Steuern im Unternehmen: Steuerarten & steuerliche Belastung

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Wer sich selbstständig macht, ein Unternehmen kauft oder zum Geschäftsführer bestellt wird, muss sich früher oder später mit dem Thema Unternehmenssteuern auseinandersetzen. Doch welche Steuerarten gibt es? Und welche Steuern muss ein Unternehmen bezahlen? Von den Ertragssteuern über Verbrauchssteuern bis hin zu Substanzsteuern und der Lohnsteuer: Im Folgenden erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen zu Steuern im Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Unternehmenssteuern?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, welches Gewinne durch seine Marktaktivitäten erzielt, dazu verpflichtet, eben diese Gewinne auch zu versteuern. In Deutschland gibt es jedoch keine Unternehmenssteuer im eigentlichen Sinne. Der Begriff steht stellvertretend für viele verschiedene Steuerarten, die Unternehmen an das Finanzamt abführen müssen. Dazu zählen beispielsweise die Gewerbesteuer, Unternehmenssteuer und Körperschaftsteuer. 

Welche dieser Steuern anfallen, hängt stets von der Unternehmens- und Rechtsform ab. Es gibt jedoch keine Unternehmensform, bei der Selbstständige keine Steuern zahlen müssen. Die Besteuerung von Unternehmen wird in einzelnen Gesetzen der jeweiligen Steuern geregelt.

Zuständig für die Verwaltung von Finanzen und Steuern ist meist das Finanzmanagement und Controlling eines Unternehmens, welches sich unter anderem auch mit Rechnungen, Abschreibungen, Reisekosten, Mahnungen und den laufenden Personal- und Betriebskosten auseinandersetzt. Auch die Buchhaltung – als Teil des Finanzmanagements – setzt sich täglich mit den verschiedenen Steuerformen auseinander.

Welche Steuerarten gibt es?

Die gesamte Steuerbelastung – in der Praxis Unternehmenssteuern genannt – setzen sich aus drei verschiedenen Steuerarten zusammen. Diesen wiederum werden die jeweiligen Steuern zugewiesen:

  • Ertragssteuern: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer
  • Verbrauchssteuern: Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer
  • Substanzsteuern: Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer

Alle Abgaben, die Unternehmer für den Betrieb, die Erfolge und Erträge ihrer Organisation machen müssen, werden vom Finanzamt verwaltet und dem Staat, Land oder der Kommune zugeführt. So ist beispielsweise die Gewerbesteuer eine Steuerform, die zuständige Stadt, die Gemeinde oder Kommune erhebt und erhält.

Andere und spezielle steuerliche Aspekte wie die Versteuerung eines Firmenwagens spielen in der allgemeinen Betrachtung der Unternehmensbesteuerung keine Rolle. Falls hier jedoch ein Informationsbedarf besteht, sehen Sie sich gern die folgenden Artikel zum Thema Firmenwagen an:

Welche Steuern umfassen Ertragssteuern?

Ertragssteuern werden auf die Erträge einer Organisation innerhalb einer bestimmten Zeitperiode, also den Vermögenszuwachs, erhoben. 

Zu den Ertragssteuern zählen die Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Während die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer jeder Unternehmer bezahlen muss, gibt es bei den anderen beiden Arten Ausnahmen.

Was ist die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer?

Grundlage für diese Form der Ertragssteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Je nach Rechtsform unterscheidet sich die Bezeichnung. Einzelunternehmen (auch Freiberufler) und Personengesellschaften (beispielsweise OHG oder GbR) zahlen über ihre Gesellschafter oder Inhaber Einkommensteuer (ESt).

Einkommensteuersätze beginnen bei 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt in Deutschland im Jahr 2022 bei 42 Prozent. Diese Summe wird für alle fällig, deren zu versteuerndes Einkommen über 58.597 Euro liegt. Darüber gibt es nur noch eine weitere Abstufung: Der Höchststeuersatz / Reichensteuersatz für Einkommen ab 277.826 Euro liegt bei 45 Prozent.

Körperschaftsteuer (KSt) wird von juristischen Personen – den sogenannten Körperschaften – gezahlt und bildet das Pendant zur Einkommensteuer. Sie ist beispielsweise für eine GmbH oder AG fällig und beträgt 15 Prozent. Grundlage bildet das Körperschaftsteuergesetz.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag ist eine viel diskutierte Abgabe, die mit einer Reform 2021 durch eine massive Erhöhung der Freibeträge (beispielsweise bei Einzelveranlagung von 972 auf 16.956 Euro) entkräftet wurde. Diese Steuerform wurde anlässlich der deutschen Einheit Anfang der 1990er-Jahre eingeführt.

Der meist nur „Soli“ genannte Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Steuer, die Sie zahlen müssen. Für die Körperschaftsteuer sind es damit stets 0,825 Prozent (15 Prozent * 5,5 Prozent), bei der Einkommensteuer variiert der Soli – deren Steuersatz hängt schließlich vom Einkommen ab.

