Körperschaftsteuer: Was das ist und wer sie wann wie zahlen muss

Körperschaftsteuer: Was das ist und wer sie wann wie zahlen muss

Jede Privatperson in Deutschland muss ihr Einkommen versteuern. Sobald eine bestimmte Grenze überschritten wird, ist die Einkommensteuer gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) fällig. Nicht nur Privatleute, auch juristische Personen und damit Unternehmen müssen ihr „Einkommen“ versteuern. Das Pendant zum privaten Einkommen ist im geschäftlichen Sinne - vereinfacht gesagt - der Gewinn eines Unternehmens, auf den Körperschaftsteuer fällig wird. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was Körperschaftsteuer ist, wer sie zahlen muss, wer von ihr befreit ist und wie sie berechnet wird. Zudem gehen wir auf aktuelle Freibeträge ein und zeigen auf, wie die Zahlung der Körperschaftsteuer abläuft. Abschließend stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die Sie rund um die Körperschaftsteuer beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine vom deutschen Staat erhobene Steuer auf Gewinne von juristischen Personen, zu denen beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine zählen. Grundlage dafür bilden diverse Steuergesetze (primär das Körperschaftsteuergesetz, kurz KStG) auf der rechtlichen sowie Bilanzen und gewinnfeststellende Jahresabschlüsse auf der unternehmerischen Seite. Zuständig für die Körperschaftsteuer ist das Finanzamt, an die die der zu versteuernde Gewinn gemeldet wird. 

Das Wichtigste zur Körperschaftsteuer in Kürze

  • Die Körperschaftsteuer ist das Pendant zur Einkommensteuer gemäß Einkommensteuergesetz (EStG). Die Körperschaftsteuer wird auf Gewinne von juristischen Personen erhoben.
  • In diesem Sinne steuerpflichtig sind laut Steuerrecht vor allem Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anstalten, Stiftungen sowie Versicherungs- und Pensionsfondsvereine. Von der Körperschaftsteuer ausgenommen sind beispielsweise Freiberufler, selbstständige Kleingewerbetreibende, Parteien, Unternehmen des Bundes, Personengesellschaften sowie weitere Organisationen.
  • Der Steuersatz liegt effektiv bei 15,825 Prozent. Er errechnet sich aus dem regulären Satz von 15 Prozent, dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
  • Die Steuerbelastung errechnet sich aus dem immer gleich bleibenden Steuersatz, der mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert wird.
  • Es gibt Freibeträge für einige wenige Steuerpflichtige, beispielsweise Genossenschaften und Vereine im land- und forstwirtschaftlichen Bereich.
  • Die Körperschaftsteuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden, eine Fristverlängerung ist durch den Steuerberater möglich.
  • An das Finanzamt müssen unterjährig quartalsweise Vorauszahlungen geleistet werden. Sämtliche Zahlungen kommen sowohl dem Bund als auch den Ländern zu.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer?

Während die Einkommensteuer gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) auf das private Einkommen eines Bürgers (natürliche Person) anfällt, ist die Körperschaftsteuer das Pendant für Unternehmen. Auf die von juristischen Personen erwirtschafteten Gewinne (= Einkommen von Privatpersonen) fällt Körperschaftsteuer an.

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Nicht jedes Unternehmen oder jeder Selbstständige muss zwingend Körperschaftsteuer zahlen. Folgende Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen sind zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet

  • Kapitalgesellschaften:. Neben dem Einzelunternehmen sind Kapitalgesellschaften die meistverwendete Rechtsform in Deutschland. Dazu zählen primär GmbH, UG und AG sowie weitere Spezialformen dieser drei Rechtsformen.
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts: Diese müssen gewerblich tätig sein – dazu zählen beispielsweise Stadtwerke und Verkehrsbetriebe.
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Vereine, Anstalten, Stiftungen
  • Versicherungs- und Pensionsfondsvereine

Alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen, Vereine, juristischen Personen & Co. sind in Paragraf 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) festgehalten.

Wer ist von der Körperschaftsteuer befreit?

Wenn Sie als selbstständiger Kleinunternehmer tätig sind, müssen Sie sich im Bereich der Finanzen und Steuern keine Gedanken zur Körperschaftsteuer machen. Sie sind ebenso wie landwirtschaftliche Betriebe und sämtliche Freiberufler von der Zahlung dieser Steuer befreit. Auch Personengesellschaften, beispielsweise GbR und OHG, zahlen keine Körperschaftsteuer, da die Gesellschafter ihr Einkommen privat über die Einkommensteuer versteuern.

Daneben gib es weitere Unternehmen, Einrichtungen, Verbände und Institutionen, die keine Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn entrichten müssen:

  • Parteien,
  • Berufsverbände,
  • Körperschaften, die gemeinnützig oder kirchlich sind,
  • Unternehmen des Bundes,
  • Berufsverbände,
  • Staatsbanken,
  • öffentlich-rechtliche Einrichtungen (zum Beispiel Versicherungs- und Vorsorgeeinrichtungen).

Es gibt einige Ausnahmen für die Körperschaftsteuerpflicht, die unter § 2 KStG zusammengefasst sind. Beschränkungen gibt es vor allem für den Sachverhalt, dass im Ausland gegründet wurde oder der Sitz des Unternehmens nicht in Deutschland liegt. In diesem Fall liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor – es müssen nur die Gewinne versteuert werden, die in Deutschland erzielt werden.

Zudem zahlen in der Praxis jene Unternehmen keine Körperschaftsteuer, die steuerpflichtig sind, aber deren Gewinn unterhalb der Freigrenzen liegt. In der Theorie sind sie aber natürlich dennoch körperschaftsteuerpflichtig.

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?

