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Liebhaberei im Steuerrecht – Wichtige Fakten für Unternehmer und Selbstständige

Millionen Deutsche gehen Hobbies nach. Während viele das Hobby zur Freizeitgestaltung ausüben, haben manche den Wunsch, Ihr Hobby zum Beruf zu machen. Sie möchten mit ihrer Passion im Rahmen einer nebenberuflichen oder hauptberuflichen Selbstständigkeit Geld verdienen. Treffen Hobby und Unternehmertum aufeinander, kann dies steuerliche Konsequenzen haben. Im besten Fall bringt das Hobby einen Nebenverdienst ein, für den Einkommensteuer fällig wird. Was ist jedoch, wenn über Jahre hinweg finanzielle Verluste statt Gewinne anfallen?
Inhaltsverzeichnis

Ein typisches Beispiel für einen Liebhabereibetrieb ist ein Hobby-Imker, der mit Leidenschaft Bienen züchtet und seinen Honig gelegentlich verkauft. Trotz seiner Leidenschaft für die Imkerei und seiner verkäuferischen Bemühungen übersteigen die Ausgaben für Ausrüstung und den Unterhalt der Bienenvölker dauerhaft den Umsatz. Der Fiskus könnte in einem solchen Fall statt einer gewerblichen Tätigkeit eine sogenannte „Liebhaberei“ unterstellen, was Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit der Verluste hat.

Dieser Artikel erklärt den Steuerbegriff „Liebhaberei“ und erörtert, welche steuerlichen Auswirkungen Liebhaberei hat. Außerdem wird beleuchtet, wie Sie das Finanzamt von Ihrer Gewinnerzielungsabsicht überzeugen können. An nachvollziehbaren Praxisbeispielen kann leicht abgelesen werden, wann das Finanzamt Liebhaberei unterstellt und mit welchen konkreten Tipps die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben doch gelingt.

Was ist Liebhaberei?

Das deutsche Steuerrecht definiert unter dem Begriff Liebhaberei eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht. Liebhaberei wird als Hobby der privaten Lebensführung zugeordnet. Tätigkeiten, die unter Liebhaberei zusammengefasst werden, sind nicht wirtschaftlich orientiert und verfolgen nicht das Ziel Gewinne zu erzielen. Einnahmen oder Verluste aus diesen Tätigkeiten bleiben aus diesem Grund steuerlich in der Regel unberücksichtigt.

Was bedeutet Liebhaberei für die Besteuerung?

Stuft das Finanzamt eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Liebhaberei ein, hat dies mindestens 3 konkrete steuerliche Auswirkungen:

  1. Keine steuerliche Anerkennung von Verlusten: Verluste aus einer als Liebhaberei eingestuften Tätigkeit können nicht mit anderen, beispielsweise nicht selbstständigen Einkünften verrechnet werden. Es ist aus diesem Grund nicht möglich, mit einer als Liebhaberei eingestuften Tätigkeit die Steuerlast zu senken.
  2. Keine Absetzbarkeit von Ausgaben: Betriebsausgaben, wie beispielsweise Investitionen oder Unterhaltskosten, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
  3. Umsatzsteuer kann nicht abgesetzt werden (mit Ausnahmen): Liebhaberei unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Sollte der Umsatz die gesetzlichen Kleinunternehmergrenzen überschreiten (im Jahr 2025 25.000 Euro), kann Umsatzsteuer anfallen – unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wird.

Wichtig: Besonders problematisch kann es werden, wenn das Finanzamt rückwirkend beschließt, eine Tätigkeit als Liebhaberei einzustufen. Dies kann zu hohen Steuernachzahlungen führen, da zuvor geltend gemachte Verluste zurückgenommen werden.

Wie das Finanzamt auf Liebhaberei prüft

Das Finanzamt prüft anhand mehrerer Faktoren, ob Liebhaberei vorliegt. Ein wesentlicher Indikator sind ein dauerhaftes Einnahmen-Ausgaben-Defizit oder ein Jahresgewinn unter 410 Euro. Das Finanzamt analysiert in der Regel die finanzielle Entwicklung über fünf Jahre. Gründern wird bei einer Neugründung mehr Zeit gegeben.

