Bahncard steuerlich absetzten: Alle rechtlichen Regelungen im Blick

Wann können Sie eine Bahncard steuerlich absetzen?

Mit einer Bahncard der Deutschen Bahn können Sie zu vergünstigten Preisen Bahnfahren. Doch lässt sich eine Bahncard steuerlich absetzen? Je nach Status und Nutzung gibt es unterschiedliche Regelungen.
Inhaltsverzeichnis

Bahncard steuerlich absetzen: Das Wichtigste in Kürze

  • Wer? Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können die Bahncard unter Umständen steuerlich absetzen.
  • Wann? Eine selbstgekaufte Bahncard kann steuerlich abgesetzt werden, wenn die Kosten für die Bahncard günstiger sind als die Kosten für Einzeltickets. Sie muss sich also finanziell lohnen. Bei einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bahncard muss diese nicht versteuert werden, wenn sie hauptsächlich für Dienstfahrten eingesetzt wird.
  • Wie? Die selbstgekaufte Bahncard kann unter Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.

Wann können Sie eine selbstgekaufte Bahncard steuerlich absetzen?

Wenn Sie selbst eine Bahncard gekauft haben und sie überwiegend für Dienstreisen oder Fahrten zur Arbeit nutzen, dann können Sie die Bahncard unter einer bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen: Die Kosten für die Bahncard müssen die Ersparnis bei den einzelnen Fahrten mindestens ausgleichen. Ist das gegeben, dürfen Sie eine Bahncard steuerlich absetzen.

Machen Sie in diesem Fall die Bahncard als Werbungskosten in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend. So reduzieren Sie Ihre Steuerlast!

Bahncard steuerlich absetzen: Ein Beispiel

Die Bahncard 100, mit der Sie ein Jahr lang unbegrenzt und ohne Extra-Kosten Zugfahren, kostet 4.550 Euro (2. Klasse, Stand: Mai 2024). Sobald Ihre Kosten, um zur Arbeit zu kommen, darüber lägen, wenn Sie entweder mit dem PKW fahren oder die Zugfahrten alle einzeln bezahlen würden, können Sie die Bahncard absetzen. Würden Ihre Kosten nur 4.000 Euro betragen, würde das Finanzamt die Bahncard nicht als finanzielle Ersparnis ansehen und Sie könnten Sie dementsprechend nicht absetzen.

Allerdings ist selbst diese Berechnung noch nicht final, denn Sie müssen noch den Vergleich mit der Kilometerpauschale ziehen. Das Finanzamt berechnet für jeden Kilometer, den Sie von Ihrem Wohnort bis zu Ihrer Tätigkeitsstätte zurücklegen, pauschal 0,30 Euro (für den einfachen Weg).Berechnen Sie mit diesem Wert den Gesamtbetrag, der sich für die Gültigkeitsdauer der Bahncard ergibt (Kilometer einfacher Weg x Arbeitstage = X Euro). Liegt dieser Gesamtbetrag über dem Preis der Bahncard und lohnt sich diese in Relation zum Preis der Einzelfahrten, dann dürfen Sie die Kosten für die Bahncard steuerlich absetzen.

Tipp für Selbstständige

Gilt die Bahncard als finanzielle Ersparnis für Dienstreisen und Fahrten zur Arbeit, dann dürfe Sie sie auch für private Fahrten nutzen.

Bahncard steuerlich absetzen: Was gilt für Selbstständige?

Grundsätzlich gilt, dass Sie Fahrten zu Ihrer Tätigkeitsstätte oder zu Kunden steuerlich geltend machen können. Ob diese Fahrten mit dem Auto oder mit der Bahn erfolgen, ist dabei zunächst egal. Die Kosten werden als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen.

Als Selbstständiger dürfen Sie eine Bahncard dann steuerlich absetzen, wenn die Ersparnis durch die Bahncard die Anschaffungskosten übersteigt. Somit gelten dieselben Regeln wie für Angestellte, die sich selbst eine Bahncard kaufen.

Auch für Selbstständige ist es so, dass sie die Bahncard auch für private Zwecke nutzen können, wenn sie sich beruflich finanziell lohnt. Die privaten Fahrten fallen dann nicht weiter ins Gewicht und werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Hauptsache die berufliche Nutzung ist eine finanzielle Ersparnis.

Wie sieht es steuerlich bei einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Bahncard aus?

Stellt der Arbeitgeber eine Bahncard zur Verfügung, gibt es auch hierbei Unterschiede darin, wie sie steuerlich behandelt wird. Die entscheidende Frage ist, ob die Bahncard als geldwerter Vorteil und somit als Teil des Gehalts gewertet wird oder nicht. Dies wiederum ist davon abhängig, ob Sie im laufenden Jahr eine Voll- oder Teilamortisation erreichen werden.

Steuerliche Absetzung der Bahncard bei Vollamortisation

Liegt es im sogenannten „eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers, eine Bahncard zur Verfügung zu stellen, dann muss der Arbeitnehmer diese nicht versteuern.

Eigenbetriebliches Interesse liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer viele Dienstreisen durchführt und regelmäßig für die Firma auswärts unterwegs ist und durch die Bahncard Geld im Vergleich zu Einzelfahrscheinen eingespart werden kann. Lohnt sich die Bahncard also finanziell, dann müssen Arbeitnehmer sie nicht versteuern.

Wichtig: Auch wenn Arbeitnehmer z.B. aufgrund von Krankheit längere Zeit nicht arbeiten können und die Bahncard somit nicht nutzen, müssen sie die Bahncard nicht nachträglich versteuern.

Teilamortisation führt zu geldwerten Vorteil

Wenn die Bahncard im Verhältnis zu Einzelfahrscheinen oder Autofahrten keine Ersparnis bedeutet, dann liegt kein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor. In diesem Fall gilt die Bahncard als ein geldwerter Vorteil, den Arbeitnehmer in voller Höhe als Lohnbestandteil versteuern müssen.

Dennoch: Sparen Arbeitnehmer bei dienstlichen Fahrten dank der Bahncard Geld, verringert sich der steuerpflichtige Arbeitslohn.

Wie sinnvoll ist das Bereitstellen einer Bahncard als Arbeitgeber?

Wenn durch die Bahncard Reisekosten für Arbeitnehmer eingespart werden können, ist das Bereitstellen einer Bahncard als Arbeitgeber durchaus sinnvoll. Mitarbeiter freuen sich außerdem darüber, wenn sie diese dann auch privat nutzen können.

Eine Bahncard kann schließlich als Benefit gelten, ähnlich wie auch ein Dienstwagen. Insbesondere bei längeren Wegen zur Tätigkeitsstätte, kann eine Bahncard 100 ein großer Anreiz sein.

Arbeitgeber sollten für sich durchrechnen, ob sich die Bahncard für Mitarbeiter lohnt und Kosten einspart. Ist das der Fall, ist die Bereitstellung sinnvoll.

FAQ: Bahncard steuerlich absetzen

Ob Sie eine Bahncard steuerlich absetzen können, ist nicht in einem Satz beantwortet. Rund um das Thema ranken sich viele Fragen:

Je nach Bahncard beträgt der Rabatt 25 oder 50 Prozent. Mit der Bahncard 100 fahren Sie sogar für ein Jahr unbegrenzt und ohne Extra-Kosten, egal wie oft Sie den Zug nehmen. Welche Variante sich für Sie lohnt, hängt davon ab, wie lang Ihr Weg zur Arbeit ist und wie teuer es mit Einzelfahrkarten oder mit dem PKW für Sie wäre, zu Ihrer Tätigkeitsstätte zu gelangen.
Wer zum Beispiel eine Bahncard 50 kauft, die zu 60 Prozent privat und zu 40 Prozent beruflich genutzt wird, dann lassen sich die Kosten anteilig als Werbungskosten absetzen. Bei einem Preis von 244 Euro für die Bahncard 50 in der 2. Klasse lassen sich also 97,60 Euro (40 Prozent von 244 Euro) geltend machen.
Eine Alternative zur Bahncard kann das Deutschland-Ticket, auch bekannt als 49-Euro-Ticket, sein. Nutzt der Arbeitnehmer hauptsächlich den öffentlichen Nahverkehr, so kann das Ticket sinnvoll sein. Amortisieren sich dadurch die Fahrtkosten für Einzeltickets, kann ein selbstgekauftes Deutschland-Ticket ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Viele Arbeitgeber stellen aber auch als eine Art Jobticket zur Verfügung. Je nach Job kann auch ein Dienstwagen sinnvoll sein.