Elektrofahrzeug als Dienstwagen: Vorteile für Arbeitgeber
- Elektrofahrzeug als Dienstwagen: Welche Probleme gibt es?
- Elektrofahrzeug als Dienstwagen: Wie müssen Arbeitnehmer die Privatnutzung versteuern?
- Wann lohnt sich das Fahrtenbuch für Arbeitnehmer und was bedeutet es für Arbeitgeber?
- Wer bezahlt den Strom für den elektrischen Dienstwagen und wie wird er abgerechnet? 4 Wege für Arbeitgeber
- Welche Vorteile bietet die Installation einer Wallbox bei Ihren Mitarbeitern?
- Elektrofahrzeug als Dienstwagen: Ja oder Nein?
- Welche Elektrofahrzeuge sind als Dienstwagen geeignet?
- Fazit: Lohnt sich ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen?
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Elektrofahrzeug
Elektrofahrzeug als Dienstwagen: Welche Probleme gibt es?
Als es noch keine Elektrofahrzeuge als Dienstwagen gab, war es für die Unternehmen einfacher. Der Mitarbeiter erhält ein Fahrzeug, versteuert bei Privatnutzung einen geldwerten Vorteil in Höhe von 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Autos oder führt ein Fahrtenbuch. Für das Tanken gab es eine Tankkarte, die Arbeitgeber ebenfalls von der Steuer absetzen konnten.
Mit den Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen sind neue Regelungen hinzugekommen, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Nun tanken Mitarbeiter nicht mehr nur an der Tankstelle, sondern wollen an der heimischen Steckdose ihr Fahrzeug aufladen – doch wer übernimmt die Stromkosten? Und welche staatlichen Subventionen erhalten Arbeitgeber beim Kauf von Elektrofahrzeugen? Und wie müssen Mitarbeiter die Privatnutzung versteuern?
Elektrofahrzeug als Dienstwagen: Wie müssen Arbeitnehmer die Privatnutzung versteuern?
Die aktuelle Regelung der Versteuerung von Dienstfahrzeugen für die Privatnutzung, die zwischen dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden, sieht wie folgt aus:
- Reine Elektroautos, die als Firmenwagen genutzt werden, und die unter 60.000 Euro kosten, müssen mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als ein geldwerter Vorteil versteuert werden.
- Kostet der reine Elektro-Dienstwagen über 60.000 Euro, müssen 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises, der die Bemessungsgrundlage ist, versteuert werden.
- Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge werden mit 0,5 Prozent versteuert, wenn die Elektro-Reichweite mindestens 40 Kilometer beträgt. Ab 2022 müssen es 60 Kilometer sein, ab 2025 80 Kilometer und pro Kilometer ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 Gramm.
Ganz konkret sieht das folgendermaßen aus: Bei einem reinen Elektroauto für 40.000 Euro werden 100 Euro (0,25 Prozent von 40.000 Euro) auf das monatliche zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Bei 0,5 Prozent sind es bei einem Fahrzeug im Wert von 40.000 Euro 200 Euro, die dem Einkommen hinzugerechnet werden und die der Arbeitnehmer versteuern muss.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch für Arbeitnehmer und was bedeutet es für Arbeitgeber?
Viele Arbeitnehmer finden die pauschale Versteuerung einfach, da sie so kein Fahrtenbuch führen und nicht drüber nachdenken müssen, wie viel sie fahren. Auch für Arbeitgeber ist die pauschale Versteuerung leichter, da sie keine Fahrtenbücher auswerten müssen.
Für Arbeitnehmer kann es sich aber unter Umständen lohnen auf einem Fahrtenbuch zu bestehen, falls der Dienstwagen nur selten für private Fahrten genutzt wird. Schließlich kann es dann günstiger sein, selbst bei einer geringen Versteuerung von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Auch wenn der Dienstwagen nur für kurze Strecken genutzt wird, kann sich diese Art der Versteuerung lohnen. Für Arbeitgeber ist sie jedoch mit mehr Aufwand verbunden.
Wer bezahlt den Strom für den elektrischen Dienstwagen und wie wird er abgerechnet? 4 Wege für Arbeitgeber
Ein großer Punkt, der viele Unternehmen noch davon abhält, Elektrofahrzeuge als Dienstwagen für die Mitarbeiter bereitzustellen, ist der Strom. Schließlich müssen die Fahrzeuge auch geladen werden. Als Arbeitgeber haben Sie 4 Möglichkeiten:
- Installieren Sie Ladestationen auf Ihrem Betriebsgelände: Das senkt die Betriebskosten Ihrer Firmenwagenflotte im Vergleich zur Übernahme von Benzinkosten. Die Kraftstoffpreise steigen gerade stark – Strom ist günstiger. Außerdem vermeiden Sie mit eigenen Ladesäulen auf Ihrem Betriebsgelände, dass Mitarbeiter auf Ladesäulen außerhalb Ihres Betriebsgeländes zurückgreifen müssen, die zum Teil hohe Gebühren pro geladene Kilowattstunde aufrufen. Nicht nur für dienstliche Fahrten, sondern auch für ihre privaten Fahrten können Mitarbeiter ihre Fahrzeuge so ganz bequem auf dem Betriebsgelände laden, während sie im Büro ihrer Arbeit nachgehen. Für Ihre Mitarbeiter liegt der Vorteil darin, dass der Strom nicht als geldwerter Vorteil angesehen wird und es außerdem keinen Höchstbetrag gibt. Diese Zusatzleistung wird von Ihren Mitarbeitern wertgeschätzt und stellt eine indirekte Gehaltserhöhung dar.
