Selbstständige: Playstation von der Steuer absetzen?
An dieser Annahme ist nicht viel dran: Das merkt jeder schnell der sich selbstständig macht – etwa dann, wenn er einen Kunden zum Geschäftsessen einlädt und nur 70 % des Betrags auf der Restaurantquittung absetzen darf … wenn er sieht wie hoch der Privatanteil für den Firmenwagen angesetzt wird und so weiter und so fort.
Selbstständige: Ausgaben für Playstation geltend machen
Folglich werden viele Selbstständige vorsichtig – zu vorsichtig, wenn es darum geht, Kosten steuerlich geltend zu machen. So erreichte mich in diesen Tagen, die Frage eines Lesers, der die Ausgaben für eine Sony Playstation, also eine Spielkonsole steuerlich geltend machen könne. Klingt zunächst etwas abwegig, aber lesen Sie seine Begründung:
Selbstständige: Playstation aus beruflichen Gründen angeschafft
„Aus beruflichen Gründen habe ich mir eine Playstation zulegen müssen. Genauer gesagt geht es darum, wie meine Kunden Spiele auf der Playstation für Werbezwecke einsetzen können. Unter anderem geht es dabei um Product Placement und das so genannte Ingame Advertising, das seit kurzem auch auf der Playstation möglich ist.“
Natürlich ist es möglich, in einem solchen Fall, die Kosten für die Spielkonsole in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Das Gerät gehört hier klar zum nötigen Arbeitsgerät des Werbers, dessen Kunden die Spiele als neue Plattform nutzen wollen. Selbstverständlich kann man mit Nachfragen durch das Finanzamt rechnen, wenn sich die Finanzbeamten die Belege genauer anschauen – etwa im Fall einer Betriebsprüfung oder einer unangekündigten Umsatzsteuernachschau. Die Beamten wittern garantiert Missbrauch, wenn sie sehen, dass ein Unternehmer die Kosten für eine Spielkonsole geltend machen. Deshalb kommt es darauf an, dass Sie die betriebliche Veranlassung für eine solche Anschaffung schnell und schlüssig nachweisen können.
Selbstständige: Weisen Sie die berufliche Nutzung der Playstation nach
In unserem Beispiel: Bewahren Sie zusammen mit dem Beleg etwa Korrespondenz mit Kunden auf, die sich für die Konsolenwerbung interessieren oder Berichte in Fachzeitschriften aus Ihrer Branche, die sich mit dem Thema beschäftigen.
Im Fall einer Betriebsprüfung kommt hinzu: Sorgen Sie dafür, dass sich der Gegenstand auch in den betrieblichen Räumen befindet. Wenn sich herausstellt, dass die Spielkonsole sofort ins Kinderzimmer des Sohnemanns gewandert ist, wird es schwierig mit der steuerlichen Anerkennung.