Kosten sparen: So übernimmt das Finanzamt Kosten für Ihre Garage
Falls Sie einen Geschäftswagen fahren, zahlen Sie für die private Nutzung Steuern. Sie haben jedoch das Recht, sämtliche Kosten rund um das Fahrzeug als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Die Kosten, die Unternehmer üblicherweise absetzen, sind Abschreibungen, Spritkosten, Kosten für Wartung usw. Viele Selbstständige vergessen, dass nicht nur die Kosten für das Auto selbst steuerlich absetzbar sind, sondern auch die Kosten für die private Garage. Dazu gehören unter anderem Abschreibungen und die anteilige Grundsteuer. Dazu gibt es ein veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg 23.10.2007, Az: 6 K 1463/04 B.
Kosten sparen: Garage steht im betrieblichen Interesse
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, damit das Finanzamt Ihre Garage anteilig bezahlt. Im Vordergrund steht ein betriebliches Interesse an der Garagennutzung. Sie können argumentieren, dass Sie Ihren Geschäftswagen in der Garage unterstellen und ihn so vor Beschädigung und Diebstahl schützen. Außerdem bekommen Sie von Ihrer Kfz Versicherung Prämien-Rabatte, weil Sie das Fahrzeug über Nacht in einer abschließbaren Einzelgarage abstellen.
Kosten sparen: Garagennutzung ausschließlich betrieblich
Es ist empfehlenswert, dass Sie dem Finanzamt zudem glaubhaft machen, dass Sie die Garage ausschließlich für Ihr Unternehmen nutzen. Besonders einfach gelingt Ihnen das, wenn die Garage von Ihrem Haus baulich getrennt ist. Eine besonders gute Verhandlungsposition haben Sie, wenn Sie eine weitere Garage haben, die Sie privat nutzen.
Es sind manchmal die Kleinigkeiten, mit denen Sie jedoch unterm Strich erhebliche Summen an Kosten sparen können.
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