Infografik zu den Fristen der Steuertermine 2024 in Deutschland.

Steuertermine 2024 im Überblick – Ein Leitfaden für Unternehmer

Unternehmer haben viele wichtige Aufgaben. Neben der Führung des Unternehmens, dem Ausbau der Geschäftstätigkeit und der Weiterentwicklung der Belegschaft gibt es einen weiteren wichtigen Aspekt, der jeden Unternehmer umtreibt: das korrekte Abführen der Unternehmenssteuern wie Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder Einkommenssteuer. Für Unternehmer in Deutschland ist die Kenntnis der vom Gesetzgeber festgelegten Steuertermine unerlässlich. Fehlende oder verspätete Abgaben können hohe Strafen und Zinsen nach sich ziehen. Dieser Artikel bietet aus diesem Grund einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Steuertermine im Jahr 2024. Von der Gewerbesteuer bis hin zur Körperschaftsteuer finden Sie in der folgenden Abhandlung alle wichtigen Steuertermine, sodass Sie keine Frist verpassen.
Inhaltsverzeichnis

Die Gewerbesteuer – Grundlage und Fristen

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die von Gewerbebetrieben in Deutschland auf ihren Gewerbeertrag gezahlt werden muss. Freiberufler sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben.

Die Zahlung der Gewerbesteuer geschieht durch Vorauszahlungen pro Quartal – mit folgenden Fristen:

Gewerbesteuervoranmeldung Abgabefrist
Q1 2024 15. Februar 2024
Q2 2024 15. Mai 2024
Q3 2024 15. August 2024
Q4 2024 15. November 2024

Neben den Vorauszahlungen ist zudem die Gewerbesteuererklärung abzugeben. Der Stichtag dafür ist der: 2. September 2024

Wie wird die Höhe der Gewerbesteuer berechnet?

Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem individuellen Gewerbeertrag des Unternehmens, der Steuermesszahl von 3,5 % und dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Kommune. Dieser liegt in der Regel zwischen 200 % bis 450 %.

Wichtig: Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wird kein Freibetrag eingeräumt, sodass sie Gewerbesteuer auf ihren gesamten Gewinn zahlen müssen.

Fristen der Umsatzsteuervoranmeldungen 2024

Als Umsatzsteuervoranmeldung bezeichnet man eine regelmäßige Meldung eines Unternehmens an das Finanzamt, mit der bereits entstandene Umsatzsteuer gemeldet und abgeführt wird.

Die Abgabepflicht und Häufigkeit richtet sich nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres.

  • Keine Pflicht zur Abgabe: Unternehmer mit einer Jahresumsatzsteuer unter 1.000 Euro sind von der Voranmeldung befreit.
  • Vierteljährliche Abgabe: Bei einer Zahllast zwischen 1.000 und 7.500 Euro muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Monatliche Abgabe: Alle anderen Unternehmen sind zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

Wichtig: Unternehmensgründer sind in den ersten 2 Jahren ihrer Selbstständigkeit verpflichtet, die Umsatzsteuervorauszahlung monatlich beim Finanzamt einzureichen.

Welche Fristen gelten bei der Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung?

Unternehmen, die von der Dauerfristverlängerung Gebrauch machen, haben einen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung. Eine Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer streckt die Abgabefrist für die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat. Durch diese Verlängerung gewinnen Unternehmen mehr Zeit für die Erstellung und Einreichung ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Im Gegenzug müssen sie eine Sondervorauszahlung leisten, die mit der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet wird.

Monatliche Abgabefristen der Umsatzsteuervoranmeldung 2024

Die Umsatzvorsteueranmeldung muss stets zum 10. des Folgemonats erfolgen. Bei Dauerfristverlängerung haben Sie einen Monat länger Zeit für die Abgabe. Sollte der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fallen, wird der nächste Werktag als Abgabetermin herangezogen.

Abgabefristen ohne Dauerfristverlängerung Abgabefristen mit Dauerfristverlängerung
10. Januar 2024 12. Februar 2024
12. Februar 2024 11. März 2024
11. März 2024 10. April 2024
10. April 2024 10. Mai 2024
10. Mai 2024 10. Juni 2024
10. Juni 2024 10. Juli 2024
10. Juli 2024 12. August 2024
12. August 2024 10. September 2024
10. September 2024 10. Oktober 2024
10. Oktober 2024 11. November 2024
11. November 2024 10. Dezember 2024
10. Dezember 2024 10. Januar 2025

Quartalsweise Abgabefristen der Umsatzsteuervoranmeldung 2024 (bei jährlichem Umsatz unter 600.000 Euro):

Wer quartalsweise seine Umsatzsteuervoranmeldung einreicht, muss sich an folgenden Abgabenterminen orientieren:

Abgabefristen ohne Dauerfristverlängerung Abgabefristen mit Dauerfristverlängerung
10. April 2024 10. Mai 2024
10. Juli 2024 12. August 2024
10. Oktober 2024 11. November 2024
10. Januar 2025 10. Februar 2025

Einkommensteuer – Fristen für Unternehmen und Selbstständige

Die Einkommensteuer in Deutschland ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Einkommensteuer stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Für das Jahr 2021 beliefen sich die Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer auf rund 290 Milliarden Euro.

Selbstständige, beispielsweise Einzelunternehmer oder Freiberufler müssen ihre Einkommensteuer direkt beim Finanzamt entrichten. Kapitalgesellschaften zahlen hingegen Körperschaftssteuer, während Angestellte Lohnsteuer über ihr Bruttogehalt an das Finanzamt entrichten.

