Kunde zahlt nicht? Holen Sie sich die Umsatzsteuer zurück!

Sie schreiben eine Rechnung und weisen die Umsatzsteuer aus. Sie schicken die Rechnung an den Kunden, doch dann passiert zunächst nichts. Der Kunde zahlt nicht oder lässt sich zumindest lange Zeit damit. Wie Sie zumindest die Umsatzsteuer zurückholen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis

Der Kunde zahlt nicht. Was passiert dann mit der Umsatzsteuer? Umsatzsteuer müssen Sie immer in der Höhe anmelden und an das Finanzamt zahlen, in der Sie eine Rechnung gestellt haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Bilanz arbeiten.

Umsatzsteuer wird zunächst in voller Höhe fällig

Die volle Umsatzsteuer wird also auch dann fällig, wenn der Kunde erst lange später oder gar nicht zahlt. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht – ich hatte diesen Fall jedoch leider schon häufiger.Wussten Sie, dass Sie die Umsatzsteuer zurückholen können, wenn absehbar ist, dass der Kunde nicht den vollen Rechnungsbetrag zahlen wird? "Das ist doch mein gutes Recht", werden Sie jetzt vielleicht denken. So einfach wie es auf den ersten Blick scheint, ist das Zurückholen der Umsatzsteuer jedoch nicht.Es reicht nicht aus, dass der Kunde die Zahlung verzögert oder einfach erklärt, er werde die Rechnung nicht bezahlen. Der Fiskus verlangt, dass Ihr Kunde die Zahlung substanziiert bestreitet.

Wie Sie am besten vorgehen?

Lassen Sie sich vom Kunden schriftlich und ausführlich erklären, warum er Ihre Rechnung nicht oder nicht vollständig bezahlen will. Diese Erklärung schicken Sie mit Ihrer nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Finanzamt. In der Voranmeldung verrechnen Sie die zu viel gezahlte Umsatzsteuer mit Ihren normalen Zahlungen.Tipp: Bis zu einem bestimmten Vorjahresumsatz können Sie als Freiberufler die sogenannte Ist-Besteuerung beantragen. Sie zahlen dann nur noch die Umsatzsteuerbeträge, die Sie tatsächlich eingenommen haben. Das ist vorteilhaft für Sie, denn nachträgliche Korrekturen sind dann nicht mehr nötig.