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KG gründen: Voraussetzungen, Kosten und Haftung der Kommanditgesellschaft

Die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) bietet eine interessante Möglichkeit, ein Unternehmen aufzubauen, bei dem unterschiedliche Haftungs- und Verantwortungsbereiche klar verteilt sind. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Gründung einer KG wissen müssen: von den ersten Schritten und formalen Anforderungen bis zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Rollen von Kommanditisten und Komplementären definieren. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Voraussetzungen und die Besonderheiten der Haftung.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine Kommanditgesellschaft?

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die sich durch die Zusammenarbeit mindestens zweier Gesellschafter auszeichnet. Innerhalb dieser Rechtsform sind die Rollen klar verteilt:

  1. Komplementär: Ein Gesellschafter tritt als Unternehmer der KG auf. Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung sowie die unbeschränkte Haftung, das heißt, er haftet auch mit seinem Privatvermögen.
  2. Kommanditist: Im Gegensatz dazu tritt mindestens ein Gesellschafter als Investor der KG auf. Die Kommanditisten sind nur in Höhe ihrer Einlage haftbar und besitzen keine Befugnis zur Geschäftsführung.

Was ist eine GmbH und Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Hier übernimmt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Rolle des Komplementärs. Der Vorteil: Die Haftung ist auf das Vermögen der GmbH beschränkt, sodass kein Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftet.

Voraussetzungen: Ist ein Mindestkapital für die Gründung einer Kommanditgesellschaft notwendig?

Bei der Gründung einer KG ist kein Mindestkapital notwendig. Wer eine KG gründen möchte, muss zu Beginn also kein Stammkapital vorweisen können.

Um eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen zu können, sind drei zentrale Voraussetzungen erforderlich:

  1. Gesellschafter: Eine Kommanditgesellschaft kann nur gegründet werden, wenn mindestens zwei Gesellschafter beteiligt sind. Dabei übernimmt ein Gesellschafter die Rolle des Komplementärs, der unbegrenzt mit seinem Privatvermögen haftet. Der zweite Gesellschafter tritt als Kommanditist in die Gesellschaft ein, wobei seine Haftung auf seine Einlage beschränkt ist.
  2. Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag ist ein zentrales Element bei der Gründung einer KG und hält die Rechte und Pflichten der Gesellschafter fest. Der Gesellschaftsvertrag legt unter anderem die Gewinnverteilung zwischen Komplementär und Kommanditist fest. Damit schafft der Vertrag klare Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Komplementär und Kommanditisten.
  3. Eintragung im Handelsregister: Letztlich erfolgt die Eintragung der Kommanditgesellschaft im Handelsregister, wodurch die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten wirksam wird und die KG ihre Geschäftstätigkeiten aufnehmen kann.

Gründung: Wie Sie eine Kommanditgesellschaft (KG) gründen

Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, Ihre KG rechtlich einwandfrei zu gründen und alle wichtigen Stationen zu durchlaufen:

1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen

Der erste Schritt zur Gründung einer KG ist die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt, darunter

  • die Haftung,
  • die Höhe der Einlagen und
  • die Gewinnverteilung.

Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist für eine Kommanditgesellschaft zwar gesetzlich nicht zwingend erforderlich, doch für die klare Regelung und Sicherstellung von Geschäftsführung und Fragen zur Haftung ist er essenziell.

2. Geschäftskonto eröffnen

Um die finanzielle Grundlage der KG zu sichern, ist die Eröffnung eines Geschäftskontos erforderlich, auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben. Denn, über dieses Geschäftskonto werden die Einlagen der Gesellschafter eingebracht und die finanziellen Geschäfte der KG abgewickelt.

Ein separates Geschäftskonto gewährleistet dadurch eine saubere Trennung zwischen Privatvermögen und dem Vermögen der Kommanditgesellschaft, was für die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten wichtig ist.

3. Eintragung ins Handelsregister

Die Eintragung der KG ins Handelsregister ist verpflichtend und wird durch einen Notar vorgenommen. Durch die Eintragung wird die KG als Rechtsform offizielle gegründet. Die Angaben zur Geschäftsführung, den Einlagen und den Gesellschaftsregelungen werden ebenfalls im Handelsregister verzeichnet.

4. Anmeldung beim Gewerbeamt

Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Kommanditgesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig. Hierbei ist es wichtig, dass jeder der Gesellschafter individuell und eigenständig ein Gewerbe anmelden müssen.

5. Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt über die neu gegründete KG, woraufhin das Finanzamt den Gesellschaftern den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Sobald dieses Formular von den Gesellschaftern ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt wurde, erhält die KG eine Steuernummer.

Was sind Besonderheiten bei Steuern einer Kommanditgesellschaft?

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist steuerrechtlich als Personengesellschaft organisiert, was bedeutet, dass sie keine eigenständige Körperschaftssteuer zahlt. Stattdessen wird der Gewinn auf die Gesellschafter – Komplementäre und Kommanditisten – verteilt und im Rahmen ihrer persönlichen Einkommenssteuer besteuert.

6. Mitgliedschaft bei der IHK oder Handwerkskammer

Je nach Art der geschäftlichen Tätigkeit Ihrer KG ist eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) erforderlich. Die Zugehörigkeit zu einer dieser Kammern ist für Gewerbetreibende Pflicht, sodass die Mitgliedschaft automatisch durch das Gewerbeamt arrangiert wird.

7. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Jede KG ist auch gesetzlich verpflichtet, sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft, der gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte, anzumelden. Auch diese Anmeldung erfolgt automatisch durch das Gewerbeamt.

8. Registrierung bei der Agentur für Arbeit

Falls Ihre KG Arbeitnehmer beschäftigt oder beschäftigen möchte, muss eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit durch den Komplementär erfolgen. Diese ist für die Vergabe einer Betriebsnummer zuständig, die für die Sozialversicherungsmeldungen der Mitarbeiter erforderlich ist.

Wie hoch sind die Kosten einer KG Gründung?

Die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) ist, ähnlich wie bei anderen Personengesellschaften, relativ kostengünstig und erfordert kein Mindestkapital.

Die Gründung einer KG umfasst hauptsächlich folgende Kostenpunkte:

  • Handelsregister: Die verpflichtende Eintragung kostet ca. 100 bis 200 Euro.
  • Gesellschaftsvertrag: Auch, wenn nicht Pflicht, ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert. Die Ausarbeitung durch eine Notar oder Fachanwalt beläuft sich auf ca. 200 bis 500 Euro.
  • Gewerbeanmeldung: Die Gebühren der Anmeldung beim Gewerbeamt sind standortabhängig und belaufen sich auf ca. 20 und 60 Euro.

Gründungskosten insgesamt: Die Kosten der Gründung einer KG liegen in etwa zwischen 320 und 760 Euro.

Haftung: Wer haftet bei einer Kommanditgesellschaft?

In einer Kommanditgesellschaft (KG) haften die Komplementäre und Kommanditisten unterschiedlich:

  • Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung und trägt die unbeschränkte Haftung, die auch sein privates Vermögen umfasst.
  • Kommanditisten hingegen haften nur bis zur im Gesellschaftsvertrag festgelegten Haftsumme, die bei der Eintragung der KG im Handelsregister registriert wird. Diese Haftung ist begrenzt und schützt das restliche Vermögen des Kommanditisten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der KG.

Was die Haftung des Komplementärs mit dem Privatvermögen bedeutet

Bei einer Zahlungsunfähigkeit der Kommanditgesellschaft (KG) haftet der Komplementär unbeschränkt und muss die gesamte Schuldenlast der KG ausgleichen. Diese Haftung umfasst nicht nur finanzielle Einlagen, sondern kann auch den Zugriff auf das gesamte Privatvermögen des Komplementärs beinhalten.

Um die Forderungen zu decken, können daher neben Geldzahlungen auch andere Vermögenswerte zur Tilgung herangezogen werden, wie zum Beispiel:

  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Wertgegenstände

Für Komplementäre ist es daher ratsam, sich durch geeignete Versicherungen gegen solche Risiken abzusichern. Besonders wichtig ist dies, da die Haftung des Komplementärs auch nach der Auflösung der Kommanditgesellschaft weiter bestehen bleibt.

Vorteile Kommanditgesellschaft: Warum es sich für Sie lohnt, eine KG zu gründen

Ein entscheidender Vorteil der Kommanditgesellschaft liegt in den Haftungsregelungen. Denn die KG bietet eine Haftungsbeschränkung für Kapitalgeber, was zur Kapitalbeschaffung attraktiv ist. Durch die klare Trennung zwischen Komplementär und Kommanditisten eignet sich die Kommanditgesellschaft daher insbesondere für Gründer, die Partner suchen, die Kapital beisteuern, ohne aktiv in die Geschäfte eingreifen zu wollen.

Weiterer Vorteil: Flexible Gewinnverteilung der Kommanditgesellschaft

Die Gewinnverteilung in einer Kommanditgesellschaft lässt sich flexibel gestalten und kann individuell im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Dies ermöglicht den Gesellschaftern, den Gewinn entsprechend der Höhe ihrer Einlage oder auf Basis anderer vereinbarter Parameter aufzuteilen.

Für viele Gründer ist die KG daher besonders interessant, da die flexible Gewinnverteilung den Vorteil bietet, Investoren zu gewinnen, die als Kommanditisten am Erfolg des Unternehmens teilhaben möchten, ohne operative Verantwortung zu übernehmen.

Überblick: Vor- und Nachteile der Kommanditgesellschaft

Hier finden Sie abschließend noch eine Gegenüberstellung der wichtigsten Vor- und Nachteile einer KG:

Vorteile Kommanditgesellschaft (KG)Nachteile Kommanditgesellschaft (KG)
Einfache Gründung und kein Mindestkapital: Es wird kein festes Mindestkapital verlangt; die Höhe der Einlage kann frei im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.Anzahl der Gesellschafter: Es werden mindestens zwei Gesellschafter zur Gründung benötigt.
Haftungsbeschränkung für Kommanditisten: Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage; nur der Komplementär haftet unbeschränkt.Unbegrenzte Haftung des Komplementärs: Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und trägt ein hohes Risiko.
Klare Verantwortung durch Rollenverteilung: Die Geschäftsführung obliegt einzig und allein dem Komplementär.Vertrauen unter den Gesellschaftern: Komplementär und Kommanditist sind durch die unterschiedliche Haftung gezwungen, sich komplett zu vertrauen.
Flexible Kapitalbeschaffung: Kommanditisten können ohne umfassende Haftung Kapital bereitstellen.Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister: Die Eintragung ins Handelsregister verursacht Kosten und macht die Namen der Gesellschafter öffentlich.