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Abschreibung von Büromöbeln: Formel, Nutzungsdauer & Beispiel-Rechnungen

Büromöbel gehören zur unverzichtbaren Firmenausstattungen in jedem Unternehmen. Sie schaffen eine funktionale Arbeitsumgebung und helfen dabei, ein positives, modernes und ergonomisches Arbeitsklima zu schaffen. Abseits von Ergonomie, Motivation und Arbeitsumgebung beschäftigen sich Unternehmer, Steuerberater und Mitarbeiter in der Finanzabteilung mit einer anderen Frage. Sie möchten wissen, wie sie die teils hohen Kosten für ergonomische Büromöbel korrekt abschreiben können. Ebenfalls ist es für diese Experten wichtig, welche steuerlichen Vorteile genutzt werden können, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Dieser Artikel beleuchtet das komplexe Thema der Abschreibung von Büromöbeln und bietet klare und praktische Informationen und Tipps sowie Beispielrechnungen für Unternehmen in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis

Dürfen Büromöbel abgeschrieben werden?

Büromöbel werden vom Gesetzgeber als Wirtschaftsgüter eingestuft. Werden sie in Unternehmen für geschäftliche Zwecke genutzt, gilt ein Recht auf Abschreibung. Die Wertminderung von Vermögensgegenständen kann im Laufe ihrer Nutzungsdauer steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerbehörden erkennen derartige Abschreibungen an, wenn sie im Sinne der aktuellen Steuergesetze vorgenommen werden.

Das Einkommensteuergesetz (EStG) konkretisiert die Möglichkeiten der Abschreibung im § 7 EstG. Im EstG wird sowohl festgelegt, dass manche Wirtschaftsgüter sofort und andere im Laufe von Jahren abgeschrieben werden können. Für Büromöbel gilt eine Zeitspanne von 13 Jahren.

Mit welcher Abschreibungsmethode sind Büromöbel abzuschreiben?

Die Abschreibung von Büromöbeln erfolgt in der Regel mit Hilfe von linearer Abschreibung. In seltenen Fällen können Büromöbel abweichend auch degressiv abgeschrieben werden. Bei der linearen Abschreibung wird ein Anlagegut beispielsweise in Bürostuhl gleichmäßig über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Dies führt zu konstanten, jährlich gleichbleibenden Abschreibungsbeträgen.

Die degressive Abschreibung nimmt im Vergleich im Zeitverlauf ab. Es wird jährlich ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert des Gutes abgezogen. Dies führt anfangs zu höheren Abschreibungsbeträgen. Die lineare Abschreibung bietet sich bei Büromöbeln an, da sie gleichbleibende Jahresbeträge aufweist und somit eine klare Kostenplanung ermöglicht.

Aktuelle Erlaubnis zur degressiven Abschreibung

Eine degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern war viele Jahre lang nicht möglich. Im Zuge des Corona-Steuerhilfegesetzes konnten Wirtschafts- und Anlagegüter, die zwischen Januar 2020 und Dezember 2022 angeschafft wurden, wieder degressiv abgeschrieben werden. Durch das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz ist eine degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter erneut zulässig, wenn diese zwischen dem 01.04.2024 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden. Der Prozentsatz der degressiven Abschreibung darf im Höchstfall das 2,5-fache der linearen Abschreibung und maximal 25 % betragen.

Unternehmer können jedes Jahr entscheiden, ob sie statt der linearen Abschreibung die Abschreibung über Sammelposten oder die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter nutzen. Wichtig ist, dass die Wahl einheitlich für alle im Geschäftsjahr gekauften Wirtschaftsgüter gilt.

Wann können Büromöbel als geringfügiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden?

Büromöbel, die die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nicht überschreiten, können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden (Absetzung für Abnutzung – Abkürzung: AfA).

Bei einem geringwertigen Wirtschaftsgut liegt die Wertgrenze im Kalenderjahr 2024 bei netto 250 Euro bis 800 Euro (bis 2017 bei 410 Euro). Dies bedeutet für die Praxis, dass ein Bürostuhl, der in der Anschaffung 599 Euro kostet, im Jahr des Kaufs als geringwertiges Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben werden kann.

Wann ist eine Poolabschreibung bei Büromöbeln zielführend?

Die Poolabschreibung kann sinnvoll sein, wenn mehrere Wirtschaftsgüter zu einem Pool zusammengefasst und gemeinsam abgeschrieben werden. Im deutschen Steuersystem wird die Poolabschreibung, die fachlich ebenfalls als Sammelpostenabschreibung bekannt ist, für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genutzt, deren Anschaffungskosten mehr als 250 Euro und unter 1.000 Euro netto betragen.

Derartige Wirtschaftsgüter werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren einheitlich zu 1/5 pro Kalenderjahr abgeschrieben werden. Büromöbel, beispielsweise Besucherstühle, deren Einzelanschaffungskosten bei 300 Euro pro Stück liegen, könnten als Sammelposten erfasst und gemeinsam über fünf Jahre linear abgeschrieben werden.