Um die Körperschaftsteuer zu berechnen, benötigen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen sowie den aktuellen Steuersatz. Die Rechnung ist simpel:

Körperschaftssteuersatz x zu versteuerndes Einkommen = Körperschaftsteuer

Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich aus dem Gewinn und diversen anderen Größen wie Zuwendungen, Freibeträge, verdeckte Gewinnausschüttungen und viele mehr. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter null, müssen Sie folglich keine Körperschaftsteuer bezahlen.

Wie errechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Ihr erwirtschafteter Gewinn entspricht nicht direkt dem zu versteuernden Einkommen. Dieses errechnet sich wie folgt:

  • Jahresüberschuss
  • + verdeckte Gewinnausschütten
  • – verdeckte Einlagen
  • + nicht abziehbare Aufwendungen
  • + Zuwendungen
  • +/- Kürzungen / Hinzurechnungen bei Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften
  • – steuerfreie Einnahmen
  • + Gewinnzuschläge
  • – Investitionsabzugsbeträge
  • = steuerlicher Gewinn
  • – abzugsfähige Zuwendungen
  • = Gesamtbetrag der Einkünfte
  • – Verlustabzug
  • = zu versteuerndes Einkommen

Vom Endergebnis ziehen Sie gegebenenfalls – falls zutreffend – Freibeträge ab, die bei der Körperschaftsteuer geltend gemacht werden können.

Wie hoch ist der aktuelle Körperschaftsteuersatz?

Der aktuelle Körperschaftsteuersatz liegt bei 15 Prozent. Zusätzlich dazu wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent veranschlagt. Wichtig: Diese 5,5 Prozent beziehen sich auf die 15 Prozent Körperschaftsteuer, nicht auf das zu versteuernde Einkommen. Die Gesamtbelastung für entsprechende Unternehmen, Vereine und andere steuerpflichtige Körperschaften liegt also bei:

15 Prozent (Körperschaftsteuer) + 0,825 Prozent (Solidaritätszuschlag, der sich aus den 5,5 Prozent errechnet) = 15,825 Prozent

Im Vergleich zur Einkommensteuer, die progressiv erhoben wird, ist die Körperschaftsteuer proportional. Egal, ob Ihr Unternehmen 10.000 oder 100 Millionen Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt – der Steuersatz bleibt immer gleich.

Dieser liegt seit 2008 bei 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Festgelegt ist er in § 23 KStG.

Welche Freibeträge gelten bei der Körperschaftsteuer?

Einen klassischen Freibetrag wie bei der Einkommensteuer gibt es laut Körperschaftsteuergesetz nicht. Für bestimmte Einkommen, gibt es jedoch Ausnahmen und entsprechende Freibeträge:

  • Juristische Personen, zum Beispiel Vereine: Wenn diese keinen Gewinn ausschütten, gilt ein Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro.
  • Genossenschaften und Vereine im Bereich der Land- und Forstwirtschaft: Hier gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro.

Falls Sie in eine der beiden Kategorien fallen, ist die Handhabung einfach geregelt. Die Freibeträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Was übrig bleibt, wird mit dem aktuellen Steuersatz verrechnet.

Wie erfolgt die Zahlung der Körperschaftsteuer?

Nachdem Sie den Jahresabschluss beziehungsweise die Bilanz erstellt haben, müssen Sie eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. So ermitteln Sie die fällige Summe, die dann an das Finanzamt abgeführt wird.

Was ist die Körperschaftsteuererklärung?

Die Körperschaftsteuererklärung ist der Einkommensteuererklärung ähnlich und muss auf digitalem Wege dem Finanzamt übermittelt werden, wo sie bearbeitet wird. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Zahlungsaufforderung mit dem Körperschaftsteuerbescheid. Je nach Vorauszahlung zahlen Sie Beträge nach oder erhalten Gelder vom Bund zurückerstattet.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Körperschaftsteuer gezahlt werden?

Die Körperschaftsteuererklärung muss nach dem Jahresabschluss angefertigt werden. Die grundsätzliche Frist dafür ist der 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Per Antrag kann Ihr Steuerberater allerdings diese Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres ausdehnen.

Allerdings sind die Zahlungen nicht auf einen Schlag fällig. Sie zahlen bereits über das betrachtete Jahr hinweg Vorauszahlungen an das Finanzamt. Diese werden zum jeweiligen 10. der Kalendermonate März, Juni, September und Dezember fällig.

Wer keine der Vorauszahlungen versäumen und Verzugszinsen sowie Strafzahlungen vermeiden will, kann dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat zukommen lassen. So werden sämtliche fälligen Beträge automatisiert rechtzeitig vor dem Stichtag eingezogen.

An wen geht die Körperschaftsteuer?

Auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist erklärt, wem die Körperschaftsteuer zugutekommt: „Die Gemeinschaftsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Bundesauftrag von den Finanzämtern verwaltet. Sie fließen Bund und Ländern gemeinsam zu.“

Alle Steuerzahlungen auf Ihre als körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen erwirtschafteten Gewinne fließen also sowohl dem Bund als auch den Ländern zu. Die Abwicklung erfolgt über das für Sie zuständige Finanzamt.

Wie hat sich die Körperschaftsteuer entwickelt?

Die Historie dieser Steuer geht über 100 Jahre zurück. Im Jahr 1920 erhob Matthias Erzberger in seiner Funktion als Reichsfinanzminister erstmals eine einheitliche Körperschaftsteuer. Bis heute gibt es das Pendant zur Einkommensteuer.

Der Steuersatz lag zu Zeiten der Einführung bei zehn Prozent, zwischenzeitlich stieg er auf bis zu 65 Prozent in der Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Diese Zahlen gelten für die Bundesrepublik Deutschland – in der DDR lag der höchste Körperschaftsteuersatz bei 95 Prozent. Heute müssen Unternehmen 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlen.