Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "OHG Gründung. Schritt-für-Schritt-Anleitung, Voraussetzungen, Kosten, Haftung" zu lesen. Rechts ist ein Bild abgebildet, das eine Person im Anzug zeigt, die mit ihrer rechten Hand in Richtung des Schriftzugs zeigt.

OHG gründen: Kosten, Voraussetzungen und Haftung (mit Anleitung)

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine flexible und kostengünstige Rechtsform, ideal für Gründer, die ein Handelsgewerbe ohne Mindestkapital starten möchten. Neben niedrigen Gründungskosten bringt die OHG jedoch eine persönliche Haftung aller Gesellschafter mit sich. Hier erfahren Sie, wie die Gründung Schritt für Schritt funktioniert – von den Voraussetzungen über den Gesellschaftsvertrag bis zur Eintragung ins Handelsregister.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine offene Handelsgesellschaft (OHG)?

Die offene Handelsgesellschaft, abgekürzt OHG, stellt als Rechtsform eine Personengesellschaft dar. Die OHG dient gemäß dem Handelsgesetzbuch zum Betreiben eines „Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma“ (§ 105 HGB). Das bedeutet, dass die OHG stets aus mindestens zwei Personen bzw. Kaufleuten besteht. 

Kein Mindestkapital für OHG Gründung notwendig

Anders als bei einer GmbH ist für die Gründung einer OHG kein Stammkapital notwendig. Das macht eine OHG besonders für Unternehmer attraktiv, die nicht in der Lage sind das Mindestkapital für eine GmbH aufzubringen.

Voraussetzungen: Wer kann eine OHG gründen?

Um eine OHG zu gründen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestens zwei Gesellschafter: Wer eine OHG gründen möchte, braucht also mindestens einen Partner, der entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person ist.
  • Kaufleute: Eine OHG-Gründung kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Gründer Kaufleute sind.
  • Gesellschaftsvertrag: Für die Gründung einer OHG ist in jedem Fall ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. 
  • Handelsgewerbe: Eine OHG kann nur gegründet werden, wenn es das Ziel verfolgt, ein Handelsgewerbe zu betreiben.
  • Namenszusatz: Die OHG muss verpflichtend den Zusatz „OHG“ (oder „offene Handelsgesellschaft“) führen.

Wie viele Personen braucht man um eine OHG zu gründen?

Für die Gründung einer OHG sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Dies gibt das Handelsgesetzbuch im Paragraf 105 klar vor. OHG-Gesellschafter können dabei nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen sein. Somit kann eine OHG auch gegründet werden von:

  • einer anderen OHG,
  • einer Kommanditgesellschaft (KG) oder
  • einer GbR.

Wichtig für natürliche Personen: Weder Freiberufler noch Kleingewerbetreibende sind berechtigt, eine offene Handelsgesellschaft zu gründen, das die verschiedenen Gesellschafter der OHG Kaufleute sein müssen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie Sie eine OHG gründen

Wer ein Unternehmen als Offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen möchte, steht vor einer Reihe wichtiger Schritte, die es zu berücksichtigen gilt. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie die OHG-Gründung in nur neun Schritten erfolgreich umsetzen:

Schritt 1: Gesellschaftsvertrag für die OHG erstellen

Der erste Schritt bei der Gründung einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) besteht in der Erstellung des Gesellschaftsvertrags. Dieser Vertrag ist formfrei und könnte theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings empfiehlt sich aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit eine schriftliche Fassung.

Bei der Gestaltung des schriftlichen Gesellschaftsvertrags haben die OHG-Gesellschafter weitgehende Freiheiten, da der Vertrag an keine feste Form gebunden ist. Somit lassen sich spezifische Regelungen zur Zusammenarbeit individuell festlegen. Einigkeit unter den OHG-Gesellschaftern über die strategischen Ausrichtungen und Ziele der OHG ist jedoch essenziell, da unterschiedliche Vorstellungen die Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigen könnten.

Folgende Informationen sollte der Vertrag einer OHG enthalten:

  • Geschäftstätigkeit bzw. Unternehmenszweck
  • Zukünftiger Firmenname
  • Sitz der OHG
  • Daten der Gesellschafter (z. B. Name, Anschrift)
  • Vertragsdauer
  • Potenzielle Einlagen der OHG-Gesellschafter
  • Rechte und Pflichten der OHG-Gesellschafter
  • Regelungen zur Gewinnverteilung und Verlustverteilung
  • Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretungsmacht
  • Regelungen zur Kündigung sowie zum Austritt eines OHG-Gesellschafters (z.B. Abfindung und Haftung)
  • Regelungen zur Vergütung der OHG-Gesellschafter (Entnahmen aus dem gemeinsamen Vermögen)

Wie setzt sich die Geschäftsführung einer OHG zusammen?

