Vorsicht mit den Fremdleistungen bei Ihrer Buchführung
Fremdleistungen sind Finanzbeamten von Grund auf verdächtig. Sie schauen sie sich mit Sicherheit genauer an. Fremdleistungen sind auch eine einträgliche Quelle für Kontrollmitteilungen an andere Finanzämter. Also Vorsicht!
Das gilt für Fremdleistungen
Den Leiharbeitern gegenüber ist durchaus Ihr Unternehmen weisungsberechtigt, wenn Leiharbeiter für Sie arbeiten – nicht der eigentliche Arbeitgeber, bei dem sie also offiziell festangestellt sind.
Tipp: Buchen Sie die Rechnung der Leiharbeitsfirma auf das Konto „Fremdleistungen“.
Darauf sollten Sie achten
Stellen Sie sicher, dass nur „echte“ Fremdleistungen auf dem Konto „Fremdleistungen“ gebucht werden, also beispielsweise auch
- Honorare für freie Mitarbeiter,
- Kosten für einen Büro-Service oder auch etwa
- das Entgelt für eine Reinigungskraft.