Firmenfahrrad und Steuern: So profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter
- Wie werden Dienstfahrräder steuerlich behandelt?
- Wie werden E-Bikes steuerlich behandelt?
- Entfernungspauschale bei Firmenfahrrad absetzen
- Können Selbstständige ein Firmenfahrrad von der Steuer absetzen?
- Gegenüberstellung: Fahrrad kaufen oder leasen?
- Welche Vorteile hat die Bereitstellung von Diensträdern für Arbeitgeber?
- FAQ zum Firmenrad
Wie werden Dienstfahrräder steuerlich behandelt?
Bei der steuerlichen Behandlung von Firmenrädern ist zunächst die Frage entscheidend, ob das Dienstrad in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird oder das Firmenfahrrad als Gehaltsextra betrachtet wird. Folgende steuerlichen Folgen ergeben sich daraus:
- Dienstrad als Gehaltsumwandlung: Wird ein Fahrrad per Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt, zahlen Angestellte die Monatsraten aus ihrem Bruttolohn. Für die private Nutzung wird der geldwerte Vorteil mit nur noch 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert. Angestellte können durch die Gehaltsumwandlung durch den Steuervorteil bis zu 40 Prozent im Vergleich zum klassischen Kauf eines Fahrrads sparen.
- Firmenrad als Gehaltsextra: Wird ein E-Bike vom Unternehmen als Gehaltsextra zur Verfügung gestellt, übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten für das Fahrrad. Diese Variante ist für Mitarbeitende steuerfrei.
Geldwerter Vorteil beim Firmenfahrrad richtig versteuern
Für die private Nutzung von Fahrrädern muss in vielen Fällen ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Dieser beträgt seit 2020 nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat (zuvor 0,5 Prozent ab 2019 und 1 Prozent bis 2018).
Der geldwerte Vorteil ist Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns und unterliegt der Lohn- und Einkommensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen.
Steuervergünstigung: Wann sind Firmenfahrräder steuerfrei?
Wird das Rad vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt, bleibt der geldwerte Vorteil seit 2019 steuer- und beitragsfrei. Wichtig ist, dass das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und die Nutzung nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erfolgt.
Diese Steuervergünstigung für Fahrräder ist bis Ende 2030 befristet. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass das Bike im Zeitraum 2019 bis 2030 erstmals überlassen wurde. Für den Arbeitnehmer entfallen somit Lohn- und Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil für das Rad. Zusätzlich gilt: Das Rad kann ebenso für private Fahrten genutzt werden.
Wie werden E-Bikes steuerlich behandelt?
Klassische E-Bikes werden steuerlich wie normale Fahrräder behandelt. Für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen, gelten abweichende steuerliche Regelungen.
Info: S-Pedelecs sind schnellere Versionen von Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h. Im Gegensatz zu normalen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h benötigen S-Pedelecs eine Fahrerlaubnis, Versicherungskennzeichen und unterliegen der Helmpflicht.
Für S-Pedelecs gilt: Rechtlich werden sie wie ein E-Auto klassifiziert und versteuert. Seit 01.01.2020 gilt für Sie die 0,25 % Regel für die Versteuerung. Wie bei einem Dienstwagen müssen bei einem S-Pedelec ebenfalls die Kilometer des einfachen Arbeitswegs mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden.
Entfernungspauschale bei Firmenfahrrad absetzen
Die Entfernungspauschale kann nicht nur für ein Auto oder den ÖPNV angesetzt werden. Arbeitnehmer können sie ebenso für Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (erster Tätigkeitsstätte) absetzen. Folgendes ist zu beachten:
- Die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit beträgt einheitlich 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (auch für Fahrten mit dem Fahrrad).
- Für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer gilt seit 2022 eine höhere Pauschale von 0,38 Euro, die man über die Steuer absetzen kann.
- Es wird die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeit zugrunde gelegt. Eine längere Strecke kann bei stichhaltiger Begründung (z. B. verkehrsgünstigere Route) anerkannt werden.