Was ist die Gewerbesteuer?

Alle Unternehmer und Firmen, die nicht als Freiberufler beziehungsweise freiberuflich gelten, müssen Gewerbesteuer (GewSt) zahlen. Diese errechnet sich aus dem Steuermessbetrag, dem fixen Prozentsatz von 3,5 Prozent und einem individuellen Faktor zur Gewerbesteuerberechnung, der von den jeweiligen Kommunen erhoben wird. Dieser Satz wird Gewerbesteuer-Hebesatz genannt.

Je nach Region variiert dieser stark. So liegt er beispielsweise im baden-württembergischen Ehingen (Donau), einer kleinen Stadt in der Nähe von Stuttgart, bei 330 – in Berlin hingegen bei einer Höhe von 410. Den 2022 geringsten Hebesatz finden Sie in Brandenburg und Thüringen, genauer gesagt in den Gemeinden Zossen und Langenwolschendorf. Dort liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz bei lediglich 200. Den höchsten Hebesatz mit 600 erhebt die Gemeinde Wettlingen in Rheinland-Pfalz 

Grundlage der Berechnung für die Gewerbesteuer ist der Gewinn, den ein Unternehmen innerhalb eines Kalenderjahres erwirtschaftet. Hierbei gibt es Freigrenzen für Einzelunternehmer und Personengesellschaften: Erst alle Gewinn-Beträge über einer Höhe von 24.500 Euro sind gewerbesteuerpflichtig.

Die Regelungen rund um die Besteuerung durch die Gewerbesteuer finden Sie im Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Welche Steuern umfassen Verbrauchssteuern?

Verbrauchssteuern sind indirekt, da sie nur auf bestimmte Dienstleistungen und Waren anfallen. Zu ihnen zählen die Umsatzsteuer und die Grunderwerbssteuer. Theoretisch sind auch Energiesteuern und Stromsteuern zugehörig. Diese werden jedoch in der Regel nicht separat als Unternehmenssteuer betrachtet.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) ist die vermeintlich bekannteste Unternehmenssteuer. Sie fällt auf alle verkauften Produkte, Waren und Dienstleistungen an und beträgt aktuell laut Umsatzsteuergesetz (UStG) 19 Prozent. Dies gilt jedoch nur für Leistungen und Produkte, die innerhalb Deutschlands erbracht respektive verkauft werden.

Unternehmern profitieren vom Vorsteuerabzug, da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist. Gezahlte Umsatzsteuer (auch Vorsteuer) erhalten Unternehmen vom Finanzamt zurück. In der Praxis wird gezahlte (Vorsteuer) mit erhobener Umsatzsteuer verrechnet und lediglich die Differenz wird als Unternehmensbesteuerung an das Finanzamt abgeführt.

Wer gemäß § 19 UStG unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen. In diesem Fall können Sie als Unternehmern jedoch auch nicht vom Vorsteuerabzug profitieren.

Wichtig: Unternehmen müssen zudem eine Umsatzsteuer-IdNr. beantragen und sollten die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer regelmäßig prüfen lassen.

Was ist die Grunderwerbssteuer?

Kaufen Sie als Unternehmer ein Grundstück zur gewerblichen Nutzung, fällt Grunderwerbssteuer (GrESt) an. Diese ist eine vom jeweiligen Land erhobene Steuer, die auch an Kommunen weitergereicht werden kann.

Je nach Bundesland beträgt die Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 und 5,6 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks. So gilt beispielsweise in Bayern der günstigste Steuersatz von 3,5 Prozent, während Sie in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent bezahlen müssen.

Welche Steuern umfassen Substanzsteuern?

Zu den Substanzsteuern zählen alle Unternehmenssteuern, die auf den Besitz von Vermögensgegenständen anfallen. Dazu zählen primär die Grundsteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer (GrSt) ist im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt und wird auf betrieblich genutzte Grundstücke erhoben. Sie wird von der Kommune erhoben und hängt vom entsprechenden Hebesatz der Gemeinde, Stadt oder Kommune ab.

Was sind die Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Einige private Steuern wie die Einkommensteuer finden sich auch im betrieblichen Kontext wieder, andere wie die Kirchensteuer nicht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbSt) kann auch für Unternehmen relevant werden. Dann gelten die gleichen Freibeträge, Abgaben und Steuersätze wie für Privatleute.

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer wird fälschlicherweise oft als Unternehmenssteuer bezeichnet. Die Lohnsteuer ist jedoch als Sonderform der Einkommensteuer keine betriebliche Abgabe. Unternehmen sind verpflichtet, einen Teil des Gehalts ihrer Mitarbeiter einzubehalten, um diese ans Finanzamt abzuführen – die Lohnsteuer zahlen technisch also die Angestellten selbst.