Die Geschäftsführung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) besteht aus den Gesellschaftern selbst. Jeder Gesellschafter einer OHG ist durch das HGB zur Geschäftsführung verpflichtet und somit automatisch Geschäftsführer.

Schritt 2: Eröffnung eines gemeinsamen Geschäftskontos für die OHG

Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist für eine OHG zwar gesetzlich nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert. Da die Gesellschafter einer OHG sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem Privatvermögen haften, bietet ein separates Geschäftskonto eine klare Übersicht über betriebliche Ausgaben, Gewinne und Verluste. Dies ermöglicht zudem eine getrennte Betrachtung privater und geschäftlicher Aufwendungen.

Schritt 3: Eintragung der OHG ins Handelsregister

Nach der Einigung aller Gesellschafter auf den Gesellschaftsvertrag muss die Offene Handelsgesellschaft (OHG) beim zuständigen Amtsgericht angemeldet und in das Handelsregister eingetragen werden. Diese Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst folgende Angaben:

  • Angaben zu den Gesellschaftern, einschließlich vollständigem Namen und Wohnort
  • Firmenname der Handelsgesellschaft
  • Sitz des Unternehmens
  • Zweck des Unternehmens

Schritt 4: Eintragung der OHG ins Transparenzregister

Zusätzlich zur Eintragung ins Handelsregister ist für die Gründung einer OHG auch eine Meldung beim Transparenzregister erforderlich. Die Anmeldung kann dabei unkompliziert über ein Online-Verfahren erfolgen.

Schritt 5: Anmeldung der OHG beim Gewerbeamt

Da die OHG als Handelsgesellschaft ein Handelsgewerbe betreibt, unterliegt diese Rechtsform stets der Gewerbesteuerpflicht. Ein wesentlicher Teil der Gründung einer OHG ist daher die Anmeldung des Unternehmens beim zuständigen Gewerbeamt.

Schritt 6: Anmeldung der OHG beim Finanzamt

Im sechsten Schritt der OHG-Gründung ist die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich. Dazu muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und an das Finanzamt zurückgesendet werden. Auf diese Weise erhält die OHG ihre Steuernummer, die für die Buchführung und alle steuerlichen Angelegenheiten des Unternehmens notwendig ist.

Welche Steuern zahlt die OHG?

Eine OHG (offene Handelsgesellschaft) zahlt keine Körperschaftsteuer, da sie als Personengesellschaft gilt. Stattdessen werden die Gewinne der OHG auf die Gesellschafter verteilt und diese versteuern ihre jeweiligen Gewinnanteile mit der Einkommensteuer.

Darüber hinaus muss die OHG Gewerbesteuer zahlen, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Zudem fällt Umsatzsteuer an, wenn die OHG umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt.

Schritt 7: Anmeldung der OHG bei der zuständigen Berufsgenossenschaft

Bei der Gründung einer OHG müssen die Gründer die Gesellschaft nicht nur beim Gewerbeamt und Finanzamt anmelden, sondern auch eine Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vornehmen. Für die Anmeldung gilt eine Frist von einer Woche ab Aufnahme des Handelsgewerbes.

Schritt 8: Anmeldung bei der IHK und Handwerkskammer

Jeder Gründer einer OHG und damit jeder OHG-Gesellschafter ist verpflichtet, sich als Mitglied bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anzumelden. Wenn die OHG ein handwerkliches Handelsgewerbe betreibt, muss zusätzlich eine Eintragung bei der Handwerkskammer erfolgen.

Schritt 9: Betriebsnummer der OHG bei der Agentur für Arbeit beantragen

Für die Einstellung von Mitarbeitern in einer OHG ist eine Betriebsnummer erforderlich. Diese wird durch einen Antrag bei der Agentur für Arbeit erteilt.

Kosten: Was kostet eine OHG Gründung?

Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen relativ kostengünstig, da kein Mindestkapital erforderlich ist. Dennoch fallen einige notwendige Kosten an, die Sie als Gründer einplanen sollten. Die Gründung einer OHG umfasst hauptsächlich folgende Kosten:

  • Handelsregister-Eintragung: Die Eintragung ist Pflicht und kostet etwa 100 bis 200 Euro.
  • Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht Pflicht aber empfehlenswert und liegt je nach Umfang bei ca. 200 bis 500 Euro.
  • Gewerbeanmeldung: Die Anmeldung beim Gewerbeamt verursacht je nach Standort Gebühren zwischen 20 und 60 Euro.

Gründungskosten insgesamt: Die formalen Kosten für die Gründung einer OHG betragen insgesamt ca. 320 bis 760 Euro.

Haftung: Wer haftet bei der OHG?

In der offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Das bedeutet, dass sie nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

OHG Haftung im Überblick

Die Haftung der Gesellschafter einer OHG ist wie folgt:

  • Unbeschränkte Haftung: Jeder OHG-Gesellschafter haftet unbegrenzt, sodass Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft auf das persönliche Vermögen jedes OHG-Gesellschafters zurückgreifen können.
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Die OHG-Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen von jedem einzelnen OHG-Gesellschafter in voller Höhe verlangen können. Anschließend kann der in Anspruch genommene OHG-Gesellschafter einen Ausgleich von den anderen OHG-Gesellschaftern fordern.
  • Unmittelbare Haftung: Die Haftung der OHG-Gesellschafter greift sofort, ohne dass die Gläubiger zuvor das Gesellschaftsvermögen angreifen müssen. Gläubiger können sich direkt an die OHG-Gesellschafter wenden.

Wie ist die Gewinnverteilung einer OHG geregelt?

Die Gewinnverteilung in einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist grundsätzlich im Gesellschaftsvertrag geregelt. Falls keine speziellen Regelungen zur Gewinnverteilung im Vertrag festgehalten sind, gelten die gesetzlichen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Gemäß § 121 HGB erhält jeder OHG-Gesellschafter zunächst 4 % seines Kapitaleinsatzes als Verzinsung. Der restliche Gewinn wird dann zu gleichen Teilen unter allen OHG-Gesellschaftern aufgeteilt – unabhängig von der Höhe des eingebrachten Kapitals.

Diese Regelung kann jedoch durch eine individuelle Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag geändert werden. So können die OHG-Gesellschafter beispielsweise festlegen, dass die Gewinnverteilung entsprechend ihrer Kapitalanteile oder Arbeitsleistungen erfolgt.

Vor- und Nachteile der OHG Gründung

Wie bei jeder Rechtsform gehen auch mit einer OHG verschiedene Vor- und Nachteile einher. Je nach individueller Situation gilt es hier, abzuwägen, welche Stärken und Schwächen der Rechtsform in Ihrer Situation von besonderer Relevanz sind:

Vorteile und Nachteile einer OHG im Überblick

Die wesentlichen Vorteile einer OHG sind:

  • Kein Mindestkapital notwendig
  • Verhältnismäßig kostengünstige Gründung
  • Relativ gute Kreditwürdigkeit aufgrund der persönlichen Haftung

Die wesentlichen Nachteile einer OHG sind:

  • Die Rechtsform steht nur Kaufleuten zur offen
  • Verpflichtung zur doppelten Buchführung als massiver Aufwands- und Kostenfaktor
  • Uneingeschränkte Haftung – auch mit Privatvermögen

Auflösung: Wie kann eine OHG aufgelöst werden?

Eine offene Handelsgesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder aufgelöst werden. Die Auflösung einer OHG wird beispielsweise im Streitfall in Erwägung gezogen oder auch dann, wenn ein Gesellschaftsvertrag nur auf befristeter Basis geschlossen wurde. Ist die Laufzeit eines Gesellschaftsvertrages befristet und diese Frist überschritten, endet das Bestehen der Handelsgesellschaft automatisch – die OHG ist somit aufgelöst. In allen anderen Fällen muss entweder ein Gericht die Auflösung der OHG bestimmen oder die OHG-Gesellschafter einigen sich auf die Auflösung.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter aus der OHG austritt?

Wenn ein Gesellschafter aus der OHG ausscheidet, zieht das nicht zwingend die Konsequenz nach sich, dass sich die Handelsgesellschaft auflösen muss. Die Voraussetzung für das Fortbestehen ist jedoch, dass noch mindestens zwei andere OHG-Gesellschafter das Unternehmen weiterführen. 

Für das Ausscheiden eines OHG-Gesellschafters gibt es verschiedene Gründe: So kann die Versammlung der OHG-Gesellschafter beispielsweise das Ausscheiden beschließen. Möglich wäre ebenfalls, dass ein Ausscheidungsgrund eintritt, der im Gesellschaftsvertrag verankert wurde. Auch durch Insolvenzverfahren oder Tod scheidet ein Gesellschafter aus der OHG aus.

Wann eignet sich die OHG als Rechtsform?

Die offene Handelsgesellschaft ist dann eine Option für die Rechtsform, wenn Sie sich gemeinsam mit einem Partner selbstständig machen möchten. Somit stellt die OHG eine alternative Rechtsform zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) dar. Die OHG eignet sich jedoch ausschließlich für Kaufleute – unabhängig davon, ob diese juristische oder natürliche Personen darstellen.

Des Weiteren eignet sich die OHG als Rechtsform insbesondere für Sie, wenn Sie

  • zu zweit oder mit mehreren Kaufleuten gemeinsam ein Handelsgewerbe gründen wollen,
  • kostengünstig gründen wollen; ohne gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital und
  • kein Problem mit der persönlichen und unbeschränkten Haftung haben.