- Die Entfernungspauschale kann maximal für 230 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) pro Jahr angesetzt werden. Als Höchstbetrag können Arbeitnehmer maximal pro Kalenderjahr 4.500 Euro von der Steuer absetzen.
Können Selbstständige ein Firmenfahrrad von der Steuer absetzen?
Für Selbstständige kann ein Fahrrad eine probate Möglichkeit sein, Steuern zu sparen, die eigene Gesundheit zu fördern und CO2 einzusparen.
In der Regel leasen Selbstständige ein Fahrrad oder E-Bike über einen Zeitraum von 36 Monaten. Die monatlichen Raten können vollständig als Betriebsausgabe angesetzt werden. Wird das Fahrrad klassisch per Rechnung gekauft, kann es linear abgeschrieben werden. Die allgemeine Abschreibungsdauer für E-Bikes und Fahrräder ohne Elektrounterstützung beträgt 7 Jahre.
Das Leasing eines Fahrrads hat für Selbstständige zusätzliche Vorteile. Neben der Möglichkeit, alle Kosten für das Dienstrad steuerlich absetzen zu können, entfällt für Leasingobjekte die Bilanzierungspflicht. Wer als Selbstständiger vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die in den Raten enthaltene Umsatzsteuer ebenfalls ansetzen.
Wichtig: Für S-Pedelecs gelten für Selbstständige die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei der Überlassung an Mitarbeiter. Sie werden in der Steuererklärung wie ein E-Auto behandelt und müssen pauschal über die 0,25 Regel abgerechnet werden.
Gegenüberstellung: Fahrrad kaufen oder leasen?
Das Fahrräder aus steuerlicher Sicht lohnend sind, steht außer Frage. Ob man das Fahrrad letztlich kauft oder einen Leasingvertrag abschließt, muss im Einzelfall entschieden werden. Hier sind einige Vor- und Nachteile, die jeweils beachtet werden sollten:
Vorteile Kauf Firmenfahrrad | Vorteile Leasing Firmenfahrrad |
Das Fahrrad ist im sofortigen Besitz des Unternehmens. | Regelmäßige, planbare monatliche Raten. |
Keine laufenden Kosten nach dem Kauf. | Möglichkeit, alle monatlichen Aufwendungen als Betriebsausgabe abzusetzen |
Nachteile Kauf Firmenfahrrad | Nachteile Leasing Firmenfahrrad |
Hohe einmalige Investitionskosten. | Langfristige Verpflichtung zur Ratenzahlung. |
Langjährige Abschreibung. | Eventuell höhere Gesamtkosten als bei einem Einmalkauf. |
Welche Vorteile hat die Bereitstellung von Diensträdern für Arbeitgeber?
Die Bereitstellung eines Dienstrads kann für Arbeitgeber verschiedene Vorteile bieten:
- Mitarbeitermotivation und -Gesundheit: Gesunde Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Fahrrad oder E-Bike fahren, sind produktiver und fehlen seltener. Eine großzügige Regelung für Fährräder, die für die Arbeit genutzt werden, kann die Mitarbeitermotivation und das Employer Branding verbessern.
- Förderung des Umweltbewusstseins: Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit setzen, können ihr Image verbessern. Gleichzeitig können sie ihren Anteil an der Dekarbonisierung der Gesellschaft leisten.
- Nutzung steuerlicher Vorteile: Die Kosten für Dienstfahrräder (Reparatur etc.) sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Zudem können die Kosten für das Leasing des Fahrrads monatlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
- Günstige Übernahme des Dienstrads bei Leasingende: Das Dienstrad kann nach Ende der Leasinglaufzeit in den Besitz des Mitarbeiters übergehen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, das Dienstrad nach Ablauf der Leasingzeit zu einem vorab festgelegten Restwert zu übernehmen. Dieser Restwert beträgt üblicherweise 18 % des ursprünglichen Neupreises des Fahrrads. Entscheidet sich der Mitarbeiter für die Übernahme, zahlt er diesen Restwert direkt an den Leasinganbieter.