- Geben Sie Ihren Mitarbeitern eine Tankkarte: Mit einer Tankkarte, die auch an Ladesäulen einsetzbar ist, können die Kosten für den geladenen Strom einfach abgerechnet werden. Da der Ausbau des Ladesäulennetzwerks in Deutschland gerade massiv voranschreitet, haben Ihre Mitarbeiter insbesondere in Städten mehr und mehr Möglichkeiten, ihre Dienstfahrzeuge zu laden.
- Strom aus der Steckdose abrechnen: Lädt der Mitarbeiter den Firmenwagen über eine heimische Steckdose, kann er den Strom mit dem Arbeitgeber abrechnen und bekommt ihn steuerfrei erstattet. Dafür braucht es jedoch genaue Nachweise, was sich bei normalen Haushaltssteckdosen als schwierig entpuppt. Ein separater Stromzähler für die Steckdose in der Garage oder am Carport kann helfen, diese Kosten zu dokumentieren. Alternativ kann der Mitarbeiter den Strom selbst bezahlen und diese Kosten erfassen und absetzen, denn sie mindern den geldwerten Vorteil des Fahrzeugs. Je teurer ein Fahrzeug ist, desto lohnender kann diese Variante sein, insbesondere für Plug-In-Hybrid-Fahrer, die viel fahren und ihr Auto zuhause aufladen. Eine Möglichkeit ist, dem Mitarbeiter eine monatliche Pauschale zur Verfügung zu stellen, für das Laden des Fahrzeugs zuhause. Dies stellt eine praktikable Alternative zur Einzelabrechnung dar, die mit Aufwänden verbunden ist. Kann der Mitarbeiter dann höhere Kosten nachweisen, so kann ihm die Erstattung statt der Pauschale gewährt werden.
- Wallbox installieren: Wenn Sie bei Ihrem Mitarbeiter einen eigenen Ladepunkt, also eine sogenannte Wallbox, installieren lassen, fördert der Staat diese Errichtung mit 900 Euro. Davon profitieren Sie als Arbeitgeber. Entscheidende Voraussetzung ist, dass Ökostrom genutzt wird. Da gerade viele Firmen ihre Dienstwagen-Flotten auf Elektrofahrzeuge umstellen, sind die Wartezeiten sowohl bei den Wallbox-Lieferanten als auch bei Elektrikern lang.
Welche Vorteile bietet die Installation einer Wallbox bei Ihren Mitarbeitern?
Eine Wallbox zu installieren, sodass Ihre Mitarbeiter zuhause laden können, ist die einfachste Form, wie die Autos sowohl zu jederzeit geladen werden können und der Strom rechtssicher abgerechnet werden kann. Das sind die Vorteile:
- Sie zahlen nur den Strom, der tatsächlich für das Aufladen des Firmenfahrzeugs benötigt wurde.
- Sie erhalten einen Überblick darüber, wie viel Strom ein Mitarbeiter lädt und welche CO2-Einsparungen dies bedeutet. Diese können Sie dann in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht vermerken.
- Die Abrechnung kann zentral und übersichtlich erfolgen.
- Wenn Ihre Mitarbeiter eine eigene Wallbox zuhause haben, motiviert sie das elektrisch zu fahren. Insbesondere bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen sparen Unternehmen auf diese Weise Geld, da die Mitarbeiter weniger Kraftstoff tanken.
- Die Wallbox kann Ladesäulen am Arbeitsplatz überflüssig machen.
- Das Finanzamt erhält dank der Wallbox eine rechtssichere Abrechnung des geladenen Stroms.
Die Wallbox ist in der Regel eine Leihgabe des Arbeitgebers. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, muss sie zurückgegeben werden. Bekommt der Mitarbeiter sie vom Arbeitgeber geschenkt, muss sie als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Für welche Variante Sie sich entscheiden, hängt von den persönlichen Gegebenheiten Ihrer Firma ab. Am praktikabelsten für Ihre Mitarbeiter kann eine Kombination aus verschiedenen Wegen sein
Elektrofahrzeug als Dienstwagen: Ja oder Nein?
