So versenden Sie sicher Ihre Schecks

Versenden Sie manchmal einen Scheck per Post? Entscheiden Sie sich dann für ein teures Einschreiben oder einen Wertbrief? Das ist nicht nötig, denn an einem eventuellen Verlust des Schecks trifft Sie keine Mitschuld, nur weil Sie den Scheck mit einem normalen Brief verschickt haben. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. In diesem Beitrag lesen Sie drei Tipps, wie Sie den Versand von einem Scheck sicher gestalten.
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Versenden Sie manchmal einen Scheck per Post? Entscheiden Sie sich dann für ein teures Einschreiben oder einen Wertbrief? Das ist nicht nötig, denn an einem eventuellen Verlust des Schecks trifft Sie keine Mitschuld, nur weil Sie den Scheck mit einem normalen Brief verschickt haben. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. In diesem Beitrag lesen Sie drei Tipps, wie Sie den Versand von einem Scheck sicher gestalten.

Versenden Sie einen Scheck per Post, sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, damit der Scheck nicht in falsche Hände gerät, oder Sie für einen eventuellen Verlust haften müssen.

Tipp 1 für den sicheren Versand von einem Scheck

Verzichten Sie auf einen Briefumschlag mit Sichtfenster, wenn Sie einen Scheck verschicken. Wird der Scheck gestohlen und eingelöst, müssen Sie zumindest für einen Teil des Schadens selbst aufkommen. Es wird Ihnen angelastet, dass der Scheck von außen erkennbar war.

Tipp 2 für den sicheren Versand von einem Scheck

Schreiben Sie “nur zur Verrechnung” auf den Scheck. Damit verhindern Sie zwar nicht, dass der Scheck gestohlen wird, aber der Dieb kann ihn nicht in Bargeld einlösen. Der Einlösungsbetrag muss auf ein Konto gutgeschrieben werden. Sollte das Geld den rechtmäßigen Empfänger nicht erreichen, können Sie herausfinden, wem das Geld von Ihrem Scheck gutgeschrieben wurde. So können Sie gegen den Diebstahl vorgehen.

Tipp 3 für den sicheren Versand von einem Scheck

Am sichersten ist der Postversand eines Orderschecks. Ein Orderscheck lautet im Gegensatz zum Inhaberscheck auf den Namen des Zahlungsempfängers. Die Bank löst einen solchen Scheck nur ein, wenn der Empfänger diesen zusätzlich auf der Rückseite unterschreibt.

Bekommenen Sie selbst einen Orderscheck, sollten Sie vorsichtig mit der Unterschrift sein. Einen unterschriebenen Scheck kann jeder Finder einlösen. Die Unterschrift zeigt der Bank, dass die Person, die den Scheck überbringt, Ihre Erlaubnis hat. Sicherer ist es, wenn Sie auf der Rückseite zu der Unterschrift noch einen Übertragungsvermerk schreiben. Der Übertragungsvermerk sagt aus, an wen das Geld gehen soll:

  •  An Sie selbst: nur zur Gutschrift auf mein Konto
  •  An jemand anders: für mich an die Order von Name