Hilfe, der Kunde zahlt bar
Typischer Fall:
Sie sind selbstständig – zum Beispiel als Immobilienmakler. Ihre Kunden zahlen für Ihre Dienste normalerweise auf Rechnung und überweisen den Betrag auf Ihr Bankkonto. Nun kommt aber ein Kunde, der Ihnen das Geld bar geben will. Wie buchen Sie diese Einnahmen richtig?
Die einfachste Lösung für Sie dann:
Sie buchen einfach alle Bareinnahmen als Privatentnahmen und alle betriebsbedingten Barausgaben als Privateinlagen.
Hintergrund: Einnahmen, die Sie bar vom Kunden entgegennehmen, gehen sofort in Ihr Privatvermögen. Der Vorgang ist damit steuerlich der gleiche, wie wenn Sie von Ihrem Geschäftskonto Geld für den privaten Gebrauch abheben.
Vermerken Sie auf den Belegen (Ihren Rechnungen) dann nur noch, dass Sie das Geld bar eingenommen haben. Schon ist die Sache gelöst.
Als Einnahmen-Überschuss-Rechner sind Sie nicht dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Das sollten Sie auch nicht im vorauseilenden Gehorsam tun! Denn ein Kassenbuch ist fehleranfällig. Findet das Finanzamt Unregelmäßigkeiten oder Lücken, darf es Ihre Einnahmen schätzen. Und das hätte in der Regel zur Folge, dass Sie höhere Einnahmen versteuern müssen, als Sie tatsächlich haben.