E-Auto: Stromkosten ermitteln und richtig verbuchen
Stromkosten des Elektroautos im Betriebsvermögen ermitteln und verbuchen
Sie müssen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Sie die Stromkosten, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden, in zutreffender Höhe ermitteln können, damit Sie sie auf das Konto „Laufende Kfz-Betriebskosten“ (4530 im SKR 03 oder 6530 im SKR 04) buchen können.
Beispiel: Sie haben im Januar 2024 ein reines Elektrofahrzeug als Firmenwagen erworben. Sie laden das Fahrzeug abends, wenn Sie nach Hause kommen, in Ihrer privaten Garage auf, damit es für den Tag genug Energie zur Verfügung hat. Sie haben dafür im Jahr 2024 Stromkosten von 800 € zuzüglich 152 € Umsatzsteuer ermittelt, die Sie über Ihre normale Stromrechnung von Ihrem privaten Konto bezahlt haben.
Dann buchen Sie wie folgt:
SKR 3 | ||||||
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4530 | Laufende Kfz-Betriebskosten | 800,00 € | ||||
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 152,00 € | an | 1890 | Privateinlagen | 952,00 € |
Wenn Sie mit Steuerschlüssel buchen:
904530 | PKW | 952,00 € | an | 1890 | Privateinlagen | 952,00 € |
SKR 4 | ||||||
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6530 | Laufende Kfz-Betriebskosten | 800,00 € | ||||
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 152,00 € | an | 2180 | Privateinlagen | 952,00 € |
Wenn Sie mit Steuerschlüssel buchen:
906530 | PKW | 952,00 € | an | 2180 | Privateinlagen | 952,00 € |
So ermitteln Sie den Verbrauch und die Kosten Ihres Elektrofahrzeugs
Prinzipiell ermitteln Sie für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug Ihre Kfz-Kosten nicht anders als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Abschreibungen, Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. können Sie anhand der ausgestellten Rechnungen ermitteln.
Lediglich die Stromkosten lassen sich schwieriger ermitteln als die Kraftstoffkosten bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, denn Sie haben keine Tankquittung, mit der Sie den Verbrauch problemlos nachweisen können.
Laden Sie Ihr Fahrzeug an einer fremden Ladestation, erhalten Sie dafür eine Rechnung. Buchen Sie die Kosten wie die Benzinkosten auf das Konto „Laufende Kfz- Betriebskosten“.
3 Möglichkeiten zur Ermittlung des Stromverbrauchs Ihrer Elektroautos
Laden Sie Ihr Fahrzeug wie im obigen Beispiel in Ihrer privaten Garage, können Sie den Stromverbrauch auf 3 verschiedene Arten ermitteln:
Variante 1:
- Sie ermitteln den Stromverbrauch anhand der technischen Daten und der zurückgelegten Kilometer rechnerisch.
Variante 2:
- Nachdem Sie das Fahrzeug angeschafft haben und es in Ihrer Garage laden, steigt Ihr Stromverbrauch. Die gegenüber dem bisherigen Stromverbrauch gestiegenen Kosten ordnen Sie dem Fahrzeug zu.
- Nachteil dieser Methode: Es lässt sich nicht nachvollziehen, ob eventuell ein verändertes Verbrauchsverhalten die Ursache für den gestiegenen Stromverbrauch ist. Hier hat das Finanzamt einen Ansatzpunkt, die von Ihnen geltend gemachten Kosten anzuzweifeln.
Variante 3:
- Die beste Lösung ist, wenn Sie in Ihrer Garage eine Ladestation anbringen und zugleich einen eigenen Stromzähler installieren. Die Kosten dafür sind übrigens als Betriebsausgabe abziehbar. Stellt das Energieunternehmen eine einheitliche Rechnung, teilen Sie die Kosten anhand des Verbrauchs auf.
Wie Sie die Fahrten zur Ladestation steuerlich einordnen
Damit ein Elektrofahrzeug sinnvoll genutzt werden kann, ist es meist erforderlich, es über Nacht aufzuladen. Oft geschieht das bei Fahrzeugen, die auch privat gefahren werden, beim Unternehmer zu Hause.
Damit stellt sich die Frage, ob dadurch aus einer Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte, die nur mit dem reduzierten Kilometersatz von 0,30 € pro Entfernungskilometer abziehbar ist, eine betriebliche Fahrt wird, deren Kosten voll abziehbar sind.
Beispiel: Sie kaufen am 1.4.2024 ein Hybridfahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh. Sie fahren damit auch privat. Die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Betriebsstätte beträgt 8 km. Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs beträgt 44.310 €. Sie fahren das Fahrzeug zu 65 % betrieblich und zu 35 % privat. Wie hoch ist die unentgeltliche Wertabgabe für April 2024 nach der 0,03-%-Methode, wenn Sie 20 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte unternommen haben?
Lösung: Entsprechend der nachfolgenden Tabelle können Sie für die Ermittlung des Privatanteils den Bruttolistenpreis um (16 kWh x 300 s/kWh =) 4.800 € mindern. Der auf volle 100 € gerundete Bruttolistenpreis, der zugrunde zu legen ist, beträgt (44.310 €– 4.800 € =) 39.500 €. Rechnen Sie dann wie folgt:
reduzierter Bruttolistenpreis 39.500 € x 0,03 % x 8 km = 94,80 €
– Entfernungspauschale: 8 km x 20 Fahrten x 0,30 €= –48,00 €
= nicht abziehbare Kosten 46,80 €
Buchen Sie wie folgt:
SKR 03 | ||||||
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1880 | Unentgeltliche Wertabgaben | 46,80 € | an | 4680 | Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) | 46,80 € |
SKR 04 | ||||||
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2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 46,80 € | an | 6690 | Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) | 46,80 € |