Eine Gewinnprognose des Finanzamts zeigt zudem die langfristigen Erfolgschancen. Die Beurteilung beinhaltet zudem die persönlichen Umstände und betriebswirtschaftlichen Optimierungsmaßnahmen. Fehlende Gewinnerzielungsabsicht und ausbleibende Anpassungen bei Verlusten erhärten den Liebhaberei-Verdacht. Das Finanzamt korrigiert in einem solchen Fall bei anhaltenden Verlusten die Steuerbescheide und fordert Nachzahlungen. Eine klare Abgrenzung und wirtschaftlich nachvollziehbare Führung der Tätigkeit schützen vor steuerlichen Nachteilen.

Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Nimmt das Finanzamt bei einer geschäftlichen Tätigkeit von Beginn an eine Liebhaberei an, müssen weder Einnahmen noch Ausgaben in der Steuererklärung gemeldet werden. Anders ist es bei selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten, die sich im Laufe von Jahren erweitern können.

Hier werden in der Anlaufphase, wenn die Gewinnerzielungsabsicht noch unklar ist, Einnahmen und Ausgaben gemeldet und die Steuer vorläufig festgesetzt. Wenn sich herausstellt, dass es sich um eine Liebhaberei handelt, werden die Steuerbescheide rückwirkend geändert. Zuviel bezahlte Einkommensteuer erhält der Steuerpflichtige zurück.

Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerrechtlichen Einstufung

Der Bundesfinanzhof (BFH) befasste sich im Urteil vom 23. August 2017 (Aktenzeichen X R 27/16) mit der steuerrechtlichen Einstufung von Tätigkeiten als „Liebhaberei“. Eine Tätigkeit gilt als Liebhaberei, wenn der Ausübende sie ohne Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Das BFH-Urteil definiert vor allem den Umgang mit Verlusten und deren steuerliche Berücksichtigung:

  • Die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht basiert auf Tatsachen. Der Steuerpflichtige muss durch objektive Anhaltspunkte nachweisen, dass er langfristig einen Totalgewinn anstrebt. Fehlt diese Absicht, stufen die Behörden die Tätigkeit als steuerlich irrelevante Liebhaberei ein.
  • Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen weisen auf Liebhaberei hin. Dies gilt besonders für Tätigkeiten ohne betriebswirtschaftliche Führung oder ohne Aussicht auf dauerhafte Gewinne.
  • Die Beurteilung einer Tätigkeit erfordert neben der subjektiven Gewinnerzielungsabsicht auch eine objektive Totalüberschussprognose. Die Tätigkeit braucht langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit und zielt auf betriebliche Vermögensmehrung ab.
  • Die Finanzämter beobachten und prüfen die Geschäftsentwicklung über längere Zeit. Sie untersuchen dabei, ob der Steuerpflichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage durchführt.

Das Urteil des BFH zeigt, dass die steuerliche Anerkennung einer Tätigkeit den Nachweis wirtschaftlicher Motive erfordert.

Was sind Beispiele für einen Liebhabereibetrieb

Einige typische Beispiele für Liebhaberei im steuerrechtlichen Kontext könnten sein:

  • Restauration einer Immobilie: Ein junger Mann restauriert ein denkmalgeschütztes Gebäude mit erheblichem finanziellen Aufwand. Er hat Freude an der Instandsetzung des alten Hauses und investiert viel Zeit und Geld. Allerdings nutzt er die Immobilie nicht zur Vermietung oder anderweitig gewinnbringend, sondern bietet im Haus kostenfreie Konzerte und Kunstausstellungen an.
  • Nebenberufliche Künstlerin: Eine Frau ist künstlerisch begabt. Sie malt schon seit ihrer Jugend Bilder und verkauft diese sporadisch. Allerdings ist der Umfang der Verkäufe so gering, dass keine langfristigen oder regelmäßigen Gewinne aus der Tätigkeit entstehen und die Materialkosten die Einnahmen für mehrere Jahre übersteigen.
  • Hobby-Landwirtschaft: Eine junger Mann hat den Hof seiner Eltern geerbt. Da er in Vollzeit in einem Industriebetrieb beschäftigt ist, bewirtschaftet er ausschließlich in seiner Freizeit den Gemüsegarten, hält wenige Tiere und pflanzt Obst an. Die Erträge decken bestenfalls einen Teil der Kosten, doch es besteht keine Absicht, damit regelmäßig Gewinne zu erzielen.

