
Betriebsprüfung verschieben
- Ist es möglich, eine Betriebsprüfung zu verschieben?
- Wie weit im Voraus wird eine Betriebsprüfung angekündigt?
- Welche Gründe werden für die Verschiebung akzeptiert?
- Wie gehe ich vor, um eine Verschiebung der Betriebsprüfung zu beantragen?
- Wie kann ich mich wehren, wenn die Verschiebung der Betriebsprüfung abgelehnt wird?
- Kann ich eine Betriebsprüfung auch komplett ablehnen?
Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel praxisnah und anhand von Beispielen erklärt. Sie erfahren, welche Gründe für eine Verschiebung der Betriebsprüfung in der Regel akzeptiert werden und wie Sie die Verschiebung professionell und gesetzeskonform kommunizieren.
Ist es möglich, eine Betriebsprüfung zu verschieben?
In Deutschland dürfen Unternehmen unter bestimmten Umständen eine Betriebsprüfung verschieben. Dies liegt unter anderem daran, dass die schriftliche Prüfungsanordnung in der Regel zwei Wochen vor Prüfungsbeginn vom Finanzamt verschickt wird. Erfahren Unternehmen von dem kurzfristigen Termin, haben sie das Recht, einen Antrag auf Terminverschiebung zu stellen. Entscheidend für die Akzeptanz der Terminverschiebung sind triftige, objektiv nachvollziehbare Gründe, dass eine Betriebsprüfung am genannten Termin nicht professionell durchführbar ist.
Finanzämter ordnen Betriebsprüfungen auf Grundlage der Abgabenordnung an. Der § 193 der Abgabenordnung (AO) beschreibt eindeutig, wann und bei welchen Unternehmen eine Betriebsprüfung, die fachlich auch als Außenprüfung bezeichnet wird, durchgeführt werden darf. Bei der Betriebsprüfung untersuchen Betriebsprüfer unter anderem:
- Prüfen wesentlicher steuerlicher Sachverhalte.
- Prüfen der Buchführung und Bilanz
- Prüfen der Steuererklärungen.
- Wesentliche Dokumente und Unterlagen.
Das Ziel der Betriebsprüfung ist eine umfassende Kontrolle aller steuerlich relevanten Punkte. Die Prüfung umfasst meist die letzten drei zusammenhängenden Jahre, kann aber je nach Situation länger oder kürzer sein.
Das Finanzamt verfolgt das nachvollziehbare Ziel, den geplanten Termin zu wahren, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Der Gesetzgeber erkennt jedoch ebenfalls an, dass Unternehmer berechtigte Anliegen haben dürfen, die eine Verschiebung rechtfertigen.
Wie weit im Voraus wird eine Betriebsprüfung angekündigt?
Das Finanzamt kündigt Betriebsprüfungen normalerweise mindestens zwei Wochen vorher schriftlich an. Bei Großbetrieben und Konzernen beträgt die Ankündigungsfrist mindestens vier Wochen. Die Ankündigung sollte idealerweise einen Monat im Voraus geschehen, lässt sich aber mit Zustimmung des Arbeitgebers flexibel gestalten. Bei Verdacht auf Schwarzarbeit erfolgen Betriebsprüfungen auch unangekündigt. Der Hinweis „Der Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“ im Steuerbescheid deutet auf eine mögliche Prüfung hin.
Welche Gründe werden für die Verschiebung akzeptiert?
Ein Antrag auf Verschiebung wird meist nur bei zwingenden Gründen anerkannt. Beispiele für solche Gründe sind:
- Urlaubszeit: Sind der Unternehmer oder der Steuerberater zum geplanten Prüfungstermin im Urlaub, gilt das als legitimer Grund. Es muss im Einzelfall nachweisbar sein, dass der Urlaub langfristig geplant ist.
- Krankheit: Die kurzfristige Erkrankung des Unternehmers, Steuerberaters oder wichtiger Mitarbeiter kann zu einer Verschiebung führen. Ohne die Entscheider im Betrieb kann keine Betriebsprüfung fachlich korrekt durchgeführt werden.
- Terminkonflikte wegen wichtiger Unternehmensaktivitäten: Hochsaisons im Unternehmen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeschäft oder geplante Messetermine zählen oft als ausreichender Grund für eine Verschiebung der Betriebsprüfung.
- Jahresabschluss: Steht in größeren Unternehmen der Jahresabschluss inklusive Inventur an, besteht ebenfalls eine große Chance, dass der Antrag auf Verschiebung der Betriebsprüfung positiv beschieden wird.
- Umbauarbeiten oder Betriebsstörungen: Größere betriebliche Veränderungen, Umbauten oder Neubauten oder andere außergewöhnliche Umstände erschweren die Betriebsprüfung und rechtfertigen somit einen Antrag auf einen neuen Termin. Dieser neue Prüfungstermin sollte jedoch innerhalb eines zeitlich akzeptablen Rahmens liegen.
Wie gehe ich vor, um eine Verschiebung der Betriebsprüfung zu beantragen?
Um die Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, ist es entscheidend, den Antrag auf Verschiebung der Betriebsprüfung sorgfältig vorzubereiten. Die folgenden 5 Punkte sind wichtig:
- Prüfen Sie die Inhalte der Prüfungsanordnung genau. Achten Sie auf Fristen und Vorgaben.
- Liefern Sie überzeugende Gründe, warum der Termin geändert werden muss.
- Schreiben Sie den Antrag formell und fügen Sie wichtige Details hinzu, z. B. Ihre Steuer-ID, das Datum der Prüfungsanordnung und einen neuen Vorschlag für den Termin.
- Schicken Sie den Antrag pünktlich ab und behalten Sie einen Nachweis auf, dass Sie den Antrag versandt haben. Ein Einschreiben mit Rückschein oder der Sendebericht einer Faxnachricht gelten als Nachweis.
- Warten Sie auf die Entscheidung des Finanzamts und die Mitteilung, ob der Antrag akzeptiert wird.
Wie kann ich mich wehren, wenn die Verschiebung der Betriebsprüfung abgelehnt wird?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Ablehnung der Verschiebung der Betriebsprüfung zu wehren.
Hat der Betriebsprüfer die Verschiebung abgelehnt, kann es sinnvoll sein, seinen direkten Vorgesetzten oder den Stellenleiter des Finanzamts anzuschreiben und die Gründe noch einmal offen darzulegen. Bleibt das Finanzamt bei seiner Meinung, bitten Sie das Finanzgericht um Eilrechtsschutz. Die Unterstützung eines Anwalts ist hier ratsam.
Ebenso erfolgversprechend kann die präzise Prüfung der Prüfungsanordnung sein. Ein Fachanwalt für Steuerrecht entdeckt eventuell Fehler, gegen die ein Einspruch eingelegt werden kann. Gleichzeitig kann die Aussetzung der Betriebsprüfung beantragt werden.
Diese Schritte verhindern die Prüfung nicht. Sie können jedoch dazu beitragen, dass ein neuer Termin mit mehr Vorbereitungszeit für die Prüfung gefunden werden kann.
Kann ich eine Betriebsprüfung auch komplett ablehnen?
Eine absolute Ablehnung einer Betriebsprüfung ist nicht möglich, da Betriebsprüfungen gesetzlich vorgesehen sind. Finanzämter und Betriebsprüfer haben das Recht, eine Betriebsprüfung zu terminieren. Allerdings besitzt jedes Unternehmen und jeder Steuerpflichtige Rechte, beispielsweise das Recht auf einen geordneten Ablauf und den Schutz berechtigter Interessen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Prüfungsanordnung und die Terminierung durch einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht im Detail überprüfen zu lassen.