Kleingewerbe: Voraussetzungen, Anmeldung & Vorteile

Kleingewerbe: Voraussetzungen, Anmeldung & Vorteile

Kleingewerbetreibende müssen keinen Jahresabschluss erstellen, keine Inventur durchführen und die doppelte Buchführung sparen sie sich ebenfalls - die Anmeldung eines Kleingewerbes scheint viele Vorteile zu haben. Durch die Anmeldung eines Kleingewerbes bieten sich diverse Möglichkeiten, um den Weg in die Selbstständigkeit zu starten. Wer bestimmte Voraussetzungen und Vorgaben erfüllt, kann ein Kleingewerbe anmelden und direkt durchstarten. Was die Definition eines Kleingewerbes ist, welche Rechtsform sich eignet, welche Kriterien Gründer erfüllen müssen sowie welche Steuern abzuführen sind und auch, wie die Anmeldung eines Kleingewerbes abläuft, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist eine Form von einem Gewerbe, die den Gründern spezielle Vorteile bietet, jedoch auch mit wenigen Einschränkungen einhergeht. Doch beginnen wir zunächst mit einer Definition des klassischen Gewerbes: Jede eigenverantwortliche sowie unternehmerische Tätigkeit stellt ein Gewerbe dar. Das Kleingewerbe ist jedoch ein gewerblicher Betrieb, dessen Betreiber nicht die Vorgaben und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie an andere kaufmännische Vorschriften berücksichtigen muss. Laut §4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) handelt es sich bei einem Kleingewerbe um einen „Minderkaufmann“.

Die wichtigsten Informationen zum Kleingewerbe zusammengefasst: 

  • Definition: Ein Kleingewerbe ist ein gewerblicher Betrieb, bei dem die Gewerbetreibende im Sinne des HGB keine Kaufleute sind.
  • Gesetzliche Grundlage: Die Vorschriften, die das Kleingewerbe betreffen, sind in den Steuer- und Sozialgesetzen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Gewerbeordnung verankert.
  • Gründung: Die Gründung erfolgt kostengünstig, formlos und ohne Startkapital – wie bei klassischen Gewerbetreibenden. 
  • Voraussetzungen für Anmeldung: Als Kleingewerbe gilt das Unternehmen nur dann, wenn der Umsatz pro Jahr die 600.000 Euro nicht übersteigt, beziehungsweise der Gewinn maximal bei 60.000 Euro liegt.
  • Steuern: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer (Freigrenze) und Lohnsteuer (bei Beschäftigten)

Das Kleingewerbe darf nicht mit dem Kleinunternehmer verwechselt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe klingen ähnlich und werden gerne verwechselt. Es handelt sich bei einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmen um zwei unterschiedliche Perspektiven.

  • Kleingewerbetreibende unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sind auch nicht im Handelsregister eingetragen. Durch ihren eingeschränkten Geschäftsumfang sind sie im Sinne des HGB keine Kaufleute. Sie sind, wie eingangs schon erwähnt, nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
  • Ein Kleinunternehmer kann verschiedene Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise freiberufliche, selbstständige, gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Dieser Begriff findet seine Grundlage im Umsatzsteuergesetz. Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Umsatz darf im aktuellen Kalenderjahr nicht über 50.000 Euro liegen und im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen haben. Solange diese Umsatzgrenzen nicht überschritten werden, sind Kleinunternehmer von der Verpflichtung zur Umsatzsteuer befreit. Demnach weisen Kleinunternehmen gemäß der Kleinunternehmerregelung auf ihren Rechnungen auch keine Umsatzsteuer aus – können aber gleichzeitig auch keine Vorsteuer geltend machen. 

Umsatzsteuer als Kleinunternehmer mit Gewerbe

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, zählen als Kleingewerbetreibende, unabhängig von ihrem Umsatz. Beantragt ein Kleingewerbetreibender die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, zahlt er an das Finanzamt keine Umsatzsteuer.

Welche Rechtsformen eignen sich für ein Kleingewerbe?

Als Rechtsformen bei der Gründung eines Kleingewerbes kommen entweder ein Einzelunternehmen oder die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) infrage. Unabhängig von der Rechtsform unterliegen die Unternehmen dem BGB.

