Sonderabschreibung: Definition, Höhe, Voraussetzungen und Praxisbeispiel
- Was ist die Sonderabschreibung?
- Was ist der Zweck von Sonderabschreibungen?
- Wann ist eine Sonderabschreibung zulässig?
- Welchen Begünstigungszeitraum umfasst die Sonderabschreibung?
- Sonderabschreibung: Beispiel und Berechnung
- Was sind die Vorteile von Sonderabschreibungen?
- Wo wird die Sonderabschreibung geregelt?
Was ist die Sonderabschreibung?
Eine Sonderabschreibung stellt eine zusätzliche Abschreibung dar, die neben der normalen Abschreibung vorgenommen wird. Die Sonderabschreibung – auch Sonder-AfA genannt – ist ein Instrument der steuerlichen Begünstigung, das Unternehmen einsetzen, um Gewinne zu senken und dadurch Steuern zu sparen.
Sonderabschreibungen sind in Paragraf 7g des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt. Laut EStG gibt es verschiedene Voraussetzungen, die für eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibung gelten. Sind diese erfüllt, profitieren steuerpflichtige Unternehmen von entsprechenden steuerlichen Erleichterungen. Die Sonder-Afa hat keine Auswirkung auf die Wertminderung der zugehörigen Wirtschaftsgüter.
Ebenfalls in diesem Paragrafen des EStG ist der Investitionsabzug geregelt. Dieser kann – bei Erfüllung aller Voraussetzungen – bereits im Jahr vor der Anschaffung eines Wirtschaftsguts in Anspruch genommen werden. In diesem Beitrag gehen wir jedoch im Speziellen auf die Absätze fünf bis sieben im EStG ein, die sich rein der Sonderabschreibung widmen.
Was ist der Zweck von Sonderabschreibungen?
Eine Sonderabschreibung ist eine Art „Steuersubvention“ und soll Unternehmen Anreiz bieten, Investitionen zu tätigen – ohne dass diese mit steuerlichen Nachteilen rechnen müssen. Für bestimmte Branchen und Betriebe ist der Anreiz für Investitionen in den Bereich Finanzen und Steuern besonders hoch. So spricht die Sonderabschreibung vor allem kleine und mittlere Betriebe an, beispielsweise aus der Land- und Forstwirtschaft.
Wann ist eine Sonderabschreibung zulässig?
Die Sonderabschreibung laut EStG kann nicht jedes steuerpflichtige Unternehmen gleichermaßen in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen gliedern sich in drei unterschiedliche Sparten:
- Betriebseigenschaften:. Höhe des Gewinns im Vorjahr unter 200.000 Euro.
- Art der Wirtschaftsgüter: Nur bestimmte Güter können per Sonderabschreibung abgeschrieben werden (= bewegliche Güter des Anlagevermögens),
- Nutzung der Wirtschaftsgüter: Es gelten bestimmte Zeiträume für die Nutzung.
Betriebseigenschaften
Seit 2020 darf der Betrieb, der die Sonderabschreibung nutzt, im Vorjahr die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschritten haben. Ob der Gewinn des Betriebs per Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) oder Bilanz ermittelt wird, spielt keine Rolle. Planen Sie beispielsweise im Folgejahr eine Investition und möchten die Sonderabschreibung nutzen, sollte zuvor in der Buchhaltung geprüft werden, dass die Gewinngrenze voraussichtlich nicht vom Betrieb überschritten wird.
Art der Wirtschaftsgüter
Voraussetzung für die Nutzung der Sonderabschreibung ist laut EStG, dass es sich bei den Gütern um neue und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (aus dem Betriebsvermögen) handelt. So sind Sonderabschreibungen für Immobilien und Gebäude beispielsweise nicht möglich.
Nutzung der Wirtschaftsgüter
Die per Sonderabschreibung abzuschreibenden Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen dürfen (fast) ausschließlich für betriebliche Zwecke zum Einsatz kommen. Die maximale Höhe der privaten Nutzung liegt bei zehn Prozent – beispielsweise bei Firmenwagen ist diese Regelung wichtig.
Zudem muss das Investitionsgut sowohl im Herstellungs- / Beschaffungsjahr als auch dem darauffolgenden Wirtschaftsjahr in der inländischen Betriebsstätte verbleiben.
Welchen Begünstigungszeitraum umfasst die Sonderabschreibung?
Der Begünstigungszeitraum einer Sonderabschreibung liegt bei fünf Jahren. Neben dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann das Wirtschaftsgut in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die maximale Höhe von 20 Prozent der Herstellungskosten direkt im ersten Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben wird oder verteilt wird. Beispielsweise können für den größtmöglichen steuerlichen Vorteil auch in einem Jahr null Prozent der Herstellungskosten abgeschrieben werden oder über alle fünf Jahre unterschiedliche Prozentwerte. Die Verteilung der 20 Prozent der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten ist laut EStG vollkommen frei.
Sonderabschreibung: Beispiel und Berechnung
Um die Sonderabschreibung besser verstehen zu können, stellen Sie sich zwei Investitionen in Maschinen vor. Die reguläre Abschreibungsdauer beträgt im Beispiel für diese Anschaffung fünf Jahre.
Für Maschine A setzen Sie die Sonderabschreibung über mehrere Jahre verteilt ein, da Sie in den entsprechenden Jahren hohe Gewinne erwarten und so Ihre Steuerlast senken können. Bei Maschine B, deren Anschaffung später erfolgt ist, ist hingegen Ihre Ertragslage zum Zeitpunkt des Kaufs herausragend – Sie setzen also die Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent der Herstellungskosten sofort ein.
In den folgenden beiden Tabellen sehen Sie den Verlauf der Abschreibungen. Beide Maschinen kosten jeweils 500.000 Euro in der Anschaffung, werden also linear mit jeweils 100.000 Euro über fünf Wirtschaftsjahre abgeschrieben.
Maschine A (Sonderabschreibung über mehrere Jahre verteilt)
Wirtschaftsjahr | Buchwert zum Jahresbeginn | Reguläre Abschreibungshöhe | Höhe der Sonderabschreibung | Restbuchwert zum Jahresende |
1 | EUR 500.000 | EUR 100.000 | EUR 0 (0 %) | EUR 400.000 |
2 | EUR 400.000 | EUR 100.000 | EUR 50.000 (10 %) | EUR 250.000 |
3 | EUR 250.000 | EUR 100.000 | EUR 50.000 (10 %) | EUR 100.000 |
4 | EUR 100.000 | EUR 99.999 | EUR 0 (0 %) | EUR 1 |
5 | – | – | – | – |
Maschine B (Sonderabschreibung direkt im Anschaffungsjahr)
Wirtschaftsjahr | Buchwert zum Jahresbeginn | Reguläre Abschreibungshöhe | Höhe der Sonderabschreibung | Restbuchwert zum Jahresende |
1 | EUR 500.000 | EUR 100.000 | EUR 100.000 (20 %) | EUR 300.000 |
2 | EUR 300.000 | EUR 100.000 | EUR 0 (0 %) | EUR 200.000 |
3 | EUR 200.000 | EUR 100.000 | EUR 0 (0 %) | EUR 100.000 |
4 | EUR 100.000 | EUR 99.999 | EUR 0 (0 %) | EUR 1 |
5 | – | – | – | – |
Da Sie die Sonderabschreibung einsetzen, sind beide Maschinen bereits vor der Nutzungsdauer und auch dem maximalen Begünstigungszeitraum von fünf Jahren abgeschrieben und mit einem Restbuchwert von einem Euro als Anlagegut geführt.
Was sind die Vorteile von Sonderabschreibungen?
Der übergeordnete Vorteil einer Sonderabschreibung liegt in der Verlagerung der Steuerlast in die Zukunft. Das ermöglicht kleineren und mittleren Betrieben – an die sich diese Option richtet – eine Investition zu tätigen und selbst bestimmen zu können, wann ein großer Teil davon abgeschrieben wird.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Flexibilität der Sonderabschreibung im Vergleich zu anderen Abschreibungsarten. Sie können frei wählen, ob Sie sie einsetzen oder nicht. Zudem steht Ihnen frei, die 20 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beliebig über maximal fünf Jahre zu verteilen.
Wo wird die Sonderabschreibung geregelt?
Sämtliche Regelungen zur Sonderabschreibung finden sich in § 7 EStG wieder. Der erste Teil des Paragrafen widmet sich dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag. In den Absätzen eins bis vier wird dieser Investitionsabzugsbetrag geregelt, eine Erklärung finden dazu finden Sie in der Infobox.
In den darauffolgenden Absätzen fünf bis sieben wird die Sonderabschreibung geregelt:
- Absatz 5: Höhe der Sonderabschreibung (20 Prozent) und Begünstigungszeitraum (fünf Jahre).
- Absatz 6: Gewinngrenzen und weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung.
- Absatz 7: Einschränkungen für bestimmte Rechtsformen.