Neuen PC für Ihren Betrieb leasen oder kaufen? Was in Ihrem Fall steuerlich günstiger ist
Vorteile Leasing
- Liquiditätsvorteil: Keine hohen Anschaffungskosten, die wie beim Kauf über 3 Jahre lang abgeschrieben werden müssen.
- Alle Kosten, die anfallen (= Leasingraten), sind sofort in voller Höhe absetzbar.
- Aktuellere Hardware: Der Leasingvertrag kann z. B. über 2 Jahre abgeschlossen werden. PCs sind heute – je nach Einsatzgebiet – schon nach 2 Jahren veraltet und müssen durch leistungsstärkere neue Modelle ersetzt werden. Beim Kauf sind Sie durch die AfA 3 Jahre an den neuen PC gebunden.
Nachteile Leasing
- Je nach Vertrag, meist höherer Preis: Die Summe der Leasingraten übersteigt den Kaufpreis.
- Vertragsbindung: Ausstieg aus einem Leasingvertrag ist schwierig, wenn Sie den geleasten PC einmal nicht mehr brauchen sollten.
Der meistgenannte Nachteil des Leasings sind die im Vergleich zum Anschaffungspreis höheren Leasingraten. Dieser Nachteil kann aber verwässern, wenn PC-Anbieter mit immer günstigeren Leasingangeboten um die selbstständige Kundschaft buhlen. So gibt es bereits Leasingverträge, die z. B. über 25 Monate laufen und bei denen sich die Leasingraten einfach aus dem Kaufpreis geteilt durch 25 Monate errechnen.
Hinzu kommt meist allerdings dann noch eine Bearbeitungsgebühr. Bei solchen Angeboten ist Leasing unter dem Strich nur noch unwesentlich teurer – aber die Liquiditäts- und Steuervorteile des Leasings kommen voll zum Zuge. Das sehen Sie an der Beispielrechnung unten auf dieser Seite ganz deutlich.
Hier eine Beispielrechnung, die zeigt, wie sich Leasing und Kauf/Abschreibung im Vergleich steuerlich auswirken:
Beispiel: Der Selbstständige Michael Mustermann braucht im Januar 2013 ein aktuelles und leistungsfähiges Notebook. Vom Marktführer lässt er sich Angebote für Kauf und für Leasing machen. Der Kaufpreis beträgt 1.340,91 € (netto, also ohne Umsatzsteuer). Der Leasingvertrag läuft über 25 Monate. Die Leasingraten betragen monatlich 53,64 € (Kaufpreis ÷ 25 Monate), zuzüglich wird einmal eine Gebühr von 70 € fällig.
Kauf | Leasing | |
2013: Ausgabe | Kaufpreis: 1,340,91 € | 12 × 53,64 € + Gebühr = 713,68 € |
2013: als Betriebsausgabe absetzbar | AfA (1,340,91 € ÷ 36 × 12) = 446,97 € | 713,68 € |
2013: Steuerersparnis (z. B. 30 % Steuersatz) | 134,09 € | 214,11 € |
2014: Ausgaben | 0,00 € | 12 × 53,64 € = 643,68 € |
2014: als Betriebsausgabe absetzbar | AfA (1,340,91 € ÷ 36 × 12) = 446,97 € | 643,68 € |
2014: Steuerersparnis (z. B. 30 % Steuersatz) | 134,09 € | 193,11 € |
2015: Ausgaben | 0,00 € | 1 × 53,64 € = 53,64 € |
2015: als Betriebsausgabe absetzbar | AfA (1,340,91 € ÷ 36 × 12) = 446,97 € | 53,64 € |
2015: Steuerersparnis (z. B. 30 % Steuersatz) | 134,09 € | 16,10 € |
Für Leasing spricht in diesem Beispiel: Sie können schon in 2013 deutlich mehr steuerlich absetzen. Gleichzeitig haben Sie in diesem Jahr mehr Geld in der Tasche, weil Sie nicht – wie beim Kauf – die ganze Summe auf einen Schlag zahlen müssen.
Für Kauf spricht in diesem Fall: Unter dem Strich ist der Kauf im Laufe der Jahre billiger. Die Kaufvariante ist also besser, wenn Sie aktuell in 2013 keine zusätzliche Steuerersparnis brauchen.