Liebhaberei umfasst bei Ansicht der Fallbeispiele nicht nur reine Freizeitbeschäftigungen, sondern kann ebenso auf Selbstständige und Kleinstgewerbetreibende zutreffen.

Was sind Indizien, die auf Liebhaberei hindeuten?

Zusammengefasst deuten die folgenden vier Indizien für das Finanzamt auf Liebhaberei hin:

  1. Dauerhafte Verluste: Trotz anhaltender jährlicher Verluste wird die Tätigkeit fortgeführt. Es werden objektiv keine grundlegenden Maßnahmen ergriffen werden, um die Ertragslage zu verbessern.
  2. Fehlende betriebswirtschaftliche Führung: Der Betrieb wird nicht nach wirtschaftlich sinnvollen Gesichtspunkten geführt. Finanzpläne, Investitionsstrategien oder andere Nachweise fehlen.
  3. Private Motivation: Die Tätigkeit wird aus persönlichen oder ideellen Neigungen ausgeübt. Eine Gewinnerzielung ist nicht erkennbar.
  4. Keine Totalgewinnprognose: Es fehlt eine langfristige Aussicht, zumindest über die gesamte Dauer der Tätigkeit einen Gesamterlös (Totalgewinn) zu erzielen.

Kann Liebhaberei steuerpflichtig werden?

Die steuerliche Behandlung einer Liebhaberei ändert sich, wenn der Steuerpflichtige eine Gewinnerzielungsabsicht entwickelt. Das Finanzamt stuft die Tätigkeit in diesem Fall als steuerpflichtigen Betrieb ein.

Liebhaberei kann zudem umsatzsteuerpflichtig werden, wenn die Geschäftstätigkeit die Grenzen der Kleinunternehmerregelung übersteigt.

Der Steuerpflichtige trägt in beiden Fällen die Beweislast. Er muss für die Anerkennung einer Gewinnerzielungsabsicht einen erreichbaren Totalgewinn nachweisen, um steuerliche Vorteile zu erhalten. In diesem Fall ist er berechtigt, Verlust steuermindern anzurechnen. Auf Gewinne muss der Steuerpflichtige in der Regel Einkommensteuer zahlen.

Wie kann ich das Finanzamt von meiner Gewinnerzielungsabsicht überzeugen?

Unternehmer beweisen die Gewinnerzielungsabsicht ihrer Tätigkeit durch nachhaltige Gewinne. Sie müssen belegen, dass Ihre Tätigkeit wirtschaftlich fundiert ist und langfristig einen Totalgewinn anstrebt. Folgende Maßnahmen belegen die Gewinnerzielungsabsicht:

  • Totalgewinnprognose erstellen: Eine Prognose der geschäftlichen Tätigkeit zeigt die langfristige Profitabilität. Die Berechnung umfasst voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben über 7 bis 10 Jahre im Gewerbe oder mehrere Jahrzehnte bei Vermietung.
  • Professionelle Buchhaltung: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, eine Betriebsausgabenaufstellungen und detaillierte Finanzberichte beweisen die ordnungsgemäße Buchhaltung. Buchhaltungssoftware oder professionelle Beratung unterstützen Gründer dabei, korrekt zu wirtschaften.
  • Aktive Bemühungen dokumentieren: Die Dokumentation anhand von Marketingplänen, Investitionen in Equipment oder Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Kundengewinnung oder Markterschließung zeigen, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die gewinnorientiert ist.
  • Betriebsplanung und Dokumentation erstellen: Ein ausgearbeiteter Businessplan, der beispielsweise auch für die Beantragung eines Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit nötig ist, beschreibt die individuelle Strategie des Unternehmens. Eine regelmäßige Dokumentation der Fortschritte und Herausforderungen dienen als weiterer Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
  • Nachvollziehbare Ausnahmen einbeziehen: Die Anlaufzeit neuer Projekte dauert durchschnittlich bis zu 5 Jahre. In dieser Zeit entstehende Verluste begründen noch keine Liebhaberei. Die Notwendigkeit der Anlaufphase erfordert jedoch grundsätzlich eine plausible Begründung.