Bei Minijobbern kann übrigens eine pauschale Besteuerung der Lohnsteuer erfolgen.

Wie hoch ist die steuerliche Belastung für Unternehmen?

Die durchschnittliche betriebliche Steuerbelastung beträgt in Deutschland rund 30 Prozent. Pauschal lässt sich jedoch nur schwer sagen, mit welcher steuerlichen Belastung bzw. Höhe Sie als Unternehmer rechnen müssen.

Die Höhe der fälligen Besteuerung richtet sich stark nach der Rechtsform der Organisation sowie der Anzahl an Vermögenswerten und grundsätzlich nach erzieltem Umsatz und Gewinn.

Ein Blick über den Tellerrand ins Ausland verrät: Die steuerliche Belastung in Deutschland – zumindest für Kapitalgesellschaften – ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Während im OECD-Raum (38 Staaten, unter anderem USA; Kanada, Australien, Großteil der EU) Deutschland mit durchschnittlich 31,3 Prozent Steuerbelastung die höchste aller OECD-Staaten aufweist, sind beispielsweise Unternehmen deutscher Nachbarländer besser gestellt. In Österreich liegt der durchschnittliche Steuersatz bei rund 25 Prozent, in der Schweiz beispielsweise nur 21 Prozent. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 23,5 Prozent.

Welche Steuern müssen Unternehmen bezahlen?

Je nach Rechtsform zahlen Unternehmen unterschiedliche Steuern. Fast alle Unternehmen sind gewerbesteuerpflichtig – Ausnahmen bilden lediglich freiberufliche Gesellschaften oder Einzelunternehmer.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht, bei welcher Rechtsform Sie mit welchen Steuern rechnen müssen.

Rechts-/UnternehmensformVerbrauchssteuernErtragssteuernSubstanzsteuern
UmsatzsteuerGrunderwerbssteuerEinkommensteuerKörperschaftsteuerSolidaritätszuschlagGewerbesteuerGrundsteuerErbschafts- und Schenkungssteuer
Einzelunternehmen (gewerblich)Ja, außer Kleinunternehmerregelung greift – dann neinBei BedarfJa (Einkommen wird privat versteuert)NeinJa, allerdings privat über das zu versteuernde EinkommenJaBei BedarfBei Bedarf
Einzelunternehmen (freiberuflich) / FreiberuflerJa, außer Kleinunternehmerregelung greift – dann neinBei BedarfJa (Einkommen wird privat versteuert)NeinJa, allerdings privat über das zu versteuernde EinkommenNeinBei BedarfBei Bedarf
Personengesellschaft (gewerblich)

z.B. OHG, KG, GbR
Ja, außer Kleinunternehmerregelung greift – dann neinBei BedarfJa (Einkommen wird als Gesellschafter privat versteuert)**Nein*Ja, allerdings privat als Gesellschafter über das zu versteuernde EinkommenJaBei BedarfBei Bedarf
Personengesellschaft (freiberuflich)

z.B. freiberufliche GbR
Ja, außer Kleinunternehmerregelung greift – dann neinBei BedarfJa (Einkommen wird als Gesellschafter privat versteuert)**Nein*Ja, allerdings privat als Gesellschafter über das zu versteuernde EinkommenNeinBei BedarfBei Bedarf
Kapitalgesellschaft

z.B. GmbH, AG, UG
Ja, außer Kleinunternehmerregelung greift – dann neinBei BedarfNeinJaJaJaBei BedarfBei Bedarf

* Seit kurzem können auch Personengesellschaften wie eine steuerpflichtige Kapitalgesellschaft behandelt werden. Mit dieser Option vermeidet eine Personengesellschaft die Privatversteuerung über ihre Gesellschafter und führt Körperschaftsteuer ab.

** Sind die Gesellschafter der Personengesellschaft keine natürlichen, sondern juristischen Personen, wird keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag fällig.

Eine Ausnahme bildet eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft, beispielsweise eine gGmbH. In einem solchen Fall wäre Ihr Unternehmen von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Zudem müssen gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften nur 7 anstatt 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen.

Welche Steuerregelungen gelten im Ausland?

Sobald Ihr Unternehmen in einem anderen Land sind, gelten andere Steuerregelungen. Die Herausforderung liegt meist in der Doppelbesteuerung. Erzielen Sie beispielsweise Einkünfte in Frankreich, müssen diese dort versteuert werden. Gleichzeitig wird das Einkommen nochmals in Deutschland versteuert. Für diese Fälle bestehen mit den meisten Ländern „Doppelbesteuerungsabkommen“, um die Steuerlast angemessen und gerecht zu halten.

Welche Steuern genau in welchem Land anfallen, ist gänzlich unterschiedlich. Jedes Land hat ein anderes Steuersystem.