Infografik mit Eigenbeleg, der von Privat gekauft wurde

Eigenbeleg bei Kauf von Privat erstellen: Wann nötig? + Muster

Wer als Unternehmen von einer Privatperson kauft und keine vollständige Quittung erhält, muss einen Eigenbeleg erstellen, um die Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen zu können. Wann ein Eigenbeleg bei einem Kauf von privat nötig ist und wann nicht, wie ein rechtskonformer Eigenbeleg auszusehen hat und warum Eigenbelege stets nur als Notfalllösung gedacht sein sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis

Wann benötigen Sie einen Eigenbeleg bei Kauf von Privat?

Ein Eigenbeleg wird benötigt, wenn beim Kauf von einer Privatperson keine rechtskonforme Rechnung oder ausreichende Quittung ausgestellt wird. Dies ist oft der Fall bei Einkäufen über Plattformen wie eBay oder auf Flohmärkten, wo Privatverkäufer normalerweise keine formellen Belege ausstellen können. Der Eigenbeleg dient dazu, die Ausgaben dennoch glaubwürdig zu dokumentieren und als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen.

Wichtig: Ein Vorsteuerabzug ist beim Kauf von einem Privatverkäufer nicht möglich, denn der Privatverkäufer kann selber keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wann brauchen Sie keinen Eigenbeleg bei Kauf von Privat?

Sie benötigen keinen Eigenbeleg, wenn Ihnen der Privatverkäufer eine vollständige und formgerechte Quittung ausstellt. Diese Quittung muss alle erforderlichen Angaben enthalten, wie:

  • den Namen und die Anschrift des Verkäufers,
  • das Datum des Kaufs,
  • eine Beschreibung des Kaufgegenstandes sowie
  • den Kaufbetrag und
  • eine Unterschrift.

Wenn diese Informationen korrekt und vollständig auf der Quittung vermerkt sind, reicht dieser Beleg aus, um die Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Wie sieht ein rechtskonformer Eigenbeleg bei Kauf von Privat aus?

Ein rechtskonformer Eigenbeleg bei einem Privatkauf muss nicht nur alle vom Finanzamt vorgeschriebenen Angaben enthalten, sondern auch:

  • zeitnah ausgestellt werden,
  • rechnerisch richtig sein,
  • jederzeit auffindbar sein und auf Dauer lesbar bleiben.

Pflichtangaben auf dem Eigenbeleg bei Kauf von Privat

Ein rechtskonformer Eigenbeleg beim Kauf von Privatpersonen muss bestimmte Angaben enthalten, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Folgende Informationen sind erforderlich:

  1. Belegnummer: Eine eindeutige Identifikationsnummer für den Beleg.
  2. Kaufbetrag: Der genaue Betrag, der für den Kauf bezahlt wurde.
  3. Verwendungszweck oder Beschreibung des Kaufgegenstandes: Eine kurze, aber präzise Beschreibung des gekauften Artikels.
  4. Kaufdatum: Das genaue Datum, an dem der Kauf stattgefunden hat.
  5. Name und Anschrift des Zahlungsempfängers: Die vollständigen Kontaktinformationen der Privatperson, die den Artikel verkauft hat.
  6. Grund für die Erstellung des Eigenbeleges: Eine Erklärung, warum ein Eigenbeleg erstellt wurde, z.B. „Keine Quittung vom Verkäufer erhalten.“
  7. Ausstellungsdatum: Das Datum, an dem der Eigenbeleg erstellt wurde.
  8. Unterschrift des Ausstellers: Die Unterschrift der Person, die den Eigenbeleg erstellt hat, um die Angaben zu bestätigen.

§ 160 Abs. 1 AO verlangt von Ihnen, dass Sie den Empfänger einer Zahlung genau benennen. Ohne Angabe von Namen und Adresse darf Ihnen das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug streichen.

Muster für Eigenbeleg nach Privatkauf

Ein Muster-Beispiel für einen Eigenbeleg nach einem Privatkauf könnte folgendermaßen aussehen:

EigenbelegBeleg-Nr: 1
Betrag in Euro:100 Euro
Kaufgegenstand und VerwendungszweckKauf eines Schreibtisches für den Arbeitsplatzes
Datum des Einkaufes:XX.XX.XXXX
Zahlungsempfänger:Miriam Musterfrau, 22332 Musterhausen, Musterweg 2
Grund für Eigenbeleg:Erwerb über Ebay erfolgt, keine Quittung erhalten
Datum: XX.XX.XXXXUnterschrift: 
Muster für rechtskonformen Eigenbeleg beim Kauf von Privat

Muster für Eigenbeleg bei fehlenden Angaben auf Quittung Privatverkäufers

Angenommen in einer Zeitungsanzeige wird ein gebrauchter Laptop angeboten, den Sie für 350 Euro erwerben. Sie fahren zu dem Verkäufer, bezahlen den Laptop und nehmen ihn mit. Der Verkäufer quittiert lediglich, dass er von Ihnen 350 Euro erhalten hat. Da Ihnen ein vollständiger Beleg fehlt, müssen Sie nun zusätzlich einen Eigenbeleg ausstellen. Dieser könnte wie folgt aussehen:

Sie ergänzen die fehlenden Daten wie folgt:

EigenbelegBeleg-Nr: 2
Betrag in Euro:350 Euro (siehe Quittung des Verkäufers)
Kaufgegenstand und VerwendungszweckKauf eines Laptops der Marke Asus für die Arbeit
Datum des Einkaufes:XX.XX.XXXX
Zahlungsempfänger:Barbara Beispiel, 12343 Beispieldorf, Beispielstraße 4
Grund für Eigenbeleg:Fehlende Angaben auf erhaltender Quittung
Datum: XX.XX.XXXXUnterschrift: 
Muster für ergänzenden Eigenbeleg zur unvollständigen Quittung

Achtung: Zu viele Eigenbelege sind kritisch

Der Eigenbeleg ist nicht als „Dauerlösung“ gedacht. Zwar kann sich das Finanzamt bei einem vollständigen Eigenbeleg nicht auf § 160 Abs. 1 AO beziehen und Ihnen den Betriebsausgabenabzug streitig machen. Sie haben dann allerdings auch kein Dokument, mit dem der Privatverkäufer selbst den Verkauf und/oder den Erhalt des Geldes bestätigt.

Kommt so etwas in Ihrem Betrieb sehr häufig vor, könnte das zu weiteren Nachforschungen seitens des Finanzamtes führen. Besser lassen Sie sich deshalb immer einen Beleg unterschreiben.

Eigenbeleg als Notfalllösung – immer nach Quittung fragen

Der Eigenbeleg sollte niemals zur Regel bei Privatkäufen werden. Denn wie oben beschrieben wird das Finanzamt bei zahlreichen Eigenbelegen skeptisch. Demnach sollten Unternehmer auch bei Privatkäufen stets nach einer Quittung fragen. Diese muss keine besondere Form aufweisen, sondern lediglich Name, Anschrift, Kaufgegenstand und Kaufdatum sowie Unterschrift.