Privatkauf ohne Rechnung absetzen: So geht’s
Darf ich einen Privatkauf ohne Rechnung steuerlich absetzen?
Es gilt zwar der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“, aber trotzdem können Sie die Kosten für Käufe von Privatleuten auf jeden Fall steuerlich geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn Sie keine ordentliche Rechnung in der Hand haben, wie sie von Unternehmen ausgestellt wird.
Privatkauf mit Quittung statt Rechnung steuerlich geltend machen
Sollten Sie den Kauf noch nicht getätigt haben, können Sie beim nächsten Flohmarkt-Besuch darauf achten, den Verkäufer stets um eine formlose Quittung zu bitten. Durch eine solch einfache “Rechnung” belegen Sie den Kauf und sichern sich den Betriebsausgabenabzug.
Die Quittung für einen Privatkauf sollte die folgenden Punkte enthalten:
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers (also Ihre Adresse)
- Datum
- Belegtext (also, was verkauft wurde)
- Rechnungsbetrag
Diese Rechnung/Quittung können Sie zu Ihren Buchführungsunterlagen nehmen und den Betrag als Betriebsausgabe geltend machen.
Privatkauf ohne Rechnung und Quittung: Eigenbeleg als Lösung
Wer den Privatkauf bereits getätigt und keine Quittung erhalten hat, kann auf den Eigenbeleg als Rettung für den Abzug der Betriebsausgaben setzen. Durch den Eigenbeleg wird die Transaktion dokumentiert und erlaubt Ihnen, die Kosten für den Privatkauf steuerlich geltend zu machen.
Folgende Angaben muss ein Eigenbeleg als Rechnungsersatz für einen Privatkauf beinhalten:
- Belegnummer
- Kaufbetrag (Höhe und Währung)
- Beschreibung des Gegenstandes vom Verkauf oder: Verwendungszweck
- Kaufdatum
- Zahlungsempfänger (Namen + Anschrift)
- Grund für Eigenbeleg
- Austellungsdatum
- Unterschrift des Käufers (und damit Erstellers des Eigenbeleges)
Falls möglich: Bewahren Sie die Dokumentation über Ihren Kauf auf (Schreibverlauf oder Anzeige bei Ebay). Sie dient Ihnen als Beweis für die Kaufsumme. Sie können beispielsweise die Ebay-Endseite ausdrucken, aus der der Kaufpreis ersichtlich ist – oder wenigstens einen Screenshot sichern.
Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) – Absetzen bis 952 Euro sofort
Alle Anschaffungen bis zu einem Wert von 952 Euro brutto (800 Euro netto + Mehrwertsteuer) kann man sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) absetzen. Die Sofortabschreibung bringt Ihnen einen Liquiditätsvorteil. Machen Sie die Anschaffung als Betriebsausgabe sofort bei der Steuer geltend, zahlen Sie dadurch weniger Steuern.
Alternativ ist auch die Abschreibung über den Pool möglich, falls die Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto liegen. In diesem Fall werden alle Wirtschaftsgüter, die bei der Anschaffung zwischen 250 und 1.000 Euro gekostet haben über 5 Jahre zu je einem Fünftel bzw. 20 Prozent abgeschrieben.