Beitragsbild des Artikels "Privateinlagen". Ein Piktogramm auf der rechten Seite zeigt einen Mann, der sich an einem Computer über Privateinlagen informiert.

Privateinlagen: Was ist das und wann machen sie Sinn?

Praktisch kein Unternehmen kommt ohne sie aus: Privateinlagen. Insbesondere Startups, kleine und mittlere Unternehmen sowie Familienunternehmen gründen sich überhaupt erst aufgrund des Vorhandenseins von Privateinlagen. Sie dienen als Startkapital, decken die ersten Kosten, finanzieren das Wachstum oder helfen dabei, Engpässe zu überbrücken.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zu Privateinlagen in Kürze

  • Definition: Werden private Geld- oder Sachwerte in ein Unternehmen eingebracht, ist die Rede von einer Privateinlage.
  • Höhe: Privateinlagen können in unbegrenzter Höhe erfolgen.
  • Sinn: Mit Privateinlagen können Investitionen getätigt, Startkapital zur Verfügung gestellt oder Engpässe überbrückt werden.
  • Achtung: Privateinlagen müssen Sie im Rahmen einer ordentlichen Buchführung über ein Extrakonto korrekt buchen.

Was sind Privateinlagen?

Werden in ein Unternehmen oder eine Organisation Kapital in Form von Bargeld, Vermögenswerten oder sonstigen Ressourcen eingebracht, ist die Rede von Privateinlagen. Dabei handelt es sich nicht um Mittel, die aus externen Quellen wie zum Beispiel Investitionen oder Krediten stammen, sondern direkt aus dem privaten Vermögen des Unternehmers bzw. Eigentümers.

Welche Formen der Privateinlage gibt es?

Die gängigsten zwei Formen der privaten Einlage sind diese:

  • Bareinlagen/Barmittel
  • Sacheinlagen/Vermögenswerte

Was sind Bareinlagen?

Bei dieser klassischen Form der Privateinlage, bringen Unternehmer Bargeld in ihr Unternehmen ein. Dieses kann als Startkapital, für den Kauf von Betriebsmitteln oder für die Investition in das Unternehmenswachstum genutzt werden.

Beispiel: Um die Entwicklung einer neuen Produktlinie zu fördern, setzt der Eigentümer eines Unternehmens 50.000 Euro aus seinem Privatvermögen ein.

Was sind Sacheinlagen?

Vermögenswerte in das Unternehmen einzubringen, ist eine weitere typische Form der Einlage. Ob Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte oder Wertpapiere, die in das Unternehmen eingebracht werden – stammen diese aus dem Privatbesitz, gelten sie als Privateinlage. Sie können in das Eigenkapital des Unternehmens überführt werden und so für den laufenden Betrieb oder das Unternehmenswachstum genutzt werden.

Beispiel: Sie überführen Ihr privates Auto in das Betriebsvermögen und nutzen es künftig für Dienstfahrten.

Oder: Ihnen gehört eine Immobilie, die Sie künftig als Büro nutzen wollen.

Wer kann Privateinlagen tätigen?

Die Unternehmenseigentümer oder Gesellschafter einer Firma können Privateinlagen tätigen. Allerdings gilt das nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Bei einer GmbH sind Privateinlagen nicht möglich. Denn in einer Kapitalgesellschaft sind keine Privatkonten vorgesehen – und diese braucht man für Privateinlagen oder Privatentnahmen. Gesellschafter einer GmbH tauschen bei Privateinlagen Barmittel oder Sacheinlagen gegen GmbH-Anteile.

Wo werden Privateinlagen gebucht?

In der Buchhaltung muss eine Privateinlage immer gesondert abgebildet werden. Für die richtige Buchung von Privateinlagen benötigen Sie daher unbedingt ein Privatkonto. Dieses sollte ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos sein.

Wichtig: Ein privates Girokonto ist nicht ausreichend.

Im Rahmen einer Personengesellschaft können mehrere Personen jeweils eigene private Verrechnungskonten haben (wenn sie gleichberechtigte Eigentümer und Vollhafter sind), über die sie Privateinlagen und Privatentnahmen buchen.

Mithilfe des Privatkontos sollen alle Kapitalveränderungen, die durch private Einlagen und Entnahmen verursacht sind, übersichtlich festgehalten werden.

Tipp: Achten Sie auf eine lückenlose Buchhaltung, sowohl des Geschäftskontos als auch des Privatkontos, von dem aus Sie eine Privateinlage tätigen. Ungeklärte Einlagen können sonst Misstrauen beim Fiskus erwecken und Zweifel an Ihren Betriebseinnahmen sowie der korrekten Verbuchung von Privatentnahmen aufkommen lassen.

Wann sind Privateinlagen sinnvoll?