Lange Zeit galten Elektrofahrzeuge als unpraktikabel und boten sich daher nicht als Dienstfahrzeug an. Das hat sich geändert und das Thema E-Mobility befindet sich in einer rasanten Entwicklung. 2020 markierte den Durchbruch für Elektrofahrzeuge in Europa. Bei den Herstellern rollen immer mehr reichweitenstarke Elektro- sowie Hybridautos vom Band und auch der Ladesäulen-Ausbau wird in Deutschland flächendeckend vorangetrieben:
- Auswahl an Nutzfahrzeugen: Im Dienstleistungssektor war die Auswahl an Elektrofahrzeuge lange Zeit klein, nun werden es aber immer mehr: Optionen sind der Renault E-Kangoo, der E-Ducato von Fiat, der E-Jumpy von Citroen, der E-Vito und E-Sprinter von Mercedes, E-Expert von Peugeot oder der e-Crafter von VW. Mit Reichweiten von bis zu 316 Kilometern sind die Autos zudem auch praktikabel geworden.
- Ladedauer: Die lange Ladedauer war ebenfalls ein häufiges Argument gegen Elektrofahrzeuge. Mittlerweile gibt es aber Autos wie den Hyundai IONIQ 5, der in 18 Minuten 80 % des Akkus auflädt oder anders gesagt in fünf Minuten 100 Kilometer Reichweite aufladen kann. So können auch lange Strecken ohne große Verzögerung bewältigt werden.
- Hohe Anschaffungskosten: Ein Punkt, der gegen Elektrofahrzeuge spricht, sind die hohen Anschaffungskosten. Elektroautos sind teuer und sowohl die staatlichen Subventionen als auch die Ersparnis von Stromkosten gegenüber Benzin ist selbst bei hohen Benzinpreisen nur schwer zu amortisieren.
- Hohe Betriebskosten: Nicht nur die Anschaffung, sondern auch der Unterhalt eines Elektrofahrzeuges kann teuer sein. Dies gilt vor allem auch in Bezug auf die Versicherungsprämien, die regelmäßig für das Elektrofahrzeug fällig werden und bei einigen Versicherern mehr kosten können als die Versicherung für ein Kraftstofffahrzeug.
- Lange Lieferdauer: Viele Hersteller waren nicht auf den Ansturm vorbereitet, den die staatlichen Subventionen für Elektrofahrzeuge auslösen würden. Wartezeiten liegen derzeit bei vielen Modellen bei zwei bis 14 Monaten. Aufgrund der Chipkrise gibt es jedoch auch bei herkömmlichen Neuwagen Lieferengpässe, weshalb es gilt, abzuwägen, ob das Warten auf das E-Auto sich nicht doch lohnt.
Welche Elektrofahrzeuge sind als Dienstwagen geeignet?
Immer mehr Hersteller haben in jeder Fahrzeugkategorie mindestens ein elektrisches Fahrzeug zur Auswahl, was es Ihnen leichter machen dürfte, sich zu entscheiden. Die Zeiten, in denen es nur eine Handvoll Elektroautos gab, sind vorbei.
Zu den am meisten verkauften Elektroautos zählen der Tesla Model 3, der weltweit erfolgreich ist, der Renault Zoë, der in Europa sehr beliebt ist sowie der VW ID.3. Bei der Auswahl, die es mittlerweile auf dem Markt gibt, können Sie aus vielen Fahrzeugen wählen und die Vor- und Nachteile abwägen. Entscheidend sind die Reichweite, die Ladedauer sowie natürlich die Kosten.
Tipp: Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern mittlerweile nicht nur Elektroautos, sondern auch E-Bikes an. Das kann eine praktische Option für Mitarbeiter sein, die nicht so weit weg wohnen und ist für Sie außerdem günstiger als die Anschaffung eines Autos. Der Zufriedenheitsgewinn beim Mitarbeiter ist zudem gegeben.
Bedenken Sie, dass die Umstellung auf Elektrofahrzeuge einen erheblichen Imagegewinn bedeutet. Das gilt besonders dann, wenn die eigene Zielgruppe umweltbewusst ist und der Imagefaktor somit einen hohen Wert hat. Dieser Imagegewinn lässt sich zwar nur schwer in Zahlen einkleiden, kann sich aber positiv auf den Gesamteindruck des Unternehmens in der öffentlichen Wahrnehmung auswirken.
Fazit: Lohnt sich ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen?
Als Arbeitgeber profitieren Sie von staatlichen Subventionen sowie einem Image-Gewinn und Ihre Mitarbeiter profitieren von Steuervergünstigungen bei der privaten Nutzung: Elektrofahrzeuge als Dienstwagen werden immer beliebter, schließlich müssen nur 0,25 Prozent bzw. 0,5 Prozent bei Hybridautos vom Bruttolistenpreis versteuert werden. Eine Regelung für die Übernahme der Stromkosten können eine Wallbox, eine Tankkarte oder Ladesäulen auf dem Firmengelände sein – oder eine Kombination aus allem.
Mit der neuen Regierung könnte Schluss sein mit den Steuervorteilen für Plug-In-Fahrer, die Vorteile für Elektroautos bleiben aber. Die Auswahl an Fahrzeugen ist mittlerweile so groß, auch im Nutzfahrzeugbereich, sodass Sie in jeder Fahrzeugkategorie fündig werden.