen alle Antworten rund um die gesetzliche Pausenregelung.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Pause im Arbeitsrecht?

Eine Pause ist im Arbeitsrecht eine Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit. Während dieser Zeit muss der Arbeitnehmer weder Arbeitsleistungen erbringen noch sich dafür bereithalten.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht Pausen als wichtigen Bestandteil des Arbeitsschutzes, um Übermüdung und damit verbundene Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Tabellarischer Überblick zu gesetzlichen Pausenzeiten

Die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Pause bemisst sich stets an der Anzahl der Stunden, die gearbeitet werden. Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes ist erst ab sechs Stunden Arbeit eine Pause vorgeschrieben – und zwar mindestens 30 Minuten. Ab 9 Stunden Arbeitszeit müssen sich Arbeitnehmer mindestens 45 Minuten Pause einräumen.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick zu den gesetzlichen Pausenzeiten:

ArbeitszeitPausenzeiten
6 – 9 Stunden ArbeitMindestens 30 Minuten Pause
Über 9 Stunden ArbeitMindestens 45 Minuten Pause
Teilzeit (unter 6 Stunden)Keine gesetzliche Pause vorgeschrieben
Übersicht vom Verhältnis Arbeitszeit zu Pausenzeit

Wichtig: Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit! Demnach sind die Pausenzeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen – und werden nicht von dieser abgezogen.

Welche Pausenzeiten gelten für Jugendliche unter 18 Jahren?

Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen strengeren Pausenregelungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die folgende Tabelle zeigt auf, welche Pausenzeiten von Minderjährigen eingehalten werden müssen:

ArbeitszeitPausenzeiten
4,5 – 6 Stunden Arbeit30 Minuten Ruhepause
Über 6 Stunden Arbeit60 Minuten Ruhepause
Übersicht vom Verhältnis Arbeitszeit zu Pausenzeit für Jugendliche unter 18 Jahren

Was gibt das Arbeitszeitgesetz zur täglichen Arbeitszeit vor?

Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Vorgaben für die Arbeitstage von Arbeitnehmern in Deutschland fest. Diese sind:

  • Acht-Stunden-Tag: Am Tag dürfen Mitarbeiter nicht länger als acht Stunden arbeiten – Pausen sind nicht dazugezählt. Auf sechs Tage summiert können Angestellte bis zu 48 Stunden pro Woche für 48 Wochen arbeiten: Bei einer Sechs-Tage-Woche haben Ihre Mitarbeiter dabei einen Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr.
  • Verlängerung auf zehn Stunden: Bei Bedarf und in Ausnahmefällen können Arbeitgeber die Arbeitszeit um zwei Stunden, von acht auf zehn Stunden am Tag, verlängern. Aber Vorsicht: 60 Arbeitsstunden sind das absolute Maximum – eine weitere Verlängerung ist nicht zulässig.
  • Ausgleich der Überstunden: Wie erwähnt, dürfen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit nur in Ausnahmefällen von acht auf zehn Stunden erhöhen. Daher muss der Arbeitgeber die Mehrarbeit durch Freizeit ausgleichen. So darf der Angestellte innerhalb von 24 Wochen die Acht-Stunden-Grenze im Durchschnitt nicht überschreiten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gearbeiteten Zeiten des Arbeitnehmers zu dokumentieren, wenn der Angestellte die Acht-Stunden-Regel überschreitet. Diese Regelung ist vor allem für Unternehmen mit Arbeitszeiterfassungsgeräten umzusetzen.

Alle beschriebenen Regeln gelten auch für Nachtarbeiter. Wenn sie jedoch länger als acht Stunden arbeiten, darf die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von vier Wochen nicht höher als acht Stunden liegen.

Welche Vorschriften gelten für Ruhezeiten und Pausen?

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter durch das Gewähren von Pausen erhalten und gegebenenfalls erhöhen können. Die Arbeitsbedingungen einiger Berufsarten erlauben häufigere, aber kurze Ruhepausen, andere erfordern unter Umständen seltenere, lange Unterbrechungen. Entgegen der Vermutung, dass Pausen die Effektivität des Unternehmens mindern, können Arbeitsunterbrechungen die Motivation und Konzentration der Beschäftigten fördern. 

Was ist der Unterschied zwischen Ruhezeit, Arbeitsunterbrechung und Pausen?

RuhezeitRuhepausenArbeitsunterbrechung
DefinitionZeit zwischen zwei Schichten, in der sich Beschäftigte ununterbrochen von ihrer Tätigkeit erholen könnenZeitabschnitt am Arbeitstag, der zur Erholung genutzt werden kann, „klassische“ Mittagspausesogenannte KurzpausenBeispiele: Raucherpausen, private Telefongespräche, E-Mail
Dauerregulär 11 StundenAusnahmefälle wie Krankenhausangestellte, Gaststätte oder Verkehrsbetrieben = 10 StundenSonderfall Rufbereitschaft = Mindestruhezeit auf die Hälfte verkürzbarkleinergleich 6 Arbeitsstunden = keine Pausezwischen 6 und 9 Arbeitsstunden = 30 Minutengrößergleich 9 Arbeitsstunden = 45 Minutenweniger als 15 Minuten

Kann die Pause aufgeteilt werden?

Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit kann aufgeteilt werden. Allerdings muss eine Pause stets 15 Minuten andauern. Demnach kann sich ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden pro Tag arbeitet, entscheiden, ob er eine halbstündige Pause nehmen möchte – oder zwei Pausen für je 15 Minuten. Ein Arbeitnehmer, der mehr als 9 Stunden arbeitet und somit 45 Minuten Pause machen muss, kann seine Pausenzeit sogar dritteln.

Wird die Pause vergütet?

Nein, die gesetzlichen Pausenzeiten werden in der Regel nicht vom Arbeitgeber vergütet. Schließlich gehört die Ruhepause nicht zur Arbeitszeit und stellt somit auch keine zu vergütende Arbeitsleistung dar. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie beispielsweise die Betriebspause.

Welche Pausen werden bezahlt?

Laut Arbeitsrecht wird die Betriebspause bezahlt.  Bei einer solchen Pause ruht die Arbeit wegen betrieblicher Unterbrechungen. Wenn beispielsweise die Produktionsanlage in einem Betrieb defekt ist oder es anderweitige Störungen im Produktionsprozess gibt, kommt es zur außerplanmäßigen Arbeitszeitunterbrechung – der Betriebspause.  Bis zur Behebung des Defekts müssen die Arbeitnehmer meistens eine unfreiwillige Pause einlegen. Arbeitnehmer stellen ihre Arbeitskraft jedoch grundsätzlich zur Verfügung. Deshalb wird die Betriebspause bezahlt. 

Zu bezahlten Pausen zählen auch Kurzpausen. Hierbei handelt es sich um kurzfristige Unterbrechungen der Arbeit – zum Beispiel bei Schicht- und Fließbandarbeiten. Das Ziel von Kurzpausen ist es, dem Körper für eine kurze Zeit von den körperlichen Anstrengungen zu entlasten. 

Laut Arbeitsrecht gehört auch der Gang zur Toilette zur bezahlten Pausenzeit. Hierbei handelt es sich um eine kurzfristige Unterbrechung der Arbeit, die vom Arbeitgeber nicht als unbezahlte Pause angesehen werden darf. 

Darf der Arbeitgeber den Aufenthaltsort der Pause bestimmen?

Nein, der Arbeitgeber hat nicht das Recht, Vorschriften zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers während seiner Ruhepause zu machen. Stattdessen darf der Arbeitnehmer frei bestimmen, wo und auch auf welche Art er seine Pause verbringt. Private Erledigungen in der Stadt, der Gang zum Bäcker oder der Weg in die Betriebskantine – all diese Aktivitäten sind erlaubt.

Wer kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten?

Die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten wird durch die Gewerbeaufsichtsämter oder das Amt für Arbeitsschutz kontrolliert. Diese Behörden haben das Recht, Betriebsprüfungen durchzuführen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten durch seine Arbeitnehmer zu kontrollieren. Wenn sie feststellen, dass die Pausen von den Beschäftigten nicht genommen werden, muss er sie dazu anhalten. Ihm unterliegt nicht nur die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern. Unternehmen haben auch ein Direktionsrecht und können die Pausen anordnen. 

Welche Konsequenzen drohen, wenn Pausen- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden?

Verstöße gegen die Pausenregelung können zu Bußgeldern führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem besteht das Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen, wie Abmahnungen bis hin zur Kündigung, wenn Arbeitnehmer wiederholt die Pausenzeiten nicht einhalten.

Sind Arbeitnehmer während der Pausenzeit versichert?

Ja, Arbeitnehmer sind auch während der Pausenzeit gesetzlich unfallversichert, wenn sie sich auf dem Betriebsgelände aufhalten oder eine betrieblich organisierte Kantine nutzen.

Rein private Erledigungen, die nicht dem Zweck der Pause im arbeitsrechtlichen Sinne gelten, sind nicht versichert. Das bedeutet: der Weg zum Bäcker, um sich sein Mittagessen zu besorgen ist versichert, da es das Ziel ist die Arbeitskraft zu erhalten. Sollten Sie jedoch Ihren Wocheneinkauf in der Pause tätigen, so sind Sie nicht versichert, da es sich um eine private Erledigung handelt.

Gibt es gesetzliche Raucherpausen?

Gesetzliche Raucherpausen sind in Deutschland nicht vorgesehen. Unternehmen sind nicht verpflichtet, spezielle Pausen für das Rauchen einzuräumen. Raucherpausen müssen daher in der regulären Ruhepause oder in persönlicher Freizeit erfolgen. Es steht dem Arbeitgeber frei, Raucherpause in der Arbeitszeit zu gestatten, diese sind jedoch in der Regel nicht als Arbeitszeit anerkannt. Raucherpausen außerhalb der gewöhnlichen Pausenzeiten können vom Arbeitgeber als Arbeitszeitverletzung gesehen werden, wenn sie nicht vorher abgesprochen sind.

Was gilt als Ruhezeit?

Ruhezeit im arbeitsrechtlichen Sinne ist der Zeitraum, der zwischen zwei Arbeitszeiten liegt und währenddessen ein Arbeitnehmer nicht arbeiten darf. Die Ruhezeit kann demnach als Freizeit des Arbeitnehmers betrachtet werden.

Wie viele Stunden müssen nach Arbeitsende und vor Arbeitsbeginn liegen?

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz beträgt die gesetzliche Ruhezeit mindestens 11 zusammenhängende Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. Demnach müssen mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn liegen.

Darf die Ruhezeit verkürzt werden?

Die Ruhezeit darf lediglich in spezifischen Sektoren verkürzt werden, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft, bei Verkehrsbetrieben, im Rundfunk, in Krankenhäusern sowie in Gaststätten und Bewirtungseinrichtungen. In diesen Branchen und Institutionen ist es möglich, die Ruhezeit um eine Stunde zu reduzieren (§ 5 ArbZG). Voraussetzung dafür ist jedoch die zeitnahe Nachholung dieser Stunde innerhalb eines Monats.

FAQ zu den gesetzlichen Pausenregelungen

Sie haben noch Fragen? In dem folgenden FAQ finden Sie weitere Antworten zu relevanten Fragen rund um die gesetzliche Pausenregelung.

Wer exakt 6 Stunden (oder weniger arbeitet) ist nicht zu einer Pause verpflichtet. Denn erst ab 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.
Bei einem Arbeitstag von 8 Stunden ist zusätzlich eine Pause von 30 Minuten zu nehmen. Diese kann jedoch in zwei Blöcke aufgeteilt werden.
Eine Pause muss stets 15 Minuten betragen. Eine Pause darf nicht kürzer sein.
In gewissem Rahmen können Pausen- und Ruhezeiten im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen individuell angepasst werden. Sie müssen jedoch immer die Mindeststandards des Arbeitszeitgesetzes erfüllen.
Der Hauptunterschied zwischen Pausen- und Ruhezeiten liegt in ihrer Funktion und Dauer. Ruhepausen sind kürzere Unterbrechungen während der Arbeitszeit, die der Erholung dienen und i.d.R. weniger als eine Stunde lang dauern. Ruhezeiten sind längere Perioden, die dazu dienen, dem Arbeitnehmer nach dem Arbeitstag eine ausreichende Erholung zu gewährleisten. Die Ruhepause und die Pause sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen eingehalten werden, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zu schützen.
Raucherpausen zählen nicht zu den gesetzlichen Pausenzeiten. Dementsprechend gibt es für die Raucherpause keine gesetzliche Grundlage. 
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Arbeitsstättenregelung (ASR A4.2) müssen Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Pausenraum zur Verfügung stellen, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Sie sind auch dann dazu verpflichtet, wenn dies aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen zwingend erforderlich ist. Wenn sich Beschäftigte in kalten und feuchten Arbeitsumgebungen aufhalten oder wenn keine anderen Sitzmöglichkeiten vorhanden sind, müssen Arbeitgeber einen Pausenraum zur Verfügung stellen. Wenn die Angestellten sich während der gesetzlichen Pausenzeit am Arbeitsplatz oder in anderen Arbeitsräumen, wie beispielsweise der Kaffeeküche aufhalten können, ist ein Pausenraum nicht notwendig. 
In Krankenhäusern oder in der Gastronomie kann die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit abweichen. Gemäß § 5 Abs. 2 ArbZG kann die Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Abweichungen von der gesetzlichen Pausenzeit ergeben sich auch in Zusammenhang mit der sogenannten Tariföffnungsklausel. Gemäß § 7 ArbZG sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Pausenzeiten zu vereinbaren. Das ist beispielsweise bei Schichtarbeiten der Fall. Hier sind Kurzpausen von fünf Minuten am Ende jeder vollen Stunde möglich.