In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick:

RechtsformBeschreibung
Gründung als EinzelunternehmenErfolgt die Gewerbeanmeldung ohne weitere Partner, handelt es sich automatisch um die Rechtsform „Einzelunternehmer“. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht notwendig, die Gewerbeanmeldung ist für die Gründung ausreichend. Als Einzelunternehmer haftet der Gründer mit dem gesamten privaten Vermögen.
Gründung als GbRBei der Rechtsform GbR gründen mehrere natürliche Personen das Unternehmen. Bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts haftet jede einzelne Person mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Auch bei der GbR ist kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.

Wann eignet sich welche Rechtsform besser?

Welche Rechtsform für die Gründung des Kleingewerbes besser ist, beantwortet sich automatisch. Haben Sie keine Partner, dann melden Sie Ihr Unternehmen als Einzelunternehmen an. Verfolgen mehrere Personen die Gründung, ist die Rechtsform als GbR die richtige Wahl.

Was sind die Vorteile eines Kleingewerbes?

Die Gründung als Kleingewerbe bringt gewisse Vorteile mit sich. Diese sind:

  • formlose und kostengünstige Gründung,
  • kein Eintrag ins Handelsregister notwendig,
  • leichtere Buchhaltung, da keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Bilanz erstellt werden muss,
  • kein Startkapital notwendig,
  • meist Entfall der Gewerbesteuer durch Freibeträge,
  • Gründung auch als Nebengewerbe möglich,
  • bei einer Umsatzhöhe von maximal 50.000 Euro im aktuellen Jahr besteht keine Umsatzsteuerpflicht.

Was sind die Nachteile eines Kleingewerbes?

Allerdings bringt das Kleingewerbe auch Nachteile mit sich. In erster Linie nämlich, dass es keine Haftungsbegrenzung gibt – der Gründer beziehungsweise die Gründer haften mit dem gesamten Privatvermögen.

Zudem gibt es weitere Nachteile – ein Überblick:

  • nur zwei Rechtsformen wählbar,
  • Gewinn und Umsatz ist begrenzt,
  • in Bezug auf die Namensgebung des Unternehmens sind Kleingewerbetreibende eingeschränkt, da im Unternehmensnamen Vor- und Nachname inkludiert werden müssen,
  • Chance auf Kredite durch Investoren geringer.

Welche Steuern fallen für ein Kleingewerbe an?

Auch Kleingewerbetreibende müssen Steuern abführen. Der Unternehmensgewinn wird versteuert und in Form von Einkommensteuer abgeführt. 

  • Einkommenssteuer: Die Höhe der Einkommensteuer wird bei der jährlichen Steuererklärung ermittelt. 
  • Umsatzsteuer: Resultierend aus den Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens sind Kleingewerbetreibende verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen – außer sie unterliegen der Kleinunternehmerregelung. Bei einer Gründung ohne Kleinunternehmerreglung ist die anfallende Umsatzsteuer entweder monatlich oder vierteljährlich zu melden und im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige Finanzamt abzuführen. 
  • Gewerbesteuer: Unter Umständen ist auch Gewerbesteuer fällig. Jedoch gibt es hier einen Freibetrag: Liegt der jährliche Gewinn unter 24.500 Euro, sind Sie von der Gewerbesteuer befreit. Die Hebesätze der Kommunen zur Berechnung der Gewerbesteuer sind unterschiedlich hoch und über ein verhältnismäßig kompliziertes Rechenverfahren zu ermitteln.
  • Lohnsteuer: Beschäftigen Sie Mitarbeiter, müssen Sie für diese Lohnsteuer zahlen. 
  • Kfz-Steuer: Wird ein Fahrzeug im Unternehmen geführt und über das Gewerbe angemeldet, ist für dieses entsprechend die Kfz-Steuer abzuführen.

Ist-Versteuerung für Kleingewerbetreibende

Bei der Zahlung der Umsatzsteuer können Sie die Ist-Versteuerung beantragen. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer erst dann abzugeben, wenn der Kunde die Rechnung bzw. offene Forderung beglichen hat. Die weniger vorteilhafte Besteuerungsart ist die Soll-Versteuerung – dabei wird die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung fällig.

Wie müssen Kleingewerbe Buch führen?

Bei Unternehmen, die als Kleingewerbe gegründet werden, reicht die einfache Buchführung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Dabei errechnet sich der Gewinn aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben des Einzelunternehmens oder der GbR. Die doppelte Buchführung ist für Kleingewerbetreibende nicht notwendig.

Welche Angaben sind bei Kleingewerbetreibenden auf der Rechnung wichtig?