Selbstständige und Unternehmen berechnen ihre Einkommensteuer selbst oder beauftragen einen Steuerberater. Sie sind verpflichtet, vierteljährliche Vorauszahlungen zu zahlen und einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom zu versteuernden Einkommen ab, welches sich aus den Einnahmen abzüglich verschiedener Kosten und Freibeträge ergibt.

Wann muss die Einkommensteuererklärung abgegeben werden?

  • Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023: 31.08.2024
  • Für steuerlich beratende Unternehmen verlängert sich die Frist zur Abgabe auf den 30.05.2025.

Termine für die vierteljährlichen Vorauszahlungen Einkommensteuer:

Vorauszahlungen für Einkommensteuer Abgabefrist
Q1 2024 11. März 2024
Q2 2024 10. Juni 2024
Q3 2024 10. September 2024
Q4 2024 10. Dezember 2024

Es ist wichtig, die genannten Fristen für die Vorauszahlungen einzuhalten, um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden. Kann eine Frist zur Zahlung oder zur Abgabe der Einkommensteuererklärung begründet nicht eingehalten werden, kann mit dem Finanzamt eine Fristverlängerung vereinbart werden.

Körperschaftsteuer – die Steuer für Kapitalgesellschaften

Die Körperschaftsteuer in Deutschland ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens und wird durch einen Solidaritätszuschlag von 5,5 % ergänzt.

Körperschaftsteuerpflichtig sind in der Regel alle juristischen Personen. Von der Zahlung der Körperschaftsteuer sind unter anderem politische Parteien, gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie Unternehmen des Bundes befreit.

Wann muss die Körperschaftsteuer abgeführt werden?

Die Abgabe der Körperschaftssteuer erfolgt äquivalent zur Einkommensteuer quartalsweise.

Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer Abgabefrist
Q1 2024 11. März 2024
Q2 2024 10. Juni 2024
Q3 2024 10. September 2024
Q4 2024 10. Dezember 2024

Fristen für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung:

  • Frist für die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung 2023: 31. August 2024
  • Für steuerlich beratende Unternehmen verlängert sich die Frist zur Abgabe auf den 30. Mai 2025.

Grundsteuer – Wichtige Informationen für Immobilienbesitzer

Die Grundsteuer wird auf inländischen Grundbesitz erhoben und ist von jedem Eigentümer zu zahlen. Sie wird jährlich berechnet. Die Zahlung erfolgt jedoch meist in Teilbeträgen und wird direkt von den Gemeinden eingezogen.

Grundsteuer Abgabefrist
Q1 2024 15. Februar 2024
Q2 2024 15. Mai 2024
Q3 2024 15. August 2024
Q4 2024 15. November 2024

Fristen zum Abführen der Lohnsteuer

Arbeitgeber haben die gesetzliche Pflicht, monatlich die Lohnsteuer für ihre Angestellten an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und muss spätestens am 10. des Folgemonats, beispielsweise bis 10. Juli 2024 gezahlt werden.

Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss die Zahlung pünktlich erfolgen. Ansonsten wird automatisch ein Zuschlag in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat fällig. Eine Schonfrist existiert nur für den Zahlungsvorgang, nicht für die Anmeldung. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen bieten Finanzämter die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an.

Abgaben zur Sozialversicherung: Fristen und Termine

Auch die Einhaltung der Fristen zur Anmeldung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sind essenziell. Die Krankenkassen ziehen den Gesamtbetrag ein und verteilen ihn auf die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Diese Beiträge müssen bereits im laufenden Monat angemeldet und abgeführt werden, unabhängig vom Lohnzahlungszeitpunkt. Der Zahlungstermin ist der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats.

Schonfrist bei Steuerterminen: Wie lange?

Als Schonfrist wird von den Finanzämtern eine zusätzliche Kulanzzeit nach Ablauf der eigentlichen Zahlungsfrist definiert. Sie gilt in der Regel drei Tage nach Ablauf der eigentlichen Frist für Überweisungen.

Während der Schonfrist werden keine Säumniszuschläge erhoben, wenn die Zahlung noch eingeht. Sie gilt für verschiedene Steuerarten inklusive der Umsatzsteuer. Die Kombination aus Dauerfristverlängerung und Schonfrist kann Unternehmern erheblich mehr Zeit verschaffen.

Übersicht der Steuertermine 2024

Die folgende Tabelle hilft Ihnen, den Überblick über die Steuertermine 2024 zu behalten und sicherzustellen, dass keine Frist verpasst wird:

Steuerart Abgabefrist 2024
Gewerbesteuer 15. Februar

15. Mai

15. August

15. November
Umsatzsteuervoranmeldung Bis zum 10. des Folgemonats oder individuell nach Anweisung des Finanzamts jährlich oder vierteljährlich:

10. April

10. Juli

10. Oktober

10. Januar
Einkommensteuer Ohne Steuerberater: 31.08.2024

Mit Steuerberater: 30.05.2025
Einkommensteuervorauszahlung 11. März

10. Juni

10. September

10. Dezember
Körperschaftssteuer Ohne Steuerberater: 31.08.2024

Mit Steuerberater: 30.05.2025
Körperschaftssteuervorauszahlungen 11. März

10. Juni

10. September

10. Dezember
Grundsteuer 15. Februar

15. Mai

15. August

15. November
Lohnsteuer Anweisung bis zum 10. des Folgemonats, beispielsweise 10. Juli 2024
Sozialabgaben Bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats