KG gründen: Voraussetzungen, Kosten und Haftung der Kommanditgesellschaft
- Definition: Was ist eine Kommanditgesellschaft?
- Voraussetzungen: Ist ein Mindestkapital für die Gründung einer Kommanditgesellschaft notwendig?
- Gründung: Wie Sie eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen
- Haftung: Wer haftet bei einer Kommanditgesellschaft?
- Vorteile Kommanditgesellschaft: Warum es sich für Sie lohnt, eine KG zu gründen
Definition: Was ist eine Kommanditgesellschaft?
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die sich durch die Zusammenarbeit mindestens zweier Gesellschafter auszeichnet. Innerhalb dieser Rechtsform sind die Rollen klar verteilt:
- Komplementär: Ein Gesellschafter tritt als Unternehmer der KG auf. Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung sowie die unbeschränkte Haftung, das heißt, er haftet auch mit seinem Privatvermögen.
- Kommanditist: Im Gegensatz dazu tritt mindestens ein Gesellschafter als Investor der KG auf. Die Kommanditisten sind nur in Höhe ihrer Einlage haftbar und besitzen keine Befugnis zur Geschäftsführung.
Voraussetzungen: Ist ein Mindestkapital für die Gründung einer Kommanditgesellschaft notwendig?
Bei der Gründung einer KG ist kein Mindestkapital notwendig. Wer eine KG gründen möchte, muss zu Beginn also kein Stammkapital vorweisen können.
Um eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen zu können, sind drei zentrale Voraussetzungen erforderlich:
- Gesellschafter: Eine Kommanditgesellschaft kann nur gegründet werden, wenn mindestens zwei Gesellschafter beteiligt sind. Dabei übernimmt ein Gesellschafter die Rolle des Komplementärs, der unbegrenzt mit seinem Privatvermögen haftet. Der zweite Gesellschafter tritt als Kommanditist in die Gesellschaft ein, wobei seine Haftung auf seine Einlage beschränkt ist.
- Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag ist ein zentrales Element bei der Gründung einer KG und hält die Rechte und Pflichten der Gesellschafter fest. Der Gesellschaftsvertrag legt unter anderem die Gewinnverteilung zwischen Komplementär und Kommanditist fest. Damit schafft der Vertrag klare Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Komplementär und Kommanditisten.
- Eintragung im Handelsregister: Letztlich erfolgt die Eintragung der Kommanditgesellschaft im Handelsregister, wodurch die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten wirksam wird und die KG ihre Geschäftstätigkeiten aufnehmen kann.
Gründung: Wie Sie eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen
Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, Ihre KG rechtlich einwandfrei zu gründen und alle wichtigen Stationen zu durchlaufen:
1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Der erste Schritt zur Gründung einer KG ist die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt, darunter
- die Haftung,
- die Höhe der Einlagen und
- die Gewinnverteilung.
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist für eine Kommanditgesellschaft zwar gesetzlich nicht zwingend erforderlich, doch für die klare Regelung und Sicherstellung von Geschäftsführung und Fragen zur Haftung ist er essenziell.
2. Geschäftskonto eröffnen
Um die finanzielle Grundlage der KG zu sichern, ist die Eröffnung eines Geschäftskontos erforderlich, auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben. Denn, über dieses Geschäftskonto werden die Einlagen der Gesellschafter eingebracht und die finanziellen Geschäfte der KG abgewickelt.
Ein separates Geschäftskonto gewährleistet dadurch eine saubere Trennung zwischen Privatvermögen und dem Vermögen der Kommanditgesellschaft, was für die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten wichtig ist.
3. Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung der KG ins Handelsregister ist verpflichtend und wird durch einen Notar vorgenommen. Durch die Eintragung wird die KG als Rechtsform offizielle gegründet. Die Angaben zur Geschäftsführung, den Einlagen und den Gesellschaftsregelungen werden ebenfalls im Handelsregister verzeichnet.
4. Anmeldung beim Gewerbeamt
Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Kommanditgesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig. Hierbei ist es wichtig, dass jeder der Gesellschafter individuell und eigenständig ein Gewerbe anmelden müssen.
5. Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt über die neu gegründete KG, woraufhin das Finanzamt den Gesellschaftern den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Sobald dieses Formular von den Gesellschaftern ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt wurde, erhält die KG eine Steuernummer.
6. Mitgliedschaft bei der IHK oder Handwerkskammer
Je nach Art der geschäftlichen Tätigkeit Ihrer KG ist eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erforderlich. Die Zugehörigkeit zu einer dieser Kammern ist für Gewerbetreibende Pflicht, sodass die Mitgliedschaft automatisch durch das Gewerbeamt arrangiert wird.
7. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Jede KG ist auch gesetzlich verpflichtet, sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft, der gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte, anzumelden. Auch diese Anmeldung erfolgt automatisch durch das Gewerbeamt.
8. Registrierung bei der Agentur für Arbeit
Falls Ihre KG Arbeitnehmer beschäftigt oder beschäftigen möchte, muss eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit durch den Komplementär erfolgen. Diese ist für die Vergabe einer Betriebsnummer zuständig, die für die Sozialversicherungsmeldungen der Mitarbeiter erforderlich ist.
Haftung: Wer haftet bei einer Kommanditgesellschaft?
In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften die Komplementäre und Kommanditisten unterschiedlich:
- Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung und trägt die unbeschränkte Haftung, die auch sein privates Vermögen umfasst.
- Kommanditisten hingegen haften nur bis zur im Gesellschaftsvertrag festgelegten Haftsumme, die bei der Eintragung der KG im Handelsregister registriert wird. Diese Haftung ist begrenzt und schützt das restliche Vermögen des Kommanditisten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der KG.
Vorteile Kommanditgesellschaft: Warum es sich für Sie lohnt, eine KG zu gründen
Ein entscheidender Vorteil der Kommanditgesellschaft liegt in den Haftungsregelungen. Denn die KG bietet eine Haftungsbeschränkung für Kapitalgeber, was zur Kapitalbeschaffung attraktiv ist. Durch die klare Trennung zwischen Komplementär und Kommanditisten eignet sich die Kommanditgesellschaft daher insbesondere für Gründer, die Partner suchen, die Kapital beisteuern, ohne aktiv in die Geschäfte eingreifen zu wollen.
Überblick: Vor- und Nachteile der Kommanditgesellschaft
Hier finden Sie abschließend noch eine Gegenüberstellung der wichtigsten Vor- und Nachteile einer KG:
Vorteile Kommanditgesellschaft (KG) | Nachteile Kommanditgesellschaft (KG) |
---|---|
Einfache Gründung und kein Mindestkapital: Es wird kein festes Mindestkapital verlangt; die Höhe der Einlage kann frei im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. | Anzahl der Gesellschafter: Es werden mindestens zwei Gesellschafter zur Gründung benötigt. |
Haftungsbeschränkung für Kommanditisten: Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage; nur der Komplementär haftet unbeschränkt. | Unbegrenzte Haftung des Komplementärs: Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und trägt ein hohes Risiko. |
Klare Verantwortung durch Rollenverteilung: Die Geschäftsführung obliegt einzig und allein dem Komplementär. | Vertrauen unter den Gesellschaftern: Komplementär und Kommanditist sind durch die unterschiedliche Haftung gezwungen, sich komplett zu vertrauen. |
Flexible Kapitalbeschaffung: Kommanditisten können ohne umfassende Haftung Kapital bereitstellen. | Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister: Die Eintragung ins Handelsregister verursacht Kosten und macht die Namen der Gesellschafter öffentlich. |