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Unterhaltungselektronik von den Steuern absetzen: Tipps für Selbstständige

Die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltungselektronik kann für Selbstständige ein interessantes Thema sein, insbesondere wenn es darum geht, Geräte wie Computer, Konsolen oder andere elektronische Arbeitsmittel in der Steuererklärung geltend zu machen. Doch nicht jedes Gerät lässt sich automatisch von der Steuer absetzten. Die entscheidende Frage ist, ob die Elektronik überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird. In diesem Artikel klären wir, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Unterhaltungselektronik steuerlich absetzen zu können, ob eine private Nutzung zulässig ist und was es bei der Abschreibung und dem späteren Verkauf zu beachten gibt.
Inhaltsverzeichnis

Kann Unterhaltungselektronik von den Steuern abgesetzt werden?

Unterhaltungselektronik kann unter bestimmten Voraussetzungen als Selbstständiger steuerlich abgesetzt werden. Entscheidend ist, dass das Gerät überwiegend beruflich genutzt wird:

  1. Überwiegende berufliche Nutzung: Mindestens 90 % der Nutzung müssen für berufliche Zwecke erfolgen.
  2. Nachweisführung: Falls das Gerät auch privat genutzt wird, solltest du eine genaue Dokumentation der Nutzung führen, beispielsweise durch ein Fahrtenbuch-ähnliches Protokoll.
  3. Anschaffungskosten: Liegen diese unter der GWG-Grenze (seit 2025 1000 € netto), kann das Gerät sofort abgesetzt werden. Bei höheren Kosten erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer.

Falls eine private Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann, erkennt das Finanzamt oft nur den beruflichen Anteil an. Eine exakte Aufteilung der Kosten kann in solchen Fällen mit Hilfe eines Steuerberaters erforderlich sein.

Ist eine PlayStation steuerlich absetzbar?

Ob eine PlayStation steuerlich absetzbar ist, hängt somit von der beruflichen Nutzung ab. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt nur Arbeitsmittel an, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind.

Eine PlayStation kann also nur dann abgesetzt werden, wenn die Konsole nicht hauptsächlich privat genutzt wird. Hierfür müssen dem Finanzamt entsprechende Belege vorgelegt werden in denen hervorgeht, dass die PlayStation für die Arbeit notwendig ist, z.B. für Entwickler von Videospielen, Streamer oder in der Medienbranche.

Falls jedoch eine private Nutzung nicht ausgeschlossen ist, kann das Finanzamt den Abzug ablehnen oder nur einen anteiligen Betrag anerkennen. Deshalb wird hier eine genaue Dokumentation empfohlen.

Darf steuerlich abgesetzte Unterhaltungselektronik auch privat verwendet werden?

Steuerlich abgesetzte Unterhaltungselektronik darf grundsätzlich auch privat genutzt werden, wenn das Gerät sonst zu mindestens 90 % beruflich genutzt wird. Liegt der berufliche Anteil darunter, wird nur ein entsprechender Teil der Kosten absetzbar.

Falls eine private Nutzung nicht ausgeschlossen ist, kann das Finanzamt verlangen, dass der berufliche Anteil nachgewiesen wird, z. B. durch eine Aufzeichnung der Nutzungszeiten. Sollte jedoch die private Nutzung der beruflichen überwiegen, erkennt das Finanzamt die Kosten in der Regel nicht an. Eine genaue Dokumentation kann hier wieder von Nutzen sein.

Darf abgeschriebene Unterhaltungselektronik privat genutzt werden?

AbgeschriebeneUnterhaltungselektronik darf nach Ende der Abschreibungsdauer privat genutzt werden. Sobald das Gerät steuerlich vollständig abgeschrieben ist, hat es aus Sicht des Finanzamts keinen buchhalterischen Wert mehr im Unternehmen. Es kann dann in den Privatbesitz übergehen, ohne dass steuerliche Nachteile entstehen.

Wenn ein Gerät während der Abschreibungsdauer privat übernommen werden soll, kann das Finanzamt eine Entnahme zum Zeitwert ansetzen, wodurch unter Umständen Steuern anfallen können.

Darf eine abgeschriebene PlayStation verkauft werden?

Eine abgeschriebene PlayStation darf verkauft werden, jedoch muss der Verkaufserlös als Betriebseinnahme erfasst und versteuert werden. Erst nach dem offiziellen Übergang der PlayStation ins Privatvermögen, kann diese ohne steuerliche Konsequenzen verkauft werden.

Fazit

Unterhaltungselektronik kann also auch als Selbstständiger unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, insbesondere wenn das Gerät überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird. Geräte, die unter der GWG-Grenze liegen, können sofort abgesetzt werden, während teurere Geräte über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.

Besonders bei Geräten wie einer PlayStation hängt die Absetzbarkeit von der beruflichen Nutzung ab – etwa für Entwickler oder Streamer. Auch wenn steuerlich abgesetzte Elektronik privat verwendet wird, muss der berufliche Anteil nachgewiesen werden. Nach der vollständigen Abschreibung kann die Elektronik privat genutzt werden, ohne dass steuerliche Nachteile entstehen, allerdings muss der Verkauf von abgeschriebenen Geräten als Betriebseinnahme versteuert werden, solange sie noch im Betriebsvermögen sind.