Wann können Sie eine Bahncard steuerlich absetzen?
- Bahncard steuerlich absetzen: Das Wichtigste in Kürze
- Wann können Sie eine selbstgekaufte Bahncard steuerlich absetzen?
- Bahncard steuerlich absetzen: Was gilt für Selbstständige?
- Wie sieht es steuerlich bei einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Bahncard aus?
- Wie sinnvoll ist das Bereitstellen einer Bahncard als Arbeitgeber?
- FAQ: Bahncard steuerlich absetzen
Wann können Sie eine selbstgekaufte Bahncard steuerlich absetzen?
Wenn Sie selbst eine Bahncard gekauft haben und sie überwiegend für Dienstreisen oder Fahrten zur Arbeit nutzen, dann können Sie die Bahncard unter einer bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen: Die Kosten für die Bahncard müssen die Ersparnis bei den einzelnen Fahrten mindestens ausgleichen. Ist das gegeben, dürfen Sie eine Bahncard steuerlich absetzen.
Machen Sie in diesem Fall die Bahncard als Werbungskosten in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend. So reduzieren Sie Ihre Steuerlast!
Bahncard steuerlich absetzen: Ein Beispiel
Die Bahncard 100, mit der Sie ein Jahr lang unbegrenzt und ohne Extra-Kosten Zugfahren, kostet 4.550 Euro (2. Klasse, Stand: Mai 2024). Sobald Ihre Kosten, um zur Arbeit zu kommen, darüber lägen, wenn Sie entweder mit dem PKW fahren oder die Zugfahrten alle einzeln bezahlen würden, können Sie die Bahncard absetzen. Würden Ihre Kosten nur 4.000 Euro betragen, würde das Finanzamt die Bahncard nicht als finanzielle Ersparnis ansehen und Sie könnten Sie dementsprechend nicht absetzen.
Allerdings ist selbst diese Berechnung noch nicht final, denn Sie müssen noch den Vergleich mit der Kilometerpauschale ziehen. Das Finanzamt berechnet für jeden Kilometer, den Sie von Ihrem Wohnort bis zu Ihrer Tätigkeitsstätte zurücklegen, pauschal 0,30 Euro (für den einfachen Weg).Berechnen Sie mit diesem Wert den Gesamtbetrag, der sich für die Gültigkeitsdauer der Bahncard ergibt (Kilometer einfacher Weg x Arbeitstage = X Euro). Liegt dieser Gesamtbetrag über dem Preis der Bahncard und lohnt sich diese in Relation zum Preis der Einzelfahrten, dann dürfen Sie die Kosten für die Bahncard steuerlich absetzen.
Bahncard steuerlich absetzen: Was gilt für Selbstständige?
Grundsätzlich gilt, dass Sie Fahrten zu Ihrer Tätigkeitsstätte oder zu Kunden steuerlich geltend machen können. Ob diese Fahrten mit dem Auto oder mit der Bahn erfolgen, ist dabei zunächst egal. Die Kosten werden als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen.
Als Selbstständiger dürfen Sie eine Bahncard dann steuerlich absetzen, wenn die Ersparnis durch die Bahncard die Anschaffungskosten übersteigt. Somit gelten dieselben Regeln wie für Angestellte, die sich selbst eine Bahncard kaufen.
Auch für Selbstständige ist es so, dass sie die Bahncard auch für private Zwecke nutzen können, wenn sie sich beruflich finanziell lohnt. Die privaten Fahrten fallen dann nicht weiter ins Gewicht und werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Hauptsache die berufliche Nutzung ist eine finanzielle Ersparnis.
Wie sieht es steuerlich bei einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Bahncard aus?
Stellt der Arbeitgeber eine Bahncard zur Verfügung, gibt es auch hierbei Unterschiede darin, wie sie steuerlich behandelt wird. Die entscheidende Frage ist, ob die Bahncard als geldwerter Vorteil und somit als Teil des Gehalts gewertet wird oder nicht. Dies wiederum ist davon abhängig, ob Sie im laufenden Jahr eine Voll- oder Teilamortisation erreichen werden.
Steuerliche Absetzung der Bahncard bei Vollamortisation
Liegt es im sogenannten „eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers, eine Bahncard zur Verfügung zu stellen, dann muss der Arbeitnehmer diese nicht versteuern.
Eigenbetriebliches Interesse liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer viele Dienstreisen durchführt und regelmäßig für die Firma auswärts unterwegs ist und durch die Bahncard Geld im Vergleich zu Einzelfahrscheinen eingespart werden kann. Lohnt sich die Bahncard also finanziell, dann müssen Arbeitnehmer sie nicht versteuern.
Wichtig: Auch wenn Arbeitnehmer z.B. aufgrund von Krankheit längere Zeit nicht arbeiten können und die Bahncard somit nicht nutzen, müssen sie die Bahncard nicht nachträglich versteuern.
Teilamortisation führt zu geldwerten Vorteil
Wenn die Bahncard im Verhältnis zu Einzelfahrscheinen oder Autofahrten keine Ersparnis bedeutet, dann liegt kein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor. In diesem Fall gilt die Bahncard als ein geldwerter Vorteil, den Arbeitnehmer in voller Höhe als Lohnbestandteil versteuern müssen.
Dennoch: Sparen Arbeitnehmer bei dienstlichen Fahrten dank der Bahncard Geld, verringert sich der steuerpflichtige Arbeitslohn.
Wie sinnvoll ist das Bereitstellen einer Bahncard als Arbeitgeber?
Wenn durch die Bahncard Reisekosten für Arbeitnehmer eingespart werden können, ist das Bereitstellen einer Bahncard als Arbeitgeber durchaus sinnvoll. Mitarbeiter freuen sich außerdem darüber, wenn sie diese dann auch privat nutzen können.
Eine Bahncard kann schließlich als Benefit gelten, ähnlich wie auch ein Dienstwagen. Insbesondere bei längeren Wegen zur Tätigkeitsstätte, kann eine Bahncard 100 ein großer Anreiz sein.
Arbeitgeber sollten für sich durchrechnen, ob sich die Bahncard für Mitarbeiter lohnt und Kosten einspart. Ist das der Fall, ist die Bereitstellung sinnvoll.
FAQ: Bahncard steuerlich absetzen
Ob Sie eine Bahncard steuerlich absetzen können, ist nicht in einem Satz beantwortet. Rund um das Thema ranken sich viele Fragen: