Umsatzsteuer-ID prüfen – Anleitung und Formulare
- Wo kann ich die Umsatzsteuer-ID prüfen?
- Anleitung: Wie prüfe ich die Umsatzsteuer-ID mit dem BZSt?
- Wie prüfe ich die Umsatzsteuer-ID mit MIAS?
- Was versteht man unter der Prüfung der Umsatzsteuer-ID?
- Einfache vs. qualifizierte Bestätigung bei Prüfung der USt-ID
- Warum muss die Umsatzsteuer-ID überprüft werden?
- FAQ – Antworten auf häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wo kann ich die Umsatzsteuer-ID prüfen?
Die Prüfung der Umsatzsteuer-ID eines Unternehmens kann bequem online erfolgen. Sie haben die Wahl zwischen den folgenden zwei Portalen:
Anleitung: Wie prüfe ich die Umsatzsteuer-ID mit dem BZSt?
Zur Prüfung der Umsatzsteuer-ID online über das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, müssen Sie lediglich eine Bestätigungsanfrage stellen. Für die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind nur drei Felder vom Unternehmen auszufüllen:
- die eigene, vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuernummer (USt-ID-Nummer),
- das betroffene Land,
- die Umsatzsteuernummer (USt-ID-Nummer) des Unternehmens, die Sie überprüfen wollen.
Neben der Möglichkeit, eine einzelne Anfrage zu stellen, bietet das BZSt ebenfalls eine automatisierte Anfrage mehrerer USt-IDs an – und zwar über eine zur Verfügung gestellte Schnittstelle. Diese Schnittstelle muss einfach nur mit dem eigenen System verknüpft werden.
Diese Schnittstelle zur USt-ID-Abfrage eignet sich insbesondere für Unternehmen, die in regelmäßigen Abständen Umsatzsteuernummern überprüfen. Mit der Schnittstelle wird das Überprüfen einer hohen Anzahl an USt-IdNr.-Nummern erleichtert.
Neben der einzelnen oder per Schnittstelle gebündelten Anfrage können Sie die einfache und qualifizierte Anfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) richten. Das Bundeszentralamt erreichen Sie unter
- Bundeszentralamt für Steuern
- Dienstsitz Saarlouis
- Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
- 66740 Saarlouis
- Tel.: +49-(0)228-4061222
- Fax: +49-(0)228-4063801
Für die Anfrage per E-Mail finden Unternehmen auf der Webseite des Bundeszentralamtes (BZSt) ein entsprechendes Kontaktformular.
Die Antwort auf die Anfrage erhalten Sie grundsätzlich schriftlich. Bei der Abfrage per Internet müssen Sie hierzu allerdings das entsprechende Feld anklicken. Ansonsten können Sie das Ergebnis per Screenshot dokumentieren.
Wie prüfe ich die Umsatzsteuer-ID mit MIAS?
Die Umsatzsteuer-ID kann ebenfalls über eine Bestätigungsanfrage bei dem MIAS-Portal überprüft werden. Das MIAS-Portal ist keine selbstständige Datenbank, sondern eine Suchmaschine die Zugriff auf die verschiedenen Datenbanken der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten hat.
Auch für dieses Verfahren zur Überprüfung sind wieder folgende Angaben zu machen:
- Umsatzsteuer-ID des Geschäftspartners, die Sie überprüfen möchten,
- Land des Geschäftspartners,
- Land Ihres Unternehmens und
- vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-ID von Ihres Unternehmens.
Ein großer Vorteil von MIAS: Die Prüfung und Bestätigung erfolgt unmittelbar!
Was versteht man unter der Prüfung der Umsatzsteuer-ID?
Die Prüfung der Umsatzsteuer-ID bedeutet, dass ein Unternehmen die Gültigkeit und Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines Geschäftspartners oder Kunden offiziell kontrollieren und bestätigen lässt.
Die Umsatzsteuernummer setzt sich dabei aus zwei Großbuchstaben, dem Länderkürzel, und neun Ziffern zusammen. So beginnt die Umsatzsteuernummer Ihres Unternehmens, das Ihnen vom Finanzamt erteilt wurde, mit dem Länderkürzel “DE”.
