Pkw vom Lebenspartner mieten und Steuern sparen

Wussten Sie eigentlich, dass Ihr Ehepartner Ihnen einen Pkw zur Nutzung und Miete überlassen kann? Sämtliche Kosten für das Fahrzeug übernimmt der Mieter, also Sie. Das Interessante: Sämtliche Kosten werden vom Finanzamt anerkannt.
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Der Trick mit dem vom Lebenspartner gemieteten Auto ist völlig legal und ein schönes Modell, die eigene Familienkasse auf Betriebskosten aufzufüllen. Viele Selbstständige denken, dass in diesem Fall ein Mietvertrag oder zumindest eine Nutzungsvereinbarung vorliegen muss. Das ist jedoch gar nicht nötig. Es reicht aus, wenn Sie eine formlose Vereinbarung treffen, der “Papierkram” ist also völlig unkompliziert. Allerdings müssen Sie ähnlich wie beim Fahrtenbuch alle Fahrten aufzeichnen.

So berechnen Sie die Miete

Nehmen wir einmal an, dass ich als freie Redakteurin keinen eigenen Pkw besitze. Steht ein Besuch beim Kunden an, nutze ich einfach das Fahrzeug von meinem Mann. Als Miete haben wir schriftlich eine angemessene Pauschale von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer vereinbart. Fahre ich zum Kunden, notiere ich mir die Fahrten mit Datum, Ziel und Kilometer und zahle meinem Mann monatlich die vereinbarte Miete. Pro Jahr kommen etwa 1.000 Kilometer zusammen. Es sind mir also 500 € Miete entstanden, die ich selbstverständlich als Betriebsausgabe in meiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung absetze. Dies ist nett. Es kommt jedoch noch besser.

Mein Mann erhält Einnahmen aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Deshalb kann er als Werbungskosten eine Pauschale von 0,30 € pro Kilometer steuerlich geltend machen. Es bleiben Einkünfte von 200 €. Diese muss er nicht versteuern, weil die Freigrenze pro Jahr bei 256 € liegt.

Achten Sie darauf, dass für Ihren Lebenspartner die Einnahmen aus der Vermietung beweglicher Gegenstände steuerfrei bleiben. Kommt ein Familienmitglied über die Grenze, wird der Steuertrick schnell uninteressant. Sie müssen sich mit dem gemieteten Auto jedoch nicht jahresweise festlegen. Sie können beispielsweise nach einem halben Jahr den Pkw von einem anderen Familienmitglied anmieten. Die Freigrenze von 256 € pro Jahr lässt sich mehrfach ausnutzen. Überlegenswert wäre auch, für eine lange Einzelfahrt eine gesonderte Anmietung zu nutzen.