So viel Luxus erlaubt Ihnen das Finanzamt als Selbstständiger beim Geschäftsessen
Oder müssen Sie sparsam sein? Zunächst einmal: Bei der Bewirtung hat der Fiskus schon seit Jahren enge Grenzen gesetzt:
- Kosten für die Bewirtung dürfen Sie nur zu 70 % steuerlich geltend machen (wenn Sie auch die Umsatzsteuer zu 100% als Vorsteuer ziehen können).
- Und: Die Bewirtung muss tatsächlich betrieblich veranlasst sein. Sie müssen dokumentieren, wen Sie warum genau zum Essen eingeladen haben. Sonst werden die Kosten nicht anerkannt.
Ist ein Geschäftsessen im Sterne-Restaurant steuerlich abzugsfähig?
Sind Sie geschäftlich unterwegs und gehen allein ins Restaurant, können Sie keinen einzigen Cent steuerlich geltend machen. Dann bleiben Ihnen allein die kargen Verpflegungspauschalen von zum Beispiel 12 € bei einer geschäftlichen Reise von mindestens 14 Stunden Dauer – das reicht kaum fürs Schnellrestaurant… Auf Geschäftsreisen ist es deshalb interessant, einen Geschäftspartner einzuladen – dann können Sie die Kosten wenigstens zu 70% absetzen. Dann bleibt allerdings die eingangs gestellte Frage: Dürfen Sie sich dann ein gutes Restaurant leisten? Vielleicht auch mal ein Sterne-Restaurant?
Wann Sie die Bewirtungskosten fürs Geschäftsessen geltend machen können
Die Bewirtungskosten können Sie steuerlich geltend machen, solange sie angemessen sind. Das Problem: Eine verbindliche Obergrenze gibt es nicht (BFH, Urteil vom 16.2.1990, BStBl. 1990 II S. 575, und BMF-Schreiben vom 23.6.2005, Az. IV A 5 – S 7303 a – 18/05). Das heißt: Diskussionen mit dem Finanzamt oder einem Prüfer lassen sich nicht von vornherein ausschließen. Die „Angemessenheit“ ist ein dehnbarer Begriff. Deshalb brauchen Sie von sich aus auch nichts zusammenzustreichen. Bei sehr hohen Bewirtungskosten sollten Sie für den jeweiligen Einzelfall aber gute Gründe parat haben, mit denen Sie Ihr Finanzamt oder einen Betriebsprüfer überzeugen können.
Bis zu 100 Euro pro Person und Geschäftsessen sind meist kein Problem
Faustregel: Bei Aufwendungen bis ca. 100 € pro Person und Anlass dürften Sie aller Erfahrung nach auf der sicheren Seite sein. Und dafür können Sie schließlich schon die besseren Restaurants aufsuchen.
Wann ein teures Geschäftsessen unangemessen ist, ist Auslegungssache. So dürfen Sie z. B. einen guten Kunden durchaus in ein Feinschmecker-Restaurant einladen, um mit ihm ein Jahresabschlussgespräch zu führen. Das Essen ist teurer als beim Italiener um die Ecke, aber dennoch abzugsfähig.