Die richtige Rechtsform zur Haftungsbegrenzung: Ehepartner vor dem Mit-Ruin schützen

Die gebräuchlichste Rechtsform für Selbstständige ist das Einzelunternehmen. Sie sind Ihr eigener Chef. Sie haben keine Probleme mit Gesellschaftern. Ihr Aufwand für die Gründung ist relativ gering. Als Einzelunternehmer haften Sie aber mit Ihrem ganzen Vermögen.

Die gebräuchlichste Rechtsform für Selbstständige ist das Einzelunternehmen. Sie sind Ihr eigener Chef. Sie haben keine Probleme mit Gesellschaftern. Ihr Aufwand für die Gründung ist relativ gering. Als Einzelunternehmer haften Sie aber mit Ihrem ganzen Vermögen.

Ihr Ehepartner haftet zwar für Ihre Schulden nicht mit seinem persönlichen Vermögen. Dennoch wird Ihr wirtschaftlicher Ruin auch ihn in der Praxis stark belasten. Können Sie ausschließen, dass Sie selbst unbeschränkt haften, ist das also auch für Ihren Ehepartner von Vorteil!

Rechtsform GmbH: Haftungsbegrenzung für Sie

Ihre Haftung können Sie begrenzen, wenn Sie Ihr Unternehmen in eine GmbH umwandeln. Dann beschränkt sich Ihre Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital. Davon profitiert auch Ihr Ehepartner, wenn die GmbH insolvent wird. Erwägen Sie die Gründung einer GmbH, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen hohe finanzielle Risiken eingehen.

Die Haftungsbegrenzung hat den Vorteil, dass z. B. Gewährleistungs- oder Produkthaftungs-Ansprüche nur gegen die Firma, aber nicht gegen Sie privat gerichtet werden können. Das setzt allerdings voraus, dass Sie als Geschäftsführer kaufmännisch alles richtig machen – wenn nicht, kann es doch zu einer Durchgriffshaftung in Ihr privates Vermögen kommen.

Beachten Sie: Die GmbH hat wegen der Beschränkung der Haftung keinen allzu guten Ruf bei Geschäftspartnern.

Etwa Banken verlangen für Kredite an eine GmbH in aller Regel auch private Sicherheiten des Unternehmers – und seines Ehepartners – wie Bürgschaften oder Grundpfandrechte. Dann ist Ihr Privatvermögen – und das Ihres Partners – also doch nicht viel besser geschützt als im Fall eines Einzelunternehmens.

Rechtsform Kommanditgesellschaft: Haftungsbegrenzung für den Ehepartner

Kommt es Ihnen darauf an, Ihren Ehepartner an Ihrem Betrieb zu beteiligen, ohne dass er das gesamte unternehmerische Risiko mittragen muss? Dann erwägen Sie die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG).

Sie selbst haften als Komplementär der KG voll. Ihr Ehepartner kann Kommanditist werden, dann haftet er für Schulden des Unternehmens nur mit seiner Einlage, aber nicht mit seinem privaten Vermögen. Ihre KG muss im Handelsregister eingetragen sein, damit die Haftungsbegrenzung des Kommanditisten wirksam wird.

Abwandlung: Wollen in dieser Situation auch Sie selbst nicht voll haften, gründen Sie eine GmbH, die dann die Rolle des Komplementärs übernimmt. Die Rechtsform heißt GmbH & Co. KG. Weder Sie selbst als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH noch Ihr als Kommanditist beteiligter Ehepartner haften dann mit dem Privatvermögen – mit den beschriebenen Einschränkungen, falls Sie kaufmännische Fehler machen oder „freiwillige“ Bürgschaften etc. eingehen müssen.