Wie lautet die Formel zur Berechnung der linearen AfA bei Büromöbeln?

Die Formel für die lineare Abschreibung lautet:

Anschaffungskosten – Restwert / Nutzungsdauer = jährliche Abschreibungsbeträge.

Beispiel-Rechnung

Ein Fernseher, der in einem Redaktionsgebäude einer Zeitung aufgestellt wird, kostet in der Anschaffung 2.200 Euro. Seine Nutzungsdauer auf der Grundlage Absetzung für Abnutzung (AfA) beläuft sich nach den aktuell gültigen AfA-Tabellen auf 7 Jahre. Als Restwert veranschlagt man nach der Nutzungsdauer von 7 Jahren einen Wert von 100 Euro. Die Rechnung für die lineare Abschreibung lautet wie folgt:

2.100 Euro Anschaffungskosten – 100 Euro Restwert / 7 Jahre Nutzungsdauer = 300 Euro jährliche Abschreibung.

Wie werden die Anschaffungskosten bei Büromöbeln ermittelt?

Die Anschaffungskosten von Büromöbeln im geschäftlichen Umfeld umfassen alle Ausgaben, die notwendig sind, um die Büromöbel geschäftlich nutzen zu können. Neben den eigentlichen Kosten für einen Schreibtisch können auch alle Aufwendungen zu den Kosten gezählt werden, die notwendig sind, um den Schreibtisch in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Aus diesem Grund können auch die Transportkosten sowie die Montagekosten zu den Anschaffungskosten für Büromöbel gehören.

Welche Nutzungsdauer haben Büromöbel gemäß AfA-Tabellen?

Der Gesetzgeber hat die Nutzungsdauer von verschiedenen, allgemein verwendbaren Anlagegütern festgelegt und veröffentlicht. Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums kann die gesamte AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter („AV“) heruntergeladen werden

Beispiel für die Abschreibung verschiedener Anlagegüter im Büroumfeld nach AfA-Tabelle:

Fundstelle AfA-TabelleAnlagegutNutzungsdauer in Jahren
6.3Messestände6 Jahre
6.5Klimageräte mobil11 Jahre
6.10Heißluftgebläse, Kaltluftgebläse mobil11 Jahre
6.13.2.2Mobilfunkendgeräte (Handys)5 Jahre
Workstations, Personal Computer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme)3 Jahre
6.14.8Schreibmaschinen6 Jahre
6.14.11Zeiterfassungsgeräte8 Jahre
6.15Büromöbel13 Jahre
6.19.1Stahlschränke14 Jahre
6.19.4Teppiche (normal)8 Jahre
6.19.5Kunstwerke15 Jahre
6.15.7Rohrpostanlagen10 Jahre

Die lineare Abschreibung von Wirtschaftsgütern sollte monatsgenau (pro rata temporis) erfolgen.

Beispiele für die Abschreibung verschiedener Büromöbel

Um die Abschreibung von Büromöbeln zu verdeutlichen, betrachten wir zwei typische Möbelstücke im Büro:

Beispiel 1:

Kauf eines Schreibtisches, ergonomisch mit Rollcontainer und diversen Verstellmöglichkeiten. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Mitarbeiter den Schreibtisch 13 Jahre nutzen und jährlich abschreiben.

  • Anschaffungskosten 1.400 Euro
  • Restwert nach 13 Jahren: 100 Euro.
  • Die jährliche Abschreibung beträgt 100,00 Euro.

Beispiel 2:

Bürostuhl, ergonomisch, mit langlebigen Rollen und Lordosen-Stützfunktion. Laut AfA-Tabelle kann ein Unternehmen den Stuhl über 13 Jahre abschreiben.

Bei einem Bürostuhl mit Anschaffungskosten von 950 Euro und gleichbleibendem Restwert von 150 Euro beläuft sich die jährliche Abschreibung für die 13 Jahre der Nutzungsdauer auf: 61,54 Euro.

Wie wird die Abschreibung von Büromöbeln gebucht?

Die Abschreibung von Büromöbeln kann wie folgt über die Kontenrahmen SKR 3 und SKR 4 erfolgen. Der Unterschied zwischen SKR 03 und SKR 04 liegt in der Kontensystematik. SKR 03 folgt dem Prozessgliederungsprinzip, während SKR 04 das Abschlussgliederungsprinzip verwendet:

Konto SKR 03 SollBezeichnungBetragKonto SKR 03 HabenBezeichnungBetrag
4830Abschreibungen auf Sachanlagen100,00 Euro0420Büroeinrichtung100,00 €
Konto SKR 04 SollBezeichnungBetragKonto SKR 03 HabenBezeichnungBetrag
6220Abschreibungen auf Sachanlagen100,00 Euro0650Büroeinrichtung100,00 €