Die Prüfung erfolgt, um sicherzustellen, dass die angegebene USt-IdNr. aus Länderkürzel und Ziffern tatsächlich existiert, Gültigkeit besitzt und zur Person oder Firma gehört, die sie angibt. Bei dem Bestätigungsverfahren muss jedoch noch zwischen der einfachen und qualifizierten Bestätigung unterschieden werden.
Einfache vs. qualifizierte Bestätigung bei Prüfung der USt-ID
Für die Überprüfung der USt-IdNr Ihres Geschäftspartners gibt es zwei Bestätigungsarten: die einfache und die qualifizierte Bestätigung.
Einfaches Bestätigungsverfahren | Qualifiziertes Bestätigungsverfahren |
---|---|
Bei der einfachen Bestätigung erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern Auskunft darüber, ob die USt-ID-Nummer zum Zeitpunkt der Abfrage in dem Land, das sie erteilt hat, gültig ist. | Bei der qualifizierten Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob die von Ihnen übermittelten Angaben zum Firmennamen, zur Rechtsform und zur Adresse mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen Landes übereinstimmen. |
Wichtig: Bevor Sie eine qualifizierte Bestätigung durchführen können, müssen Sie zwingend eine einfache Bestätigung abgefragt haben.
Muss ich eine einfache oder qualifizierte Bestätigung anfordern?
In Deutschland müssen Sie dokumentieren, dass die USt-ID Ihres ausländischen Geschäftspartners in der EU zum Zeitpunkt des getätigten Geschäfts gültig war. Legt man dabei die in § 6a Abs. 4 UStG angesprochenen Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns zugrunde, so wird die einfache Bestätigung oft als nicht ausreichend angesehen werden. Es empfiehlt sich daher eine qualifizierte Bestätigung anzufordern.
Die Abfrage sollte auf jeden Fall dokumentiert werden. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) sieht in Abschnitt 18e.1. eine Erleichterung für den Nachweis vor. Bei Anfragen zu einer einzelnen USt-ID über das Internet kann der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Bestätigungsabfrage auch über einen Screenshot erfolgen. Ansonsten ist die Abfrage durch eine amtliche Bestätigungsmitteilung zu dokumentieren.
Warum muss die Umsatzsteuer-ID überprüft werden?
Liefern Sie Waren ins EU-Ausland, müssen Sie, um die Steuerfreiheit für diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, unter anderem die Unternehmereigenschaft Ihres Leistungsempfängers in der EU nachweisen, weswegen die Nummer bestätigt werden muss. Bei sonstigen (innergemeinschaftlichen) Leistungen ist nach § 3a Abs. 2 UStG bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft Ihres Geschäftspartners eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft möglich.
Über die USt-ID Ihres Geschäftspartner, die neben Ihrer eigenen USt-ID auf der Rechnung zu vermerken ist, können Sie somit die unternehmerische Verwendungsabsicht Ihres Kunden erkennen. Dem Nachweis der Unternehmereigenschaft kommt somit im Geschäftsleben innerhalb der EU eine zentrale Bedeutung zu. 6a Abs.4 UStG verpflichtet Sie bei Lieferungen ins EU-Ausland die Angaben Ihres Abnehmers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach und stellt sich zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung heraus, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Geschäftspartners nicht korrekt war, müssen Sie mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen.
Dieser Verpflichtung geht einher, dass die Prüfung der USt-ID noch vor der Erstellung einer Rechnung zu erfolgen hat. Mit dem Bestätigungsverfahren wird Ihnen die Prüfung, ob Ihr Geschäftspartner zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein registrierter Unternehmer ist, erleichtert.
FAQ – Antworten auf häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Noch Fragen? In dem folgenden FAQ beantworten wir Ihnen noch die wichtigsten Fragen rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – zum Beispiel: Wie beantrage ich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Und: Wer benötigt eine Umsatzsteuer-IdNr.?