Privateinlagen machen an verschiedenen Stellen Sinn:

  • Startkapital: Um Anfangsinvestitionen zu tätigen und aus einer Geschäftsidee ein Unternehmen zu machen, braucht es Startkapital. Dieses Geld kann aus Privateinlagen stammen, wenn jemand beispielsweise Ersparnisse, ein Erbe oder sonstiges Vermögen hat.
  • Wachstum: Sollen neue Mitarbeiter eingestellt werden, neue Geräte gekauft, neue Produkte entwickelt oder Werbemaßnahmen durchgeführt werden, so braucht es dafür Geld. Insbesondere zu Beginn einer Unternehmensgründung, können solche Investitionen oft noch nicht vom Gewinn getätigt werden, weshalb auch dafür private Einlagen nützlich sind.
  • Engpässe: Falls die Auftragslage mal schlecht ist oder sonstige Liquiditätsengpässe bestehen, kann eine Privateinlage helfen, schwere Zeiten zu überbrücken und das Unternehmen am Laufen zu halten.
  • Vorhandene Ressourcen nutzen: Wer zum Beispiel im Besitz einer Immobilie oder eines Autos ist, kann diese Sachgüter als Privateinlage ins Unternehmen einbringen. Auf diese Weise lässt sich Kapital sparen, was insbesondere am Anfang wichtig sein kann.

Wie werden Privateinlagen steuerlich behandelt?

Bei einer Privateinlage durch Unternehmer gilt es zu berücksichtigen, dass diese zwar das Eigenkapital eines Unternehmens erhöhen, allerdings nicht als Betriebseinnahme oder Gewinn zu behandeln sind. Schließlich stammt das Vermögen nicht aus dem operativen Geschäft, sondern aus einer externen Quelle. Somit sind Privateinlagen nicht steuerpflichtig.

Barmittel als Privateinlagen sind auch von der Umsatzsteuer befreit. Schließlich besteuert das Finanzamt nur den Gewinn eines Unternehmens und Privateinlagen zahlen darauf nicht ein.

Wird jedoch ein Sachwert eingebracht wie zum Beispiel ein Auto oder ein Computer, so muss der Bruttopreis berücksichtigt werden. Bei Sachwerten als Privateinlage wird allerdings auch die Abschreibung über die Zeit betrachtet, sodass Sie nicht unbedingt den Neupreis buchen müssen, wenn die Güter schon mehrere Jahre alt sind. Bei der Höhe der Abschreibung und der Ermittlung des Zeitwertes helfen die Afa-Tabellen.

Was ist eine Privatentnahme?

Privatentnahmen sind das Gegenteil von Privateinlagen – auch hier wird zwischen verschiedenen Formen und ihrer steuerlichen Behandlung unterschieden:

Barentnahme bzw. GeldentnahmeBei dieser Art der Privatentnahme handelt es sich um Geld, das vom Unternehmenskonto auf das private Konto transferiert wird. Auch wenn Bargeld für private Zwecke aus der Kasse entnommen wird, handelt es sich um eine Privatentnahme.

Steuerliche Behandlung: Umsatzsteuerbefreit, privates Einkommen wird erhöht, mehr Einkommensteuer am Jahresende.
SachentnahmeDabei wird ein Sachwert entnommen, wie zum Beispiel ein Spielzeugproduzent nimmt ein Spielzeug für den privaten Zweck mit nach Hause.

Steuerliche Behandlung: Wird steuerlich als Verkauf an Sie selbst betrachtet, weshalb Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie Einkommensteuer fällig werden.
NutzungsentnahmeWird ein Dienstwagen für eine private Fahrt oder ein Diensthandy für ein privates Telefonat genutzt, handelt es sich um eine Nutzungsentnahme.

Steuerliche Behandlung: Wird mit den (angenommenen) Kosten der außerbetrieblichen Nutzung berechnet, die Umsatzsteuer muss berücksichtigt werden.
LeistungsentnahmeWird der Angestellte eines Malerbetriebs vom Betriebseigentümer dafür eingesetzt, sein privates Wohnzimmer zu streichen, ist die Rede von einer Leistungsentnahme.

Steuerliche Behandlung: Der Betrag, den die Leistung eigentlich kostet, muss als Privatentnahme in der Buchhaltung festgehalten und die entsprechende Umsatzsteuer abgeführt werden.

Eine Privatentnahme müssen Sie ebenfalls korrekt auf dem Konto des Unternehmens und Ihrem Privatkonto verbuchen. Handelt es sich um Bar- bzw. Geldentnahmen in Personengesellschaften, so dürfen maximal 4 Prozent des Kapitals für persönliche Zwecke entnommen werden – mehr nur dann, wenn die anderen Gesellschafter zustimmen. Für die Entnahme von Bargeld aus der Kasse können Sie einen Eigenbeleg schreiben.

Eine Privatentnahme wirkt sich außerdem nicht steuermindernd aus – es ist also nicht möglich, durch regelmäßige Entnahmen die jährliche Steuerlast zu senken.

Vor Überschuldung schützen

Privatentnahmen sollten niemals höher sein als der erwirtschaftete Gewinn im laufenden Jahr. Andernfalls wird der Eigenkapitalanteil der Firma reduziert und es kann eine Überschuldung drohen.

FAQ Privateinlagen

Von Privateinlagen ist die Rede, wenn Unternehmer private Bar- oder Sachwerte in ein Unternehmen einbringen.
Privateinlagen müssen ordentlich verbucht werden, Sie brauchen ein zusätzliches Konto. Bei Sacheinlagen müssen der Bruttopreis und eine eventuelle Abschreibung berücksichtigt werden.
Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften können Privateinlagen tätigen. In einer GmbH sind Privateinlagen nicht möglich.
Bei Privatentnahmen werden Geld, Sachwerte oder Leistungen aus der Kasse oder dem Betriebsvermögen entnommen.