Kirchensteuer für Selbstständige: Das müssen Sie wissen
- Das Wichtigste zur Kirchensteuer in Kürze
- Wann muss ich als Selbstständiger Kirchensteuer zahlen?
- In welcher Höhe muss Kirchensteuer gezahlt werden?
- Wie können Sie die zu leistende Kirchensteuer berechnen?
- Hohes Einkommen als Selbstständiger: Kappung der Kirchensteuer möglich?
- Lässt sich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
- Wie können Sie als Selbstständiger aus der Kirche austreten?
- Gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt: Was gilt bei der Kirchensteuer?
- Exkurs: Welche Steuern müssen Selbstständige in Deutschland noch bezahlen?
- FAQ: Kirchensteuer als Selbstständiger
Wann muss ich als Selbstständiger Kirchensteuer zahlen?
Wer als Selbstständiger in der Kirche ist, muss auch Kirchensteuer an das Finanzamt zahlen. Die Steuerpflicht gilt dabei für natürliche Personen. Die Kriterien, um als Selbstständiger Kirchensteuer zu zahlen, sind:
- Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein, die Kirchensteuer erhebt
- Einen Wohnsitz in Deutschland haben
- Lohnsteuerpflichtig sein
Falls Sie selbstständig und nicht in der Kirche sind, müssen Sie sich unter Umständen trotzdem mit dem Thema Kirchensteuer befassen. Falls Sie nämlich Mitarbeitende beschäftigen, die Kirchenmitglieder sind, müssen Sie für diese die Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.
In welcher Höhe muss Kirchensteuer gezahlt werden?
Die Höhe der Kirchensteuer hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie wohnen.
- 8 Prozent auf die Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerlast in Bayern und Baden-Württemberg
- 9 Prozent auf die Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerlast in allen anderen Bundesländern
Somit hängt die zu zahlende Kirchensteuer als Selbstständiger nur indirekt mit Ihrem Bruttoeinkommen zusammen.
Schließlich können Sie von Ihrem Einkommen in der Steuererklärung Ausgaben absetzen, was Ihre persönliche Lohnsteuerabgabe reduziert. Dadurch reduziert sich dann auch die Kirchensteuer.
Zusätzlich zur prozentualen Abgabe gibt es in Bayern noch ein sogenanntes Kirchgeld und in den Bistümern Limburg und Speyer noch eine Kirchengrundsteuer.
Wie können Sie die zu leistende Kirchensteuer berechnen?
Für die Berechnung der Kirchensteuer als Selbstständiger müssen Sie die Höhe Ihrer Lohnsteuer kennen. Mit dieser Formel geht es dann ganz leicht:
- Lohnsteuer x 0,08 (in Bayern und Baden-Württemberg) = Höhe der Kirchensteuer
- Lohnsteuer x 0,09 (in allen anderen Bundesländern) = Höhe der Kirchensteuer
Wichtig: Für die Berechnung Ihrer Kirchensteuerabgabe nutzen Sie am besten einen Lohnsteuerrechner. Die persönlichen Faktoren wie Wohnort, Kinder, Familienstand, Steuerklasse, Einkommen, zusätzliche Einnahmen, steuermindernde Ausgaben und mehr sind so individuell, dass auf dasselbe Bruttoeinkommen bei zwei Personen nicht zwingend Kirchensteuer in derselben Höhe fällig wird.
Hohes Einkommen als Selbstständiger: Kappung der Kirchensteuer möglich?
Die Kirchensteuer bedeutet für viele Menschen einen dreistelligen Betrag im Jahr. Bei einem hohen Einkommen kann sie auch vier- oder gar fünfstellig ausfallen. Denn Selbstständige mit einem hohen Einkommen müssen eine hohe Lohnsteuer zahlen, wodurch auch ein hoher Betrag für die Kirche fällig wird. Es ist möglich, eine Kappung der Kirchensteuer zu beantragen. Dann ist nicht mehr die Lohn- bzw. Einkommensteuer die Berechnungsgrundlage, sondern das zu versteuernde Einkommen.
Die sogenannte Kappungsgrenze muss überschritten werden, damit die Kappung greift. Sie gibt an, wie viel Prozent des Einkommens maximal für die Kirchensteuer aufgewendet werden müssen. Liegen Sie darüber, wird dafür keine weitere Kirchensteuer berechnet.
Die Kappungsgrenze liegt je nach Bundesland und Kirche bei 2,75 bis 4 Prozent. Bei einem hohen Einkommen sorgt die Kappungsgrenze dafür, dass die zu zahlende Kirchensteuer niedriger ist, als wenn der normale Satz von 8 oder 9 Prozent auf die Lohnsteuer erhoben wird.
Tipp: Prüfen Sie, ob sich eine Kappung der Kirchensteuer für Sie lohnt. Schreiben Sie dann an Ihre Landeskirche oder Diözese einen formlosen Antrag und fügen Sie eine Kopie Ihres letzten Steuerbescheides bei.
