Impressum erstellen: Das sind die Pflichtangaben!
- Definition: Was ist ein Impressum?
- Für wen besteht die Pflicht zur Angabe eines Impressums?
- Pflichtangaben: Welche Angaben muss ein Impressum zwingend beinhalten?
- Welche Daten gehören nicht in das Impressum?
- Wo muss das Impressum stehen?
- Welche Folgen drohen bei fehlenden Angaben oder gar fehlendem Impressum?
- FAQ zur Impressumspflicht und den Pflichtangaben
Für wen besteht die Pflicht zur Angabe eines Impressums?
Grundsätzlich besteht für alle geschäftsmäßigen Anbieter und Verantwortlichen für geschäftsmäßige Teledienste die Pflicht, zur Angabe eines Impressums. Diese Impressumspflicht betrifft also Unternehmen genauso Freiberufler, Vereine und Selbstständige.
Grundlage für die Impressumspflicht ist das Telemediengesetz (kurz: TMG), welches in Deutschland die Arbeit mit elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten regelt. Im § 5 des TMG wird erklärt, dass geschäftsmäßige Diensteanbieter, die ihre Informationen in der Regel gegen Entgelt anbieten, wichtige Informationen zu ihrem Unternehmen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten müssen – also ein Impressum angeben müssen.
Was braucht kein Impressum?
Ausschließlich privat geführte Internetauftritte, bei denen keine geschäftliche Absicht verfolgt wird, benötigen kein Impressum. Dazu gehören beispielsweise:
- Nicht zugängliche, private Blogs,
- rein private Social-Media-Konten (z.B. um Fotos mit Freunden und Familie zu teilen).
Auf privaten Webseiten z. B. Blogs ohne geschäftliche Absicht kann es sicherheitshalber dennoch sinnvoll sein, folgende Angaben zu machen:
- Vollständiger Name,
- Anschrift,
- E-Mail-Adresse.
Pflichtangaben: Welche Angaben muss ein Impressum zwingend beinhalten?
Bei geschäftlichen Internetseiten sollten diese Pflichtangaben gut sichtbar und auffindbar sein:
- Vollständiger Firmenname.
- Vollständiger Nachname und ein ausgeschriebener Vorname des Inhabers.
- Anschrift des Unternehmens.
- Juristische Personen oder Personengesellschaften müssen die genaue Adresse des Unternehmens angeben. Ein Postfach reicht nicht aus.
- Telefonnummer.
- Offizielle E-Mail-Adresse.
- Faxnummer (falls vorhanden).
- Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 27a UStG (wenn vorhanden).
Je nach Rechtsform sowie speziellen Inhalten müssen jedoch noch ergänzende Angaben im Impressum aufgeführt werden. Die folgende Tabelle liefert Aufschluss über die Pflichtangaben im Impressum in besonderen Fällen:
Rechtsform/Inhalte/spezielle Anbieter | Zusätzliche Pflichtangaben im Impressum |
Bei Unternehmen, die in ein öffentliches Register, beispielsweise ins Handelsregister eingetragen sind | Info zum Eintrag ins Register |
Bei Personengesellschaften (beispielsweise GmbH) | Rechtsform der Gesellschaft und Vertretungsberechtigte. Mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten gehören zu den Pflichtangaben des Impressums. |
Bei Berufszweigen, die in Kammern organisiert sind, beispielsweise Ärzte oder Architekten | Angaben zum Eintrag in berufsständische Kammern oder Aufsichtsbehörde |
Journalistisch-redaktionellen Inhalte | Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen, beispielsweise des Chefredakteurs. Der Verantwortliche muss seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, voll geschäftsfähig sein und muss zur Bekleidung öffentlicher Ämter berechtigt sein. |
Bei Anbietern von Dienstleistungen | Angabe von Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung |
Juristische Personen | Angabe zur Rechtsform ist zwingend erforderlich |
Beispiel-Impressum für ein Einzelunternehmen
Mustermüller Consulting
Jens Mustermüller
Karlsplatz 123
10115 Musterstadt
Telefon: 030/123456-78
E-Mail: E-Mail des Unternehmens
Beispiel-Impressum für eine GmbH (Personengesellschaft)
Karl Müller GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Müller jun.
Schweidnitzer Straße 22c
10115 Musterstadt
Telefon: 030/123456-78
E-Mail: E-Mail des Unternehmens
Registergericht Musterstadt, HRB 12345
Welche Daten gehören nicht in das Impressum?
Veraltete Angaben gehören ebenso wenig zur Impressumspflicht wie kostenpflichtige Rufnummern (0900-Nummern). Irreführende Informationen sind ebenfalls nicht gestattet. Die Steuernummer eines Unternehmens gehört nicht zu den Pflichtangaben und muss nicht aufgeführt werden.
Wo muss das Impressum stehen?
Das Impressum muss für den Nutzer leicht erkennbar und unmittelbar online erreichbar sein. Der Gesetzgeber fordert im § 5 TMG, dass das Impressum eine “einheitliche und unmittelbare Anbindung” an den Dienst hat, zum Beispiel über einen gut sichtbaren Link im Hauptmenü oder am Seitenende.
Die meisten Unternehmen integrieren das Impressum auf Ihrer Internetseite am Ende und benennen die Seite eindeutig mit der Bezeichnung „Impressum.“
Welche Folgen drohen bei fehlenden Angaben oder gar fehlendem Impressum?
Die Beachtung der Informationspflicht durch das Impressum ist von großer Bedeutung. Gemäß dem Telemediengesetz (TMG) können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro für vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung verhängt werden. Zusätzlich können Ansprüche auf Unterlassung geltend gemacht werden. Da die Online-Präsenz immer wichtiger wird, sollten Unternehmen alle Angaben des Impressums sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass die Webseite online sowohl auf stationären PCs wie mobilen Endgeräten korrekt angezeigt wird.