Bei der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung an Kunden gelten die gleichen Vorgaben wie bei Selbstständigen und anderen Unternehmen. Die erforderlichen Angaben sind:

  • Name und Adresse von Rechnungssteller und Empfänger,
  • die Steuernummer,
  • das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer,
  • Art der Dienstleistung oder gelieferten Ware (inklusive Einheit oder Liefermenge sowie dem Leistungs- und Lieferzeitraum),
  • der Netto- und Bruttobetrag mit dem entsprechenden Steuersatz.

Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, müssen dies explizit auf der Rechnung vermerken. Der mögliche Satz lautet: „Als Kleinunternehmer im Sinne des  § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.”

Wie haftet das Kleingewerbe?

Bei der Geschäftstätigkeit haftet der Unternehmer mit seinem gesamten privaten Vermögen – unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder eine GbR handelt. Bei der Haftung der GbR haftet jeder Gesellschafter, losgelöst von der Schuldfrage, welche zur Haftung geführt hat.

Wer also ein riskantes und absicherungswürdiges Geschäft plant, sollte vom einem Kleingewerbe Abstand nehmen oder zusätzliche Versicherungen abschließen.

Was sind die Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Bei der Existenzgründung als Kleingewerbe muss der Kleingewerbetreibende die Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes sind:

  • Rechtsform als GbR oder Einzelunternehmen,
  • Umsatz pro Jahr übersteigt nicht die Grenze von 600.000 Euro Umsatz und
  • Gewinn liegt im Jahr maximal bei 60.000 Euro.

Je nach Branche sind Zulassungen, Genehmigungen und fachliche Qualifikationen vorzulegen. Dazu zählen unter anderem Schankgenehmigungen für ein Lokal oder die Haftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe.

Wie wird ein Kleingewerbe angemeldet?

Bei der Gewerbeanmeldung wird nicht zwischen Kleingewerbe und klassischem Gewerbe unterschieden. Die Gewerbeanmeldung des Kleingewerbes kann entweder vor Ort beim Gewerbeamt oder online auf der entsprechenden Website ausgefüllt werden. Zuständig ist in der Regel das Gewerbeamt in der Kommune oder Stadt, indem das Geschäft gemeldet ist, bei Freiberuflern beispielsweise ist es der Wohnort. Neben den persönlichen Daten sind auch Bankdaten, Anschrift, Art der Tätigkeit und die Rechtsform des Unternehmens anzugeben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Angaben gemacht, wird die Anmeldung an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.

Sollen Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden, muss nach der Anmeldung beim Gewerbeamt beim Arbeitsamt die Betriebsnummer beantragt werden. In diesem Fall sind die Angestellten bei der jeweiligen Krankenkasse anzumelden. Anmeldungen bei der Berufsgenossenschaft sowie der Industrie- und Handwerkskammer sind ebenfalls notwendig.

Wie viel kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Die Kosten, die beim Gewerbe anmelden anfallen, liegen zwischen 10 und 65 Euro und sind meist von Bundesland zu Bundesland und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Werden zusätzliche Unterlagen wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, entstehen Ihnen weitere Kosten – diese liegen in der Regel zwischen zehn und 20 Euro.

Was ist beim Kleingewerbe im Nebenerwerb zu beachten?

Planen Sie ein Kleingewerbe im Nebenerwerb, sollten Sie vorab einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Unter Umständen müssen Sie die Erlaubnis für die Gründung von der Unternehmensführung einholen. Ansonsten gelten beim Kleingewerbe als Nebenerwerb die gleichen Regelungen wie weiter oben aufgeführt.

Wird das Kleingewerbe mit mehreren Personen als GbR gegründet, sollten Sie einen Gesellschaftervertrag (GbR-Vertrag) abschließen. Dieser ist allerdings rechtlich nicht verpflichtend – er schützt jedoch vor etwaigen Unstimmigkeiten im Nachgang.

Wann eignet sich ein Kleingewerbe für Sie?

Das Kleingewerbe als Unternehmensform ist eine gute Alternative zum Gewerbe, da die Anmeldung einfach, formlos und kostengünstig erfolgen kann. Vor allem als Einzelunternehmer lohnt sich die Gründung eines Kleingewerbes häufig. Und auch bei saisonalen oder nebenberuflichen Tätigkeiten ist die Unternehmensform von Vorteil. Hinzu kommt der geringere Aufwand in puncto Buchhaltung und Steuern, was gerade Existenzgründern zugutekommt. Gerade für diese ist das Kleingewerbe eine gute Möglichkeit, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.