Lässt sich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, die Kirchensteuer können Sie von der Steuer absetzen. Sie ist ebenso wie das Kirchgeld als Sonderausgabe abzugsfähig.
Um die gezahlte Kirchensteuer geltend zu machen, müssen Sie sie in der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben eintragen. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerlast und Sie holen sich auf diese Weise einen Teil der Steuern „zurück“.
Eine eventuelle Erstattung der Kirchensteuer müssen Sie dort ebenfalls eintragen.
Hinweis: Falls Sie Einkünfte durch Kapitalerträge erzielen, wird auf diese ebenfalls Kirchensteuer fällig. Diese Steuer können Sie nicht als Sonderausgabe geltend machen.
Wie können Sie als Selbstständiger aus der Kirche austreten?
Um die Kirchensteuer nicht mehr zu bezahlen, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie müssen aus der Kirche austreten. Dafür müssen Sie in Ihrer Stadt zum Amtsgericht, Kreisgericht oder Standesamt gehen. Nehmen Sie Ihren Ausweis mit und füllen Sie das Formular zum Kirchenaustritt vor Ort aus.
In einigen Gemeinden kostet der Kirchenaustritt Gebühr – fällig werden zwischen 25 und 100 Euro, die Sie vor Ort zahlen müssen. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung über Ihren Kirchenaustritt, die Sie gut aufbewahren sollten. Sie dient Ihnen als Nachweis, dass Sie nicht mehr zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet sind.
Der Austritt aus der Kirche gilt dann in der Regel ab dem nächsten Monat oder dem Monat darauf.
Gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt: Was gilt bei der Kirchensteuer?
Wenn Sie verheiratet sind und steuerlich gemeinsam veranlagt sind, dann gibt es im Hinblick auf die Kirchensteuer Besonderheiten. Unterschieden wird zwischen Partnerschaften, in denen beide Partner dieselbe Konfession haben, Partnerschaften mit unterschiedlichen Konfessionen sowie Partnerschaften mit unterschiedlichem Glauben.
Konfessionsgleiche Partnerschaft
Gehören beide Partner derselben Konfession an, also sind zum Beispiel beide ein Mitglied der katholischen Kirche, dann bemisst sich die Höhe der Kirchensteuer anhand der gemeinsamen Steuerlast.
Konfessionsverschiedene Partnerschaft
Gehört ein Partner der evangelischen und ein Partner der katholischen Kirche an, dann sind ebenfalls beide Partner kirchensteuerpflichtig. Für die Berechnung wird der sogenannte Halbteilungsgrundsatz herangezogen. Somit berechnet sich die Kirchensteuer aus der Hälfte der gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage und jede Kirche erhält jeweils 50 Prozent. In Bayern gilt der Halbteilungsgrundsatz nicht. Die Steuer wird dort auf Basis der einzelnen Steuerpflicht der beiden Ehepartner abgeführt.
Glaubensverschiedene Partnerschaft
Gehört nur einer der beiden Partner einer Kirche an, die in Deutschland Steuern erheben darf, so wird auch nur von diesem Partner Kirchensteuer erhoben. Das geht entweder über die fiktive Aufteilung der Einkünfte je nach Einkommen, wenn beide ähnlich verdienen oder über das Kirchgeld.
Dieses kann vom nicht- oder geringer-verdienenden Partner erhoben werden, wenn dieser das Kirchenmitglied ist. Es basiert auf dem zu versteuernden jährlichen Einkommen und ist in einer Tabelle zwischen 96 Euro und 3.600 Euro gestaffelt. Das Finanzamt setzt bei der Berechnung entweder die Kirchensteuer oder das Kirchengeld an – je nachdem, welcher Betrag der höhere ist.
Exkurs: Welche Steuern müssen Selbstständige in Deutschland noch bezahlen?
Die Kirchensteuer ist nicht die einzige Abgabe, die Selbstständige in Deutschland leisten müssen. Weitere Steuern, die in der Selbstständigkeit auf Sie zukommen können, sind:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Körperschaftssteuer
- Umsatzsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Gewerbesteuer
Einige Steuern wie zum Beispiel die Körperschaftssteuer betreffen nur juristische Personen, keine natürlichen Personen. Damit sind Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften gemeint. Haben Sie zum Beispiel für Ihr Unternehmen eine GmbH als Unternehmensform angemeldet, so unterliegt der Gewinn dieser GmbH der Körperschaftssteuer.
Gewerbesteuer müssen Sie erst ab einem Jahreseinkommen von 24.500 Euro bezahlen. Darunter oder wenn Sie Freiberufler sind, fällt sie für Sie nicht an. Auch für die anderen Steuern gibt es weitere Besonderheiten, mit denen Sie sich gegeben Ihrer persönlichen Umstände beschäftigen müssen. Mittels einer jährlichen Steuererklärung legt das Finanzamt Ihre Abgaben fest.
FAQ: Kirchensteuer als Selbstständiger
Die Kirchensteuer ist nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein emotionales Thema. Rund um diese Steuerabgabe gibt es viele Fragen: