Abschreibung Pkw: So fahren Sie steuerlich optimal
- Wie funktioniert die Abschreibung von Pkws?
- Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?
- Wie ermitteln Sie die Nutzungsdauer des Pkw?
- Wie berechnen Sie die Höhe der Abschreibung beim Pkw?
- Wie berechnen Sie den Restwert beim Verkauf des Pkws?
- Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Investitionsabzugsbetrag beim Pkw erfüllen?
Wie funktioniert die Abschreibung von Pkws?
Die Anschaffungskosten eines Pkw, der Ihrem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, werden linear abgeschrieben. Sie benötigen zur Ermittlung der Pkw-Abschreibung also vor allem die Kosten der Anschaffung und die Nutzungsdauer des Pkw.
Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?
Im ersten Schritte auf dem Weg zur Ermittlung der Abschreibungshöhe müssen Sie die genauen Anschaffungskosten für den Firmenwagen ermitteln. Neben dem Kaufpreis werden hier auch Nebenkosten der Anschaffung wie Überführungskosten oder Kosten für Sonderausstattung einbezogen. Skonto oder Rabatte müssen abgezogen werden. Die Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis spielt bei der Abschreibung des Pkw keine Rolle, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Denn die Umsatzsteuer ist nur in die Anschaffungskosten einzubeziehen, wenn Sie keinen Vorsteuerabzug haben.
Beispiel für die Berechnung der Anschaffungskosten
Sie kaufen nach einem Angebotsvergleich einen neuen Firmenwagen für 50.000 Euro zzgl. 9.500 Euro Umsatzsteuer. Das Autohaus berechnet Ihnen für die Anschaffung dieses Firmenwagen Überführungskosten in Höhe von 300 Euro zzgl. 570 Euro Umsatzsteuer. Für Sonderausstattung zahlen Sie zusätzlich 5.000 Euro zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer. Rabatte werden für den Firmenwagen keine gewährt, weil der Kaufpreis bereits ein Angebotspreis war. Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt.
KAUFPREIS LAUT RECHNUNG (BEI VORSTEUERABZUG OHNE UMSATZTEUER, OHNE VORSTEUERABZUG MIT UMSATZSTEUER) | 50.000 Euro | |
+ | Überführungskosten | 300 Euro |
+ | Kosten für Sonderausstattung (bei Vorsteuerabzug ohne Umsatzteuer, ohne Vorsteuerabzug mit Umsatzsteuer) | 5.000 Euro |
+ | Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf | 0 Euro |
– | Rabatt, Skonto | 0 Euro |
= | Anschaffungskosten als Basis für die Pkw-Abschreibung | 55.300 Euro |
Wie ermitteln Sie die Nutzungsdauer des Pkw?
Im zweiten Schritt müssen Sie als Unternehmer die Nutzungsdauer des Firmenwagen ermitteln. Normalerweise beträgt die Nutzungsdauer eines Pkw nach einer amtlichen Abschreibungstabelle sechs Jahre. Diese 6-jährige Nutzungsdauer gilt jedoch nur für ein Neufahrzeug. Kaufen Sie ein gebrauchtes Fahrzeug, können Sie je nach Alter und Zustand des Firmenwagen eine niedrigere Nutzungsdauer ansetzen.
Sonderregelung zur Abschreibung des Pkw
Eine niedrigere Nutzungsdauer dürfen Sie auch für Neufahrzeuge ansetzen, wenn diese wegen hoher Beanspruchung einem sehr hohen Verschleiß unterliegen. Sie als Unternehmer sind jedoch in der Beweislast und müssen dem Finanzamt die Gründe für die hohe Beanspruchung und die daraus resultierende niedrigere Nutzungsdauer nachweisen. Danach empfiehlt sich auf jeden Fall ein Fahrtenbuch.
Wie berechnen Sie die Höhe der Abschreibung beim Pkw?
Teilt man nun die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer des Pkw, erhält man die Jahresabschreibung. Diesen Betrag dürfen Sie aber nur dann als Betriebsausgaben von Ihrem Gewinn abziehen, wenn Sie das Fahrzeug im Januar gekauft haben. Wird das Fahrzeug in einem späteren Monat gekauft, reduziert sich im Jahr der Anschaffung die Abschreibung um jeweils 1/12 für die Monate vor dem Kaufmonat.
Beispiel zur Ermittlung der Abschreibungshöhe eines Pkws
Sie erwerben einen betrieblichen Pkw für 20.000 Euro zzgl. 3.800 Euro Umsatzsteuer. Überführungskosten und Kosten für Sonderlackierung betragen 5.000 Euro zzgl. 950 Euro. Der Kauf findet im April statt. Sie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Pkw-Abschreibung im Anschaffungsjahr ermittelt sich dann folgendermaßen:
- Anschaffungskosten Pkw: 25.000 Euro
- Nutzungsdauer: 6 Jahre
- Jahresabschreibung: 4.167 Euro (25.000 Euro: 6 Jahre)
- Zeitanteilige Abschreibung im Jahr des Kaufs: 3.125 Euro (4.167 Euro x 9/12)
Die Anschaffung des Pkw führt also im ersten Jahr zu einer planmäßigen (linearen) Abschreibung (Afa) in Höhe von 3.125 Euro, in den Jahren 2 bis 6 zu einem Abschreibungsbetrag (Afa) von jeweils 4.167 Euro und im Jahr 7 zur Abschreibung (Afa) des Restbetrags aus dem ersten Jahr in Höhe von 1.040 Euro.
Wie berechnen Sie den Restwert beim Verkauf des Pkws?
Verkaufen Sie einen betrieblichen Pkw, müssen Sie den Restwert berechnen. Dieser Restwert (= Buchwert) wird vom Verkaufserlös abgezogen. Der Differenzbetrag ist zu gewinnerhöhend zu versteuern.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Investitionsabzugsbetrag beim Pkw erfüllen?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, kann der Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Kauf eines Pkw geltend gemacht werden. Der Investitionsabzugsbetrag Pkw wird jedoch vom Finanzamt nur gewährt, wenn der Pkw im Jahr des Kaufs und im Jahr danach mindestens 90 % betrieblich genutzt wird.
Bei einer niedrigeren betrieblichen Nutzung innerhalb dieses Zeitraums kippt das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag Pkw rückwirkend. Um die mindestens 90%ige betriebliche Nutzung nachweisen zu können, müssen Sie im Jahr des Kaufs und im Jahr danach zwingend ein Fahrtenbuch führen.